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Reue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

onnerstag, 30. Mai 1850. J\g 2 5 0* Abend - Ausgabe.

Deutschland.

Berlin, 28. Mai. Das Einladungsschreiben des Kö- gs an die verbündeten Fürsten vom 1. Mai lautet: Durch- uchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter und Bruder! Zn m gegenwärtigen wichtigen und ernsten Augenblicke, wo das rgebniß der Berathungen des Erfurter Unionsparlaments 'N verbündeten Regierungen zur Beschlußnahme vorliegt, und igleich die allgemeinen deutschen Angelegenheiten an einem Deutsamen Wendepunkte angelangt sind, werden Ew. königl. oheit es gewiß natürlich finden, wenn Ich lebhaft das Be- ürfniß empfinde, mit Meinen hohen Verbündeten Mich per- inlich über den einzuschlagenden Weg zu besprechen, damit as im gemeinsamen Interesse unternommene Werk auch in oller und freier Gemeinsamkeit von Uns Allen ins Leben ge­ehrt werden könne. Diesem Bedürfniß kam es daher auf ie erfreulichste Weise entgegen, als Se. Hoheit der Herzog on Sachsen-Koburg-Gotha Mir den Wunsch aussprach, baß ie Regenten der dem Bündniß vom 26. Mai v. Z. angehö- igen Staaten in eigener Person, jedoch unter Zuziehung vcr- mtwortlicher Minister, in möglichst kurzer Frist zu einer ge- neinsamen Berathung zusammentreten möchten, und als einen ür diese Zusammenkunft schon durch seine Lage besonders gc< igneten Ort seine Residenzstadt Gotba in Vorschlag brachte. Ich bin mit um so größerer Bereitwilligkeit auf diesen Vor- j chlag eingegangen, als die Gegenstände dieser Berathung die tüchtigsten und bedeutendsten Fragen betrafen, bei welchen die -ersönliche Stellung eines jeden Fürsten eben so sehr wie das Interesse seines Landes betheiligt ist. Es würde sich dabei .landein: um die Beschlußfassung über die Annahme der Ver­besserungen der Unionsverfassung, wie sie von dem Parlamente in Erfurt in Antrag gebracht worden sind, so wie um eine genaue Prüfung der revidirten Verfassung, um an erwägen, ob ein dringendes Bedürfniß den verbündeten Regierungen etwa noch weitere Verbesserungen empfehlen möchte; um die Ermittelung derjenigen Punkte der Verfassung, welche bis zu endlicher Regulirung der allgemeinem deutschen Verhältnisse noch ruhen müssen; endlich um eine vorläufige Vereinbarung über die Einrichtung eines einfachen Unionsorgans. In die­sen Erwägungen habe Ich Sr. Hoheit dem Herzog von Sach­sen-Koburg-Gotha Meine Bereitwilligkeit zum Eingehen auf seinen Vorschlag zu erklären keinen Anstand genommen. In­zwischen sind aber die deutschen Angelegenheiten in ein Sta­dium getreten, welches die ernsteste Aufmerksamkeit aller deut­schen Regierungen in Anspruch nehmen muß, und eine be­schleunigte Beschlußfassung zu doppelt dringendem Bedürfniß macht. Das durch gemeinsame Ucbcrcinkunft geordnete In­terim ist abgelaufen, und Se. Maj. der Kaiser von Oester­reich hat die deutschen Regierungen eingeladen, durch Bevoll­mächtigte in Frankfurt zusammenzutreten, um über die An­ordnung eines neuen Interim Beschluß zu fassen und zugleich über die definitive Regulirung der allgemeinen deutschen Ver- fassungsangclkgenheit zu berathen. In beiden Beziehungen ist es Mein Wunsch und Meine Absicht, in voller Gemeinschaft mit Meinen Verbündeten zu handeln. Es wird dringend nothwendig sein, über die Stellung, welche die Staaten des Bündnisses vom 26. Mai zu dem Interim sowohl, als zu der definitiven Verfassung des weiteren Bundes einzunehmen haben, eine gemeinsame Verständigung und einen festen Ent­schluß herbeizuführen. Auch dieß wird am sichersten und raschesten durch eine persönliche und vertrauensvolle Bespre­chung der Fürsten erreicht werden. Je höher die Pflichten

