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stitutionellen Staaten gestrichen. Das Ministerium wagt es, als gesetzgebende Gewalt eine Kammer nach einem nicht mehr rechtsgültigen Wahlgesetz zusammenzuberufen, wagt es sich da­bei auf §. 88 der Verfassung zu berufen, welcher ausdrücklich besagt: „Der König erläßt auch solche, ihrer Natur nach der ständischen Zustimmung bedürfende, aber durch das Staats­wohl dringend gebotene Verordnungen, deren vorübergehen­der Zweck durch Verzögerung vereitelt werden würde; mit Ausnahme aller und jeder Abänderung in der Verfassung und dem Wahlgesetze." Das Ministerium wagt es, Preßver- gehen, welche nach §. 5, Art. 1, des von den Ständen be­schlossenen und von dem König genehmigten Preßgesetzes vom 18. November nach dem Kriminalgesetzbuch bestraft werden müssen, mit offenster Verhöhnung des §. 44 der Vcrfassungs- urkunde, welcher besagt: „Kein Unterthan darf seinem or­dentlichen Richter entzogen werden, außer in den von den Ge­setzen im Voraus bestimmten Fällen", und des §. 5 des Preßgesctzes, welcher die Beschlagnahme einer Druckschrift von dem Urtheile des UntersuchungSgerichtS abhängig macht, die Verurteilung von Preßvergehen dem Ermessen der Polizei­behörden anheimzugeben, welche nach dem Wortlaut deö Ge­setzes bloß „die in der Herstellung und Veröffentlichung eines Preßvergehens etwa enthaltene Uebertretung von polizeilichen oder anderen Verwaltungsvorschriften" zu ahnden haben, Ver- waltungsvorschriften, welche sich nach §§. 8 und 10 des Prcß- gesetzes bloß auf dieses Vorhandensein der Unterschrift eines verantwortlichen Verlegers oder Druckers beziehen. Minister, die sich so grober Verletzungen der von ihnen beschworenen Verfassung schuldigmachen, sind nicht weniger strafbar als Diejenigen, welche mit frevelhafter Hand im vorigen Frühjahre die Regierung mit Waffengewalt zu stürzen versuchten, und wir hoffen zu Gott, sie werden der Strafe, die Jene jetzt leiden, nicht entgehen. Das Ministerium entschuldigt seinen Verfassungsbruch mit dem Ge­bote der Nothwendigkeit, und klagt die Kammern der faktivsen Opposition an, ja, cs klagt des Kokettirens mit den Radikalen die Partei an, welche 1848, als das Staatsschiff stcucrlos durch die tobenden Wogen schwankte, und alle die tapferen Ritter, welche jetzt unter dem Schutze der Bayonette so laut nach Ordnung, aber nicht nach Recht schreien, fein bescheiden schwiegen, allein den Muth hatte, sich mit Erfolg der heran- ftürmenden Republik entgcgenzustellen und sich dadurch den unversöhnlichen Haß der Radikalen zugezogen hat. Wir leug­nen geradezu, daß die Lage des Landes der Art sei, umAuS- nahmemaßregeln zu rechtfertigen, welche nur Zeiten der revo­lutionären Aufregung entschuldigen können. Bestätigt die Re» gierung dieß ja selbst durch die Aufhebung des Belagerungs­zustandes in Dresden. Ueber faktiose Opposition hat sich das Ministerium eben so wenig zu beklagen. Es besaß eine Ma­jorität in der Kammer und hätte sie behalten, wenn es die­selbe durch seine Politik nicht muthwillig fortgestoßen und sich erinnert hätte, daß es als konstitutionelles Ministerium der Majorität der legislativen Versammlung zum wenigsten ver­söhnlich entgegenkommen muß. Aber gewissenlos wäre cs von der konservativ-liberalen Partei gewesen, die Mittel zum Fort­bestehen einer Regierung zu gewähren, welche in stürmischen Zeiten die Sache der Ordnung feige verläßt und, wenn der Sturm vorübergebraust ist, die günstige Gelegenheit benutzt, um der Freiheit schleunigst ein Grab zu graben. Daß man seinen Ansichten nicht traut, darüber wundert sich ein Ministerium, welches, als im vorigen Jahre die Revolution sich über das ganze Land verbreitet hatte, sich Anhänger durch das Ver­sprechen erwarb, daß cs offen und ehrlich den Weg zur na­tionalen Einigung Deutschlands cinschlagen wollte, während es sich wohlweislich mit verheimlichten Vorbehalten schützte, welche seine Versprechungen annullirten und sie zu einem bloßen Wahlmannöver machten? Wer soll einem Ministerium Geld verwilligen, welches das Land mit unerschwinglichen Steuern belastet, um wie zum Hohne von den vielen Be­schlüssen der Frankfurter Nationalversammlung nur den einen

