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immer noch nicht habe zu Ende gebracht werden können? und endlich: in welchem Stadium sich überhaupt die Schul- gesktzfrage gegenwärtig befinde, namentlich ob Aussicht dazu vorbanden sei, daß dem dermaligen Landtage ein Schulgesetz noch zur Vorlage kommen werde? — Es wird zur Tagesordnung, zunächst der weiteren Berathung des Gesetzes, wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen bei Klagen aus Schuldverhältnissen übergegangen. — Verschiedene bei der frühern Berathung zu §. 3 gestellte Amendements des Abg. Coster werden nach dem Anträge des Ausschusses verworfen, dagegen ein zu diesem Paragraphen gestellter Znsatzantrag des Abg. Hahndorf in der demselben vom Abg. Coster gegebenen modificirten Fassung angenommen. Er lautet: „Die Gerichte haben von nicht im Amtsbezirke wohnenden Personen für die durch dieses Gesetz nöthig werdenden geringfügigen Klagen, wenn sie schriftlich eingereicht werden, dem Kläger auf Verlangen einen Osficialanwalt zu bestellen;" dem §.4 wird eine vom Abg. Oetker beantragte geänderte Fassung gegeben, §. 5 unverändert angenommen, auch, nachdem nachträglich zu §. 2 die in einigen 'Gebietstheilen für Verjährung der Klagen auf Darlehnszinsen bestehende kürzere (zweijährige) Frist für aufgehoben erklärt ist, ein vom Abgeordneten Bayrhoffer vorge- schlagener Zusatzparagraph (6), wonach das Gesetz erst mit dem 1. Januar 1852 in Kraft treten sollte, abgelehnt. — Für den Rechtspflegeausschuß erstattet sodann der Abg. Oetker den Bericht über die Anwendbarkeit und Bedeutung mehrerer Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1831, die Legitimation der Landstände betr., und des Gesetzes vom 5. April 1849, die Zusammensetzung der Ständeversammlung und die Wahl der Landtagsabgeordneten betr. Bei der Prüfung der Wahl mehrerer Mitglieder der Versammlung hatten sich in dieser Beziehung, namentlich über die Befugnisse der Bezirksausschüsse bei der Leitung der Wahlen Zweifel ergeben, und es war die Frage aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßig sei, dieselben durch ein neues Gesetz über die Legitimation der Landstände zu lösen. Der mit der Prüfung dieser Frage beauftragte Rechtspflegeausschuß ist aber nach reiflicher Prüfung der Ueberzeugung, daß es neuer gesetzlicher Bestimmungen nicht bedarf, daß vielmehr die vorhandenen klar sind und zumal unter Beachtung der bisherigen Entscheidungen der Ständeversammlung auch für künftige Fälle eine genügende Richtschnur abgeben, und stellt deßhalb den Antrag, den angeregten Gegenstand auf sich beruhen zu lassen, welcher von der Versammlung zum Beschluß erhoben wird. — Der Landtagskommissar überreicht Namens des Finanzministeriums nochmals den durchberathenen Gesetzentwurf über Ablösbarkeit der noch bestehenden Grundlasten mit dem Anträge auf eine Aenderung im §. 2. Derselbe wird dem Rechts- pflegeausschuß überwiesen. Sodann übergibt er, um den auf den Antrag des Abg. Oetker beschlossenen Ersuchen um Auskunft über'das deutsche Verfassungswerk zu entsprechen, Namens des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten eine Abschrift der Note desselben an den Geschäftsträger in Berlin vom 13. April d. 3„ worin der Standpunkt des Ministeriums in dieser Frage ausführlich entwickelt sei, sowie die Protokolle über die Berliner Konferenzen, zugleich mit der Eröffnung, daß auch die Protokolle des Vcrwaltungsrathcs zu Diensten ständen, daß jedoch die Regierung, da fi^ nur ein Exemplar derselben besitze, dieselben nur auf einige Tage mit- zutheilen im Stande sein werde. Die Vorlagen werden dem VerfassungSausschussc überwiesen. Die Frage des Abg. Bayrhoffer, ob auch die in Erfurt gefaßten Revigonsbeschlüsse sich in den vorgelegten Aktenstücken befänden, verneint der Landtagskommissar; dieselben würden jedoch einen Theil der Protokolle des VerwaltungSrathes bilden. Der Abg. Oetker hält, soweit er es im Augenblicke aufgefaßt habe, die Auskunft für sehr mangelhaft, namentlich weil über die augenblickliche Lage des deutschen Verfassungswerkes daraus Nichts hervorgehe. Der L a n d t a g s k o m in i s s a r: Wenn noch weitere Auskunft begehrt werde, so müsse er doch
bitten, zuvor das Verfassungswerk, welches man meine, be- stimmt zu bezeichnen, ob das in Erfurt? oder ein anderes' Der Abg. Oetker erwidert: Es werde ihm genügen, wenn' über die Lage d e s Verfassungswerkes Aufschluß ertheilt werde, welches die Regierung im Auge habe. — Schließlich wird die vom Landsyndilus vorgelegte Rechnung über die Kosten bei Ständeversammlung im November und December 1848 unl im Jahre 1849 dem Budgetausschusse überwiesen.
