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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Mittwoch, 22. Mai 1850. J\§ 2 3 3. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt betgegeben. Die Morgen - Ansgabe wird von */2l 1 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr expedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Maffei in der Lnckkardt'schen und Dollmann'schen Buch-- und Kunsthandlung. Der Äbonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thir. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Deutschland.

?! Kassel, 18. Mai. Der Abg. Oetker hat in der ge­strigen Ständesitzung einige Fragen gestellt wegen der deut­schen Politik der dermaligen kurhessischen Regierung. Statt der geschrobenen Noten und gewundenen Protokollerklärun­gen , womit Hr. Hassenpflug auf Kosten der Ehre des kur­hessischen StaateS die Welt zu unterhalten beliebt, wird ein offnes klares Spiel, ein rundes Za! Ja! oder Nein! Nein! gefordert. Das ist viel verlangt von Hrn. Hassenpflug! Damit konnte er nicht einmal dem König von Preußen auf­warten , den er doch zu fürchten, dem er zu danken alle Ur­sache hat. Wie sollte er einer Stänkcvcrsammlung damit dienen wollen, die er bekanntlich nicht scheut und die er in seinem Leben noch nicht geehrt hat? Es wird deßhalb am gerathensten sein, wenn man sich die gestellten Fragen gleich selbst beantwortet, und zwar nach den Thatsachen, welche doch am Ende deutlicher reden, als alle diplomatischen Pfiffe, Kniffe und Vorspiegelungen.

Allerdings ist es begründet, daß Hr. Alexander v. Baum­bach Namens und im Auftrage der kurhessischen Negiernng sich zu einerPlenarversammlung" des deutschen Bundes in Gesellschaft von 5'/2 Bevollmächtigten, darunter auch eines dänischen Gesandten, mit welchem namentlich der kurhessische Vertreter regen Verkehr gepflogen haben soll, im Buntcs- palais zu Frankfurt a. M. am 10. d. M. mit eingesunken, daselbst auch im Vorzimmer der Centralbchörbe eine Sitzung mitzuhalten versucht und, als kiese nicht gelungen, im Gast­hauseZum römischen Kaiser" weitere Maßnahmen mitver- abredet, und endlich jene berühmte Sitzung vom 17. d. M. milanberaumt habe. In dieser Sitzung sollen sich, wie die Zeitungen versichern, die 5/2 Bevollmächtigten nebst dem Dä­nischen, Holländischen und Oesterreichischen unterfangen haben, auf die tapferen Reden von Homburg und Liechtenstein ge­stützt, ihre Zusammenkunft als einePlenarversammlung der deutschen Bundesstaaten" für konstituirt und ihre Beschlüsse als gültig für ganz Deutschland, auch für Kurhessen, zu er­klären. Denjenigen deutschen Staaten, welche nicht so glück­lich , einen Alexander v. Baumbach zu besitzen, sämmtlich nicht erschienen waren, soll bei Meidung der Enthörung, Me- diatisirung und Exekution, wozu das homburgsche Militär schon bereit gehalten wird, eine Präklusivfrist gestellt worden sein. Ob Hr. Alexander v. Baumbach zur blutigen Exeku­tion gegen Deutschland auch die kurhessischen Truppen bereits zur Verfügung gestellt hat, darüber sind noch keine sicheren Nachrichten eingrtroffen. Allerdings legt das Ministerium Hassenpflug dieserPlenarversammlung" bundesrechtliche Be­deutung und Befugnisse bei. Im andern Falle hätte cs ge­gen das österreichische Cirkularschreiben, welches bekanntlich derPlenarversammlung" jene Bedeutung beizulegen versucht, protcstiren müssen. Statt dessen hat die kurhessische Regierung sogar Folge aeleistet, und damit zugleich die Einzige ihrer Art sich einer groben Unschicklichkeit und eines Treubruchs gegen die Maiverbündeten schuldig gemacht.

