Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Mittwoch, 22. Mai 1850. J\§ 2 3 3. Morgen - Ausgabe.
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Deutschland.
?! Kassel, 18. Mai. Der Abg. Oetker hat in der gestrigen Ständesitzung einige Fragen gestellt wegen der deutschen Politik der dermaligen kurhessischen Regierung. Statt der geschrobenen Noten und gewundenen Protokollerklärungen , womit Hr. Hassenpflug auf Kosten der Ehre des kurhessischen StaateS die Welt zu unterhalten beliebt, wird ein offnes klares Spiel, ein rundes Za! Ja! oder Nein! Nein! gefordert. Das ist viel verlangt von Hrn. Hassenpflug! Damit konnte er nicht einmal dem König von Preußen aufwarten , den er doch zu fürchten, dem er zu danken alle Ursache hat. Wie sollte er einer Stänkcvcrsammlung damit dienen wollen, die er bekanntlich nicht scheut und die er in seinem Leben noch nicht geehrt hat? Es wird deßhalb am gerathensten sein, wenn man sich die gestellten Fragen gleich selbst beantwortet, und zwar nach den Thatsachen, welche doch am Ende deutlicher reden, als alle diplomatischen Pfiffe, Kniffe und Vorspiegelungen.
Allerdings ist es begründet, daß Hr. Alexander v. Baumbach Namens und im Auftrage der kurhessischen Negiernng sich zu einer „Plenarversammlung" des deutschen Bundes in Gesellschaft von 5'/2 Bevollmächtigten, darunter auch eines dänischen Gesandten, mit welchem namentlich der kurhessische Vertreter regen Verkehr gepflogen haben soll, im Buntcs- palais zu Frankfurt a. M. am 10. d. M. mit eingesunken, daselbst auch im Vorzimmer der Centralbchörbe eine Sitzung mitzuhalten versucht und, als kiese nicht gelungen, im Gasthause „Zum römischen Kaiser" weitere Maßnahmen mitver- abredet, und endlich jene berühmte Sitzung vom 17. d. M. milanberaumt habe. In dieser Sitzung sollen sich, wie die Zeitungen versichern, die 5’/2 Bevollmächtigten nebst dem Dänischen, Holländischen und Oesterreichischen unterfangen haben, auf die tapferen Reden von Homburg und Liechtenstein gestützt, ihre Zusammenkunft als eine „Plenarversammlung der deutschen Bundesstaaten" für konstituirt und ihre Beschlüsse als gültig für ganz Deutschland, auch für Kurhessen, zu erklären. Denjenigen deutschen Staaten, welche — nicht so glücklich , einen Alexander v. Baumbach zu besitzen, — sämmtlich nicht erschienen waren, soll bei Meidung der Enthörung, Me- diatisirung und Exekution, wozu das homburgsche Militär schon bereit gehalten wird, eine Präklusivfrist gestellt worden sein. Ob Hr. Alexander v. Baumbach zur blutigen Exekution gegen Deutschland auch die kurhessischen Truppen bereits zur Verfügung gestellt hat, darüber sind noch keine sicheren Nachrichten eingrtroffen. Allerdings legt das Ministerium Hassenpflug dieser „Plenarversammlung" bundesrechtliche Bedeutung und Befugnisse bei. Im andern Falle hätte cs gegen das österreichische Cirkularschreiben, welches bekanntlich der „Plenarversammlung" jene Bedeutung beizulegen versucht, protcstiren müssen. Statt dessen hat die kurhessische Regierung sogar Folge aeleistet, und damit zugleich — die Einzige ihrer Art — sich einer groben Unschicklichkeit und eines Treubruchs gegen die Maiverbündeten schuldig gemacht.
Die Befugnisse und die Zuständigkeit der „Plenarversammlung" sind in der Note des Hrn. Alexander v. Baumbach bezeichnet worden. Diese Note ist als Läufer zu betrachten, welche, wie cs früher bei großen Herren Sitte war,
der österreichischen Cirkularnote voranlaufen mußte, um die Ankunft dcs Herrn dem untertänigen Publikum zu verkündigen. Den „Vorschlägen auf unverweilten Eintritt der Be- „rathungen" Behufs „einer allgemeinen Revision „der deutschen Bundesverfassung" glaubte schon schon damals „die kurfürstliche Regierung in Kürze ent- „g egen sehen" und weiter „sich der Betheiligung an der „Berathung nicht entziehen zu dürfen". Man sieht, es ist ganz die Anschauung des österreichischen Cirkelschreibens, nur weniger hochfahrend und herausfordernd, dagegen mit bedientenhafter Pfiffigkeit und in dem Bewußtsein ausgedrückt, in die Absichten des hohen Herrn schon im Voraus eingeweiht zu sein.
Za, die „Revision der Bundesverfassung", das ist die Formel, mit der man die Geister von 1848 bannt und den Bundestag heraufbeschwört. Das findet sich in allen österreichischen, hannöverschen, baierschen Noten, in allen Zeitungsartikeln des Hrn. v. Plittersdorf wieder, dazu hat man jene s. g. „Plenarversammlung" ohne Weiteres für zuständig erklärt und deßhalb ist Hr. Alex. v. Baumbach nach Frantfurt geschickt worden.
Welche weiteren Zwecke sich an diesen nächsten Zweck knüpfen, das wird Hr. Hassenpflug vorerst für sich behalten. Nur Vas Eine und Allernächste tritt sofort ebenfalls durch das Verdienst der v. Baumbachschen Note und dann nach Ausweis der Berliner Vorgänge, mit großer Deutlichkeit hervor, nämlich Beseitigung des Bundesstaates. Von der „Revision der Bundesakte" hofft die kurhessische Regierung Befreiung von ihren nationalen Verpflichtungen, und Absolution für den Treubruchj, der ihr von den österreichischen Herren und Meistern ohne Zweifel im Voraus garantirk ist. Deßhalb will sie aus den Händen dieser österreichischen „Plenarversammlung" die Zukunft Deutschlands erwarten, ehe sie ihre Verpflichtungen gegen den Bundesstaat erfüllt. In der Note verlangte sie die Heimschickung der Erfurter Versammlung und die Suspension des Verfassungswerlcs. In Berlin arbeitete Hr. Hassenpflug gegen die Einsetzung der Unionsregierung und für die Beschickung der „Plenarversammlung". Der erste Versuch mißlang, der zweite ist leider zum Theil gelungen.
Eine Regierung, welche solches wagt, und welche den einstimmigen Beschlüssen der Lanvesvertretung solchen Hohn entgegensetzt, wie cs Hr. Hasscnpffug gethan hat ohne Bundestag, die wird sich m i t Bundestag schwerlich große Sorgen machen wegen der „Genehmigung" derselben. „Der Gang der Geschichte" (vorliegend speciell der Frankfurter Geschichte) wird, wie es in den Konferenzerklärungen vom 7. März heißt, „entscheiden". Hr. Hassenpflug wird es dann mit größter Gleichgültigkeit lediglich den Ständen „überlassen, die „Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Geschehenen zu prüfen „und zu wahren". Sie mögen sich dann an der Untersuchung laben, ob „moralische, politische oder rechtliche Verpflichtungen" mit Füßen getreten sind, und es wird sich allerdings herausstellen, daß bei Dem Ministerium Hassenpflug dieses Alles „am Enke gleichgültig" gewesen ist.
Berlin, 19. Mai. (Pr. St.-A.) Am gestrigen Tage hat zu Charlottenburg die Vermählung Ihrer königl. Hoheit