Einzelbild herunterladen
 

931

starte in einem große »j Umkreise von Paris in Bereitschaft zu halten.

Paris, 15. Mai. Ein dem Ministerium ungünstiges Votum des Ausschusses für das Wahlgesetz, Die Vorlage Der Departements-Wahllisten betreffend, kann die Wahlreform ver­zögern. Fortwährend unterzeichnet man Petitionen gegen den Wahlgesetz-Entwurf; die Maires und Ofsicic»e der National­garde,' welche solche unterzeichneten, sind abgesetzt worden. DieRepubliguc",Estafette" und dieVoix du Peuplc" sind nicht erschienen. DieAssemblee nationale" stimmt dem Ministerium wegen Versiegelung der Pressen dieser Journale bei. DerConstikutionnel" hält eine Verwickelung mit Eng­land für möglich, falls das auswärtige Amt in London die von Wyse Griechenland aufgedrungenen Bedingungen des Traktat? nicht modisicire. Schlußkurse der heutigen Börse: 5pCt. Renten 88,45; 3 pEt. dito 54, 80; Nordbahn-Aktien 411 ; span. 3pEt. 313/8.

Nnßland.

Authentischen Nachrichten zufolge ist der Kaiser von Ruß­land in Warschau eingetroffen. Wie cs heißt, wird der Prinz von Preußen in einigen Tagen sich dorthin begehen.

Be^ründun«; der Interpellation des Abgeordneten Oetker das deutsche Verfassungswerk betreffend.

Durch das Rcichsgcsetz vom 28. Juni 1848, durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848 und durch die damit in Verbindung stehenden Vorgänge, ist die teutsche Bundesver­sammlung rechtlich und thatsächlich aufgehoben worden. JnS- besondcre erklärte' Oesterreich durch seinen Präsidialgrsandten am 12. Juli bei Einführung des ReichsverweserS, daßdie Bundesversammlung ihre bisherige Thätigkeit als beendet an- sehe." An ihre Stelle trat (mit veränderten Befugnissen) die provisorische Ccntralgcwalt und späte»hin die Bundes-Central- Kolnmission. Jener wie dieser ivar die deutsche Verfassungs- angelegcnheit ausdrücklich entzogen. Dagegen hatte das deutsche Volk durch die Bundcslvschlüsse vom 30. März und 10. April 1848, sowie durch die weiteren Vorgänge, ein heiliges Recht erlangt, daß ohne Mitwirkung einer Volksvertretung die Ver­fassung Deutschlands nicht festgestellt werde. In Anerkennung dieses Rechts ist die Nationalversammlung berufen worden; in Ancrkcnnung dieses Rechts hat Preußen das Bündnißvom 26. Mai 1849 geschlossen und gemeinsam mit kcn zugctrete- nen Verbündcteu das Parlament zu Erfurt beschickt. Auch Kurhessen ist diesen» Bündnisse mit Entschiedenheit bergetreten und bis zum Ministerwerbset vom Februar d. J. treulich zu- gethan geblieben. Das Ministerium Hasscnpflug aber hat als­bald eine sehr zweideutige Stellung zu drmsclben eingenom­men. Die hastige Zurückberusung des Bevollmächtigten im VerwaltungSräihe, die Wahl seiner Nachfolger und die gc- fdnaubten und vieldeutigen Wendungen im Programm vom 26. Februar konnten kaum Zweifel darüber lassen, daß das neue Ministerium die Bahnen des abgetretenen in der deut­schen Sache nicht fortwandeln werde. Völlig klar wurde dieß, als Herr Hassenpflug selbst im Verwaltungsrathe erschien und die bcrüchligte Erklärung in Betreff der Annahme der Mai- verfassung im Ganzen, abgab. Und nun gar die wundersame Note vom 13. April und das Auftreten in Berlin und Frank­furt! Während Herr Hasscnpflug selbst den Landesherr»» zum Fürstcnkengrcsse geleitet und dort in allbekannter Weise gegen den Abschluß des Unionswerkes wirkt, geht der Vorstand des Auswärtigen nach Frankfurt, um dort, wie es scheint, an der von Oesterreich unternommenen Wiederherstellung des Bun­destages sich zu betheiligen. Ein solches Verfahren muß im höchsten Grade auffaUrn und den allgemeinsten Unwillen er­regen. Wie cS das bereits ausgesprochene Mißtrauen gegen das Mintstcrium Hasscnpflug in jeder Hinsicht rechtfertigt, so wird es auch für dir Volksvertretung Veranlassung zu weiteren Schritte»» gegen Diejenigen sein müssen, welche die Ehre res Landes so frevelhaft oder leichtfertig aufs Spiel setzen und die Würde der Regierung durch Doppelzüngigkeit und Anma- ßung dem herbsten Tadel, ja der Lächerlichkeit und dem Ge- spötte preisgeben. Die Ständeversammlung wird auch zu

