Einzelbild herunterladen
 

Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Zonnabend, 25. Mai 1850. J\@ 24! Abend Ausgabe.

Deutscklanv.

Protokoll über die Verhandlungen des berliner Fürstenkongresses.

(Fortsetzung.)

Die erste dieser Fragen, ob der provisorischen UnionS- .egierung der rechtliche Inhalt des BündnißstatutS vom 26. Mai 1849 zu geben sei, wurde von sämmtlichen Votanten lejaht. Nassau und die Hansestädte behielten sich dabei die Ratifikation ihrer Regierungen vor, Braunschweig, Anhalt- Bernburg und Waldeck wünschten eine größere, Sachsen-Wei­mar, S.-Kobnrg-Gotha, S.-Meiningcn, S.-Altenburg, Anhalt- Oessau und Köthen, die beiden Schwarzburg, die beiden Reuß und Lippe aber eine geringere Ausdehnung der Befugnisse des Unions - Vorstandes bezüglich der Militär - Verhältnisse. Mecklenburg-Schwerin und Hamburg fügten ihrer bejahenden Erklärung bei, daß nach ihrer Ansicht ein Hinausgehen über die durch das Statut des Bündnisses kargebotcncn Organe für das Provisorium nicht erforderlich sei. Als die besondern Attributionen des provisorischen Unions - Vorstandes wurden hiernach ohne Widerspruch anerkannt: 1) Die Oberleitung der Maßregeln zur Erreichung der Zwecke des Provisoriums (Art. III. §. 1. des Statuts vom 26. Mai 1849). 2) Die Führung der diplomatischen Verhandlungen (Art. III. §. 4). 3) Die Leitung der militärischen Operationen (Art. IV. §. 5.) und 4) Der Vorsitz im Fürstcnkollegium nach dem Usus des Verwaltungsraths. In gleicher Weise wurden von sämmt­lichen Votanten als Befugnisse des provisorischen Fürstenkolle­giums genehmigt: 1) Die Aufnahme neuer Mitglieder der Union (Art. III. §. 3). 2) Die Maßregeln zur Realisirung der Unionsverfassung (Art. III. §. 2. und 3). 3) Die Er­nennung und Instruktion der Kommissarien bei Gesuchen um Hülfslkistung (Art. III. §. 3). 4) Die Kenntnißnahme des Ganges der diplomatischen Verhandlungen (Art. III. §. 4). 5) Das Gutachten bei Maßregeln, welche der Beschlußnahme des Unionsvorstandes anhcimsallen (Art. III. §. 2). Ferner erklärten sich sämmtliche Votanten einverstanden mit der von Preußen vorgeschlagenen Stimmenvertheilung auf die Kurien des provisorischen Fürstenkollegiums, wonach die 1. Kurie, Preußen, mit einer ganzen oder zwei halben Stimmen, in der 11. Kurie das Königreich Sachsen mit einer halben und die sächsischen, anhaltischen, schwarzburgischen und reußischen Her­zog- und Fürstenthümer ebenfalls mit einer halben, in Der III. Kurie Hannover mit einer halben, und Braunschweig, die bei­den Mecklenburg, Oldenburg und die drei Hansestädte auch mit einer halben, in der IV. Kurie Baden mit einer halben, in Der V. Kurie Kurhessen, Waldeck und die beiden Lippe mit einer halben und Großherzogthum Hessen nebst Nassau gleichfalls mit einer halben Stimme, eventuell die ganze V. Kurie mit einer ganzen Stimme, votiren sollen. Anch wurde übereinstimmend für dienlich erachtet, daß jeder Staat sich in Dem provisorischen Fürstenkollegium durch einen Bevollmäch­tigten in dem Sinne vertreten lasse, daß letzterer im Kolle­gium gegenwärtig sein, referiren und mitberathen könne. End­lich wurde ebenfalls allseitig bejaht, daß bei Bildung der Stimmen innerhalb der halben und zusammengesetzten Kurien für das Gewicht der Abstimmung das Stimmenverhältniß maßgebend sein solle, in welchem Die betreffenden Staaten zum Staatenhause wählen, sofern nicht ein anderes Verhältniß durch Vereinbarung unter denselben festgcstcllt werke. Die freien Hansestädte verwahren sich außerdem noch ausdrücklich dagegen, daß die jetzige provisorische Kurieneintheilung Dem

