Reue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
mstag, 4. Zum 1650 ^V^ 237* Morgen - Ausgabe.
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Deutschland.
Berlin, 1. Juni. So viele Umstände auch bisher die ehauptung, daß der Feuerwerker Sefeloge an Gcistcszcrrüt- ng leide, zweifelhaft machten und den Verdacht erregten, daß ese nur vorgespiegelt sei, so vernimmt man doch aus sicheren uellen immer mehr Thatsachen aus dem früheren Leben des »geklagten, welche in der That geeignet sind, feine Zurech- tngsfählgkeil in Zweifel zu ziehen. So soll nicht bloß, nach n Angaben durchaus glaubwürdiger Personen, die Erzählung hi seinem Streben, eine neue Chokolade zu erfinden oder zu tvccken, sondern auch die Behauptung begründet sein, daß sich eingebildet habe, eine hohe Person habe ihm wegen seil' zu raschen Fortschritte das Gehirn herausnehmen lassen.
— Der am 28., 29. und 30. Mai hier abgebaltenen Ussions- und Pastoral-Konferenz präsidirte der Dr. Göschel, üeselbe beschäftigte sich hauptsächlich mit Berathung des Mis- inswcrkcs unter den Juden und Heiden. — Der ebenfalls er stattgehabten Prediger-Konferenz präsidirte der Geheimc- th Prof. Stahl. Dieselbe erließ zwei Adressen, eine an Se. kajestät den König in Betreff des Sesclogeschen Mordversuchs, e andere an den Bischof von Exeter, in dessen Auftreten gen die Staatsgewalt die Mehrheit der Versammlung einen -rechten Kampf für die Kirche sah. Erwähnenswerth ist noch e Stellung, welche diese Konferenz zu den sogenannten freien ad Dissidcntkngkmcindcn eingenommen hat. Es war dem nogramme gemäß eine Erklärung abzugeben über die Frage: b die in den Vereinen der sogenannten Urchristen, freien Ge- itinden und Deutschkatholiken vollzogenen Taufen anzuerken- en, und die Mitglieder jener Vereine als Zeugen bei kirch- chen Taufen zuzulassen seien? Die Frage wurde einstimmig ernenn! — Ein k. Erlaß vom 25. April d. J. genehmigt, uf Antrag des Kriegsministers, als Grundsatz, daß jeder Df* cier, welcher von jetzt ab mit der Erlaubniß zur Tragung er Regiments-Uniform mit den Abzeichen für Verabschiedete us dem Dienste tritt, für alle Zeit unverändert diejenige lniform zu tragen bat, welche zur Zeit seines Ausscheidens ie des Regiments war, dem er angehörte. Diese Verordnung oll ausdrücklich auf frühere Fälle nicht bezogen werden.
Hamburg, 29. Mai. Thatsächlich ist die konstituirende Jersammlung längst ausgelöst; aber der Senat gedenkt sie auch ormell aufzulösen. Den darauf hinzielenden Senatsantrag at das Sechzigerkollegium bereits gut geheißen.