auszuführen — dießmal natürlich, ohne daß wie bei andern passenden Gelegenheiten eine vorherige Zustimmung der Stände nothwendig wäre — welches cs in den Stand setzt, eineHee- resmacht aufrccht zu erhalten, die nur bestimmt zu sein scheint, die Erreichung des Ziels der Nationalversammlung unmöglich zu machen? Aer soll ein Ministerium unterstützen, welches sich erst der Radikalen bedient, um sich seiner gegen die Kon­servativen kingegangenen Versprechungen zu entledigen, und sich dann der Konservativen bedienen möchte, um selbst den mäßigsten Anforderungen der Zeit nicht nachkommen zu brau­chen? Das Ministerium möge seine Bahn gehen. Daß eS sie nicht zum Heile des Landes gehen wird, wissen wir. Daß es sich bewußt ist, die öffentliche Meinung nicht für sich zu haben, zeigt cs dadurch, daß es das VereinSrecht beschränkt, die Preßfreiheit aufhebt, die gesetzmäßige Lankesvertretung ver­stümmelt. Die gerufenen Stände werden zusammenkommen, aber nur um gegen den Verfassungsbruch zu protestiren, und zu erklären, daß sie nicht das Recht besitzen, eine legislative Thätigkeit auszuübcn. Was wird das Ministerium dann thun? Es wird immer noch nicht überzeugt sein, daß es nicht bloß die Schlechtgesinnten gegen sich Hal, es wird immer fort und fort oktroyiren müssen, bis die materiellen Kräfte des Landes erschöpft, der Rcchtssinn dcs Volks unter­graben, das Vertrauen in die Regierung vernichtet, die Liebe zu der Dynastie, mit deren geheiligter Sache ein volksfeindli­ches Ministerium seine Halsstarrigkeit zu bemänteln wagt, auf Null gesunken ist. Und von solchen Räthen wird ein Fürst berathen, der einst in schöner Eintracht mit seinem Volke sein Land zu einem der glücklichsten in Deutschland zu machen wußte. Armer König, armes Sachsen!

Frankfurt, 1. Juni. Mit Hinsicht auf die Zeitungs­angabe, es sei in aller Kürze ein Gesandter Rußlands in Frankfurt zu erwarten, um diese Macht bei der BundeScen- tralbehörve zu vertreten, bemerke ich, daß sich schon seit einigen Wochen der kaiserl. Staatsrath Klinka, dem ein Fürst Gagarin für die Expedition der Geschäfte zugeordnet ist, auf Mission in unserer Stadt befindet. Derselbe ist jedoch mit keinem of- ficikUen diplomatischen Charakter bekleidet und bei jener Be­hörde beglaubigt. Seine Sendung ist daher wie die der übrigen hier residirenven fremden Diplomaten lediglich als eine officiöse zu betrachten. (D. R.)

Frankfurt, 4. Mai. Heute Morgen um 7 Uhr traf Geh. Rath Mathis von Berlin hier ein. Derselbe ist, nebst Generallieutenant v. Peucker, zum Bevollmächtigten des hiesi­gen Staatenkongresses für Preußen ernannt.

Oesterreich.

Wien, 2. Juni. Gestern Nachmittag ist Fürst Schwar­zenberg in aller Stille hier angekommen, und ist es nicht be­kannt, ob er Sc. Majestät unterwegs gesprochen habe, was übrigens wahrscheinlich ist, da der Minister ohne Aufenthalt unterwegs schon gestern früh hier eingetroffen sein müßte. Nach der Ncichszeilung wäre der Fürst bereits um */210 Ubr in Schönbrunn gewesen, was annehmen läßt, daß Se. Maj. denselben noch vor der Abreise gesprochen. — Die ganze An­gelegenheit ist höchst unklar und wird in einen Schleier ge­hüllt, hinter welchem natürlich die Einbildung allerlei Ge­spenster sieht. — Die Presse erzählt aus Oberösterrcich, wie dort die katholische Geistlichkeit die Verbindung von Schule und Kirche dadurch zu befestigen strebe, daß sie die Schulleh­rer veranlaßt, zu petitioniern , es möge der Meßner- und Schullehrerdienst doch mit einander vereinigt bleiben, wozu natürlich die armen Schullehrer gern bereit sind. In der Begründung der merkwürdigen Petition kommt auch vor, daß das Volk in dem nicht mehr Meßncrdienste leistenden Lehrer entkirchlichte Männer sehen und ihnen Hochmuth abriechen würde! Aus Konstantinopel wird wiederholt berichtet, daß Oesterreich als eine weitcrr Entschädigung an Rußland die Bocche di Kattaro zu einem Stationsplatze für die russische Flotte abtreten werde. Der türkische Gesandte zu Wien soll abberufen sein.

Acraniwortlicher Hcrausfleber: Fr. Setser. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr, scheel in Kassel.