Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Mittwoch, 12. Zum 1850. ^W 272. Abend-Ansgabe.
Die neue preußische Preßverordnung
ist ohne Zweifel ter unglücklichste unter den „kühnen Mißgriffen", durch welche eS ter preußischen Regierung bis jetzt gelungen ist, ihre eigne Arbeit immer wieder zu zerstören und was nach großen Mühen zum Besten des deutschen Vaterlandes schon fast erreicht schien, jedes Mal im entscheidenden Augenblicke wieder mit neuen Schwierigkeiten und frischen Feinden zu umgeben. — Nicht als ob wir diese Preßordon- nanzen, wie man sie mit Fug genannt hat, nicht schon um ihrer selbst willen für ein Unglück hielten. Wie man auch über die Presse und ihre nothwendigen Schranken denken, welche Garanlieen man von ihr fordern, mit welchen Strafen man immerhin ihren Mißbrauch bedrohen mag, das werden doch Alle zugesteben, welche einen Begriff von politischer Freiheit haben: über dieser Freiheit und über ihrem wesentlichsten Gebiete, der Presse, darf nur das Recht und nicht die Willkür schalten. Denn mit dem Rechte und wäre es das Recht des Drako, kann sich die öffentliche Moral versöhnen;. niemals mit der Willkür. Wo die Willkür und das Gutsinden der Regierenden geherrscht hat, da waren die Staaten, mochten sie absolut oder konstitutionell, monarchisch oder republikanisch, aristokratisch oder demokratisch regiert werden, da waren sie auf Sand gebaut und es fehlte ihnen die heilige und unverletzliche Grundlage, welche nur das Recht gibt.
Wenn man die modernen Staaten des Kontinents, welche nun sämmtlich bestimmt gewesen sind, der Revolution anheim- zufallen, mit ihrem schlechtesten Namen bezeichnen will, dann nennt man sie P o l i z e i st a a t e n. In der That, die Polizei ist es, gewesen, welche, indem sie sich an die Stelle des Rechtes drängte, mit dem Rechte die Moral und mit der Moral den inneren Halt und die innere Kraft aus dem Staate hinausjagte, so daß er über kurz oder lang morsch und faul zusammenbrechen mußte.
Wir halten die Verordnung vom 5. Juni für ein Unglück, weil sie die Presse nicht von dem Ausspruche der Gerichte, sondern von dem Beschlusse der Regierungspräsidenten und Verwaltungsbeamtcn, nicht von Recht und Gerechtigkeit, sondern von Regierungspolitik und Willkür abhängig macht.
Mit dieser Verordnung hat die preußische Regierung die verhängnißvollc und trügerische Babn jener gouvernementalen Allmacht, jenes Konstitutionalismus betreten, den man den französischen Konstitutionalismus nennt, weil Frankreich durch ihn zu Grunde gerichtet worden ist.
Das ist das eine Uebel, welches wir in der Verordnung vom 5. Juni tief bedauern. Das andere — und fast möchten wir sagen, ras größere — ist, daß eine solche Verordnung in einem konstitutionellen Staate gegeben werden konnte, ohne daß die Volksvertretung zuvor darum gefragt ward; wir meinen, daß es in der preußischen Verfassung so einen riesenhaften Paragraphen, den Paragraphen 63 gibt, welcher die anderen armen kleinen Paragraphen und mit ihnen das ganze Staatsrecht in dieser Weise aufzuzehren vermag.
Als ein noch größeres, ja als das allergrößte Uebel endlich ist uns die Art erschienen, wie man beides, den Inhalt und die octroyirtc Form der Verordnung, zu motiviren und in der Regierungs- Presse zu vertheidigen gesucht; wie man das Postregal gemißbraucht, die Gewerbeordnung ausgebeutet und durch Postregal und Gewerbeordnung die Freiheit vernichtet hat, welche in der Verfassung ausdrücklich garantirt war; endlich jene Weisheit der Sophisten und Staatskünstler, welche aus Allem Alles zu be
weisen und zu jedem Diktum die Entscheidungsgründe mit dienstbeflissener Geschwindigkeit zu liefern weiß.
