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Kassel, 30. Mai. Gestern Abend gab Herr Louis Wlach mit seiner Gesellschaft im Oesterreichischen Saale eine Reihe mimisch-plastischer Vorstellungen, welche een lebhaftesten Bei­fall fanden und verdienten. Besonders ausgezeichnet waren „die Toilette der Venus" nach einem antiken Basrelief, „die Grazien mit dem Blumenkörbe" nach einer antiken Bronce- statue, „Oedipus und Antigone" nach einem Gemälde von Sohn, „Kassandra's Tod durch Ajax" nach einer Statue von Schadow, und vor Allem die Schlußgruppe „Diana beschützt Arethusa vor den Verfolgungen des Meergottcs." Wir glau­ben auf die ferneren Leistungen des Künstlers aufmerksam machen zu müssen, damit das Publikum durch die ruhige Stille, womit er hier ausgetreten ist, nicht beirrt werde. Für Bedenkliche noch die Bemerkung, daß der Zwiespalt zwischen dem Schönen und der „modernen Anständigkeit" nicht zum Nachtheile der letzteren gelöst ist. Für manche Stellungen dürfte sogar das erstere gegen die steifen „Kostüm-" der Dar­stellerinnen billigen Einspruch erheben können. Die reine Gewalt der Schönheit ist eine bessere Hüterin, als die berech­nete Absichtlichkeit in der Verhüllung. Fr.

Zur Strafproceßordnung.

^/ Fulda, 21. Mai. Wenn die Mitwirkung des Staats­bürgers, welcher nicht Techniker ist, da wo es das Leben be­rührt, gesetzlich in Anspruch genommen wird, so glauben wir auch berechtigt zu sein, eben weil wir eine Thätigkeit entwickeln sollen, über Vortheile und Nachtheile, Vorzüge und Mängel des Gesetzes für den Fall einer Revision uns auszusprechen. Zu diesem Ende haben wir uns den Vorwurf gemacht, einige Bemerkungen zu dem Gesetze, die Umbildung des Strafver­fahrens betreffend, in riefen Blättern niedcrzulegcn.

1) Das Gesetz schreibt vor, daß bei allen öffentlichen Sitzungen, die von tem Obergerichte oder Schwurgerichte ab- gehalten werden, B ü r g e r g a r d i st e u als Wache ausgestellt werden sollen. Wir halten diesen Dienst für eine große Be­lästigung , welcher eine empfindliche Wunde de» geringeren Gewerbetreibenden schlägt. Abgesehen davon, daß der Gardist ver­hindert ist, Etwas zu erwerben in den Stunden, in welchen er den Dienst zu leisten berufen ist, so gibt dieser Dienst auch oft noch Veranlassung, daß noch mehr nebenbei verzehrt wird, als die ganze Familie zu Hause zu unterhalten kosten würde. Man sollte daher nur ausnahmsweise zu Requisitionen der Bürgcrgarke schreiten und für die gewöhnlichen Falle die ohne­dies vorhandenen Gendarmen oder Gerichtspedellen, Policei- Oificianten u. dgl. für Aufrechthaltung der Ordnung Bedacht nehmen lassen.

2) Die Präsidenten sollten bei den schwurgerichtlichen Sitzungen auf die Individualität der Geschworenen, ihre son­stigen Berufs Beschäftigungen und Lebensweise billige Rücksicht nehmen und rie Gewohnheiten derselben dcßfalls beachten, da­her nicht ohne dringende Veranlassung die Sitzungen über drei Stunden ausdehnen, ehe wieder eine entsprechende, Geist und Körper auffrischende Pause eingetreten ist. Dem aufmerksamen Beobachter wird cs nicht entgehen, wie nach ei­ner langen Sitzung eine Erschlaffung, Abmattung oder eigen­thümliche Aufregung einzelner Geschworenen zurückbleibt, welche Zustände sogar gesundheitsgefährlich werden können, wegen Ungewohntheit.

3) In §. 234 des Gesetzes sehen wir mit Bedauern in Abs. 1. als nicht geeignet zur Verrichtung eines Geschwore­nen, die Geistlichen aller Konsessioncn aufgeführt. Wir können uns keinen haltbaren Grund denken, warum man eine so intelligente Klasse von Staatsbürgern von Beurtheilung der Nachtseite socialer Umstände ferne halten will? Die lebendi­gen Anschauungen, die diesen Herren oft in grassestcn Zügen hier vorgeführt werden, können vielleicht manche Motive ab- geben, um in ihren Kanzclvorträgen recht praktisch ins Leben einzugrcifkn. Wir sind daher des Dafürhaltens, im gedachten Paragraphen die Worte „Geistliche aller Konfessionen" zu streichen. (Wird fortgesetzt.)

