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diesem uns erklärlichen Irrthume die darin Befangenen zu befreien, wird Hr. v. Bülow wohl selbst übernehmen, sollte ihm Preußens und seiner Verbündeten Entfernung vom Kongresse noch eine längere Anweienheit gestalten. Den allzu Kurzsichtigen aber sei es gleich hier gesagt, daß Dänemark in Frankfurt erstrebt, was in Berlin nicht zu erreichen war, nämlich die Beihülfe Deutschlands, um den Widerstand der Herzogthümer gegen Vernichtung ihres staatlichen Daseins zu brechen und Schleswig vor allen Dingen einverleibungsfähig zu machen. Ueber die Wahl der Mittel zu diesem Zwecke wird, wer sehen will, sich nicht täuschen können. Sobald die enkgiltige Einsetzung in den Besitz der Rechte im Bunde wieder erlangt ist, sobald auf diesem vortheilhafteren Gebiete als auf dem der völkerrechtlichen Verhandlungen operirt werden darf, wird Dänemark die Schwäche Deutschlands zu nutzen wissen. Wie man jetzt schon dänischer Teils nicht ohne Erfolg behauptet, daß kein Krieg zwischen Deutschland und Dänemark geführt worden sei, sondern nur ein Exckutionszug Statt gefunden habe, so wird man demnächst die Ansicht zur Geltung bringen, daß ein Friedensschluß völlig entbehrlich sei. Man wird sich mit seinen Genossen im Bunde verständigen, d. h. sie überreden, dem Willen des Feindes sich zu lügen.
Frankfurt, 11. Juni. Der preußische Publicist der Oberpostamts- Zeitung vom Main läßt sich in folgendem geharnischten Artikel vernehmen: „Also dahin wäre es gekommen, daß das Gemeinwohl der deutschen Nation nicht so schwer wiegt, als das österreichische Präsidialrecht? Die Verständigung zwischen Oesterreich und Preußen war überaus leicht, wenn erstere Großmacht sich der letzten Thätigkeit ihres Präsidialgesandten erinnerte, welcher am 12. Juli 1848 die Wirksamkeit des Bundestags als beendet erklärte, wenn Oesterreich gedächte, wie es Preußen wiederholt auf die Eigenschaft des ReichSverweferS, als des alleinigen Organs des deutschen Bundes, aufmerksam gemacht, wie es durch Begründung der Bundeskommission die Nichtexistenz des Bundestags anerkannt und auch in die einstweilige Verlängerung des Interims nicht gewilligt hätte, wenn die Bundesversammlung noch rechtlich bestanden, und es bloß des österreichischen Nuss bedurft hätte, um der abgestorbenen Form neues Leben einzuflößcn. Alle diese Begebenheiten will Oesterreich vergessen wissen, um einen Boden für die Revision der Bundesakte zu gewinnen. Muthen wir für den Augenblick unserm RechtSbewußtsein ein gleiches Opfer zu, wenden wir im Hinblick auf den von der großdeutschen Richtung verheißenen Zweck der hiesigen Konferenz allen den rechtsgültig geschlossenen Thatsachen der letztverflosse- nen Jahre den Rücken, lassen wir uns herbei, die alte Bundesverfassung in demselben Umfange als das unverkümmerte Recht anzuerkennen, wie sie noch am 8. März 1848 bestand, wo der großherzoglich badische Bundestagsgesandte in seiner „Beleuchtung der innern Lage des deutschen Bundes", mit dem denkwürdigen Bekenntniß begann, „daß der deutsche Bund und sein Organ, die Bundesversammlung, längst schon das allgemeine Vertrauen in ihre gedeihliche Wirksamkeit verloren haben". (15. Sitzung, §. 133.) Glauben wir dadurch an dem Ziele unserer Zugeständnisse augelangt zu sein? Mit Nichten. Wir könnten den Grundgesetzen des Plenums vom 10. März 1850 keinen empfindlichern Stoß versetzen, als wenn wir es mit den Grundzügen des Plenums vom 8. Juni 1815 verwechseln wollten. Denn durch welche Bestimmung des alten BunveörechtS hat der Vorsitzende der Bundesversammlung das Recht erhalten, ein Plenum zu berufen, dessen Zusammentritt an eine Zeitbestimmung und die Nichtbefolgung der Einladung an Nachtheile zu knüpfen? Wer nennt uns den Artikel der alten Bundesverfassung und Geschäftsordnung, welcher die Nieterlegung verwahrender Erklärungen zu Protokoll verbietet, welcher die Wirksamkeit der Bundesversammlung auf bestimmte Arbeiten begrenzt, wie es in der österreichischen Eukulardepesche vom 26. April d. J. geschehen? Welche Vorschrift des deutschen Bundesrechts gestattet es, organische Einrichtungen ohne StimmeneinhcUigkeit ins Leben zu rufen, die bundestagsfeindliche Mehrheit durch Beschlüsse der bundcs- tagöfrcundlichen Minderheit zu binden, und Bundesorgane