sind, die Uns in diesem Augenblick obliegen, um so wün- schenswerther ist es, daß Wir persönlich Uns darüber ver­ständigen, wie Wir dieselben mit allem Nachdruck eines eini­gen Handelns erfüllen wollen. Die gemeinsamen Interessen, die gleiche Gesinnung der lebhaftesten Theilnahme an dem Geschicke des gemeinsamen Vaterlandes, und das unter Uns Allen herrschende erfreuliche und herzliche Vertrauen, wird eine solche Zusammenkunft zu einem, Unser Aller Wün­sche entsprechenden Ziele führen, und das deutsche Volk wird in dieser persönlichen Vereinigung der verbündeten Fürsten eine erfreuliche Beruhigung und die sicherste Bürgschaft für Unseren ernstlichen Willen finden, das in einer schweren Zeit gemeinsam begonnene Werk zum Heile der Uns von Gott anvertrauten Länder, auf eine Unser würdige Weise auszuführen. Ew. rc. werden aber Meine Ansicht theilen,, daß diese Berathung nicht hinausgeschoben werden darf. Da es Mir nun unmöglich sein würde, wegen des Meiner Familie bevorstehenden erfreulichen Ereignisses, der Vermählung Meiner Nichte, der Prinzessin Charlotte königl. Hoheit, vor dem 15. d. M. Berlin zu verlassen, so hoffe Ich, daß Ew. rc. es freundlich aufnebmen werden, wenn Ich Ew. k. Hoh. sowie die anderen verbündeten Fürsten, hiermit ein­lade, Selbst nach Berlin kommen zu wollen, und gemeinsam mit Mir und Unseren Verbündeten die zunächst vorliegenden wichtigen Fragen zu besprechen. Da die Zeit drängt, bitte Ich Ew. rc. Mich spätestens bis zum 8. d. M., in Begleitung eines verantwortlichen Ministers, mit Ihrem Besuche erfreuen zu wollen. Es wird babei unbenommen bleiben, ob Wir nicht später noch in Gotha wieverum zusammenkommen kön­nen, um über bie weiteren Flügen uns zu besprechen. Da Mir die lebhafte Theilnahme bekannt ist, welche Ew. rc. Un­seren gemeinsamen Bestrebungen zugewanbt haben, und Ew. rc. gewiß mit Mir von der dringenden Nothwendigkeit eines wahrhaft gemeinsamen Handelns überzeugt sind, so darf Ich hoffen, daß Ew. rc. Meinem Wunsche freundlich und bereit­willig entgegcnkommen werden, und Ich kann nicht zweifeln, daß diese gemeinsame Berathung deutscher Fürsten, unter Got­tes Beistand, zu einem glücklichen, die Wohlfahrt und fried­liche Entwickelung Deutschlands sichernden Ziele führen werde. Mit den Gesinnungen vollkommener Hochachtung und aufrich­tiger Freundschaft verbleibe Ich Ew. königl. Hoheit freund- williger Vetter und Bruder (gcz.I Friedrich Wilhelm. Char­lottenburg, den 1. Mai 1850. (kontr.) Frhr. v. Schleinitz.

Berlin, 28. Mai. Außer den bereits hier anwesenden außerordentlichen Bevollmächtigten Oesterreichs und Hanno­vers, welche beauftragt sind, Sr. Majestät die Glückwünsche ihrer resp. Souveräne zu Allerhöchstderen Rettung aus der drohenden Lebensgefahr darzubringen, ist neuerdings General- lieutenant v. Minckwitz mit gleichem Aufträge des Königs von Sachsen und ein Generaladjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland hier eingetroffen. (D. R.)

— Durch die Verkündung der preußischen Verfassung in den ncucrworbcnen hohenzoUcrnschen Fürstenthümern hat die Bevölkerung derselben einen Anspruch auf Vertretung in den preußischen Kammern erworben. Dem Vernehmen nach ist die Regierung mit der deßhalb zu treffenden Anordnung be- schüftigt. — Wir hören, daß seit einigen Tagen die Thätig­keit in allen Zweigen der Militärverwaltung noch mehr, als schon bisher geschehen, in Anspruch genommen wird. Es sollen Befehle zur Armirung der rheinischen und anderer Fe-