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Stadium die Beschlüsse des Vcrwaltungsrathcs, an denen auch der kurhessische Bevollmächtigte im vollkommensten Einverständ­nisse Theil genommen hatte, zu betrachten und gewissenhaft zu befolgen. Aber dergleichen den politischen Eigenwillen been­gende Fesseln wirft der Mann mit Leichtigkeit von sich, dem die Eingebungen dieses seines Eigenwillens mehr gelten, als alle positiven Normen. Und wie verhält sich nun, diesen An­deutungen gemäß, unser Minister Hassenpflug zu der nahenden Verwirklichung der Bundesverfassung^ Sofort mit dem Ein­tritt in das Ministerium ruft er den bisherigen Bevollmäch­tigten bei dem Verwaltungsrathe ab, und, nachdem er drei­mal vergebens versucht hatte, denselben durch einen anderen mehr willfährig gesinnten zu ersetzen, begibt er sich selbst nach Erfurt, um in eigner Person der, jenen Beschlüssen vollkom­men entsprechenden, Annahme des Verfassungscntwurfs im Ganzen (en bloc) mit eventuell angchängtcn VerbesserungS- anträgen zu widersprechen, und treibt, nachdem diese Bestrebungen durch oie in solcher Weise von beiden Parla­mentshäusern mit überwiegender Stimmenmehrheit beschlossene Annahme vereitelt worden, seine gegen den Verfas­sung sen twurf an sich gerichtete Agitation noch wei­ter bei dem darauf gefolgten Berliner Kongreß. Diesem Kon­greß nämlich hatte, völlig im Sinne jenes Parlamentsbeschlus­ses, der König schon in seinem Einladungsschreiben an die verbündeten Fürsten *) dessen nächste Aufgabe dahin gestellt, „es werde sich dabei handeln um die Beschlußfassung über die Annahme der Verbesserungen der Unionsverfassung, wie sic von dem Parlamente in Antrag gebracht worden" (also nicht mehr um eine nochmalige Annahme des von den Re­gierungen vereinbarten und von dem Parlament unbedingt acceptirten, mithin, vorbehaltlich einer weiteren Entschließung über jene und etwaige fernere Verbesserungsanträge, bereits zur Rechtsgültigkeit gelangten Entwurfs). Zn voller Ueberein­stimmung hiermit stellte in der ersten Ministerkonferenz der preußische Kommissar als ersten Gegenstand der Berathung auf: wie die verbündeten Regierungen sich den von dem Par­lament ausgegangenen Abänderungsvorschlägen gegenüber zu verhalten hätten, indem er als einen weiteren solchen Gegen­stand die Stellung dieser Regierungen zu dem Franks. Kongreß vorbchiclt. In dieser Sitzung lehnte Hassenpflug jede Theil­nahme an der Berathung aus einem bloß formellen Grunde ab. Preußen erklärte nun, daß es die in Frage ge­stellten Abänderungsvorschläge des Parlaments seiner­seits als zweckmäßig anerkenne, und daß eö dieselben an nehme; welcher Ansicht der bei weitem größte Theil der Mitglieder sofort beitrat. Auch in der folgenden Sitzung glaubte Hassenpflug, obgleich er die Nichtigkeit jenes Grundes selbst anerkannt hatte, doch die Erklärung Kurhessens auf die erste Frage, bis zur Erörterung der obengedachten zweiten, suspendiern zu müssen; doch lehnte er alsbald den von der preußischen Regierung hieran geknüpften Antrag zur Er­richtung eines Provisoriums auf die Grundlage des Bündnis­ses vom 26. Mai geradezu ab, weil er das Bedürfniß dazu nicht anerkenne. Demnach schloß er sich in der dritten, dieses Provisorium betreffenden, Sitzung wieder gänzlich von der Berathung aus. In der vierten (und letzten) gehet er endlich mit der offenen Sprache des Abfalles von der Verfassung (wenngleich nicht von dem Bündnisse) heraus. Zunächst wi­derspricht er der von Preußen ausgestellten Behauptung, daß für die verbündeten Fürsten feine Verbindlichkeit zur Beschickung des Frankfurter Kongresses bestehe, sodann er­klärt er ganz unumwunden, daß Kurhesscn seinerseits nichts dazu thun dürfe, um auch nur dem kleinsten Stücke der Unionsverfassung zur Existenz zu verhel­fen, und knüpft hieran als Konklusion für Kurhessen: „zu verhindern, daß bis zuin Schluß des Frankfurter Kon­gresses irgend etwas ins Leben trete, was bisher bezüglich der Union verhandelt und vorbereitet worden." Zu­

