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vfnn letzteres durch die That beweise, daß es auch seinerseits ur entschiedenen und rückhaltlosen Betretung dieses Weges )er Reformen entschlossen sei; wie sic endlich aber insbeson- )ere jede Verantwortung für die aus jener langen Vorenthal- :ung der dem Volke verheißenen und von ihm sehnlichst er- lvarteten Verbesserungen der öffentlichen Zustande nothwendig entspringenden politischen, materiellen und sittlichen Nachtheile durchaus von sich ablchnen müsse. Die Antragsteller bitten, den vorstehenden Antrag zur schleunigen Berichlerstattung an einen Ausschuß zu verweisen." Dieser Antrag wurde an den Petitioneausschuß zu weiterer Begutachtung gewiesen. Hier­auf beantwortete der Staatsminister v. Friesen die neuerlich in Betreff der erfolgten Ausweisungen von dem Abg. Bieder­mann gestellte Interpellation. Gesetzliche Bestimmungen, nach welchen diese Ausweisungen zu erfolgen hatten, sagte der Mi­nister, beständen in Sachsen nicht, ebensowenig seien darauf bezügliche Verträge mit andern Staaten abgeschlossen worden ; Konventionen jedoch über die Aufnahme Ausgewiesener hätte Sachsen mit Ausnahme Oesterreichs mit den meisten deutschen Staaten abgeschlossen. Bei den neuerlich erfolgten Auswei­sungen habe die Regierung nach dem Grundsätze gehandelt, daß jeder Staat das Recht habe, diejenigen Fremden, welche das-Gastrecht mißbrauchten und dem Staate gefährlich seien, auszuweisen. Der Abg. Biedermann behält sich die Einbrin­gung anderweiler darauf bezüglicher Anträge vor. In Be­treff Der Beschwerde des ausgewiesenen Buchhändlers Pelz aus Altwasser in Schlesien wegen ihm verweigerter Aufnahme in Penig beschloß die Kammer nach einer ziemlich lebhaften De­batte, in welcher besonders die Abgg. Wigand und Cramer eine Lanze für den Beschwerdeführer brachen, zur Tagesord­nung überzugehen und die Sache auf sich beruhen zu lassen. Hierauf wurde in der Berathung des Berggesetzes sortgefahren.

Weimap, 21. Mai. (Wenn. 3) Als Bevollmäch­tigter der thüringischen Regierungen wird nach Frankfurt das bisherige Mitglied des Verwaltungsrathes, Staatsrath Seebeck aus Meiningen, gehen. Die halbe Kurie des Fürstenkolle- giums, welche die thüringischen Staaten und die anhaltischcn Fürstenthümer umfaßt, wird in Berlin durch den dessauischen Staatsminister v. Plötz vertreten werden, und zwar in der Weise, daß in besonderen Fällen jeder einzelne Staat, wo er­es für nöthig hält, als Mitglied dieser Kurie seinen besonde­ren Bevollmächtigten absendet.

Frankfurt, 24. Mai. Die gesetzgebende Versammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung nach einer zweistündigen De­batte den Antrag der Minderheit der Kommission (die Ver­sammlung beschließt, vorläufig zur Tagesordnung überzugehen ullv die Wiederaufnahme des Gegenstandes zu gelegener Zeit vorzubehalten) mit 46 gegen 41 Stimmen abgeworfen. Der Antrag der Mehrheit (der nach Adoptirung eines von Herrn Dr. Blum gebrachten Zusatzes also lautet: Die Versamm­lung trägt darauf an, daß hoher Senat, nach Statt gefunde­nem Abschluß Der für Die deutschen Unionsstaaten zu Erfurt berathenen Verfassung und geschehener Einsetzung Der Unions­regierung, dem Bündniß vom 26. Mai 1849, vorausgesetzt, daß die ihm beigetretenen Nachbarstaaten bei demselben ver­harren, salva ralificalione beitreten, auch jede etwaige Ein­mischung dritter Staaten hiergegen als rechtlich unbegründet zurückweisen wolle), wurde ebenfalls, und zwar mit 49 gegen 38 Stimmen, abgelehnt. Dagegen wurde ein sogenannter Vermittelungsantrag von Hrn. Dr. Goldschmidt (die Ver­sammlung spricht Die bestimmte Erwartung aus, daß, wenn die in Erfurt berathene Verfassung zum endlichen Abschluß gekommen und von Den dermalen noch, so viel bekannt, bei dem Bündniß verbliebenen Staaten eine definitive Negierung eingesetzt sein sollte, hoher Senat neuerdings den Gegenstand zur Vorlage bringen werde) mit 54 gegen 33 St. angene^mn.

Frankreich.

