Einzelbild herunterladen
 

1010

nach sind neuerdings in Neuenburg Domänen - Parcellen und zu in Kirchengut gehörige Grundstücke, für deren rechtmäßige Veräußerung nach den Gesetzen die Zustimmung und Mitwir­kung der fürstlichen Regierung erforderlich ist, zum Verkauf gestellt worden. Mit Beziehung hierauf spricht ein heute an den königlichen Gesandten bei der schweizerischen Eidgenossen­schaft gerichteter Ministerialerlaß aus, daß die durch die revo­lutionären Machthaber bereits bewirkten oder noch zu bewir­kenden Veräußerungen von Staats- und Kirchengut dereinst die Genehmigung der rechtmäßigen Obrigkeit nicht erhalten werben..

Schleswig, 26. Mai. Das General-Kommando hat folgende Bekanntmachung erlassen:Um entstandene Mißver­ständnisse zu heben, macht das General-Kommando hiermit bekannt, daß deutsche Ossiciere aller Waffen noch immer in die schleswig-holsteinische Armee ausgenommen werden können, falls sie hinreichende Atteste über ihre bisherigen Dienstver­hältnisse, über ihre Führung und über ihre Brauchbarkeit bei- bringen. Es wird dabei darauf aufmerksam gemacht, daß Gcneralstabs- und Ingenieur-Ossiciere verhältnißmäßig unter den vortheilhaftesten Bedingungen angestellt werden. Die ge­ehrten Redaktionen der deutschen Zeitungen werden um wei­tere Verbreitung des Obigen ergebenst gebeten. Hauptquartier- Kiel, den 27. Mai 1850. Das General-Kommando der schleswig-Holsteinischen Armee."

Kiel, 27. Mai. (D. R.) Die Truppcndislokationcn in den Herzogthümern gehen vor sich, der Stab der ersten Bri­gade wird nach Altona verlegt, der der zweiten nach Glück­stadt und der der dritten nach Rendsburg. General v. Willi- fen inspicirte vor einigen Tagen die Festungswerke; die Strand- batterien bei Fricdrichsort und Laboe werden stark befestigt und neue Schanzen angelegt. Ueber die Friedensunterhand­lungen schweigt Alles, und nur Gerüchte tauchen zuweilen auf. Der Status quo, in welchem wir uns befinden, scheint noch eine Zeitlang andauern zu wollen, denn nichts deutet auf eine Veränderung der Dinge hin, außer daß die Dänen ein be­deutendes Truppenkorps in Jütland aufstellcn. Alfen scheint wegen seiner Sicherheit diesmal weniger von ihnen berücksich­tigt zu werden, denn genauen Nachrichten zufolge sind die Schanzen vor Alsen und ter Umgegend gänzlich desarmirt, und auch nur wenig Truppen befinden sich verhältnißmäßig dort.

Von der Niederelbe, 26. Mai. (D. N.) Syndikus Prehn ist gestern, mit neuen Instruktionen versehen, über Lübeck nach Kopenhagen zurückgckehrt.

Wiesbaden, 28. Mai. Aus Kirberg läuft die Nach­richt ein von einem bedeutenden Brande, welcher gestern da­selbst ausgebrochen sein und, wie mündliche Nachrichten ver­sichern, an 50 Häuser in Asche gelegt haben soll.

Frankfurt, 27. Mai. Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung der Generalpostdirektion tritt endlich vom 1. Juni an auf den zum sürstl. Thurn- und Taxisschen Postver- waltungsbczirke gehörigen Posten (Württemberg, Hobenzollern und die Hansestädte ausgenommen) ein ermäßigtes Briefporto in Geltung. Das Porto für einen einfachen, bis 1 Loth Zollgewicht excl. wiegenden Brief beträgt auf die gerade geo­graphische Entfernung vom Aufgabe- bis zum Bestimmungsorte: bis 3 Meilen 2 fr. oder V2 Sgr., über 3 bis 15 Meilen 4 fr. oder 1 Sgr., über 15 bis 30 Meilen 7 kr. oder 2 Sgr., über 30 Meilen 10 kr. oder 3 Sgr. Für schwerere Briefe und zur Briefpost geeignete Schriftenpackete wird erhoben: von 1 bis 2 Loth Zollgewicht excl. 2faches Briefporto, von 2 bis 3 Loth Zfaches Briefporto, von 3 bis 4 Lotb 4faches Briefporto, von 4 bis 8 Loth öfacheS Briefporto, von 8 Loth Zollgewicht an 6faches Briefporto, so lange, bis das Packet- porto mehr beträgt. Für Zeitungen und Journale, Brochüren, gedruckte und lithographirte Cirkulare, Preiskurante und Em- pschlungsschreiben, welche außer der Adresse, dem Datum und der Namensunterschrift nichts anderes Geschriebenes enthalten, ferner für Korrekturbogen ohne das Manuskript, lediglich mit den durch die Korrektur selbst veranlaßten Eintragungen oder Abänderungen, wenn sie unter Kreuzband versendet und bei

der Aufgabe frankirt werden, wird der vierte Theil des Portos nach vorstehender Gewichtsprogression entrichtet.

