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Verfassung überall nicht die Rede; von dieser Maßregel kann lur ganz ausnahmsweise bei außerordentlichen Verhältnissen gebrauch gemacht werden, da dieselbe den gesetzlichen inv regelmäßigen Lauf des Finanzwesens bindern und in Verwirrung bringen. In dem jetzigen Augenblicke lic- zen solche außerordentlichen Verhältnisse nicht vor; es prechen im Gegentheile alle sachlichen Gründe gegen oie Steuer-Verlängerung. Man würde unzweifelhaft kein Bedenken tragen dürfen, dieselbe zu gewähren, wenn am Schlüsse der Steuerperiode das Budget noch nicht festgcftcUt ein sollte. Die Steuern laufen aber gegenwärtig noch drei Wochen und die Ständeversammlung hat wiederholt den ernsten Willen ausgesprochen, in dieser Frist die Berathung des Budgets zu vollenden. Auch kann dieser Abschluß des Budgets nach Lage der Sache — soviel uns bekannt ist — n der Kürze recht wobl erfolgen. Die Ständeversammlung vürde in hohem Grade pflichtwidrig handeln, wenn sie n einer solchen Sachlage von der regelmäßigen nub für 'inen geordneten Staats - Haushalt nothwendigen Bera- chung des Budgets abstehen wollte. Die Minister ha- )en nun zwar erklärt, es werde die Auflösung der Stände- Versammlung beabsichtigt. Dieser Umstand liegt völlig außerhalb dem Bereiche der pflichtmäßigen Erwägung der Stände. Für sie kann er keinen Grund für einen Beschluß abgeben, welcher nach allen inneren Gründen durchaus verwerflich erscheint. Die Auflösung der Ständeversammlung gehört zu der Prärogative der Krone; die Staatsregierung wird zu erwägen haben, ob die gegenwärtige Sachlage diese Maßregel nothwendig macht und zuläßt. Sie kann aber die Ständeversammlung durch die Drohung einer Auslösung nicht zu Schritten nöthigen, welchen alle materiellen Gründe widersprechen.— Wenn die Regierung jetzt durch eine Ablehnung der Steuerverlängerung an der Auflösung der Ständeversammlung gehindert sein sollte, so bat die letztere dieß keinen Falls zu verantworten. Die Staatsregierung würde allein die Schuld sich selbst beizumessen haben, da sie durch eine zeitige und sachgemäße Ueberle- gung aller Verhältnisse und eine daraus vor 3 Monaten her- vergehende Auflösung (welche damals von allen Seiten erwartet wurde) die jetzige schwierige Lage hätte vermeiden können. Die Ständeversammlung wird nur dann ihrer Pflicht genügen, wenn sie unbeirrt auf dem verfassungsmäßigen Wege derBerathung ii n D Bewilligung des ordentlichen Budgets rasch und eifrig fortschreitet und das Finanz- gesetz vor dem Ablaufe des Monats Juni vollendet.
Berlin, 4. Juni. Der A. A. Z. wird unter diesem Datum geschrieben: Die jetzigen europäischen Verwickelungen sind nicht ebne Rückwirkung auf die Haltung Dänemarks; einen merklichen Einfluß scheint namentlich auch Die Stellung der Union zu den Frankfurter Konferenzen auf dieselbe aus- zuüben. Denn wenn auch der dänische Agent v. Bülow von den acht oder neun Regierungen zugelassen worden ist, so scheint koch eben so fest zu stehen, daß die Bevollmächtigten der 23 oder 24 UnionSstaaten entweder seine Gegenwart bei Den Konferenzen nicht dulden, oder Alles, was er vorbringt a^i nicht geschehen betrachten werden. Herr v. Bülow scheint eben überhaupt auch Berichte erstattet zu haben, nach welchen er seinen Freunden im „Plenum" zu Frankfurt eben keine allzu große Machtvollkommenheit zutraut, und die Folge kavon Iist, daß die Dänen hier ihre Saiten bereits hcrabstimmen, und namentlich die Anforderung haben fallen lassen, Preußen möge die Regelung der Successionsfrage im dänischen Sinne befördern helfen. Daß die vertraulichen Besprechungen in Warschau, welchen durchaus jede officielle Natur abgcht und Vie lediglich als freundschaftliche Erörterungen verwandter Fürsten zu betrachten sind, von der servilen und radikalen Presse mit einem gewissen Frohlocken, freilich aus verschiedenen Gründen, ausgebeutet werden, kann Denjenigen, der deutsch fühlt, nur tief schmerzen. In Warschau hat kein Staatsakt Statt gefunden. Weder das preußische Volk, noch die preußische Regicung hat Rußland zum Schiedsrichter in
kkutschen Fragen herangezogen, wie auch die österreichische Preße dieß hämischer Weise behauptet. Rußlands Auffassung der deutschen Frage konnte freilich für Preußen nicht gleichgültig sein, und es ist natürlich, daß der König, der fest auf seiner Rcchlsansicht beharrt, seinem Schwager darüber möglichst ausführliche Ausschlüsse geben wollte. Daß aber dem Kaiser deßhalb irgend ein entscheidender Einfluß eingeräumt würde, ist durchaus nur Verdächtigung. Freilich erscheint durch das Eintreffen auch des österreichischen Ministerpräsidenten in Warschau die Sache gleich in einem anderen Lichte, und erhält scheinbar einen anderen Charakter. Aber, so frage ich billig, wenn österreichischer Teils nicht auf russische Hülfe bei etwaiger Ausführung feindseliger Plane gegen Preußen gerechnet wurde, warum fürchtete man die Besprechung verschwägerter Fürsten in Warschau? Daß Feindseliges in Wien nicht fern lag, davon sind bestimmte Andeutungen hierher gelangt. Des Prinzen von Preußen Aeußerungen vor seiner Reise aber legen Zeugniß davon ab, daß er fern von jedem Hereinziehen Rußlands in Deutschlands Sache war; und jeder deutsche Patriot wird die Demüthigung abwehrcn müssen, die man über uns mit derlei Verdächtigungen verhängen will.
