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Neue Hessische Leitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Mittwoch, 29. Mai 1&50. ^^ 2^7. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblalt 'kigcgcben. Die Morgen Ausgabe wird von '/,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr eroedirt. Sonnabends rfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der üiicfbarbt'fcben und Lollmanu'schcn Buch - und Kunsthandlung. Der ybcnnementöprn^ beträgt halbjährlich 3 5blr., vierteljährlich 1 Thir. 15 Sgr., wofür üle turhesstschen Postämter daö Blatt ohne Ausschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Pctitzeile berechnet.

Deutschland.

Hanau, 25. Mai. Die Hanauer Zeitg. meldet:In Der Untersuchungssache in Betreff der Verwundungen mehre­rer Zivilpersonen in der Nacht des ersten Christtags vor. I., ist durch Standgerichtsurtbeil vom 11. d. M. der diescrhalb Angeschulkigte, Sergeant Brand, von der Instanz entbunden, der Mitangeklagte, Korporal Fischer, aus der Untersuchung entlassen, und hat die Untersuchung hinsichtlich der Ermitte­lung der übrigen Theilnehmer kein Resultat gegeben."

Berlin, 27. Mai. Die Deutsche Reform berichtigt: Die National-Zeitung und die Constitutionelle Zeitung und nach ihnen mehrere andere hiesige Blatter hatten mitgetheilt, daß der Geh. Medicinalrath Dr. Casper den Sefeloge nach ärztlicher Untersuchung für unzurechnungsfähig erklärt hatte. In Beziehung hierauf geht uns folgende Erklärung zu:Ich sehe mich veranlaßt zur Widerlegung einer Notiz in den hie­sigen Zeitungen zu erklären, daß ich zur ärztlichen Prüfung des Kriminalgefangencn Sefeloge noch nicht aufgefordert wor­den bin, folglich auch einen Bericht über dessen Zustand noch nicht habe erstatten können. Berlin, 27. Mai 1850.

Casper, Dr.

Berlin, 27. Mai. Wie uns aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt wird, hat die Stimmung in Petersburg neuerdings zu Gunsten der Union einen erfreulichen Umschwung genom­men. Mehr und mehr gewinnt in dem russischen Kabinette die sehr richtige Ansicht Raum, daß das Zustandekommen des deutschen Bundesstaates nicht die Fortsetzung, sondern den Schluß der Revolution zur Folge haben würde. Wir be­grüßen diese Nachricht als eine erfreuliche, weil wir sehr wohl wissen, wie hemmend früher der nordische Einfluß auf die Schritte unserer Regierung gewirkt; jetzt aber ist dieser Stein des Anstoßes hinweggeräumt, und unseren Staatsmännern Gelegenheit gegeben, vieles Versäumte nachzuholen und ihre Thätigkeit zu Gunsten Deutschlands auf ehrenvollere Weise zu entfalten, als durch eine neue Auflagerettender Thaten" der Fall sein würde. Wir haben schon früher einer von Preu­ßen an Oesterreich gerichteten Note Erwähnung gethan; aus bestimmter Quelle wird uns heute mitgetheilt, daß eine am 16. d. M. abgegangcne Note auf das Entschiedenste gegen das Präsidialrecht Oesterreichs, wenn es aus der Bundesge­setzgebung hergeleitet wird und gegen die Konstituirung des Kongresses als Plenum der Bundesversammlung protestirt. Ein Präsidium Oesterreichs wird Preußen nur dann zulassen, wenn cs auf einem Turnus beruht. (Konst. Z.)

Das C. B. protestirt gegen die Deutsche Reform, welche seine Mittheilung über die Bildung des Rcichsininiste- riums und die abändernde Entschließung, die in Folge der unbestimmten Nachrichten über die Thätigkeit der frankfurter Versammlung herbeigeführt ward, fürvon Anfang bis zu Ende aus der Luft ergriffen" erklärt, und versichert wiederholt die volle Wahrheil jener Mittheilung. Ueber die zu erwarten­den Repressivmaßregcln berichtet das C. B. Folgendes:Dem Vernehmen nach ständen zunächst eine Anzahl Ausweisungen und ein unter Verantwortlichkeit des Staatsministeriums zu erlassendes Gesetz bevor, nach welchem Niemand Herausgeber, Verleger, Redakteur einer Zeitschrift sein dürste, der bereits wegen politischer oder anderer Vergehen verurteilt worden.

