Einzelbild herunterladen
 

1058

Der Erörterung Der Frage über die Rechtsverbindlichkeiten des Vertrages vom 26. Mai und der Unionsverfassung absteheii, damit doch in keiner Weise den Rechtspunkt selbst irgendwie ausgeben, der seinerseits gehörigen Ortes unzweifelhaft zur Sprache kommen wird.

Berlin, 4. Juni. Der Prinz von Preußen hat aus Warschau einen Brief, wahrscheinlich an den König, geschrie­ben, der eine sehr vollständige und, wie hinzugefügt wird, sehr launige Schilderung seiner Besprechungen mit dem russischen Kaiser unD. dem Fürsten Schwarzenberg enthält. In einer Reihe schlagender Züge wird darin ausgeführt, wie der Kaiser Oesterreichs Ansprüche auf die Hegemonie in Deutschland zu­rückgewiesen, wie er den dringlichen Vorstellungen Schwarzen­bergs durch ein seltsames „Ich verstehe Sie nicht" sich ent­zogen, wie er den aufgeregten und maltraitirten Unterhändler zur schleunigen Rückreise gezwungen und erklärt habe, daß Rußland Gegner Dessen sein werde, der in Deutschland zuerst zum Schwerte greife. (W. Z.)

— (C. C.) Die Rüstungen in allen Theilen des Landes werden mit großer Energie betrieben. Die Truppen des 6. Armeekorps scheinen zur Concentrirung an der österreichischen Grenze, die des 3. Armeekorps zur Aufstellung eines Obser­vationskorps zwischen Erfurt und Torgau bestimmt zu sein. Mit der Aufstellung eines Korps nach dem Westen zu scheint weniger geeilt zu werden.

Berlin, 5. Juni. Unter den obwaltenden Umständen ist natürlich der Cvnjekturalpolitik ein weites Feld geöffnet. Auch Gerüchte tauchen täglich auf: so erzählte man sich schon vorgestern, die Oesterreicher seien in Sachsen bereits einmar- schirt. Die Spen. Ztg. schreibt: Oesterreich will in Sachsen einmarschiren, um damit Preußen so aufzurcgcn, daß cs den Frieden bricht. Die Schlcs. Ztg. theilt sogar die abenteuer­lich klingende Erzählung mit, — Oesterreich habe an Sachsen entschieden das Verlangen gestellt, seine Truppen zu einem Einfall in Preußen bereit zu halten. Oesterreich wollte die seinigen in Böhmen soweit als möglich vorschieben, um Schle­sien und die Lausitz zu umgehen, während Sachsen die Fe­stungen Torgau und Magdeburg überrumpeln sollte. Dem preuß. Ministerium soll aus Sachsen ein Wink zugcgangcn sein, und erst in Folge dessen habe es den Befehl zu den un­gesäumten Rüstungen gegeben. — Weder hier noch in Wien will das Publikum an den Eintritt eines Krieges glauben, obwohl geschäftige Gerüchte gestern wieder von der Abberufung des österreichischen Gesandten wissen wollten.

— Der Fürst Schwarzenberg ist von Ratibor nach Wien in Begleitung der Herren Wit v. Dörring und v. Bally ab­gereist. (Constit. Ztg.)

— (Nord. Z.) Die Geschäftsordnung für das Fürsten- kollegium, zu dem, wie Ihnen bekannt sein wird, bis jetzt Die Eruenungen fast von allen Unionsstaatcn erfolgt sind, und zwar mit Beibehaltung der bisherigen Mitglieder des Verwal- lungsrathes, ist in der Sitzung vom Sonnabend vorgelegt und dem Protokoll einverleibt worden. Beschließen kann über die Annahme derselben nur das konstituirte FürstenkoUegium selbst, das hoffentlich in wenigen Tagen vorhanden sein wird.

Breslau, 3. Juni. Am 30. Mai traf Prinz Adalbert zur Jnspicirung der Artillerie in Glogau ein, von wo er mit dem gestrigen Abendzuge hier ankam, um heute ebenfalls Revue zu halten. Morgen wird der Prinz seine Inspektionsreise fortsetzen.

Kiel , 3. Juni. Es sind gegenwärtig die Neuwahlen für die Landesversammlung ausgeschrieben, und sie sollen, so viel irgend möglich, beschleunigt werden. Die außerordentliche Wich­tigkeit dieser Wahlen ist nicht zu verkennen, denn diese neue Versammlung wird ohne Zweifel über das Schicksal des Lan­des zu bestimmen haben. Ob zuvor die konstituirenbe Ver­sammlung noch einmal zusammenkommen wird, darüber wird das nächstens zusammentretende Bureau dieser Versammlung zu entscheiden haben. Da ein wesentlicher Theil Der Staats­ausgaben nur bis zum 1. Juli bewilligt, ist und die neue Landesversammlung auch bei der allergrößten Beschleunigung nicht bis zu diesem Tage vollständig erwählt und einberufen

fein kann, so wird wohl Die nochmalige Einberufung der konsti- tuirenden für nöthig erachtet werden. (% f. P.)