ohne die Mitwirkung von 22 deutschen Regierungen zu schaffen? Sind alle diese Mittel bundesrechtliche Akte? sind es nicht vielmehr arbiträre Handlungen, die das ehrwürdige Bundesrecht zum ^Deckmantel, die Wiederherstellung des österreichischen Einflusses über Deutschland zum Zweck haben? Wie kann das deutsche Volk Vertrauen zu einem Thun gewinnen, das sich nicht nach gegebenen Normen richtet, sondern sich die Normen gibt? Wenn wir sehen, daß bundcsvcrfassungsmä- ßige Formen die Willkür sanktioniren sollen, warum sollen wir uns auch nicht darauf gefaßt machen, daß an einem schönen Junitage eine neue Bundesregierung über das überraschte Deutschland hervorbrichl? Wir können zwar nicht daran glauben, daß ein Kabinet, welches Rechtsinn und Bedäch- tigkert in seine Handlungswerse legte, zu einer Untreue an seinen Anlecckenlien sich hinreißen ließe. Und doch wird uns mit dieser Wahrscheinlichkeit gedroht. Wir glauben und hoffen, es wird eine Drohung bleiben. Sollte jedoch dem größten deutschen Staate eine Gegenregierung oktroyirt werden, so würbe es in demselben keine Parteien mehr geben, und die schwarzweiße Hand, welche im Jahre 1848 und 1849 deutsche Dynastien vor der verblendeten Demokratie rettete, würde die Bundestreuen vor den verblendeten Genossen zu retten beruft n sein."
Stuttgart, 13. Juni. Der König hat Hrn. von der Pfordten den Fricdrichsorden verliehen.
Oesterreich.
Wien, 10. Juni. Es scheint jetzt bei uns ein Theil des bisher nur auf dem Papier bestehenden Paßgesetzes ins Leben gerufen werden zu sollen. Es ist dies die Bestimmung betreffs der Kautionen. Dieselben wurden bisher darum nicht gefordert, weil das Preßgericht, welches von diesen Kautionen Nachlaß zu bestimmen berechtigt sein soll, während des Belagerungszustandes nicht kompetent war. Nun scheint es, daß man das Militärgericht dazu ermächtigen wird. Es ist anzunehmen, daß Die Wiener Zeitung, Wanderer, Ostdeutsche Post, Lloyd und Presse die Kautionen zu bestellen vollkommen im Stande sind, von den anderen ist dies weniger wahrscheinlich.
Belgien.
Brüssel, 9. Juni. Der Moniteur bringt folgende of- ficielle Erklärung Der Regierung auf Die Belgien betreffende Aeußerung Der päpstlichen AUokution: „Mit ebenso großem Erstaunen als Schmerze haben wir in jenem Dokument die Belgien betreffende Stelle gelesen. Wir überlassen ohne Kommentar dem öffentlichen Gewissen jene Schilderung, welche unter Farben, die der Wirklcchkeit so wenig entsprechen, die Lage des Klerus und der Religion in Belgien vorführt. Nicht das erste Mal ist cs, daß Der römische Hof in Betreff der Dinge und der Menschen unseres Landes irrig berichtet worden. Indem man dies tief bedauert, kann man nicht ein Gesühl der Mißbilligung gegen diejenigen bemeiftcrn, Die Der» gestalt Den heiligen Stuhl getäuscht haben. Dieses Mal ap- pelliren wir wieder an Den besser unterrichteten heiligen Vater, wir appelliren auch an den gesunden Sinn und Die Gerechtigkeit aller derer, Die Zeugen der wahrhaften Lage Der Dinge in Belgien sind. Gibt es ein einziges Land in der christlichen Welt, wo Der Klerus eine größere Unabhängigjcit und Freiheit genösse, wo seine Stelle in moralischer und materieller Beziehung stärker und besser gewährleistet wäre?' Wo siilv die Gefahren, denen Die Religion blosgcsteUt wäre? Gegen wen hätte denn Der Klerus nöthig , vertheidigt und geschützt zu werden? Hätte die Religion Gefahren zu bestehen, so verschuldeten dies Jene, die ihren Namen mißbrauchen, um ihrer politischen Gereiztheit genug zu thun. Bedürfte der Klerus Der Vertheidigung und des Schutzes, so bedürfte er dessen nur vor der Unklugheit derer, die sich mit seiner Autorität decken, um sie für ihre Parteibcrechnungrn zu benutzen."
Brüssel, 11. Juni. Die Wahlen zum Senat und zur Repräsentantenkammer sind ganz zu Gunsten der Konservativ- Liberalen ausgefallen.
Frankreich.
Paris, 12. Juni. Die Legislative beschloß heute die zweite Berathung über die Pensionskassen, nachdem sie die aus