Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
„W 239.
Freitag, 24. Mai 1850.
Morgen - Ausgabe.
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Deutschland.
Berlin, 19. Mai. Das C. B. will wissen, die inten- dirte Zusammenkunft der Unionsfürsten in Gotha werde unterbleiben. Auch werde der Herzog von Gotha wohl auf den ihm halb und halb zugesagten Besuch des Königs von Preußen verzichten müssen. Ferner berichtet cs, das Erfurter Parlament werde nicht vor dem Monat Juli, dann aber bestimmt einberufen werden. — Das C. B. schreibt: Der Prinz von Preußen geht heute nach Warschau ab. Er hatte gestern eine Privatbesprechung mit seinem königlichen Bruder in Charlottenburg, die, wie man vermuthet, in naher Beziehung zu der Warschauer Reise steht. Die Mission des Prinzen, deren nächster Zweck eine Darlegung der deutschen Politik Preußens ist, bezieht sich auch auf die schleswigschcn Angelegenheiten. Der Prinz wird bemüht fein, seinem Schwager auch von dieser Angelegenheit eine bessere Anschauung zu geben, als die bisher in Petersburg vorherrschende entschieden dänische. Der preußische Gesandte am russischen Hofe, Generallieutenant von Rochow, begibt sich ebenfalls nach Warschau. Die Gerüchte von einer Reise des Königs von Sachsen so wie anderer deutscher Souveräne nach der polnischen Hauptstadt bestätigen sich glaubwürdiger Quelle zufolge nicht. Zweifelhaft ist es, ob nicht der Kaiser von Oesterreich einen Abstecher nach Warschau macht.
Berlin, 19. Mai. Das Journal des Debats berichtet, daß die schleswig-holsteinische Frage in eine neue Phase eingetreten sei. Lord Palmerston habe nämlich, ermüdet durch die vergeblichen Versuche Preußens, sich aus der Sache her- auszuzicbcn und beunruhigt durch die offen ausgesprochene Absicht Rußlands, militärisch zu intcrvcnircn, den 4 andern Großmächten vorgeschlagen, eine Konferenz zu eröffnen, in welcher die Sache von oben herab entschieden werden soll. Der Vorschlag soll von Allen gebilligt worden sein und die Konferenz binnen kurzer Zeit in London eröffnet werden. — Der Sohn des Prinzen von Preußen kehrt in wenigen Tagen nach Bonn zurück. (C. Z.)
— (C. B.) Zur Begründung dcr Annahme, daß den Vereinigungen und der propagandistischen Thätigkeit der Jr- vingianer politische Tendenzen nicht fern seien, wird u. A. der Umstand angeführt, daß sämmtliche Jrvingianergcmeindcn von den sieben Vorstehern der Gemeinde zu London ressor- tiren, daß nur von diesen die Weihe der „Apostel" erfolgen darf, und daß es zu dcn wesentlichsten Grundsätzen der Organisation gehört, zu Beamten der außerbritischen Gemeinden so weit als möglich Engländer zu berufen.