Auf ergangene Anfrage machen wir darauf aufmerksam, daß zur Entgegennahme und Weiterbeförderung der für die unglücklichen Abgebrannten zu Bingen bestimmten Beiträge ein Komitë zusammengetreten ist, bestehend aus den Herren Fabrikant Brück, Dechant Hahne, Pfarrer Mar--, tin, Partikulier Rothfels (cf. Nr. 228 dieser Blätter). Doch sind wir auf Verlangen gern bereit, eingehende Geldbeiträge diesen Herren zu übermitteln. Möchte der Segen des Wohlthuns, der aus unserer Stadt bei früheren ähnlichen Gelegenheiten in so reicher Fülle ausgegangen ist, und noch in diesen Tagen für das ferne China reiche Gaben steuerte, auch den Unglücklichen nicht entgehen, welche, dem hessischen Bruderstaate angehörend, ein besonderes Anrecht auf unsere brüderliche Unterstützung haben.
Die Red. der Neuen Hess. Ztg.
Aekanntmachungen.
[442] Unter Verweisung auf meine Bekanntmachung vom 20. März d. I. mache ich die Abgabenpflichtigen ter Stadt Kassel darauf aufmerksam, daß am 15. Juni b. J. das zweite Simplum der Gemeinde-Umlage fällig werden wird und mit dessen Einzahlung schon am 1. Des genannten Monats begonnen werden kann.
Ich bringe hierbei zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Stadtkämmerer angewiesen ist, die für das Jahr 1850 mittelst der gedachten Bekanntmachung ausgeschriebene, auf verschiedene Zahlungstermine repartirte Gemeinde-Umlage auf einmal anzunebmen und darüber zu quittiren, falls Abgabenpflichtige es für wünschenswert!) erklären sollten, daß dieß geschehe.
Kassel, am 29. Mai 1850.
Der Oberbürgermeister der Residenz: Hartwig.
Todesanzeige
[448] Am 24. b. M. Abends zwischen 5 — 6 Uhr entschlief sanft und gottergeben unser innig geliebter Gatte und Vater, der Tuchfabrikant Kaldt zu einem besseren Jenseits. Indem wir Verwandten und Freunden diese Traucrkundc mittheilen, bitten wir zugleich um stille Tbeilnahme.
Neue Hütte bei Frankenberg, am 26. Mai 1850.
Die Hinterbliebenen.
[447] Die glückliche Entbindung meiner Frau Cäcilie, gebornen Völcker, von dem achten gesunden Knaben bringe ich meinen lieben Verwandten und Freunden in der hessischen Heimath, statt besonderer Meldung, hierdurch zur Anzeige.
Berlin, im Mai 1850.
Franz Hugo Hesse, Geheimer Finanz- und Vortragender
Ministerial - Rath.
~ Wilhelmshöhe.
[449] Sonntag, ben 2. Juni Table d'höte um 12’4 Uhr, sowie Restauration ä la carte, wozu ergebens) cinladet
C. P. Sckombardt.
Ferner bei der Redaktion für die Wittwe dcsJTagelvbncrs Philipp Neuler zu Egershausen cingcgangcn: von Z. 15 Sgr., v. P. 20 Sgr.
Kurfürstliches Hoftbeater.
Sonnabend den 1. Juni. Nathan der Weise. Dramatisches Gericht in 5 Aufz. von G. E. Messing.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker nnd Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel iu Kassel.