Paris, 22. Mai. In Der heutigen Sitzung der Na­tionalversammlung wurden abermals zahlreiche Petitionen gegen den Wahlreformentwurf eingebracht, Larochcjaauclin brachte solche für eine Appellation an das Volk über die Frage, ob Republik, ob legitime Monarchie ein. Herr v. Montalembert

sprach sodann in einer längeren Rede für das Wahlreform­projekt und für die durch Die Zeitumstände gebotene Pflicht, mit Kraft und Entschlossenheit gegen die Feinde Der Ordnung die Offensive zu ergreifen. Nach einer Erwiderung des Ge­nerals Cavaignac und einigen Reden von Rednern zweiten Ranges ward Die allgemeine Diskussion geschlossen, obgleich noch über 40 Mitglieder eingeschrieben waren, um daran Theil zu nehmen. — Die Ordnung ist bis jetzt nicht ge­stört worden, und die Befürchtungen wegen eines Ausstandes verschwinden mehr und mehr. Die Garnison ist jedoch fort­während fonfignirt. — Der König Otto von Griechenland hat Dem Präsidenten Der französischen Republik das Großkreuz seines Ordens verliehen. — Die Patrie hat aus Florenz eine als officicU bezeichnete Nachricht erhalten, wonach Der König von Belgien als Schiedsrichter hinsichtlich Der Forde­rungen Englands an Toskana gewählt ist.

— Die „Patrie" meldet, daß General Lahilte einen Ver­gleichsvorschlag Palmerstons als ungenügend verworfen habe.

Schlußkurse Der heutigen Börse: 5pCt. Renten 89, 50; 3 pCt. Renten 55, 20.

Landtag.

Sitzung vom 24. Mai. (Scbluß.) Äbg. Bapr Hoffer: Er glaube nicht, daß es sich darum handle, einem Minister persönlich zu werken, sondern nur um die Sache. Daß so verschiedene Ansichten über Die Sache ausgesprochen seien, bestimme ihn aber, für Verweisung an Den Ausschuß zu stimmen, weil eS schwer sei, alsbald eine Entscheidung über Die Sache zu geben. Abg. Wolf: Die Versammlung solle gewiß nicht zu Der Sache schweigen; aber wozu das Drängen, da sie nur auf gerichtlichem Wege zu erledigen sei? Abg. Henkel: Daß Die Sache eine persönliche fei , vermöge er um so weni­ger zu erkennen, ka selbst vom Minister und vom Land­tags-Kommissar anerkannt sei, daß sich Landesinteressen daran knüpften. Der Minister habe sich aber dadurch gescha­det, daß er Die Sache selbst gar nicht berührt, sondern sich an juristische Formen geklammert habe. Der gestellte Antrag gebe vielleicht Anlaß, daß er erscheine und Die Sache selbst barlege. Der L a n d ta g s k o m m i ssar: Der Dem Mini­ster gemachte Vorwurf werde wahrscheinlich in sehr kurzer Zeit dadurch erledigt sein, daß Derselbe Die ganze Sache Der Oeffentlichkeit übergeben, und soweit dieß bis dahin aus Den Akten möglich sei, Den wahren Sachverhalt bekannt machen werde. Abg. Hildebrand: Das Mittel, woran der Abg. Theobald erinnert habe, sei schlecht, gemein, nichtswürdig; aber man Dürfe die Waffen des Feindes auch gegen ihn nicht gebrauchen, wenn sie so beschaffen seien. In jedem freien Staate gelte der Grundsatz, daß Jedermann unbescholten sei, bis er gerichtet sei. Der Abg. Eissengarthen ehrt und achtet Die Motive Der Abg. Rauh und Hildebrand, hält sie aber nicht ganz für passend, weil die Verzögerung des Pro­cesses nicht an Den Gerichten, sondern am Angeklagten liege, der sich hinter Formen verkrochen, die verschiedenen an ihn ergangenen Vorladungen verachtet und Die Gelegenheit zu sei­ner Rechtfertigung versäumt habe. Die Versammlung sei es dem Lande schuldig, einen solchen Mann so lange von Den Regierungsgeschäften entfernt zu halten, bis er von kein auf ihm ruhenden Verkachle sich gereinigt habe. Im Auslande werde er von Allen und Jedem verachtet; ka müsse man sich schämen, sich einen Hessen zu nennen. Der Land tag s- kommissar: Er müsse wiederholt bemerken, daß dem Mi­nister ein ungerechter Vorwurf gemacht werde, Da er, wie gesagt, den anberaumten Termin abhalten lassen werde. Wie aus dem rücksichtlich des früheren Abg. Salzmann cingchaltencn Ver­fahren dem Minister Hassenpflug ein Vorwurf gemacht werden könne, begreife er nicht; Denn, soviel er sich erinnere, sei Die Verhaftung * des des Hochverraths beschuldigten Abgeordneten vom betreffenden Gericht in Hanau verfügt gewesen, und die­ses habe um Vermittlung Derselben requirirt, weshalb allerdings der Minister persönlich Die Ermächtigung dazu verlangt habe, Die auch gegen nur eine Stimme, Die des jetzigen Präsiden­ten der Versammlung, ertheilt worden sei. Abg. Wolf: