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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Sonntag, 9. Zum 1850. ./W 260* Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täfllid) M»ei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kaffel von 5 bis 7 Uhr eroedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur'Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kaffel in der Luckbardt'schen und DoUniannschen Buch. und Nunsthandluna. Der Abonukmentspreis beträgt halbjährlich 3 Tblr., vierteljährlich 1 Tklr 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Nanm einer Petitzeile berechnet.

Deutschlaud.

Berlin, 8. Juni. Der heutige Staatsanzeiger bringt die lang angekündigte Verordnung gegen die Presse, oder wie sie sich nennt,nur Ergänzung der Verordnung über die Presse vom 30. Juni 1849." Sie soll den Kammern nachträglich vorgclkgt werden und vorübergehend gelten bis zur aUgemei- um Regulirung der Presse durch das Unions-Parlament. Zu einer umfassenden Preßgesetzgebung habe man sich ohne Ne Kammern nicht für befugt gehalten. Die Verordnung besteht im Wesentlichen darin, daß die Postverwaltung nicht verpflich­tet sein soll, Zeitungs-Bestellungen auszuführen; daß die Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 rückst ehrlich der verschiedenen Arten des Buchhan­dels und der Koncessionen u. s. w. nicht als durch die Verfassung aufgehoben zu betrachten, daß die Preß­freiheit in der Verfassung nur den Preußen in Preußen garantirt sei, und cs der Regierung zustehe, die Verbreitung von auswärts erscheinenden Druckschriften zu verbieten; ferner die Bestimmung von Kautionen, und zwar für die Städte der 1., 2. und 3. Abtheilung von 50()0, resp. 3000 und 2000 Thlr. und der übrigen Orte von 1000 Thlr.; für Zei­tungen, welche weniger als drei Mal die Woche erscheinen, die Hälfte dieser Beträge; endlich die Bestimmung, daß bei wiederholter Verurtbeilung wegen speciell bezeichneter schwerer Preßvergehen die Kaution ganz oder zum Theil, bei der 3. Vcrurthcilung wegen solcher Vergehen jedenfalls vom Gerichte ganz konsiscirt, auch nach Befinden ras fernere Erscheinen der Zeitung vom Gericht untersagt werden soll.

Ferner enthält der StaatSanzeiger ein Ausschreiben der betreffenden Minister an die Regierungspräsidenten und die Oberpostdirektoren, wonach dieauf den Umsturz alles Be­stehenden gerichteten" staatsgcfahrlichen Blätter von den er- ftcreii den letzteren noch sogleich vor Eröffnung des 3. Quar­tals angezeigt und von den letzteren zum ferneren Debit nicht angenommen werden sollen.

Die näheren Bestimmungen und die versuchte Begründung dieser neuesten Auflage von Septembergesetzen werden wir nachliefern.

Berlin, 6 Juni. (C. C.) Wir hören, daß die Vor­arbeiten zu einer den Kammernn, beziehungsweise dem deut­schen Parlamente vorzulegenden umfassenden Preßgesetzgebung bereits begonnen haben.

(Sonst. Z.) Der Zusammentritt der Kammern soll, wie es heißt, Ende Juli Statt finden.

Landtag.

(Sitzung vom 17. Juni. Schluß.)

Der Landtagskommissar verliefet folgende Eröff­nung des Finanzministeriums:

Die Sländeversammlung kann dem Ministerium gegenüber ihr Mißtrauen aussprechen, wozu übrigens ein Grund nicht vorliegt allein sie kann den pflichtmäßigen Angaben der Behörden über den Stand des Staatshaushaltes nicht den Glauben versagen, und sie kann sich ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung, für den Staatsbedarf die Mittel zu bewilligen, nicht entziehen, ohne die Verantwortlichkeit für die Folgen hiervon zu übernehmen. Schon bei der Verhandlung über die Mittheilung der Regierung vom 12. März d. I., welche die Beschaffung der Fonds zu den anerkannten Mehrausgaben der