Wenn irgend etwas die Ungefährlichkeit, wenigstens die augenblickliche Ungefährlichkeit der exallirten Presse darzuthun, wenn irgend etwas ihre allenfallsigen Erfolge sogar zu para- lysiren vermochte, so war es die That des — gleichviel ob verrückten oder nicht verrückten — Meuchelmörders Sefeloge. Die allgemeine Wirkung dieser That war so unverkennbar, und drückte sich so deutlich gerade in den ultraradikalen Blät- tern aus, daß schon hieraus hervorging, wie wenig Boden die Saat des Mordes im Volke gewonnen hat, und wie selbst den Predigern des Mordes der bloße Versuch seiner Ausführung die Zungen lähmte. Blätter, welche über die scheußliche Ermordung Auerswalds und Lichnowskys ihrer Zeit jubelten, noch später mc^r als einmal im Mute ihrer Mitbürger — glücklicherweise nur auf dem Papier — sich wälzten, noch neuerlich von der allgemeinen Decimirung der französischen Konservativen und Gemäßigten bloß den Dichter Lamartine ausgenommen wissen wollten: wir haben sie bei der Kunde des Sefelogeschen Versuchs erst kleinlaut, dann mit sittlicher Enlrüstung die That weit von sich wegschleudern sehen.
So ist es in Wahrheit mit den augenblicklichen Gefahren beschaffen, welche angeblich durch Sefeloges That plötzlich sollen zu Tage getreten sein. Doch wir wollen uns bei dieser ganzen von einem Meuchelmorde hergenommenen, höchst widerwärtigen Argumentation nicht aufhalten, wir wollen nicht daran erinnern, daß Sefeloge nicht der erste Fürstenmörder ist, — die Elberfelder Zeitung zählt allein aus der Geschichte des hohenzoUernschen Hauses ihrer zu Dutzenden auf, welche nach dem Leben von Hohenzollern meuchlerisch trachteten und den Mord zum Theil vollbrachten, die aber meist dem Adel angehörten, übrigens eben so wenig als Tschech und Sefeloge durch die Presse angestiftet waren.
Aber das Höchste und Heiligste wird nach dem Vortrag der Minister durch die schlechte Presse herabgezogen , die Begriffe werden verwirrt, giftige Lehren verbreitet, falsche Systeme begründet, die Ueberzeugungen des Volkes erschüttert. Dieses Klagelied soll der Verordnung zur allgemeinen Grundlage dienen. Jedermann sieht indeß, daß es nicht gegen die Presse, sondern gegen die gesammte Zeit und gegen den GährungS- proceß gerichtet ist, der in ihr vorgeht. Wenn aber die preußische Regierung nicht diese ganze Zeit und diesen ganzen Gährungsproceß der Geister zu unterdrücken vermag, dann ist es mindestens unklug und zeugt von einer argen Kurzsichtigkeit, gerade diese eine Erscheinung derselben, die Presse, zu unterdrücken und das Gifr, welchem man entgegenarbeiten will, in den Organismus des Slaatskörpers zurück zu drängen, wo es, unbemerkt, unbekämpft, nur um so verderblicher und rapider um sich greifen wird. Dieses Gift wird aber durch die Verordnung nicht aus der Welt geschafft. Könnte man selbst die ganze Presse unterdrücken, es würde nichts helfen, denn nicht von der Presse werden die bitteren Gefühle und Gedanken gemacht, die sich gegen den Staat richten, sie kommen in der Presse nur zum Ausdruck. Erzeugt werden sie fort und fort in den Tiefen der in ihren Bedürfnissen unbefriedigten Gesellschaft, sie sind das Produkt der ungesunden Säfte einer noch immer vergeblich nach Genesung ringenden Nation. Doch, wäre es auch wirklich die Presse und nur die Presse, welche für die Verwilderung der Begriffe zu büßen hätte, und konnte man wirklich mit der schlechten Presse alle Unzufriedenheit aus der Welt