den Unternehmungen in Frankfurt nicht schweigen können. Oesterreich hat gestützt auf das ihm im Art. 5. der Bun- DeSafte von 1815, jedoch nurbei der (längst aufgehobenen) Bundesversammlung" zugestandene Präsidialrecht Bevoll­mächtigte sämmtlicher Bundesglicdcr ju einer s. g.Plenar­versammlung" nach Frankfurt berufen, um zunächstzu einem bundesgesetzlichen Beschlusse über ein weiteres Provisorium zu gelangen", und danndie Revision der Bundesverfassung" nach Art. 6. der Bundesakte und Art. 4. der Wiener - Schlußakte vom 15. Mai 1820 vorzunehmen. Für die Nichlbcschickung der Versammlung sind sogar gewisse Androhungen gemacht worden. Nach öffentliche»» Blätter»» hat auch die kurhessische Regierung Dieser anmaßlichrn und rechtswidrigen Aufforderung Folge geleistet und scheint an Den beabsichtigten Verhandlun­gen Theil nehmen zu wollen. Es wird daher nothwendig sein, daß hierüber, sowie über das gegenwärtige Verhalten Der Regierung zum erfurter Verfassungswerke schleunigst bestimmte Kunde erlangt werde. Ich richte daher im Einverständnisse mit meinen politischen Freunden folgende Fragen an Die Re- gicrnngsvcrtreler und muß dringend wünschen, daß solche schon in nächster Sitzung beantwortet werden:

1) Ist cs gegründet, daß die StaatSregierung die von Oesterreich durch Cirkularnote vom 26. April D. J. nach Frankfurt berufene f. g.Plenarversammlung" be­schickt hat und Dieser Versammlung bundesrechtliche Bedeutung und Befugnisse beilegt?

2) Welche Befugnisse und welche Zuständigkeit gesteht die StaatSregierung Der Versammlung zu?

3) Zu welchem Zwecke ist die Beschickung erfolgt, und welche Instruktion hat der Bevollmächtigte erhalten?

4) Wird Die StaatSregierung Der Stänvevcrsammlung über Die Verhandlungen Mittheilung mache»» ? und eine Ge­nehmigung Seilens Der letztern erfordern?

5) Welchen Standpunkt nimmt die Regierung dermalen zu Dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 und zum erfurter Verfassungswerke ein ?

6) Wird Die Regierung inS Besondere zur sofortigen Ein­setzung einer UnionsRegierung Mitwirken?

Landtag.

Sitzung Dem 17. Mai. Nach Verlesung des Protokolls zeigt der Präsident an, daß ihm Der Landtagskommissar heute früh schriftlich die Mittheilung gemacht habe, daß cr heute noch nicht im Stande sein werde, die gestellten Inter­pellationen zu beantworten, auch sonst Der Versammlung keine Vorlagen zu mache»» habe. Der Präsident bemerkt: da ge­nügender Stoff vorliege, so habe er die Sitzung dennoch nicht abbcsteUt. Der Abg. Henkel erstattet Den weiteren Be­richt des Nechtspflegeausschufses über den Gesetzentwurf, betr. Die Ablösbarkeit Der noch bestehenden Grundlastcn. Da die Publikation des Gesetzes dringend gewünscht werde, und über Dasselbe in seiner jetzigen Gestalt das Einverständniß deS frü­heren Ministeriums und der Ständeversammlung vorhanden sei, so daß jene alshald zu erwarten stehe, so schlägt der Aus­schuß vor, Die in gestriger Sitzung vom Abg. Bayrhoffer be­antragte Ablösbarkeit der auf 2 oder 4 Augen stehenden Lehen und Die vom Abg. Brenner gewünschte Aufhebung derUntheil- barkeit der geschlossenen Güter in den Bezirken Hanau und Fulda von Diesem Gesetze getrennt zu halten und einer be- sondcren Berathung zu unterwerfen. Der Abg. Bayr Hof­fer schließt sich dem an. Er verkenne nicht, daß Der voi» ihm beantragte Zusatzparagraph vielleicht Die Nichtpublikation des Gesetzes zur Folge haben werde, Die Verantwortlichkeit dafür könne er nicht auf sich nehmen. Doch beantragt er, um Die Veranlassung zu der durch die Grundrechte gebotenen Ablö­sung Der noch unablösbaren geben zu geben daß bei der Mittheilung des Gesetzes an die Staatsregierung das Ersuchen gestellt werde, eine auf Die Ablösung jener Lehen abzielende Proposition baldigst der Versammlung vorzulegen. Nach kur­zer Diskussion wird beschlossen, die von Den Abgg. Bayr- hoffer und Brenner angeregten Gegenstände nicht in das vor­liegende Gesetz aufzunehmen, und Der Bayrhoffersche Antrag