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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 14. Juni 1850. 275» Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt betgegeben. Die Morgen - Ausgabe wird von */211 bis 12 Uhr, die Abend-Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Evnntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckkardt'schcn und Wollmaun'schen Buch - und Kunsthandlung. Der AbonnementöpreiS beträgt halbjährlich 3 ThIr., vierteljährlich I Tklr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter daS Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mir 1 ^gr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Kassel, 13. Juni.

Das Ministerium Hassenpflug hat durch die plötzliche Auflösung der Ständeversammlung, ehe ein Finanzgesetz vor- ^handen ist, und ehe wegen Forterhebung der Steuern und Ab­gaben irgend ein Gesetz erlassen werden konnte, das Land in einen Abgrund von Unheil und Verwirrung gestürzt, aus dem wir keinen Ausweg und keine Rettung sehen.

Mit dem letzten Tage des gegenwärtigen Monats läuft die sechsmonatliche Frist ab, für welche die Regierung ver­fassungsmäßig befugt gewesen ist, ohne Verwilligung Steuern und Abgaben zu erheben.

Vom 1. k. M. an kann und darf kein Erheber im Lande, ohne die ausdrücklichen Bestimmungen der Verfassung zu verletzen, Steuern und Abgaben erheben. Niemand braucht dergleichen zu zahlen; Niemand würde, selbst wo man sie bezahlen wollte, einen ordnungsmäßigen Empfänger und eine ordnungsmäßige Quittung finden. Tausend und tau­send Dinge, welche tief in alle Verhältnisse des Lebens ein­greifen, werden stille stehen, ja es kann sogar geschehen, daß die Gerichte ihre Thätigkeit einstellen, daß die freiwillige und die streitige Civilrechtspflege aufhören müssen, weil die ^tem- Pelverwaltung die gesetzlichen Stempelabgaben nicht erheben und die Stempelbogen nicht ausgeben darf. Handel und Verkehr werden gelähmt sein, der öffentliche wie der Privat­kredit werden schwinden, die Gewerböthätigkeit und die Un­ternehmungen des Staates sowohl als der Einzelnen werden unbcrechnenbaren Schaden nehmen.

Es wird einen kolossalen, einen heillosen Zustand geben, und wir werden Gelegenheit haben, zum tiefsten Schaden, vielleicht in mehr als einer Beziehung zum Ruin unseres Landes die eigentliche Beschaffenheit "des vielbesprochenen, aber noch wenig bekannten Zustandes zu studiren, den man schlechtbin mit dem tarnen Steuerverweigerung bezeichnet.

Das furchtbare Recht, einen solchen Zustand hcrbeizu- führen, man gesteht cs den Volksvertretungen selbst da, wo es ihnen unzweifelhaft gegeben ist, nicht ohne die ernsteste Verantwortlichkeit für seinen Gebrauch und seine Folgen zu. Nur wie ein Ehrenrecht, wie ein Schmuck der Volksvertre­tung soll es geachtet und bewahrt, und nur in der höchsten und letzten Noth zur Ausübung gebracht werden.

Leichtfertige Steuerverwe^gerung hält man mit Recht für einen schweren Frevel am totaate, für ein Mittel, dessen sich selbst die eraltirtesten Landesvcrsammlungen nicht leicht mehr zu bedienen wagen.

Auch die kurhessische Ständeversammlung hat Alles auf­geboten , selbst den Schein derselben zu vermeiden. Fort und fort hat sie auf die Beendigung des Finanzgesetzes ge- drungen, wiederholt hat sie erklärt, für die Feststellung und Unterhaltung des Staatshaushaltes in geeigneter und er­laubter Weise sorgen zu wollen, sie hat endlich sogar Vie- Frage in Erwägung gezogen, ob ihr die Pflicht erlaube, selbst ohne Finanzgesetz noch eine weitere Steuererhebung in's Ungewisse hin zu gestalten.