Vermischtes

Es gewahrt eine interessante Beobachtung, in welchem Grade die politischen Verhältnisse auf die Progression der Bevölkerung Berlins eingewirkt haben: 1840 zählte Berlin 300,000 Civil -Einwohner (mit Ausschluß des Militärs), 1847 400,000 Civil - Einwohner. 1849 ergab rie Zählung vom 3. December 408,000 Civil - Einwohner. Die Bevölke­rung nahm von 1840 an jährlich zu um 4 und 4’4 pCt., von 1847 — 49 jedoch nur um 1 pCt. jährlich. BiS 1847 geschah die Vermehrung durch Zuzug um 3'/^ pCt. und durch Geburten nur um 72 pCt. Von 1848 — 49 balancirt dage­gen Zuzug mit Abzug und die Vermehrung entstand fast nur durch den Ucberschuß der Geburten über die Sterbefälle.

— Am 6. Mai d. I. fand in ter Singakademie in Ber­lin eine seltene Feier Statt. Die verwittwete Stadträthin Hesse beging ihr 50jähriges Jubiläum als Mitglied derselben. Obwohl bereits 67 Jahre alt, wirkt sie doch noch im gegen­wärtigen Augenblicke sowohl in den Koncerten , als in den Gesangsübungen Viesks um klassische Musik hochverdienten In­stituts eifrig mit. Zur Feier des Tagcs wurde der Jubilarin von den Mitgliedern der Akademie unter Leitung ihrer Di­rektoren Grell und Rungenhagen, schon am Morgen eine Vo­kalmusik in ihrer Wohnung gebracht und ihr dabei ein golde­ner Eichenkranz überreicht. Am Nachmittage wurde die Mu­sik in der Montagsversammlung der Akademie vor einer grö­ßeren Versammlung wiederholt, und am Abend noch ein Ständchen hinzugefügt. Frau Hesse gehört einer sehr ausge- breiteten Familie an, deren allgemeinere Bestrebungen für Kunst und Wissenschaften durch Namen wie Bendemann, Hüb­ner, Dropsen, Schadow und Anderer bekundet werden. In wenig Wochen steht ein zweites Jubiläum bevor.

— Der grüneberger Weinbau feiert in diesem Jahre fein 500jähriges Jubiläum. „Möge man" — so ruft der grünc- berger Gewerbe- und Gartenverein — „den ehrwürdigen Ju­bilar nicht länger mit Spott und Hohn verfolgen! Gerech­tigkeit gegen den grüneberger Wein!" Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an das Geschichtchen, das sich in der guten Stadt Grüneberg begab: Dem Könige wurde auf seiner Durchreise Grüneberger Wein vorgesetzt, den er so gütig war, äußerst trinkbar zu finden. Die Herren Stadtratbe waren aber über das königliche Lob ihres Weines so begeistert, daß sieousriefen: „Ja, Ew. Majestät! und dieß ist noch gar nicht von unserem Besten!" „Nun, — antwortete der König lä­chelnd — so hoffe ich, daß Sie mir nächstes Mal vom Be­sten geben!"

— Nach einem Cirkulare des Konferenzrathes Schumacher in Altona entdeckte der Dr. Petersen auf der dortigen Stern­warte am 1. v. M. einen schwachen teleskopischen Kometen im Sternbilde des Drachen. Der Ort des Kometen ist am 2. und 3. d. M. und zwar am letzten Tage folgendermaßen bestimmt:

Asc. Reda Declin.

Mai 3. 9 U. 52' mütl. Alt. Zeit 19 11. 23' 7", 7 ' 71» 28' 5", 2 die tägliche Fortbewegung ergaben die Beobachtungen:

in Asc. Reda = — 63", 3 Zeit, in Declinat. — -J- 9' 44".

Zu den Anekdoten, welche man über die Jurisprudenz in Oesterreich zu berichten hatte, liefert ein galizischer Korrespondent des „Lloyd" einen neuen Beitrag. Ein Grund­herr führte bei der brzezaner KreisbehLrde Klage über Ab­meldung seiner Dominialwiesen durch fremdes Vieh, worauf ihm ein abweisender Bescheid in den Worten gegeben wurde, „raß das Vieh, indem es die grundherrlichen Wiesen abfraß, nicht den entferntesten Gedanken gehabt haben konnte, eine Gewaltthat zu begehen." Dieser Bescheid wird in Galizien feit einiger Zeit schon als bindende Norm behandelt und die Grundhcrrcn leiden furchtbar unter dieser kommunistischen Richtung. Das Verhältniß zwischen Bauern und Grund- Herren wird als ein äußerst beklagenswertstes geschildert. Der Bauer, von der Robote befreit, arbeitet, wie in Ungarn, auch in Galizien nicht einmal um Geld, und bequemt er sich dazu,