*) O. P. A. Ztg. N. 129.

gleich erklärt er jedoch, daß Kurhessen an dem Bündnisse sest- halten und in demselben bleiben wolle. *)

Also Verbleiben im Bündnisse und gleichzeitige Los­sagung von jeder Art der Verwirklichung der einen intcgriren- den Theil des Bündnisses ausmachendcn Verfassung! Das reime einmal, wer nur irgend einen Begriff von logischer und juristischer Konsequenz hat! Bei weitem folgerechter und ehrenhafter muß in Vergleichung mit einer so zweideutigen Handlungsweise sogar das — doch wahrlich auch nicht lobend werthe — Benehmen dersächsischen und hannöverschen Regierungen erscheinen, die doch wenigstens einen scheinbaren Vorwand ihres Rücktritts von dem Bündnisse in dem bei dessen Eingehung gemachten Vorbehalt für sich zu haben glaubten, daher auch sowenig an der Beschickung des Erfurter Parlaments, als an der Vorlegung des Vcrfassungsentwurfs Theil genommen ha­ben; bei weitem offener und ehrenhafter ist selbst das an und für sich höchst auffallende Verfahren der mecklenb. strclitzischcn Regierung, die wenigstens geradezu von dem ganzen Bündnisse sich losgesagt hat, und eine Entschuldigung dafür, daß solches noch im letzten Momente der Vollziehung desselben geschehen ist, darin, daß von dem Könige von Preußen**) aus über# großem Zartgefühl — um selbst den Schein einer moralischen Nötbigung des Mächtigeren gegen den Schwächeren zu ver­meiden — den einzelnen Regierungen noch jetzt der freiwillige Rücktritt gestattet worden, zu finden geglaubt haben mag.

Und somit glaube ich den aktenmäßigen Beweis, welchen ich oben versprochen, vollständig erbracht zu haben. Einige nachträgliche Bemerkungen behalte ich mir für einen folgenden Aufsatz vor.

B. W. Pfeiffer.

*) Die Protokolle über alle vier Sitzungen in der D. Ztg. Nr. 146., 147., 148., 150.

**) wohl schwerlich im Sinne der treu gebliebenen Ver­bündeten.

Ernenuuugen rc.

Druckfehler. In der heutigen Morgenausgabe muß es in einigen Exemplaren heißen: zu dem n. g. Justizamte I in Rotenburg der außerordenll. Landg. - Assessor Theyß von Schmalkalden und zu den, Justizamte Schenklengsfeld der außerordenll. Landg. - Assessor Hartmann von Fulda (statt zu dem Justizamtc I in Rotenburg der außerorkcntl. Landg.- Assessor Hartmann von Fulda) versetzt.

Dekanntmachungen

[471] Gestern starb nach kurzem Leiden unser innigst geliebter Sohn und Bruder Otto Mauritius am Nerven- fieber in einem Alter von fast 16 Jahren. Verwandten und Freunden diese traurige Anzeige mit der Bitte um stille Theilnahme.

Kassel, den 11. Juni 1850.

D i e Eltern und Geschwister.

Wilhelmshöhe.

[449] Dinstag den 12. Juni Table d'hole um 1'2’4 Ubr, sowie Restauration ä la carte, wozu ergebcnst einladet

G P. Schombardt.

[455] Die am 1 Juni d. I. gezogenen kurhessischcn 40 Thaler - Serienloose werden abgegeben und angekauft bei H. M. Dellcvie, Hedwigsstraßc Nr. 995, der Realschule gegenüber.

Kurfürstliches Hoftheater.

Dinstag den 11. Juni. Rosenmüller und Finke, oder: Ab­gemacht! Original-Lustspiel in 5 Auff. von C. Töpfer.

Für die Abgebrannten in Bingen ist bei der Redaktion ferner ringe« gangen: von G. St. 1 Thlr.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker unb Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in staffel.