Es bat ihr nichts geholfen. Das Ministenum Haffen- pflug hat durch unförmliche, gesetzwidrige, unerhörte Ma­noeuvres jeden solchen Ausweg abzuschnelven gewußt. Durch eine beispiellos überstürzte Auflösung der Kammer, kurz vor dem Ablauf des Steuertermines , bat das Ministerium Hassen­

pflug jede Steuerverwilligung geflissentlich vermieden und unmöglich gemacht, dadurch aber das Land leichtsinnig und frevelhaft in den Zustand der Anarchie gestürzt. Das M i n i st e r i u m H a s s e n p f l u g h a t d e m L a n d e die Steuern verweigert.

Wir berufen uns zum Belege dieser Behauptung ganz einfach auf den Inhalt der ständischen Verhandlungen und insbesondere auf Vie, ans Lächerliche streifenden parlamen­tarischen Ungeheuerlichkeiten, welche die Landtagskommission in der geheimen Sitzung aufgeführt hat.

Es ist ein seltsames Schauspiel, dieses Ministerium, das wie ein irrer, Unglück bringender Komet in den Frieden und das Glück dieses Landes hereinbricht, das Wider­wärtigkeiten aller Art in dcr Heimath, Schaden und Schimpf im großen Daterlande über uns bringt und jetzt das Fa­belhafteste, das Beispielloseste zu Wege gebracht hat, eine ministerielle S t e u e r v e r w e i g e r u n g.

Es ist wohl in diesem Augenblicke Niemand, der sich diese Erscheinung und ihre Ursachen zu erklären vermöchte. Ob es auf irgend einen großen Verrath, auf ein Stückchen aus der großen Politik abgesehen sei, ob es mit der deutschen Frage und deren gewaltsamer Lösung â Irr Beust oder Haynau zusammenhänge, mit jener österreichischen Liga, an welche auch Kurheffen heimlich überliefert sein soll, mit jenem ge­heimen Schutz- und Trutzbündnisse gegen alle Kammern, Vie den Bundestag nicht wollen, und ob man deßhalb um jeden Preis, selbst um den Preis einer künst­lich h cr b eig efü h r t en S t e u e r v e r w e i g e r u n g das Land in außerordentliche Zustände habe stürzen und in Aufregung versetzen wollen, oder ob es bloß so eine von den kleinen alten Finessen gewesen, eine neue Verfassungs­interpretation, ein nagelneues Regierungökunststück, wodurch man den Ständen imponiren, sie um Recht, Gesetzlichkeit und Ehre bringen wollen, zu einem solchen armseligen Manö­ver aber mit der ganzen frivolen Rücksichtslosigkeit eines fah­renden Ritters den höchsten Trumpf ausgespielt und die Eristenz des ganzen Landes Preis gegeben have^

Nahe an vier Monate hat sich Hassenpflug, aller Sitte und jedem öffentlichen Anstand zum Hohn, geweigert, die Stände aufzulösen, welche keine Sitzung vorübergehen lie­ßen, ohne ihm die allerstärkste Nöthigung zur Auflösung zu geben. Ruhig und ohne Erröthen hat er die Steuerperiode ablaufen lassen, und jetzt in den letzten Tagen, wo die Stände, hocherfreut, endlich ans Land appelliren zu können, ihm ein klebriges zu Gefallen thun wollen, wenn er sie auflöse, jetzt vekretirt er mit einer Dreistigkeit, die nicht mehr empörend, sondern bloß noch lächerlich ist, daß er sie beute noch, sogleich , vor Sonnenuntergang, auflösen wolle, und daß sie ihm deßhalb sofort, noch heute, vor Sonnen­untergang, aller Pflicht, aller Möglichkeit, aller Würde zu­wider, das verlangte Steuergesetz zu genehmigen hätten.

Wir überlassen es unsern Lesern, diese Vorgänge mit dem Namen zu brandmarken, der ihnen gebührt. Unter ihrem Eindrücke und Angesichts ihrer schweren Folgen wird das Land noch einmal sein Urtheil abgeben im Dampfe zwischen der kurhessischen Ständeversammlung und dem Greifswalder Angeklagten, Iustizminister Hassenpflug.