Frankfurt, 28. Mai. Am Sonntag Nachmittag ist ein österreichischer KabinetSkurier hier eingetroffen, welcher, wie man wenigstens behauptet, eine zweite Denkschrift des Handels­ministers v. Bruck, in Betreff einer Anbahnung der Zoll- und Handelseinigung mit Deutschland, dem k. öftere. Kommissär v. Thun überbracht haben soll. Hr. Freiherr Meyer Karl v. Rothschild, ältester Sohn des Chefs des Hauses Rothschild zu Neapel, ist zum Konsul des Herzogs von Parma bei der freien Stadt ernannt worden.

Frankfurt, 29. Mai. Der österreichische Bevollmäch­tigte Graf v. Thun hat das Hotel, welches er zuerst bezogen, verlassen und sich für einen längeren Aufenthalt hier einge- miethet. Der frühere Reichsminister, General Jochmus, Hat- vor einigen Wochen unsere Stadt verlassen. Er geht über London nach der Türkei zurück, um die Organisation der tür­kischen Kavallerie zu leiten. Er ist förmlich wieder in türkische Dienste getreten. In den Taunusbädern fängt es, da die Witterung endlich wärmer geworden, schon belebter zu werden an, so wie denn auch die Spielbanken bereits überall wieder ihr heilloses Wesen treiben. (D. Z.)

Frankfurt, 29. Mai. Der Herzog von Nassau hat den Negierungsrath Bertram, Mitglied des Erfurter Parla­ments, zum Bevollmächtigten für den Staatenkongreß in Frank­furt ernannt.

Karlsruhe, 28. Mai. Zum Bevollmächtigten Badens am Staatenkongresse in Frankfurt ist der Legationsrath v. Por- beef ernannt. (D. Z.)

Stuttgart, 28. Mai. Die Würtembergische Zeitung, das Organ Römer's, bringt heute die narb siebente Ansprache an das würtembergische Volk:Es handelt sich jetzt nicht um Monarchie oder Republik, nicht um Demokratie oder Kon-, stitutionalismus, nicht um rechte oder linke Seite es han­delt sich um die Wiedereinführung der StandeSvorrechie in? Württemberg. Eine Anzahl unserer ehemaligen Stanoesher- ren, die wohl nur die Vorläufer der übrigen sind, hat unter Berufung aus den Art. 14 der Bundesakte gegen die Aufhe­bung ihrer Stanvesvorrcchte protestirt, und hierdurch die Wie­dereinführung einer aus dem sogenannten hohen Adel erblich zusammengesetzten ersten Kammer, sowie die Zurückführung der vormaligen Ritterschaft in die Kammer in Aussicht gestellt. Gelingt ihnen ihr Vorhaben, so werden wir fortan wieder- schlechte Gesetze erhalten; der alte Jagdunfug durch Wildscha­den, die Grunblasten, der bevorzugte Gerichts« und Polizei- stand, die Patrimonialgerichtsbarkeit, das Vorrecht der Be­freiung von der Militärpflicht, die Steuerprivilegien in Ge­meinde - und Körperschaftsangelegenheiten werden wiederkeh­ren, und das wohlthuende und erhebende Gefühl der Gleich­berechtigung vor dem Gesetze wird sich in ein Gefühl der Bit­terkeit, ter Erniedrigung verwandeln. Zwar hat der Mini­ster des Innern in der heutigen Sitzung die Landcsversamm- lnng die anzuerkcnnendc Aeußerung hören lassen, man tolle nicht glauben, daß die zwei letzten Jahre sich aus der Ge­schichte wegstreichen lassen; allein die Verbindungen der hohen Aristokratie mit den meisten Höfen Europa's, die sichtbare Tendenz vieler Dynastien nach einer Rückkehr zum Alten, die bundestäglichen Vorbereitungen in Frankfurt lassen Schlimmes befürchten und fordern zur strengsten Wachsamkeit und Gegen­wehr auf. Württemberger! Sollen wir die Lasten der Jahre 1848 und 1849 getragen haben, nur um ihre Errungenschaf­ten wieder zu verlieren, zu verlieren zu Gunsten einiger ehe­dem bevorrechteter Familien? Sollen sich 1,700,000 Men­schen unter das Joch weniger Aristokraten beugen? Wenn wir solchen Versuchen den entschiedensten Widerstand entgegen­setzen, so stehen wir auf dem Boden des natürlichen und po­sitiven Rechts, und Diejenigen, welche sich erkühnen, ticles Recht anzutasten, sind Feinde des Gesetzes. Württemberger! welcher Klasse der bürgerlichen .Gesellschaft, welcher politischen Partei Ihr angehören möget, zeiget durch Einsendung von Adressen der Regierung, daß Ihr nicht gemeint seid, Euch durch Wiedereinführung der Standesvorrechte und ihrer ver-