Berlin, 9. Juni. Schwerin und die beiden Hessen haben ihre Bevollmächtigten zum Fürstenkollegium noch nicht ernannt. Die Ernannten werden sich unterdeß in der nächsten Woche allein konstituiren. Herr v. Lepel hört mit einiger Verwunderung, daß sein Landsmann, Herr v. Dallwig, in das Frankfurter Plenum getreten ist, ohne Instruktionen vor- zuzcigrn, Die Herr v. Thun nicht zu sehen verlangte. Herr v. Lepel ist dadurch nicht entmutigt und hofft noch immer auf seinen möglichen Eintritt ins Fürstenkollegium. Die Nachrichten aus Frankfurt sind auf telegraphischem Wege hier angelangt. Berichte werden morgen oder übermorgen erwartet. So weiß man nur in summarischer Weise , daß unsere Bevollmächtigten in Unterhandlungen mit Dem Plenum getreten sind, b. h. daß man Dem feindlichen Lager Die Auffassung Der Union von Dem Kongreß und Die Bedingungen gemeinschaftlicher Berathung mitgetheilt, daß v. Thun, wie erwartet ward, nicht darauf eingegangen und daß man also nicht einig geworren. Das Meiste Der weiteren Schritte wird von Der Haltung der Vertreter kleinerer Staaten abhängen. — Der Proceß gegen Hannover und Sachsen ist, wie uns wiederholt versichert wird, nicht sistirt worden.
Berlin, 10. Juni. Die Konst. Ztg. schreibt: Die heutige Abcndnummer (112) unserer Zeitung ist polizeilich mit Beschlag belegt worden. (Alles Mögliche!)
Berlin, 10. Juni. (Voss. Z.) Die Entwickelung Der Unionsverfassung geht ihren ruhigen Gang. Unter Den thüringischen Staaten zeigt sich Die größte Eintracht. Sie haben sich mit Weimar dahin geeinigt, daß dieses für die Zeit des Provisoriums auf seine Doppelstimme verzichtet, aber bei Stimmengleichheit Den Ausschlag gibt. — Desgleichen hat Der Verwaltungsrath den Entwurf einer Geschäftsordnung für das Fürstenkollegium ausgearbeilet, in welchem Herr v. Radowitz zum preußischen Bevollmächtigten und Vorsitzenden ernannt worden ist. Die Beschlüsse werden im Fürstenkollegium mit einfacher, absoluter Majorität gefaßt, bei Stimmengleichheit aber entscheidet Preußen, welches Die Geschäfte in und außerhalb Der Sitzungen leitet und im Namen des Kollegiums unterzeichnet. Die Abstimmung soll nach halben Kurien erfolgen. Auch das bisherige provisorische Schiedsgericht, welches nach Abgang der 2 hannoverschen und 2 sächsischen Minister auf 5 Stimmen reDucirt ist, soll in ein Schiedsgericht Der Union umgeänDert werden. Diesem provisorischen Schiedsgerichte liegen noch zwei wichtige Sachen, nämlich der mecklenburgische Verfassungsstreit und die westphälischc Schulbenangc- legenbeit, zur Entscheidung vor.
Frankfurt, 8. Juni. Das Franks. Journal bemüht sich zu beweisen, daß Die deutsche Demokratie, wenigstens Der kdlere Theil derselben, dennoch trotz alle dem und alle Dem zu Preußen stehen werde, falls dieses zu einem Bruch mit Rußland und Oesterreich getrieben würde. Es bemerkt: Die Demokratie, welche sich bisher Der thätigen Theilnahme an