Militärverwaltung vom Jahre 1849 im Betrage von 344,000 Thlr. und zu dem Deficit des 1. Semesters von 1850 be­traf, wurde von dem Regicrungskommiffar ein Bericht der Direktion der Hauptstaatskasse verlesen, worin das Deficit des Jahres 1849 zu nahe an 700,000 Thlr. angegeben war, und die Dringlichkeit der Ausstattung derHauplstaatskasse mit den nöthigen DcckungSmittcln geschildert wurde. Da dennoch die Bewilligung derselben voll der Sländeversammlung abgelehnt wurde, so hat man sich einstweilen nothdürsfig geholfen, indem man alle irgend aufschieblichen, wenn auch fälligen Ausgaben aussetzte und Einnahmen anticipirte, um nach Ablauf des Rechnungsschlusses eine darauf gegründete Nachweisung über den Stagd des Staatshaushaltes vom Jahre 1849 und über das daraus hcrvorgehcnde Deficit vorzulcgcn und zu dessey Deckung die Mittel zu begehren, ohne welche schon im näch­st e n M onat selbst die a l l e r n o t h w e n d i g st e n Ausgaben nicht bestritten werden können, da von jetzt an bis zum näch­sten Herbste die Einnahmen der Staatskasse ohnehin nur sehr spärlich fließen. Diese Vorlage ist gemacht, und das Resultat der übergebenen Nachweisung ist ein Deficit von 749,850 Thlr. aus dem Jahre 1849. Dieses Deficit, welches haupt­sächlich dadurch entstanden ist, daß die Kriegskasse 344,000 Thlr. Mehrausgaben für 1849 zu bestreiten hat, daß die Ein­nahmen um 283,310 Thlr. gegen den Voranschlag zurückge­blieben, und daß auch noch bei den anderen Departements 83,190 Thlr. Mehrausgaben sich herausgrstellt haben, hat die Veranlassung dazu gegeben, daß die Hauptstaatökassc die im vorigen Jahre aus dem Eisenbahn ba-fond entnommenen 405,301 Thlr. diesem noch nicht hat zurückcrstallcn können, daß die Kriegskasse eine Masse von Forderungen unbefriedigt lassen muß, und daß die Hauptstaatskasse die von der preuß. Regierung gezahlten Verpflegungsgelder für durchmarschirte Preuß. Truppen auS dem Jahre 1805, welche sie einstweilen eingenommen Hatte, und worauf eine so große Anzahl Ge­meinden Anspruch hat, nach beendigter Liquidation nicht aus- zahlen konnte. Das Krirgsministerium, dessen Kassen gänzlich erschöpft sind, hilft sich damit, die mahnenden Gläubiger auf die landftändischc Verwilligung zu vertrösten, und die Eisen- bahnverwaltung damit, daß sie den Gläubigern Verzinsung ihrer fälligen Forderungen zusagt, während die Hauptstaats­kasse, die wegen des beträchtlichen Zurückbleibens der Einnah­men gegen den Voranschlag für das 1ste halbe Jahr 1850 mit einem weiteren Deficit zu kämpfen hat, dessen Deckung vergeblich verlangt worden ist, nur mit dem Aussehen aller irgend aufschieblichen Ausgaben sich bisher geholfen bat, jetzt aber nicht weiter bestehen kann. Wenn nun schon Hiergue die Richtigkeit des für das Jahr 1849 entstandenen Deficits, auf dessen Deckung die Proposition der Regierung sich der­malen beschränkt hat, als unzweifelhaft sich herauSstellt und dieselbe noch besonders nachgewiesen ist, so will dennoch der landst. Budgetausschuß diese Nachweisung nicht anerkennen. Er sagt in dem erstatteten Berichte, cs sei gar nichts nachge- wicsrn, während die Ständeversammlung die Mehrausgabe der Kriegsverwaltung von 344,000 Thlr. pro 1849 längst anerkannt und um Angabe der DeckungSmittcl ersucht hat. Er tadelt, daß die Ausgaben nur in großen Summen Mge- gebcn seien, während eS doch hier allein darauf ankommt, von einer Prüfung im Detail und Rechtfertigung aber jetzt keine Rede sein kann. Er greift insbesondere die mulh-