späteren Definitivum präjukiziren könne. Die Feststellung der Geschäftsordnung wurde Dem Fürstenkollegium überlassen. Das letzte Glied Der provisorischen Unionsregierung bildet das Unionsministerium. In dieser Beziehung gestand man zuvör­derst dem provisorischen Unionsvorstande Die freie Besugniß zu, während der Dauer des Provisoriums Die Personen zu bestellen, deren Zuziehung er zur nöthigen Wahrnehmung der Geschäfte für angemessen erachtet. Insbesondere wurde dem preußischen Minister Der auswärtigen Angelegenheiten während dieser Zeit von Den votirenden Unionsregierungen Die Vertre­tung ihrer Staatsangehörigen im Auslande, eventuell auch die Erwirkung der Anerkennung der Union im In- und Auslande übertragen, von Baden, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg jedoch nur fakultativ; die Hansestädte behalten ihre Erklärung, Nassau die Ratifikation vor. Die Erweiterung des bisherigen Bundesschiedsgerichts zu einem Schiedsgericht Der Union fin­det keinen Widerspruch. (Forts. f.)

Berlin, 23. Mai. Der heutige Staats-Anzeiger ent­hält folgenden Allerhöchsten Erlaß: Zm Falle Ich, in Folge Der Verwundung Meines rechten Armes in der nächsten Zeit verhindert sein sollte, Die Mir vorzulegenden Ausfertigungen eigenhändig zu unterschreiben, werke Ich solche vermittelst eines Meiner Unterschrift nachgebildeten Stempels vollziehen und darunter außer Der verfassungsmäßigen Gegenzeich­nung durch Meinen Geheimen Kabinetsrath oder durch einen Meiner General-Adjutanten bescheinigen lassen, daß die Stempelung auf Meinen ausdrücklichen Befehl erfolgt ist. Ich beauftrage das Staatsmiuistcrium, Diesen Meinen Erlaß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, Den 22. Mai 1850. (gez.) Friedrich W ilHelm. (gegengez.) Graf von Brandenburg. An das StaatSministcrium.

Berlin, 23. Mai. Die Deutsche Reform schreibt: Die von dem Korrespondenz - Büreau gegebene Nachricht, daß die Herren v. Radowitz, v. Carlowitz und v. Schleinitz zu Unions- ministern ernannt seien, entbehrt alles Grundes; ebenso die Nachricht von einer nahe bevorstehenden Einberufung deS er- furter Parlaments. Der Prinz von Preußen wird am 26. D. M. nach Warschau abgehen, um daselbst mit Sr. Maj. Dem Kaiser von Rußland zusammenzutreffen. Auch Der Prinz Friedrich Karl königl. Hoh. wird mit nach Warschau gehen. Heute Vormittags 10 Uhr fand bei Dem Grafen von Bran­denburg ein Ministerrath Statt, welchem auch Der Polizei- Präsident von Hinkeldcv beiwohnte.

(N. Pr. Z.) Es bestätigt sich, daß in London eine Konferenz Behufs Schlichtung der dänischen Frage zusammen­tritt, daß dieselbe sogar bereits ihre Wirksamkeit begonnen hat; eine Vorlage, wie sie in Aussicht gestellt, ist jedoch an die preußische Regierung bis jetzt noch nicht erfolgt, und soll es zweifelhaft sein, ob sich Die preußische Regierung an jener Konferenz betbeiliqcn wird.

C. Z.) Der Magistrat von Berlin hat sich in Folge des frevelhaften Attentats' auf Die Allerhöchste Person gestern Mittag um 1 Uhr in corpore nach Charlottenburg begeben unv Dem König eine Adresse überreicht. Der König war in Folge ärztlicher Anweisung, welche sogar die Mitglieder des königlichen Hauses fern hielt, verhindert, Den Magistrat vor- zulassen. Derselbe wurde daher von dem Flügeladjutanten, Prinzen von Croy, empfangen, welcher Die Adresse aus Den Handen des Bürgermeisters Hrn. Naunvn entgegennahm unk die unverzügliche Abgabe an Se. Majestät zusicherte. Der Prinz von Croy gab zugleich die erfreuliche Auskunft, daß