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meinheiten, womit es das Ministerium Eberhard und die N. Hess. Ztg. wegen ihrer Unionsbcstrebungcn verfolgte) hat sich in der neueren Zeit sehr bekehrt. Wir sind weit entfernt, feine Bekehrung zur Union, welche ganz vernünftig ist, tadeln zu wollen, wenn wir auch bei aller Vorliebe für Preußen nicht in die plötzlichen dithyrambischen Lobgesänge des Blattes auf Preußen einstimmen können. Aber auch in Fragen der innern Politik, z. B. die Preßverordnungen bete., ist das Franks. Journal jetzt so übertrieben konservativ und reaktionär geworden, daß ein beschränkter Konstitutioneller unseres Schlages gar nicht mitkommen kann. Es hat sich diese Wandlung sogar auf den geistreichen Korrespondenten aus Kassel erstreckt, welcher sich früher so viel mit der N. Hess. Ztg. zu schaffen machte, die ibn erschrecklich gekränkt haben mochte, und auf deren reaktio­näre Intriguen er so ziemlich alles Unglück der Welt zurück­führte. Jetzt bekämpft er das ständische Steuerverweigerungs- recht und nimmt zu Hassenpflug eine sehr verdächtige Stellung ein. Sic transit gloria mundi!

Berlin, 10. Juni. Der Bestand der hauptstädtischen Presse wird, wie es allen Anschein hat, in Folge des Gesetzes vom 15. Juni eine Veränderung nicht erleiden. So viel man vernimmt, werden alle Zeitungen, denen das Gesetz die Kau- tionsbestellung zur Pflicht macht, im Stande sein, der Auf­lage zu genügen. Fühlbar wird das Gesetz der Provinzial- prcsse werden, ein Umstand, der übrigens zur Folge haben dürfte, daß die demokratischen Organe der Hauptstadt, die bisher nur wenig verbreitet sind, in die Absatzstellen der ein­gehenden Provinzialblätter rücken werden und durch diese Kon­centration einerseits für ihre Tendenz, andrerseits für ihr eige­nes Bestehen um so wirksamer arbeiten. Den Nachtheilen, die aus der Entziehung des Postdebits entstehen könnten, glaubt man durch Privatvcranstaltungen, mit Hülfe der Eisen­bahnen , begegnen zu können. Die Wirkung, welche das ab­geschmackte Preßgesctz hervorgebracht, ist für die ministerielle Partei sehr beunruhigend. (K. Z.)

Berlin, 10. Juni. In Frankfurt verhandeln gleichbe­rechtigte Regierungen nach dem Princip freier Verträge, weil weder ein alter noch ein neuer Zwang nach altem Muster darf geübt werden. Von diesem Boden weicht Preußen nicht. Diesen Punkt hat der Prinz von Preußen in Warschau so­wohl dem Fürsten Schwarzenberg, wie dem Kailer gegenüber auf das schlagendste geltend gemacht. Ueber jene Unterredun­gen erhält man übrigens erst jetzt Nachrichten, die man als ungetrübt ansehen kann. Der Prinz bat rundweg Oesterreich alle Berechtigung zu einem einseitigen Präsidialrecht in Dcutjch- laud abgesprochen — nicht ohne daß Schwarzenberg starke Zugeständnisse machte. Er hat die faktische Parität der beiden Mächte und die Nothwendigkeit des formellen Ausdruckes der­selben ihm eben so klar nachgewicscn und daran die nicht zu umgehende Forderung der Anerkennung der Union geknüpft. Auch bei diesen beiden Postulaten hat der Fürst Schwarzen­berg sich nicht zurückweisend, sondern vielmehr sehr nacbgebcnv verhalten und die Begründung anerkennen müssen. Er hat sogar in den Gesprächen, welche in Gegenwart des Kaisers geführt worden, die österreichischen Kardinalpunkte geradezu aufgegeben. Ich theile Ihnen diese Notizen mit, weil sie ein starkes Licht auf die Haltung werfen können, die der Fürst trotz alle dem vielleicht annehmen könnte. Auch Alles Uebrige, was ich über die Reise dcs Prinzen von Preußen höre, deutet darauf hin, daß derselbe seine wahrhaft deutsche Gesinnung mit aller seinem Charakter eigenen Geradheit und Energie und ohne allen Rückhalt ausgesprochen hat, sowohl seinem Schwager dem Kaiser als auch dem Leiter der österreichischen Politik gegenüber. (K. ZI

Berlin, 13. Juni. Das heutige Morgenblatt der Na- tional-Zeitung und die Urwähler-Zeitung sind mit Beschlag belegt worden. — Nach und nach erklären die meisten der hiesigen Organe, deren Fortbestehen in Folge des neuen Prcß- gesetzes zweifelhaft geworden war, daß sie auch nach dem 1. Juli zu erscheinen nicht aufhören werden. So namentlid) die „Konstit. Ztg." und die „Bürger- und Bauern-Ztg." (vulgo „Der Hahn" genannt), von welchen ein hiesiges Blatt irr-

thümlich das Gegentheil behauptet batte. Die „Abendposi" wird sich, dem Vernehmen nach, mit der in Stettin erschei­nenden „Ostsee-Zeitung" vereinigen. C. B.