Auch soll durch dieses Gesetz der Verwaltung das Recht ein- geräumt werden, politische Tageblätter, die das Bestehen des Staates, die öffentliche Sicherheit und die Sittlichkeit gefähr­den, zu suspendiren. Die Freigebung oder Verurteilung der suspendirten Blätter würde dem richterlichen Ausspruch, der bis zu einer bestimmten Frist erfolgen müßte, anheimfallen. Wie bekannt drang die Regierung bei Schluß der Kammer­saison auf die Berathung eines Preßgesetzes, wozu es jedoch nicht kam. Es war seitdem mehrfach davon die Rede, daß ein solches Gesetz unter Verantwortlichkeit des Staatsmini- sterii erlassen werden müsse. Hr. v. Manteuffel weigerte sich die Verantwortlichkeit zu übernehmen, und die Oktropirung unterblieb. Auch jetzt ist Hr. v. Manteuffel gegen den Erlaß eines die Verhältnisse der Presse regelnden Gesetzes, und es steht noch dahin, ob nicht die Ansicht zur Geltung kommt, welche eine Einberufung der Kammern vorschlägt. Nach der Br. Z. hat sich innerhalb des Staatsministeriums auf Grund der vorliegenden Anzeichen keine Stimme für Bejahung der Frage, ob dem Attentate politische Motive unterliegen, ausgesprochen. Nichts desto weniger war man geneigt, das Verbrechen auf Rechnung der ganzen Zeitrichtung zu setzen und zog deßhalb die Mittel in Erwägung, wie derselben in energischerer Weise entgegengetreten werden könne, als dieß auf Grund der bisherigen Gesetzgebung möglich ist. Der­selben Zeitung wird von hier geschrieben, der hier abgehaltene Fürstenkongreß habe in runder Summe circa 300,000 Thlr gekostet. Es fei nunmehr die Frage entstanden, aus welchen Fonds diese vorläufig verausgabten Gelder wiedererstattct werden sollen. Von gewisser Seite sei die Forderung geltend gemacht, diese Summe auf den ordentlichen Staatshaushalts- Etat zu bringen und den Kammern zur Bewilligung vorzule­gen ; doch soll sich die Mehrzahl dee Minister bis jetzt gegen ein solches Vorhaben erklärt haben. In einem andern mit dem Fürstenkongrcß zusammenhängenden Geldpunkte seidie Union" übrigens thatsächlich zur Ausführung gebracht. Die sämmtlichen Fürsten logirten bekanntlich hier im Schlosse; sie seien daher bei ihrer Abreise übereingekommen, auch alle in Gemeinsamkeit und nicht Zeder für sich die herkömmlichen Geschenke, Trinkgelder rc. Hier zurückzulassen. So legten sie z. B. 500 Friedrichsd'or zu einem Geschenk für den Hofmar- ftall, Grafen Keller, der die oberste Leitung aller nothwendi­gen Anordnungen gehabt hatte, zusammen, gaben gemein­schaftlich 1000 Tblr. an den königl. Marstall rc.

Das C. B. sagt, die bisherigen Resultate der Unter­suchung gegen Sefeloge seien im Stande gewesen, auch hohe Personen/die im ersten Augenblick an einen bestimmten politischen Zusammenhang glaubten, eines Besseren zu beleh­rn. Die V. Z. widerspricht der Nachricht, daß einem hiesigen Landwehrbataillon Helme ohne deutsche Kokarden ver­abfolgt worden seien. Sie versichert, es sei kein Befehl er­gangen , die deutsche Kokarde von den Helmen zu lassen, das Kriegsministerium vergüte vielmehr für dieselbe 7 Pf. pr. Mann.

Berlin, 27. Mai. (Pr. St.-A.) Der in Betreff der Konstituirung des provisorischen Fürstenkollegiums gefaßte Be­schluß des Verwaltungsrathks ergibt sich aus folgendem Aus­züge aus dem Protokolle ter 107. Sitzung. Verhandelt: Berlin, den 23. Mai 1850, Vormittags 11 Uhr, in Gegen-