Einzelbild herunterladen
 

1051

lige Instandsetzung der Festungen allein drei Mill. Thaler vom Kriegsministerium ausgesetzt worden find. Die Arme- rung erstreckt sich auf alle sowohl nach Oesterreich, als nach Frankreich zn gelegenen festen Plätze, so daß man allo nach Mei ganz verschiedenen Seiten hin gerüstet erscheinen will.

In Görlitz wirb bas erste Bataillon 6. Landwehr-Regiments, das Garde-Landwehr-Bataillon, Landwehr-Kavallerie und die Landwehr-Artillerie mobil gemacht. Am 7. Juni müssen die Mannschaften marschfertig sein. Es geht dort das Gerücht von der Ausstellung eines Observationskorps in jener Gegend. Aus Grottkau rückt schon am 3. Juni die mobil gemachte Artillerie nach Glatz (an die böhmische Grenze). Auch nach Neiße ist die Ordre gekommen, zwei Munitionskolonnen schleunigst nach Glatz zu dirigiren. Am darauf folgenven Morgen, dem 30. Mai, wurde schon die Einlieferung der Pferde ausgeschrieben. Die Landwehrreserven werben dort ebenfalls eingezogcn. An der Verpallsiadirung der Festungen Neiße, Glatz und Silberberg wird rüstig gearbeitet.

Hannover, 3. Juni. In der heutigen Sitzung der 2. Kammer stellte Surren folgenden Antrag in der deutschen Frage:Stände beschließen ter königl. Regierung in Bezug auf die deutschen Angelegenheiten Folgendes zu erklären: 1) baß sie die alte deutsche Bundesverfassung und die ihr zu Grunde liegenden, von den deutschen Fürsten einseitig, ohne Zuziehung der Volksvertretung, mithin ohne alle rechtliche Wirkung abgeschlossenen deutschen Bundesverträge als von Anfang an nichtig und jedenfalls als durch die Bundestags- unv Reichstagsbeschlüsse vom Jahr 1848 und 1849 völlig aufgehoben betrachten; 2) daß sie den jetzt angeblich zum Zweck der Umgestaltung der deutschen Reichsgewalt unv Reichsver- fassung ohne Zuziehung einer allgemeinen deutschen Volksver­tretung wieder unter sich verbandelnden deutschen Fürsten und freien Städten alles und jedes Recht absprechen, eine teutsche Reichsverfassung und Reichsgewalt, auch selbst nur vorläufig festzusteUen und einzusetzen; 3) daß sie vielmehr lediglich und allem einer, nach den rechtsgültig feststehenden Grundsätzen des allgemeinen Wahlrechts zu berufenden, respektive zu er­gänzenden allgemeinen deutschen Volksvertretung das Recht zuerkennen können, eine endgültige Reichsverfassung und Reichs- gemalt für ganz Deutschland zu fassen; 4) baß sie daher Vie königl. Regierung ersuchen und ermächtigen, mit allen ihren Kräften dahin zu wirken, eine solche allgemeine deutsche kon- stituirende Reichsversammlung resp. deren Ergänzung baldigst ins Leben zu rufen."

Frankflirt, 4. Juni. Schon seit längerer Zeit sind bei den Soldaten sowohl des preußischen 31. Infanterieregi­ments als des frankfurter Linienbataillons alle Künste demo­kratischer Aufhetzerei versucht worden , und leider nicht ohne Erfolg. Gesteigert wurde diese künstlich ins Leben gerufene Erbitterung durch das vor einigen Tagen angeordnete Ma­növer. Es ist bekannt, daß die Scheinangriffe eines Manö­vers selbst die Truppen einer und derselben Armee in eine Aufregung versetzen, welche der Hitze des Kampfes gegen ei­nen wirklichen Feind wenig nachgibt, und es scheint, daß von Seiten des Generals, welcher das in Frage stehende Manöver leitete, diejenigen konventionellen Formen versäumt sind, welche namentlich in der preußischen Armee einem gefährlichen Ausbruch der Gereiztheit vorzubeugen wissen. Zudem trug man sich in den Reihen der preußischen Soldaten mit der Erzählung, daß die frankfurter Linie Steine in ihre Gewehre geladen, und es ist tief zu beklagen, daß selbst preußische Of- ficiere eine Erzählung gaben oder weiter verbreiteten, die un­bedingt als eine Erfindung bezeichnet werden muß, wie es denn auch feststeht, daß bei dem ganzen Manöver eine Ver­wundung nicht vorgekommen ist. Jene Erbitterung, bereits mehrfach nur durch das zugleich besonnene und kräftige Ein­schreiten der Stadtkommandantur im Zaum gehalten, gelangte endlich am vorgestrigen Abend im nahe gelegenen Bornheim in einem förmlichen Straßenkampse zwischen Soldaten der genannten Truppenkörper zum Ausbruche, welcher gestern Abend in der Stadt sich erneuerte. Es sind im Ganzen eilf oder zwölf Soldaten, meistens Preußen, theilweise schwer ver­