Berlin, 14. Juni. D er preußische Staats­anzeiger publicirl soeben i m Nachstehenden Den Bericht über die Konstitu. iruug des deut­schen Fürstenkollegiums, sowie die Ernennung Der Herren ». Manteuffel und v. Schleinitz zu Ministern der deutschen Union: Zur Konstitmrung des provisorischen Fürsten - Kollegiums traten heute Mittag 12 Uhr folgende Bevollmächtigte hier zusammen, nämlich: Aus der I. Kurie: Für Preußen: Der zeitige Bevollmächtigte und Vorsitzende, Gesandter bei de^ schweizerischen Eidgenossenschaft und Geh. Legationsrath v. Sydow, in Vertretung des Gencrallieute- nantS v. Nadowitz. Aus der II. Kurie: Für Sachsen- Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Getha, Sach­sen-Altenburg, Anbalt-Deffau und Köthen, Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie: Der anhalt-dessaui- sche Minister v. Plötz; so viel cs Sachsen-Meiningen be­trifft, in Vertretung des zum Bevollmächtigten für Sachsen- Meiningen ernannten Staatörathcs Seebeck. Aus der III. Kurie: Für Braunschweig: Der großherzogl. oldenburgische Oberst Mosle, in Vertretung des zum Bevollmächtigten für Braunschweig ernannten Legationsrath Dr. Liebe; für Meck­lenburg - Schwerin: der Legationsrath und Kammerherr von Schack; für Oldenburg: der großherzoglich oldenburgische Oberst Mosle; für die freien und Hansestädte Lübeck, Bre­men und Hamburg: der hamburgische Syndikus Dr. Danks; so viel es Lübeck und Bremen betrifft, in Vertretung des Syndikus Dr. Elder, als des ernannten Bevollmächtigten für Lübeck, und des Bürgermeisters Smidt, als des er­nannten Bevollmächtigten für Bremen. Aus der IV. Kurie: Für Baden: Der Legationsrath Freiherr v. Meysenbug. Aus der V. Kurie : Für Nassau, Waldeck und Lippe: Der Herzog!, nassauische Präsident Vollpracht, so viel es Wal­deck betrifft, in Vertretung des zum Bevollmächtigten Wal­decks im Fürstenkollegium ernannten Legationsraths Dr. Liebe. Legationsrath Freiherr v. Meysenbug bezog sich zu seiner Legitimation als badischer Bevollmächtigter im pro­visorischen Fürstenkollegium auf eine ihm Seitens der groß­herzoglichen Regierung diescrhalb zugcgangcne Notifikation, in Gemäßheit deren er hoffentlich schon in der nächsten Sitzung die Ausfertigung seiner Bevollmächtigungsurkunde werde ein- reichen können. Die BevollmächtigungS- und Substitutions- urkundcn aller anderen vorgenannten Vertreter der verbünde­ten Regierungen wurden in Urschrift vorgelegt und nach Ver­lesung und gegenseitiger Einsicht von dem Protokollführer, Geheimen Justizrath Bloemer, zum Archiv asservirt. Hier­auf richtete der Geh. Legationsrath v. Sykow an die Be- voUniäcbtiglcn folgende Ansprache:

„Meine Herren! Nachdem die Bevollmächtigung für die große Mehrzahl der verbündeten Regierungen nachgewiescn worden, bin ich in dem Falle, im Namen und im Auftrage meiner Allerhöchsten Regierung, das provisorische Fürstenkollc- gium der verbündeten kcutjchen Staaten hiermit für konstituirt zu erklären. Sodann habe ich die Ehre, Ihnen den folgenden an mich gerichteten Erlaß Sr. Majestät des Königs, meines üUcrgnädigsten Herrn, vorzulegen: „„Ich habe für die Aus­übung der Mir als provisorischem Vorstände der deutschen Union zustehenden Befugnisse, soweit sich dieselben auf Verfas- sungeangclegenheiten und legislative Vorarbeiten zur Vorlage beim nächsten Parlamente rc. beziehen, Meinen Staatsminister, Freiherrn von Manteuffel, und, soweit es sich dabei um Vertretung der Unionsangehörigen im Auslande wie um Her­beiführung der Anerkennung der Union im Verhältnisse zum deutschen Bunke und im Ausland handelt, Meinen, Staats­minister Freiherrn von Schleinitz, im Sinne der darüber in der dritten Sitzung der Konferenz der verbündeten deutschen Regierungen vom 13. v. M. getroffenen Verabredung, auf die Dauer des gegenwärtigen Provisoriums, mit den erforder­lichen Aufträgen versehen. Indem ich Sie hiervon in Kennt-