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Fürsten, Ständen und Völkern. Die Schritte gehen langsam vor sich, weil jeder mit dem Schilde gedeckt werden muß. Die ganze preußische Staatskraft muß in allen Punkten geprüft, zum Theil bereit gestellt werden, denn der König will durch ein höchst überlegtes Verfahren, durch Demonstration, wo sie nöthig wird, die Blutströme in seines Volkes Adern erhalten, wie heftig sie auch pulsiren, und lächelt zu dcn Ro- bomontadkn außer Landes. Ihm steht die nationale Wirklichkeit der Kräfte bei uns und im Auslande vor Augen, und er zieht seine königlichen Züge deßhalb ruhig und unbewegt an den .gesammten, von Aufregung geschlagenen, mit Kurzsichtigkeit und Prahlerei begabten Gegnern vorbei, auf das deutsche, erhabene Ziel hin. So ist jetzt z. B. der Entwurf für die Geschäftsordnung im FürstenkvUegium vom Verwal- tungsrathe geliefert worden, wobei z. B. zur festen, möglich beschleunigten Entscheidung der Sachen die absolute Stimmenmehrheit bei erster Abstimmung erzielt werden und entscheidend sein soll. Die Ausfertigungen sollen nach dem Votum der Mehrheit von der Exekutivmacht auSgehen, daher von Preußen erlassen werden. Im Fürstenkollegium soll Weimar, so lange das Provisorium dauert, nach seiner freiwilligen edlen Erklärung gegen die thüringische Kurie nur eine Stimme führen, statt der zwei ihm ursprünglich bestimmten. Das jetzt nur noch aus fünf Richtern bestehende Schiedsgericht behandelt eben die Klage der Siaalsgläu iger an das ehemalige Königreich Westphalen und den mecklenburgischen Verfassungsstreit. Was man dagegen von Frankfurt vernimmt, ist desolat und zeigt den tiefen Bankerott der acht Staatsklughciten, die dort tagen. Zn dem angeblichen jetzigen Frankfurter Plenum haben Baiern und Hannover tiefen Verdruß gehabt. Die bairische Dirck- lionsidee in Deutschland durch drei Mächte (Preußen, Oesterreich, Baiern) ist abvotirt! Ferner verlangt der dänische Bevollmächtigte für Holstein (welchen die deutschen Bevollmächtigten in Frankfurt, vaterlandsvergefsen, mitvotiren lassen), daß Holstein, mit den Hansestädten zusammen, eine volle Kurienstimme in Deutschlands Ccntralorgan haben und außerdem noch eine exceptionelle Stellung gegen den Bund empfangen solle. So sieht Hannover sein verlangtes Principal im nordwestlichen Deutschland gefährdet. Jenes Centralorgan soll aus sieben Kurienstimmen bestehen und den ehemaligen engeren Rath ersetzen, koch müßten die Stimmenden in jeder Kurie dem Stimmführer ihre Absichten vor der wirklichen Abstimmung in der Kurie erklären. Der Stimmführer solle dann das Centralorgan hiervon benachrichtigen, und dieses die Abstimmungen in der Kurie, so wie im Centralorgan selbst erst veranlassen, wenn die von der Intention des Plenums abweichenden Ansichten zuvor glücklich beseitigt worden wären. Das Centralorgan müsse die öffentlichen Angelegenheiten in selbstständige Decernate theilen , welche ganz verschiedenen Staaten zugetheilt würden, damit nicht etwa ein paar Staaten besondern Einfluß erlangten. Ueber dem Centralorgane solle das Plenum stehen, als eine gebietende Macht, welcher das Centralorgan zu gehorchen hätte, wodurch jene selbstständigen Decernate wieder auf eine schwankende Exekutive zurückgeführt und von dem Willen des nur mit Stimmeneinheit in Verfassungssachen beschließenden Plenums abhängig erhalten werden. Nach seiner Beschlußfassung ist jenes Plenum aus Acht in Deutschland jetzt die einzige kompetente Behörde in BundeSsachen, und befugt, frisch zu kontumaciren, wenn ein Staat nicht folgsam ist oder nicht mitgestimmt hat.
Altona, 13. Juni. Der Alt. Merk. enthält folgendes Gesetz, betreffend die im Herzogthum Schleswig vorzunehmenden Wahlen zur ersten ordentlichen Landesversammlung: „Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig-Holstein verfügt, in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Landesversamm- lung vom 10. Apcil 1850, hiermit wie folgt: Das Departement des Innern wird ermächtigt, auf Antrag der in Gemäßheit des § 14 des Wahlgesetzes vom 20. Oktober 1848 zu bildenden Wahlkommissionen, für diejenigen Wahlen, welche im Herzogthum Schleswig bis zum Zusammentreten der nächsten ordentlichen Landesversammlung vorzunchmcn sind, die gesetzlich bestimmten Wahlorte zu verlegen. Kiel, den 4. Juni
1850. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig- Holstein. F. Reventlou. Beseler. Boysen. S. A. Jacobsen."
