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Ständeversamminng den Gesetzentwurf für den Augenblick nicht berathen könne und dürfe.
Auf die Bemerkung des Präsidenten, daß man eigentlich nicht sehe, was die landesherrliche Proposition wolle, da sie seinen Antrag enthalte, sormulirte der Landtags- kvmmissar den Antrag der Regierung dahin: daß noch heute Abend und nicht erst morgen der Gesetzentwurf erledigt werde.
Hr. Oetker erklärte, unter anderen Umständen würde er geneigt gewesen sein, die Berathung thunlichst zu beschleunigen, sogar, auf den Gesetzentwurf cinzugehn, den vernommenen Prätensionen gegenüber könne und dürfe er sich nicht mehr hierzu verstehen.
Herr N e b e l t h a u erinnerte, daß die Ständcversammlung schon heute Morgen beschlossen habe, erst einen Bericht vor sich zu sehen, ehe sie über ein so wichtiges Gesetz Beschluß fasse. Ueberhaupt fasse man keine solchen Beschlüsse, ohne sie zu beschlafen. Jetzt sei sie nun vollends nicht in der Lage und Stimmung. Denn das Gefühl, welches durch jene eigenthümliche, mit langjährigen schmerzlichen Reminiscenzen durchwachsene Eröffnung hervorgerufm, versetze nicht in die ruhige Stimmung, welche die Berathung wichtiger Gesetze nothwendig erheische. Möge man von seinem Rechte Gebrauch machen ; — aber nicht, wenn man sich zur Ausübung ohnmächtig fühle, diejenigen, gegen welche es gerichtet werden solle, rechtswidrig zwingen wollen, bei der Ausführung behülflich zu sein.
Herr Theobald kann die plötzliche rätselhafte Eile des Ministeriums, nachdem es die Ständeversammlung so lange hin und her gezogen und die Finanzangelegenheit verzögert habe, nicht begreifen. Die ganze Geschichte laufe wohl darauf hinaus, daß man erst eine andere politische Grundlage habe gewinnen wollen. Man habe sich vielleicht gar eingebildet, während der Vertagung eine Partei zu Stande bringen zu können. Es thue ihm recht leid, daß es nicht gelungen, aber es sei nun einmal nicht gelungen. Nun plötzlich wolle man die Auflösung überstürzen. Aber die Ständeversammlung dürfe sich auf solchen Galopp nicht einlassen, «ie fürchte die Gewalt des Herrn Hassenpflug nicht und sehe dem Urtheil des Landes ruhig entgegen.
Herr Lieberknecht war dafür, daß der Gesetzentwurf sogleich berathen werde.
Herr Pfeiffer war der Meinung, daß man die Sache thunlichst beschleunigen, aber nicht überstürzen dürfe und doch wenigstens einigermaßen an der Geschäftsordnung sesshaften müsse.
Herr Gundlach erklärte, einem Ministerium Hassenpflug gegenüber gar nicht in dem Falle zu sein, von der Gcichäsls- ordnung abzugehen. Er werde daran festhalten, Andere mögen thun, was sie wollen, mögen nach Frankfurt gehen oder wo sie sonst Geschäfte haben.
Der L a n d t a g s l o in m i s s a r erklärte wiederholt, die Regierung sei fest entschlossen, noch heute aufzu- lösen. Sic werde es gewiß und in jedem Falle thun. Die Folgen würden furchtbar sein, wenn nicht vorher die Ständeversammlung dem Begehren der Regierung willfahrt und das Gesetz angenommen habe; eine Einstellung der Steuer- und Abgabenzahlung, ja sogar ein vollständiger Gerichtsstillstanv (wegen der fehlenden Stempel) werde ein- treten.
Herr Henkel: Der Landesherr habe nicht bloß das Auflösungsrccht, sondern noch viele andere Rechte, er habe die ganze Fülle der eigentlichen Regierungsrechle; aber alle diese Rechte könnten zum Vortheil oder zum Schaden, sachgemäß oder ungeeignet, vernünftig oder unvernünftig ausgeübt werden. Wenn nun zum z. B. in einem einzelnen Falle die vernünftige, die LandeSinleressen nicht verletzende Ausübung des Rechtes nicht anders möglich ist, als unter Hülfleissung eines Dritten, der Ständeversammlung, so werde man fich doch wohl einigermaßen nach dieser richten müssen, gerade wie sie sich nach der Geschäftsordnug, nach Gesetz und Pflicht richte. Die ungeheuere Verkennung aller Rechtsverhältnisse, die totale Verkehrtheit der Anschauung und die übermüthige,
anmaßende Sprache der Regierung sei ihm wie ein Dolch durchs Herz gefahren. Aber das wisse er, wer solche Dinge treibe, der werde auch die Folgen zu tragen haben, welche Niemand in der ganzen Welt der Ständeversammlung zur Last legen könne.
