Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Sonnabend, 15. Zum 1850. J\@ 277* Abend - Ausgabe.
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Deutschland.
Kassel, 13. Juni. Die Nr. 5 der Gesetzsammlung cnt- ball außer dem Gesetz vom 30. Mai 1850, betreffend die Belohnung des Forstschutz-Personals und dem Gesetz vom 7. Juni v. I. über die zur Erweiterung des Soolbades zu Nauheim nöthige Abtretung von Grundcigenthum auch die Verordnung vom 12. Juni 1850, die Auflösung der gegenwärtigen Ständeversammlung betreffend und das Ausschreiben des Ministeriums des Innern vom 13. Juni 1850, die Einleitung der Wahl neuer Landtags-Abgeordneten betreffend. Dieses lautet: Nachdem durch die landesherrliche Verordnung vom 12. d. M., die Auflösung der gegenwärtigen Stände- Versammlung betreffend, die zeitige Einleitung der Wahl neuer Stände angeordnet worden; so ergeht an alle nach dem Gesetze vom 5. April 1849, über die Zusammensetzung der Stän- Veversammlung und die Wahl der Landtags-Abgeordneten, mit der Leitung der Landtagswahlen beauftragten Behörden und Kommissionen die Aufforderung, mit den Wahlgeschäften sofort zu beginnen und dieselben unter sorgfältiger Beachtung des vorerwähnten Wahlgesetzes vom 5. April v. I. dergestalt zu beschleunigen, daß die Einberufung der Ständc-Vcrsamm- lung so bald als möglich erfolgen könne. Kassel, am 13. June 1850. Kurfürstliches Ministerium des Innern. Hassenpflug. Vdt. Ende.
ch Kassel, 13. Juni. Ueber den wahren Grund der Auflösung der Ständeversammlung sind die Ansichten sehr getheilt. Derselbe liegt nicht in dem Anträge der Mehrheit des Budgetausschusscs rücksichtlich der proponirten Steuerverlängerung, da die Auflösung nach der Erklärung des Landtagskommissars bereits beschlossen war, als die Steuer- verlängerung gefordert wurde. Ein vernünftiges Motiv für die Auflösung ist auch in der Ablehnung des verlangten außerordentlichen Kredits von 760,000 Tblr. nicht zu finden. Die Ständeversammlung sprach ihre Bereitwilligkeit aus, die zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlichen Geldmittel zu bewilligen; sie wollte dieß nur nicht augenblicklich durch eine außerordentliche Finanzoperation thun, sondern lediglich im regelmäßigen Wege des Finanzgesetzes, und versprach, das letztere zeitig vor dem 1. Juli zu Stande zu bringen. In der Sache war also das Verlangen des Ministeriums nicht auf Widerspruch gestoßen; die Verwilli- gung war nur um höchstens drei Wochen verzögert worden. Der Wunsch einer schnellern Krevitbcwilligung konnte daher das Ministerium keinenfallö zur Auflösung der Ständeversammlung bewegen, da hierdurch die begonnene Berathung des Budgets, und zugleich der verlangten Kredit- bewilligung, gerade unterbrochen wurde. Viele wollten deßhalb den versteckten Grund der plötzlichen Auflösung in der deutschen Frage finden. Es war dem Ministerium bekannt, daß der Verfassungsausschuß mit dieser Angelegenheit eifrig beschäftigt war; der Antrag des Ausschusses und der Beschluß der Ständeversammlung konnte bei der entschieden unionsfrcundlichcn Gesinnung der Mehrheit nicht zweifelhaft sein. Hassenpflug stand aber im Begriffe, nach Frankfurt abzureisen; mit welchen Tendenzen, ist bekannt. Hierin mußte ihm ein decidirter Beschluß der Ständeversammlung zu Gun
sten des Bündnisses vom 26. Mai 1849 sehr hinderlich und unwillkommen sein. Am 11. wurde der Ausschußbericht erstattet, welcher die bekannten Anträge auf raschen Anschluß an die Beschlüsse des berliner Kongresses und definitiven Abschluß der Union enthält. Unmittelbar darauf verkündete der Landtagskommissar tue Absicht der Auflösung. Die Beschlußfassung wurde durch die am folgenden Tage vollzogene Auflösung der Ständeversammlung hintertrieben.
F Kassel, 14. Juni. Der Dissens derStaatsregierung und der Ständeversammlung in der Finanzfrage dreht sich nur scheinbar um die Vorlagen wegen Kreditbewilligung, Steuer-verlängerung rc. Das Wesen des Zwiespalts wird vielmehr in Folgendem zu suchen sein. Die Ständeversammlung hatte die unglückliche Lage unserer Finanzen und die Unvermeidlichkeit eines großen Deficits klar erkannt. Sic wollte deßhalb mit Rücksicht auf dies Deficit die Staatsausgaben einer ernsten und scharfen Prüfung unterwerfen und erst auf den Grund deS festgestelltcn und verminderten Ausgaben-Etats zur Verwilligung der Einnahmen schreiten. Das Ministerium mochte dagegen besorgen, daß die gegenwärtige Ständever- sammlung mit zu großer Schärfe auf weit greifende Ersparnisse dringen und dadurch dem Ministerium ernste Schwierigkeiten bereiten werde. Deshalb wurden wiederholt, unabhängig von der Feststellung des ordentlichen Etats der Einnahmen und Ausgaben, außerordentliche Geldbewilligungen und endlich die außerordentliche Prolongation der Abgaben verlangt.
I Kassel, 14. Juni. Von allen Seiten wird die Vermuthung ausgesprochen, daß Hassenpflug Staatsstreiche und G e w a l t in a ß r e g e l n beabsichtige und deßhalb die Sache auf das Aeußerste getrieben habe. Wir glauben nicht an Staatsstreiche in Kurhessen *). Nicht als ob wil- fest darauf bauten, daß Lust und Vorsatz zu solchen Maßregeln fehlten, oder daß Herr Hassenpflug mit zu großer Ueber- lcgung in die Zukunft blicke, um nicht die Folgen zu übersehen und zu scheuen. Nein, wir trauen auf die Festigkeit unserer Institutionen, welche einen offenen Angriff ohne sehr unangenehme Kollisionen mit den Gerichten nicht zulasten. Der Herr Minister wird selbst finden, wenn er die einzelnen möglichen Maßregeln durchgeht, daß die Ausführung jeder derselben doch unmöglich sein möchte, selbst mit Oesterreichs Hülfe. Ja, wenn die Gerichte nicht wären, die Herrn Hassenpflug überhaupt so fatalen Gerichte. Und jetzt gebt cö auch nicht einmal mehr, wie früher, daß man die dem Ministerialsysteme nicht unbedingt huldigenden Mitglieder des Oberappellationsgerichts aus diesem entfernt und durch willfährige ersetzt.
* Kassel, 14. Juni. Spät, sehr spät kommt Ihr, doch Ihr kommt! Das Frankf. Journal, lange Zeit der Tummelplatz demokratischer und preußenfeindlicher Fevern von der niedrigsten Sorte (wir erinnern unter Andern an die Gc-
*) Sind aber denn doch begierig, zu erfahren, welchen andern Verlauf die Politik des Hrn. Hassenpflug noch nehmen kann. An das Gelingen der Staatsstreiche glauben wir freilich auch nicht. D. Red.