Frankfurt, 29. Mai. Der * || * Korrespondent der ^PAZtg. (was ihm und von ihm gilt, gilt jetzt leider nur allzu Vielen!) kennt bei seinen politischen Konstruktionen auch licht im Entferntesten das Ziel einer zu gründenden staatlichen Nacht Deutschlands, welche im Stande wäre, die materiellen vie politischen Bedürfnisse des Volks zu befriedigen. Bei allen einen Plänen behält er nur den einen Punkt im Auge, wie • ie Revolution in den kleinen Staaten zu unterdrücken sein önnte; revolutionär ist ihm aber Alles, was eben derBefrie- digung solcher den Diplomaten allerdings unbekannten Natio- aalbedürsnissc zustrebt. Sollte ein derartiger Staatscoiffeur auf die Frage eines besorgten geriet, ob die Locke denn auch walten werde, ebenfalls wohl in voller Ueberzeugung antworten tonnen: „Tauchen Sie diese Locke in den Ocean, und sie wird
halten'." Wir leben in einem Jahrhundert, wo unser Nachbarstaat in gewaltigen Kämpfen nach der politischen Versöhnung der socialen Disharmonien ringt; wir haben die ganze gesunde Slaatskraft nöthig, um dem von ihm übertretenden Kontagium zu widerstehen. Allein statt an jede mögliche Stärkung des Körpers zu denken, begnügen sich unsere vorgeblichen Staatsmänner mit dem Brenneisen den Kopf zu friftren, wie es in den langen peinvollen Jahren der Restauration Mode war. (Allg. 3 )
Mainz, 1. Juni. Das heute bei dem Assisenhof fortgesetzte Zeugenverhör in dem rheinhessischen Freischaarenproceß hatte den 25. Anklagepunkt zum Gegenstand. Dieser geht dahin, daß am 13. Juni 1849 auf dem Hofgute Scharau bei Roxheim ein Trupp bewaffneter Freischärler, unter Anführung des sogenannten Hauptmanns Klar von Worms erschien, welcher letztere einen schriftlichen Befehl von Blenker und von einem s. g. Civilkommissär Hillgärtner von Frankenthal vor- zeigtk, und erklärte, daß er diesem Befehl gemäß gekommen sei, die vorräthigen Früchte abzuholen, weil das den Gutsbesitzern auferlegte Zwangsanlebcn nicht berichtigt worden. Es seien nun Wachen ausgestellt, die Knechte und Taglöhner, welche sich versteckt und geflüchtet hatten, herbeigeholt, mit Vorhalten der Bajonncte auf die Brust, mit Kolbenstößen und andern Gewaltthätigkeiten und Drohungen gezwungen worden, das vorhandene, bereits in Säcke gefaßte Getreide, 128 Malter, auf Wagen zu laden, in welchen es an den dortigen Rheinarm, und demnächst nach Roxheim übergeführt, daselbst auf bereit stehende Fuhrwerke geladen und nach Frankenthal dirigirt worden sei. Auch ein dem Eigenthümer F. Kreutzer von Mainz angehöriger Wagen mit 2 Pferden sei mit fortge- nommen worden. Der erlittene Schaden wird auf 1430 st. angegeben, und würde, nach der im Anklageakt ausgesprochenen Vermuthung bcs Anklägers noch weil größer ausgefallen fein, wenn nicht die Freischärler durch das Gerücht, die Preußen seien im Anzuge, erschreckt und zum eiligen Abzug getrieben worden wären. In diesen Handlungen, bei welchen sich mehrere der anwesenden Angeklagten beteiligten und von mehreren Zeugen bei Realistrung des Zwangsanlehens zu Scharau bemerkt wurden, erkennt die Anklage das Verbrechen der Erpressung mittelst Gewalt und schwerer mit Aussicht auf unverzügliche Verwirklichung verbundenen Drohung. Eine Reihe von Zeugen, Einwohner von Scharau, werden über diesen Anklagepunkt vernommen und deponiren, daß sie einzelne Angeklagte zu jener Zeit daselbst gesehen hätten, und daß dieselben bei Verbringung des Getreides thätig gewesen. — In der Nachmittagssitzung werden eine Reihe auf die Worm- scr Vorfälle, namentlich das Verhalten der Freischaaren daselbst, bezügliche Zeugen abgehört und eine Anzahl zur Pro- ccdur erhobener Administrativaktrn, namentlich Protokolle des Gemeinderalbs und der Rcgierungskommission, welche auf den Gegenstand Bezug haben, verlesen, und geben einzelne dieser Urkunden, welche nach der Behauptung der Vertheidigung unvollständig und mit Auslassung wichtiger Stellen zu den Akten erhoben wurden, zu kurzer Diskussion zwischen Anklage und Vertheidigung Anlaß. Rach Erledigung dieser Anklagepunkte wurde die Sitzung um 4 Uhr geschlossen. Künftigen Montag wird die Abhörung der Zeugen fortgesetzt und vor-