Berlin, 21. Mai. Die C. C. bringt folgende Aufschlüsse über den dermaligen Stand der preußisch-dänischen Unterhandlungen: Englische Zeitungen haben die Sendung des Generals V. Below nach Kopenhagen in einer Weise karge- Itellt, als bezeichne dieselbe eine vollständige Umkehr der Politik Preußens in der dänischen Frage, ja geradezu ein Hin- übertreten auf die gegnerische Seite. Wir können mit der entschiedensten Zuversicht die volle Grundlosigkeit dieser Unterstellung behaupten. Der Vorschlag der preußischen Regierung enthält weder ein Aufgcben der Rechte Deutschlands, noch eine Anerkennung der Ansprüche Dänemarks, noch auch ein Abgehen von den Friedenspräliminarien des vorigen Jahres. Preußen ist bereit, seinem Worte getreu, aus letztere dcn Frieden abzuschließen, sobald ihm Bürgschaften gegeben werden, daß die
Präliminarien nicht in einer Weise aufgelegt und auögeführt werden, die ihrem wahren und ursprünglichen Sinne widerstreitet. Es hat sich im Laufe der Unterhandlungen überzeugen müssen, daß eine materielle Vereinigung über diese Auslegung der Präliminarien nicht zu erreichen sei. Der von dänischer Seite vorgcschlagenen Auslegung hat es seine Zustimmung nicht geben können. Gleichzeitig haben die Herzog- thümer nicht allein ihren Protest gegen die Friedenspräliminarien erneuert, sondern ausdrücklich den Wunsch kundgegeben, daß die Frickensverhanblungen auf Grund derselben sistirt und ihnen eine Verständigung mit ihrem Landesherrn überlassen werden möge. Letztere ist auch durch die erneute Sendung von Vertrauensmännern nach Kopenhagen eingeleitet worden. Unter diesen Umständen war das Objekt für die Verhandlungen, wie für den Krieg, fast als weggesallen zu betrauten und ber preußische Bevollmächtigte machte daher schon in einer Konferenz vom 17. April den Vorschlag, da man sich über die Auslegung der Friedenspräliminarien nicht einigen könne und Preußen die von ihm als unerläßlich bezeichneten Punkte nicht aufgeben dürfe, einen erneuten Krieg aber um so weniger in einem Augenblicke wünschen könne, wo die Herzogthümer dort unterhandelten, einfach unter Wahrung der gegenseitigen Rechte Frieden zu schließen. Wir können die vorgeschlagencn Friedensartikel dahin präcisiern: 1) Frieden zwischen Preußen und Dänemark. 2) Wenn sich durch diesen Vertrag nicht erledigte Fragen erheben sollten, so wird man als Ausgangspunkt eines Arrangements den Status quo vor dem letzten Kriege annehmen. 3) Beide Theile behalten sich die ihnen auf Holstein und Lauenburg zustehendcn Rechte und Ansprüche vor, von Seiten Deutschlands namentlich Alles, was durch die Beschlüsse des Bundestages anerkannt wird. 4) Preuß n wird die Zustimmung der übrigen deutschen Staaten zu erlangen suchen. ES bedarf keines Beweises, daß ein solcher Friedensschluß weder ein Aufgeben von den Rechten Deutschlands, noch eine Abweichung von der bisherigen Politik enthält. Er wahrt vielmehr die Rechte Deutschlands, indem er ab le Hut, auf die dänischen Forderungen rinzugehen, und dem Wunsche der Herzogthümer, ihnen selbst die Verständigung zu überlassen, dadurch entspricht, daß nichts über sie bestimmt wird. Da die dänischen Bevollmächtigten zu keiner bestimmten Erklärung über diese Vorschläge in|truirt waren, so wurde der General v. Below nach Kopenhagen gesandt, um die letzteren dort geltend zu machen und eine entschiedene Antwort zu provociren. Diese Antwort glaubt man, wie wir vernehmen, mit Sicherheit in diesen Tagen erwarten zu können.
Berlin, 22. Mai. Der Schl. Z. wird unterm 18. von hier über die Einsetzung der obersten lluionsbehörde und die Zusammenberufung des Fürstcnkvllegiums geschrieben: dieselbe werde bereits innerhalb der nächsten beiden Wochen erfolgen. Als Vertreter der Unionsftaatcn im Fürstenkollc- gium dürften wohl die Mitglieder des Verwaltungsrathes zum größten Theile ernannt werden. In das Fürstenkollegium ist jeder Unionsstaat befugt, einen Vertreter zu entsenden, in- vesscn bleibt es den kleineren Staaten freigcstellt, sich über einen gemeinsamen Vertreter zu vereinbaren. Im Fürsten- kollegium wird nach halben Stimmen gestimmt, da nur Preußen eine ganze Stimme (mithin bei der Abstimmung nach halben Stimmen zwei Stimmen) besitzt. Was die Einsetzung