Es wurde über die Fragstellung gesprochen, welche dieHH. Wippermann, Pfeiffer, Nebelthau mit dem Präsidenten dahin präcisirten, ob mit Hintansetzung der Vorschriften der Geschäftsordnung zur Berathung des Entwurfs geschritten werden solle.
Der LandtagSkommissar erläuterte : er habe verlangt , daß der Budgetausschuß zuvor seinen Bericht erstatte und im Uebrigen von der Geschäftsordnung abgesehen werde.
Der Präsident bemerkte, der Bericht sei in der Druckerei. Wenn man auch, fügte Hr. Nebelthau hinzu, das Manuskript wollte holen lassen, so stehe der Beschluß der Stände- vcrsammlung, welcher die bloß mündliche Berichterstattung ausgeschlossen habe, entgegen.
Die Frage: ob schon heute der Entwurf berathen werden solle, wurde mit allen gegen eine Stimme verneint.
Hierauf verlas der Landtagskommissar die Vollmacht, wodurch er ermächtigt wird, die Verordnung „vom heutigen Tage", die Auflösung der gegenwärtigen Ständeversammlung betr., zu eröffnen re. Nachdem auch die Auflösungs-Verordnung verlesen war, entfernten sich die Mitglieder unter einem dreimaligen, von Henkel ausgebrachten donnernden Hoch auf unsere Verfassung.
Kurheffen und Dänemark.
Nach den Frankfurter Nachrichten ist Hr. Bernhard von Bülow fortdauernd Tbeilnchmcr bei den Frankfurter Konferenzen. Baiern hat einen Schein von Widerspruch versucht, aber sogleich wieder aufgegeben, als Oesterreich erklärte: es handele sich hier um deutsche Bundessachen, der König von Dänemark sei anerkannter Fürst des Bundeslandes Holstein, der Gesandte desselben dürfe nicht zurückgcwiescn werden. Kurhessen hat von Anfang an sich Hin. v. Bülow gefallen lassen, und tagt mit ihm ganz unbedenklich.
Die Sachlage ist vor Allem nach den eignen Voraussetzungen Oesterreichs höchst einfach.
Nach diesen Voraussetzungen ist die Versammlung in Frankfurt der rechtsbeständige Bundestag. Denken wir uns, 1830 wäre zwischen Deutschland und England ein Krieg aus- gebrochen. Dir Hannoverschen Truppen hätten kann gegen ihren König fechten müssen, wie jetzt die Holsteiner gegen den ihrigen. Die Hannoversche Regierung wäre dennoch im Namen des Königs fortgeführt worden wie jetzt die Holsteinische. Am Bundestage hätte ein Gesandter Hannovers wirken dürfen und müssen. Wie aber, wenn dann ein englischer Lord mit Instruktionen der englischen Regierung ausgetreten wäre, wenn deutsche Minister, ihn iu die Mitte ihrer Sitzungen und Berathungen ausgenommen hätten? Offenbar wären diese Minister des Einverständnisses mit dem erklärten Bundesfeinde, mithin des Landesverraths am Bunde schuldig gewesen.
Das Verhältniß des vorliegenden Falls ist genau dasselbe. Ob der Krieg zwischen Deutschland und Dänemark durch die Erhebung Schleswig-Holsteins oder durch sonst etwas veranlaßt worden, ist völlig gleichgültig. Seit der Kriegserklärung gibt es für den deutschen Bundesfürsten von Holstein fein anderes Organ als die holsteinische Regierung. Die Aufnahme eines aus Kopenhagen geschickten Diplomaten in Frankfurt ist schon deßhalb ein Verfassungsbruch, weil sie einen Ausländer in den Bundestag aufnimmt. Dieser Bruch wird doppelt schwer, weil die fremde Macht, die ihn sendet, mit dem Bunde in offenem und erklärtem Kriege steht.
Alle diese Betrachtungen verlieren nichts an ihrem Gewichte , wenn man, wie es sich gebührt, die granffurter Konferenzen lediglich als eine freie und berathende Zusammenkunft selbstständiger Staaten betrachtet. Denn wenn auch die Bundesverfassung nicht mehr vorhanden ist, so cxistirt noch für alle deutsche Staaten die Pflicht, sich gegen auswärtige Angriffe zu unterstützen, und gegen einen gemeinsamen Feind