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Werbsteuer zur Tagesordnung übergegangen und damit zu­gleich der Antrag ves Abg. Förster beseitigt, „unter Mit­theilung jenes Antrages die Staatsregierung zu veranlassen, einen zur Revision des Gewerbstcuergeseßes geeigneten Gesetz­entwurf, gestellt auf die seit 1842 gemachten Erfahrungen und gestützt auf den Grundsatz der gleichen Besteuerung des Einkommeus, baldigst vorzulegen." Die daran geknüpfte Frage des Abg. Gundlach, ob der Bericht über das Grundsteuer- gesetz bald erstattet werden könne, beantwortet der Abg. Hil­debrand dahin, daß derselbe heute gedruckt vertheilt werden würde. Der Abg. Henkel berichtet sodann über den An­trag des Äbg. Eöfter: „die Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurch 1) die dem Staate und dem Landesherr» zuftchenven Minvcrjährigkeitsrcchte, 2) die daraus abgeleiteten Privilegien des ProccßverschleifeS aufgehoben und letztere darauf beschränkt würden, daß auf den Grund gehöriger Bescheinigung der inftruirenden Staatsbehörde der anbestimmte Termin oder Frist nur einmal um die ursprüngliche Dauer verlegt, beziehungs­weise verlängert werden könne, 3) die gegen ken Staat oder einen Stanvesherrn anzustellenden Klagen in gering­fügigen Sachen den Untergerichten zugewiesen würden." Der Ausschuß beantragt in erster Beziehung, den Antrag, so­weit er auf die Abschaffung der Minverjährigksitsrcchte des Staates im Allgemeinen gerichtet ist, abzulehnen, soweit er dieselben Vorrechte für den Regenten betrifft, der Staatsre­gierung zur Berücksichtigung mitzutheilen. Der Abg. Bapr- Hoffer bringt die Anwendung der Minderjährigkeitsrechte des Staates auf Restitutionen der öffentlichen Ankläger gegen versäumte Fristen in Strafsachen zur Sprache, worin er ein unverzeihliches, empörendes Unrecht, der Abg. Theobald für Vie schönen Zeiten, die bevorständen, eine ergiebige Quelle zu Chikanen aller Art gegen die, an welche man wolle, der Abg. Cöster einen höllischen Gedanken findet, der zu schau­derhaften Konsequenzen führen werde, wenn erst die Staats- Prokuratoren zu willenlosen Werkzeugen der Ministerien ge­worden sein würden. Auch die Abgg. Pfeiffer, Oetker, G r ä fe, H e n k e l und der V i c e p r ä s i d e n t erklären dieselbe für einen schleunig abzustellenven Mißbrauch. Bei derAbstimmnng wird der vom Abg. Bayrhoffcr gestellte Antrag angenommen, den Cösterschen Antrag, soweit er die Minderjährigkeitsrcchte des Staates und des Regenten im Allgemeinen betreffe, ver Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen, namentlich aber dieselbe zu ersuchen, den Mißbrauch jener Rechte im Strafverfahren durch eine schleunige Gesetzvorlage zu beseiti­gen. Der zweite Theil des Cösterschen Antrags wird nach dem Ausschußvorschlage der Staatsregierung zur Berücksichti­gung empfohlen, der dritte Theil soll an dieselbe zur Benuz- zung bei dem Entwürfe der neuen Civilproceßordnung und, wie der Abg. Förster beantragt, behufs der Aufhebung aller privilegirten Gerichtsstände, gelangen. — Schließlich ersucht der Landtags komm issar, da die Staatsregierung eine baldige Erledigung des Gesetzentwurfes wegen Emission verzinslicher Staatsschuldscheine und unverzinslicher Kassen­scheine dringend wünsche, die nächste Sitzung zu diesem Zwecke morgen oder übermorgen zu halten; cs wird sich jedoch von verschiedenen Abgeordneten dagegen ausgesprochen und die nächste Sitzung, wie gewöhnlich, auf Freitag anberaumt.

Ernennungen rc.

Die erledigte Pfarrei Hochstadt, in der Klasse Bergen, wurde dem Pfarrer Jakob Friedrich Pauli zu Nauheim, und die erledigte Pfarrei Mittelbuchen, in der Klasse Bücher- tbal, dem Pfarrer Konstantin Wittekind in Kempfenbrunn übertragen. _____________

Börsennachrichten

Frankfurt, 2. Juni. 5pSt. Metall.: Papier 79S/B, Geld 79*/H. 4'/rpCt.: Pap. 693/„, G. 69'/„. Bankaktien: Papier 1080, 'N. 1075. 500 fl. Voofe: Pap. 149, ®. 148’/2. 250 fl. Loose: Pap. 94'/,, G. 93'/,. Bad. 35 fl. Loose: Pap. 32'/,, G. 32. Hess. 40 Thlr. Loose: Pap. 32'/,,