wundet, außerdem einige Civilisten, welche sich an dem Kampfe und zwar gegen die Preußen betheiligten. Verhaftet sind vier Civilisten, welche vor dem Kampfe und während desselben gehetzt und von welchen der eine, ein sehr übel berüchtigtes Individuum, eines jener scharfen und spitzigen Dolchmesser bei sich trug, wie sie namentlich in Mainz bei den zahlreichen Anfällen auf preußische Soldaten geführt wurden. Gegen eine abermalige Störung der Ruhe aber, die gestern Abenv mit einer Energie wiederbergestellt wurde, welche uns nur bisweilen die Kaltblütigkeit vermissen ließ, sind alle Vorsichts­maßregeln getroffen: die Patrouillen werden von heute an bis zu 40 Mann verstärkt und von einem Officier geführt werden.

Stuttgart, 3. Juni. In der heutigen Sitzung der Landesversammlung, welcher die Minister von Anfang bis zu Ende beiwohnten, wurden von Mohl die Anträge angekündigt, welche die Verfassungskommission in der deutschen Frage ein­stimmig gefaßt hat. Sie gehen dahin: 1) Der Staatsregie­rung zu erklären: a. daß die Landesversammlung jedes Bünb- niß, welches die Regierung mit andern Mächten, sei es auf der Grundlage der Bundesakte von 1815, sei es als durch­aus neue Uebereinkunst definitiv oder auch nur provisorisch, ohne Zustimmung der Landesvertretung abschließen werde, so­weit für gesetzwidrig und unverbindlich erkläre, als dadurch staatsrechtliche Verpflichtungen irgend welcher Art für Würt­temberg anerkannt werden, oder dasselbe sonst nach §. 85 die Zustimmung der Lanvesvertretung erheische; b. daß die Lan- desversammlung übrigens als befugt zur Regelung der deut­schen Verfassungsfrage und zu Einsetzung einer provisorischen wie einer Definitiven Centralgewalt, im Einklänge mit den wiederholten Anerkenntnissen der königl. Regierung ausschließ­lich nur eine auf Grund des BundesbeschlusseS vom 7. April 1848 gewählte konstituirende deutsche Nationalversammlung anzuerkennen vermöge, und es als dringendes Bedürfniß des engeren wie des weiteren Vaterlandes und als ein tief be­gründetes Recht des Landes betrachte, daß die Regierung aus die möglichst baldige Einberufung einer solchen bei den übrigen deutschen Regierungen mit allen Kräften hinwirke; 2) gegen den provisorischen Deparlementschef der auswärtigen Angele­genheiten, Freibcrrn v. Wächter-Spittler, auf Grund des §. 195 der Verfassung wegen Verletzung des §. 85 derselben Klage bei dem Staatsgerichtshof zu erheben; 3) zu diesem Ende die im Entwürfe angeschlossene Anklageschrift zu geneh­migen ; 4) zu Verfolgung der Anklage einen Bevollmächtigten und einen Stellvertreter zu wählen; 5) den Präsidenten Der Landesversammlung zu beauftragen, in Gemäßheit des §. 198 der Verfassung das weiter Erforderliche in der Sache einzu- leiten; 6) für Den Fall einer Vertagung oder Auflösung der Landesversammlung in Gemäßheit der Schlußworte des K. 188 Der Verf.-Urk., wonach Der Ausschuß für die Vollzie­hung der landständischen Beschlüsse zu sorgen hat, diesen mit Besorgung des weiter Erforderlichen in Der Anklage- sache an der Stelle Der Landesversammlung zu beauftragen. Die Versammlung beharrte sodann nach mehrstündiger Debatte bei dem Beschlusse, statt des von der Regierung angesonnenen dreijährigen nur einen zweijährigen Etat zu berathen. Als dieser Beschluß gefaßt war, kündigte Mohl an, cs gehe das Gerücht, die Versammlung sei vertagt; die Mitglieder sollen hier bleiben, um alsbald, wenn der Ausschuß von seinem Recht, zur Berathung einer Ministeranklage eine außerordent­liche Versammlung zu fordern, Gebrauch mache, sich versam­meln zu können. Da eröffnet Vicepräsident Rödinger der Versammlung, daß so eben ein k. Reskript eingelaufen sei, wornach die Versammlung,um der Finanzkommission Zeit zur EtatSbcrathung zu lassen", vom 4. bis zum 26. D. M. ver­tagt sei. Rödinger schloß die Verhandlung mit einer Ab- schiedsreve, allein es folgte ein lebhafter Sturm, indem Fetzer u. A. noch die Berathung jener Anklage verlangten. Schoder war heute abwesend und Rödinger beraumte dazu eine Abend- sitzung an. Diese leitete Rödinger mit der Bemerkung ein, daß Der Sitzung nichts im Wege stehe, da Die Vertagung aus­drücklich vom 4. bis 26. angeordnet sei. Zuerst ward Dcr