Die Befugnisse und die Zuständigkeit derPlenarver­sammlung" sind in der Note des Hrn. Alexander v. Baum­bach bezeichnet worden. Diese Note ist als Läufer zu be­trachten, welche, wie cs früher bei großen Herren Sitte war,

der österreichischen Cirkularnote voranlaufen mußte, um die Ankunft dcs Herrn dem untertänigen Publikum zu verkün­digen. DenVorschlägen auf unverweilten Eintritt der Be- rathungen" Behufseiner allgemeinen Revision der deutschen Bundesverfassung" glaubte schon schon damalsdie kurfürstliche Regierung in Kürze ent- g egen sehen" und weitersich der Betheiligung an der Berathung nicht entziehen zu dürfen". Man sieht, es ist ganz die Anschauung des österreichischen Cirkelschreibens, nur weniger hochfahrend und herausfordernd, dagegen mit bedientenhafter Pfiffigkeit und in dem Bewußtsein ausgedrückt, in die Absichten des hohen Herrn schon im Voraus eingeweiht zu sein.

Za, dieRevision der Bundesverfassung", das ist die Formel, mit der man die Geister von 1848 bannt und den Bundestag heraufbeschwört. Das findet sich in allen öster­reichischen, hannöverschen, baierschen Noten, in allen Zeitungs­artikeln des Hrn. v. Plittersdorf wieder, dazu hat man jene s. g.Plenarversammlung" ohne Weiteres für zuständig er­klärt und deßhalb ist Hr. Alex. v. Baumbach nach Frantfurt geschickt worden.

Welche weiteren Zwecke sich an diesen nächsten Zweck knü­pfen, das wird Hr. Hassenpflug vorerst für sich behalten. Nur Vas Eine und Allernächste tritt sofort ebenfalls durch das Verdienst der v. Baumbachschen Note und dann nach Aus­weis der Berliner Vorgänge, mit großer Deutlichkeit hervor, nämlich Beseitigung des Bundesstaates. Von derRevision der Bundesakte" hofft die kurhessische Regierung Befreiung von ihren nationalen Verpflichtungen, und Absolution für den Treubruchj, der ihr von den österreichischen Herren und Mei­stern ohne Zweifel im Voraus garantirk ist. Deßhalb will sie aus den Händen dieser österreichischenPlenarversamm­lung" die Zukunft Deutschlands erwarten, ehe sie ihre Ver­pflichtungen gegen den Bundesstaat erfüllt. In der Note verlangte sie die Heimschickung der Erfurter Versammlung und die Suspension des Verfassungswerlcs. In Berlin arbeitete Hr. Hassenpflug gegen die Einsetzung der Unionsregierung und für die Beschickung derPlenarversammlung". Der erste Versuch mißlang, der zweite ist leider zum Theil gelungen.

Eine Regierung, welche solches wagt, und welche den einstimmigen Beschlüssen der Lanvesvertretung solchen Hohn entgegensetzt, wie cs Hr. Hasscnpffug gethan hat ohne Bun­destag, die wird sich m i t Bundestag schwerlich große Sorgen machen wegen derGenehmigung" derselben.Der Gang der Geschichte" (vorliegend speciell der Frankfurter Geschichte) wird, wie es in den Konferenzerklärungen vom 7. März heißt,entscheiden". Hr. Hassenpflug wird es dann mit größter Gleichgültigkeit lediglich den Ständenüberlassen, die Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Geschehenen zu prüfen und zu wahren". Sie mögen sich dann an der Untersu­chung laben, obmoralische, politische oder rechtliche Ver­pflichtungen" mit Füßen getreten sind, und es wird sich aller­dings herausstellen, daß bei Dem Ministerium Hassenpflug dieses Allesam Enke gleichgültig" gewesen ist.

Berlin, 19. Mai. (Pr. St.-A.) Am gestrigen Tage hat zu Charlottenburg die Vermählung Ihrer königl. Hoheit