®. 32y2. Großberz. Hess. 50 fl. Loose: Pap. 74'/,, G. 74'/,. Poln. 500 fl. Loose: Pap. 807/e, G. 80s/8. Frdr.-Wilh. -Nordb. : Pap. 40'/?, G. 40'/,. Berbach: Pap. 8O’/9, G. 80'/,. Köln-Minden: Pap. 94, G. 93*/2. 3pEt. inländ. Span.: Pap. 325/8, G. 32'/,. 4'/2pCt. Wärt.: Pap. 96'/,, G. 96. 5pCt. Bad.: Pap. 100'/,, G. 100'/,. 5pCt. Nass.: Pap. 103'/,, ®. 1027„. 4’Apia Belg.: Pap. 907/9, G. 90'/,.

Iekanntmachmrgcn.

[458] Bei der dem Plane gemäß vor Notar und Zeugen heute Statt gehabten lOten Serienziehung des Kurhessischen Staatslotterie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende Serien- Nummern gezogen worden :

878, 1139, 2338, 2567, 3294, 3347, 3740, 4019, 4525, 4626, 5281, 5294, 5446, 5507, 5619, 5653, 5701, 6001, 6017, 6182.

Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und fordern, unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. December 1849, die Inhaber der, zufolge Statt gehabter vorgeschrikbener Ermittelung abhanden gekommenen Prämien­scheine des oben bemerkten Anlehens

Serie 4406 Nr. 110,138;

l „ 130,965;

„ 5239 ' „ 130,966; / „ 130,967;

„ 2891 „ 72,274;

„ 6336 „ 158,394, wiederholt auf, sich unter Vorlegung derselben vor dem Ab­läufe von drei Monaten, nach dieser Bekanntmachung, dabicr zu melven, indem sonst in Gemäßheit des §. 6 der Verordn nung vom 18. Dec. 1823 Duplikatscheine ertheilt werden und an deren Besitzer die Zahlung der darauf fallenden Prämien, zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, erfolgen wird, wenn nicht inzwischen die Originalscheine zur Zahlung eingereicht sein sollten.

Kassel, am 1. Juni 1850.

Kurfürstlich Hess. Direktion der Hauptstaatskasse. Schotten.

Vdt. Heinemann.

11391 W i I li el msbad.

Wilhelmsbad ist durch die Eisenbahn, deren Stationsgebäude unmit­telbar an den Anlagen liegt, nur eine Viertelstunde von Frankfurt a. M. und 5 Minuten von Hanau entfernt. Die im schönen Styl konstruirtcn Gebäude liegen mitten tu dem Park, dessen Anlagen wiederum mit Wal­dungen umgeben sind. Die elegant möblirten Appartements bieten, neben allen Bequemlichkeiten, best eingerichtete Hotels; entzückende Aussichten in den großartig angelegten Park, Spaziergänge in dessen schönen Anlagen, in der Fasanerie, nach dem prachtvollen Philippsruhe, verbunden mit der friedlichen Rube und Stille des reizenden Wohnortes, wurden allein hin­reichend zur Wiederherstellung der angegriffenen Gesundheit sein, böte daö Etablissement auch nicht so viel andere Annehmlichkeiten dar.

Seit undenklicher Zeit war die hiesige Quelle unter dem Namen „der gute Brunnen" bekannt, als sie vor beinahe einem Jahrhundert auf Veranlassung des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Hanau prächtig gefaßt wurde. Bad und Trinkbrunnen bieten besonders gegen allgemeine Körperschwäche, Nervenleiden aller Art, Podagra u. s. w. wirksamere Hülfe, als viele andere mit marktschreierischem Pomp erhobene Kurorte. Man findet am Wilhelmsbad die für Brustleidende so heilsame Eselmilch und Ziegenmolke, auch stets frisch, sowie die besten Mineralwasser.

DaS Hotel ist vollständig neu möblirt, und können Familien außer­halb des Schlosses in besonderen elegant eingerichteten Pavillons bequeme Wohnungen zu billigen Preisen finden, Table d’hote, Speisen nach der Karte, besondere Hiners stehen den geehrten Gästen zur Wahl, Stallungen und Remisen sind hinlänglich vorhanden.

(460) Die vom Quartett - Vereine angckündigte Aufführung von Gesängen auf Vcm Lipsius'schen Felsenkeller zum Besten der Abgebrannten zu Bingen wird nunmehr eingetretener Umstände halber erst am Sonnabend den 8. v. M., Nachmittags 5‘/2 Uhr, Statt finven.

Der Vorstanv des Quartett-Vereins.

Kurfürstliches Hoftheater.

Mittwoch den 5. Juri: Martha, ober: Der Markt zu Richmond. Oper in 4 Abtheilungen , Musik von Friedrich von Flotow.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfan. — Druck von Friedr. Scheel in Kassel.