Oldenburg, 4. Juni. Heute brachte uns das Gesetz­blatt das einzige Gesetz, welches zwischen Der StaatSregierung und dem gegenwärtig vertagten Landtage in der Zeit vom 16. Februar bis zum 27. April zu Stande gekommen ist; cs ist das Wahlgesetz für das Großherzogtbum Oldenburg. Im Wesentlichen sind die früheren Bestimmungen noch dieselben, nur die Wahlkreise sind etwas reducier und zwar im Herzog- thum Oldenburg von 31 auf 21, im Fürstenthum Lübeck von 3 auf 2, und im Fürstenthum Birkenfeld von 5 auf 2. — Das gegenwärtige Wahlgesetz hat jedoch für etwaige Ersatz­wahlen zu dem vertagten Landtag oder zu dem aus ihm her- vorgebenden Provinziallaudtag noch keine Anwendung.

Dresden, 5. Juni. Die Regierung erläßt folgende Bekanntmachung, die Todesstrafe betreffend, vom 5. Juni 1850: In Gemäßheit eines am 3. Jan. vorigen Jahres im Gesammt- ministerium gefaßten Beschlusses ist seither die Vollstreckung erkannter Todesstrafen unterblieben und eine Verwandlung der­selben im Wege der Begnadigung eingetreten. Da sich jedoch die Nothwendigkeit herausgestellt hat, den Gesetzen auch in dieser Beziehung ihre volle Wirksamkeit zu lassen, so hat, mit Genehmigung Sr. Maj. des Königs, das Gesammtministerium jenen Beschluß vom 3. Jan. 1849 wieder aufgehoben. Das Justizministerium macht solches hierdurch mit der Bemerkung bekannt, daß nunmchro Todesstrafen, welche wegen von heute an begangener Verbrechen erkannt werden, zum Vollzüge kom­men , insoweit nicht Se. Maj. Der König in einzelnen Fällen ans besondern Gründen eine Begnadigung eintreten zu lassen geruhen wird. Dresden, 5. Juni 1850. Justizministerium. Dr. Zschinoly.

Frankfurt, I. Juni. (F. I.) Hc. v. Blittersdorf muß es erleben, daß feine Ansichten von allen Seiten bestrit­ten werden, und zwar von solchen, Die auch der Union nicht günstig, und thkilwcise österreichisch gesinnt sind. Sv ist jetzt eine „Ansprache der großdeutschen Abgeordneten Westphalens in Erfurt an ihre Wähler" erschienen, welche der badische Professor Buß im Auftrage sämmtlicher in Erfurt befindlichen großdeutschcn Deputaten abgesagt hat. Ob diese Partei, welche in Erfurt durch 13 Abgeordnete vertreten war, wirklich lebensfähig sei, wollen wir dahingestellt sein lassen; uns ge­nügt hier Der Nachweis, daß auch diese Partei Die Voraus­setzungen und Behauptungen des Hru. v. Blittersdorf nicht im Mindesten theilt. Hr. Professor Buß, bekanntlich auch ein Badeuser, erklärt mehr als einmal in Dieser Schrift, daß der Bund von 1815 das Gesammtorgan seines Beschließens und Handelns, „die Bundesversammlung", verloren hat, daß das Recht der Verfassunggebung für ganz Deutschland vor 1848 der „Bundesversammlung in pleno" zustand, jetzt aber Dic|e Gewalt an die Gesammtheit der im deutschen Bunde stehen­den Regierungen zurückgekehrt sei. „Nur Die Gesammtheit der deutschen Regierungen hat vorbehaltlich der Vereinbarung mit einer, ganz Deutschland vertretenden Nationalrcprästnta- tion die Gewalt der Verfassunggebung für Deutschland; Die Regierungen sind aber hierbei als souveräne, selbständige, un­ter sich gleichberechtigte zu betrachten." Man ersieht hieraus, daß die großdcutschc Partei eine Fortdauer der „alten Bun­desversammlung" in keiner Weise eiuräumt, so daß auch von einem noch bestehenden „österreichischen Präsidialrechte" nicht mehr die Rede sein könne. Da nun schon Die Staatsmän­ner jene Ansichten des badischen Diplomaten in keiner Weise billigen, so darf man wohl der Gewißheit sein, daß es keinem Menschen in Deutschland einfallen wird, für solche Ideen die Waffen in die Hand zu nehmen. Der Staub, Der etwa aus- gewnbelt wird, kommt schwerlich von Dem Heranrücken gewal­tiger Heeresmassen, sondern aus Der Sandbüchse eines schrift­stellernden Diplomaten.

— Herr v. Blittersdorf läßt sich in Der Oberpostamts- Zeitung also vernehmen: „Wir besorgen, daß, wenn den seitherigen Zögerungen nicht bald ein Ende gemacht, und wenn die Mitglieder der Union noch länger fortfahren, ihre Insti­tutionen zu entwickeln und zu befestigen, das hiesige Plenum