Leipzig, 12. Juni. Die Buchhändler haben heute in einer Generalversammlung einstimmig eine Vorstellung an den König, wegen der die Verfassung verletzenden Preßvcrordnun- gen beschlossen. Immer mehr gewinnt die Ansicht Raum, der ungcsetzmäßig einberufene Landtag dürfe nicht beschickt werden. Wie verlautet, wird sich auch die Universität in diesem Sinne aussprechen.
Frankfurt, 11. Juni. Auf dem hiesigen Kongresse herrscht Oesterreich allein und unumschränkt. Nicht nur, daß in schweigendem Gehorsam die Uebrigen dem Willen des Mächtigeren sich beugen, auch alle in der Wiener Staatskanz- let angefertigten Theorien werden dankbar als Evangelium der lauteren Negierungsweisheit entgegengenommen, dienstfertig von untergeordneten Geistern in ihre äußersten Konsequenzen verfolgt und so laut in die Weit hinaus verkündet, als ob das wilde Geschrei darauf berechnet wäre, jede selbstständige Meinungsäußerung im Keime zu ersticken. So hat nichts schneller Eingang gefunden bei den gelehrigen Dienern der neuen BundeStagspolitik, als die besonderen Ansichten und Gefühle von Ehre, wornach es in Folge einiger von Petersburg darüber erhaltenen Aufklärungen völlig vereinbar erschien, während des Kriegs einen Vertreter des Feindes in der Mitte der Bevollmächtigten Deutschlands in der Person des Herrn v. Bülow zuzulassen. In den ersten Tagen der Zusammenkunft schien Niemand als Graf Thun mit ter Anwesenheit des Dänen zufrieden, eine einfache durch Nebenrücksichten nicht verblendete Auffassung der Sachlage mochte Manchem die Ausschließung Bülows als nothwendig darstellen. Des Präsi- vialzwangs noch ungewohnt, wagten die Vertreter zweier königl. Regierungen ehrerbietige Gegenvorstellungen in Betreff der unbedingten Zulassung des noch vor wenigen Monaten bei der Bundeskommission Abgcwicsenen. Allein, um Stimmen irgend welcher Opposition zu vernehmen, hatte man von Wien aus den alten Bundestag ganz und gar nicht wieder zusammcn- treten lassen. Solche Regungen eines widerspenstigen Sinnes mußten schleunigst unterdrückt werden. Einige Wochen darauf zu verwenden, konnte schon der Mühe werth sein; bis man des Erfolges gewiß war, galt cs, die Sache beruhen zu lassen und die beteiligten Personen an den Umgang des Feindes allmählich zu gewöhnen. Zum Aergerniß wollte die Presse nicht schweigen; fiel es auch dem verhärteten Sinne nicht schwer, über die Gründe hinwegzusehen, mit denen sie diese neue Demüthigung Deutschlands bekämpfte, so gelüstete doch dem Einen und Andern sein Verhalten nicht jeder populären Färbung zu entkleiden. An der Isar insonderheit fing man an zu schwanken zwischen deutscher Pflichterfüllung und gewinn-- reicher Nachgiebigkeit gegen Oesterreich, Im stolzen Selbstge- fühl eigener Machtgröße soll man dort einen Augenblick geneigt gewesen sein zur Vornahme selbstständiger Schritte behusS Wahrung anerkannter Grundsätze des Völkerrechts; allein bald ließ man sich wieder zu einer Erklärung herabstimmen, welche wenigstens für jetzt von einer eingehenden Prüfung der bezüglich des Hrn. v. Bülow vorliegenden Legitimativnsfrage absieht.!
Bei solcher Wendung der Dinge ist es nicht ohne Inter-' csic, die Gründe kennen zu lernen, mit denen man den fremden Eindringling zu halten weiß. Wir glauben nicht zu irren) wenn wir dieselben dahin zusammenfassen: „Für die Wiedererweckung des Bundestags ist der König von Dänemark un- entbehrlich, als ursprüngliches Mitglied des Bundes kann wenigstens im Plenum kein Beschluß ohne seine Stimme zu Stande kommen, überdies verhilft er unS zur Behauptung der ungeschwächten Fortdauer der alten Bundesversammlung durch die Annahme, daß seine fehlende Zustimmung zur Auflösung im Jahre 1848 dieselbe verhindert habe, die Pflicht der Dankbarkeit fordert mithin bU Anerkennung dessen, den er gesandt. Sollte eö für ungläubige Seelen stärkerer Gründe bedürfen, so scheuen wir auch die kecke Behauptung nicht, daß die Wirksamkeit dcs dänischen Gesandten auf dem zu bestimmt angegebenen Zwecken berufenen Kongresse die deutsch-dänische Streitfrage gar nicht berühre." Voi