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vertreten. In Beziehung auf die Länge der Negierungszeit ist der anwesende Fürst von Lippe-Schaumburg der Gelteste der Versammlung, ihm folgt der Fürst zu Lippe-Detmold und der Herzog von Sachsen-Meiningen. Dem Kurfürsten von Hessen ist bei der Tafel, wie bei allen anderen Gelegenheiten, immer der erste Rang eingeräumt. Die Großherzoge, Herzoge und Fürste» folgen sich gewöhnlich im Range nach der Reihe ihres Regierungsantritts.
Berlin, 15. Mai. Aus der gestrigen Sitzung der Bevollmächtigten des Fürstenkongresses berichtet die C. C. (vergleiche übrigens unsere heutige Morgenausgabe): Rücksichtlich des engern Bundesstaats hat man sich dahin geeinigt, daß die Reichsvorstandschaft Preußens innerhalb gewisser Gränzen, namentlich in Bezug auf die militärische Oberleitung und auf die völkerrechtliche Repräsentation der Union, sofort in Wirksamkeit treten, daß ferner das FürslcnkoUcgium in der gestern angedeutctcn Art gebildet, und von Preußen eine oberste Unionsbehörde, soweit als für den Augenblick nöthig, bestellt werde. Diesen Bestimmungen haben alle Regierungen mit einziger Ausnahme von Mecklenburg-Strelitz, welches ganz zu- rückgelreten ist, beigepflichtet. Kurhessen hat beigestimmt, jedoch den Vorbehalt einer Einigung mit den nicht in die Union getretenen Staaten hinzugefügt. Im Ganzen hat sich sowohl dieser Staat, als auch Mecklenburg-Schwerin und Schaum- burg-Lippe, schließlich dem Unionswerke mehr geneigt bewiesen, als im Anfänge. Zn Betreff des Verhältnisses zu Franksurt wurde beschlossen, den von Oesterreich einberufenen Kongreß zu beschicken, in dem Sinne, daß man kein Mittel von der Hand weisen wolle, um wo möglich zu einer Verständigung mit Oesterreich und den übrigen Staaten zu gelangen. Jedoch soll der Sendung von Bevollmächtigten dorthin, in Uebereinstimmung mit der preußischen Depesche vom 3. Mai, die Verwahrung hinzugefügt werden, erstens gegen die alte Bundes- Präsidial-Befugniß Oesterreichs und gegen den Charakter des Frankfurter Kongresses als Plenum des alten Bundestags, jo# dann gegen die absolute Verbindlichkeit der dort zu fassenden Beschlüsse. Auch wird zur Vorbedingung der weiteren Einigung die Anerkennung des engeren Bundesstaats gemacht werden. Was das Interim betrifft, so wird man den Vorschlägen von der andern Seite entgegen sehen, dabei jedoch ausdrücklich darauf bestehen, daß, sofern nicht eine Fortdauer des bisherigen bloß bei Oesterreich und Preußen beruhenden Interims beliebt werde, nur eine solche Vertretung der Interessen des weiteren Bundes eintrete, bei welcher alle Interessenten ohne Ausnahme repräscntirt seien. Endlich in Rücksicht der künftigen definitiven Verfassung des weiteren Bundes wird man ebenfalls zunächst die Vorschläge der andern Seite erwarten, jedoch zugleich gegen den Münchener Entwurf, vom 27. Februar d. J., als ungeeignet sich verwahren. Sollte hierauf von der andern Seite mit der Fortkerung diesseitiger Vorschläge geantwortet werden, so wird man erklären, daß man seinerseits nichts zu bieten habe, als die Unionsverfassung für ganz Deutschland, ausschließlich Oesterreichs, und mit letzterem die völkerrechtliche Union!
Berlin, 16. Mai. Der Staats-Anzeiger bringt heute folgenden Vortrag des Staats-Ministeriums mit der Entschließung Sr. Majestät: Durch das Gesetz vom 7. März d. I. ist dem Kriegsminister zu den etwa erforderlich werdenden außerordentlichen Bedürfnissen der Militärverwaltung ein Kredit bis zum Betrage von 18 Millionen Thalern eröffnet. Ein Theil dieses Kredits muß jedenfalls benutzt werden, um die Kosten des noch immer gegen den Etat bedeutend erhöhten Standes der Armee zu bestreiten. Der größere Theil des Kredits mit 10 Millionen Thalern ist für den Fall gefordert und bewilligt, daß eine Mobilmachung der Armee nöthig werden sollte. Wenn gleich die Beziehungen Preußens zu den auswärtigen Mächten in dem gegenwärtigen Augenblicke zu der Befürchtung keine Veranlassung geben, daß es zu einem Kriege kommen könne, so läßt sich doch nicht verkennen, daß die mehrfachen Verwickelungen der deutschen und der auswärtigen Politik möglicherweise zu Maßregeln führen könnten, welche kriegerische Rüstungen und militärische Operationen von
Seilen Preußens unvermeidlich machen wurden. In den meisten der größeren Nachbarstaaten bereitet man sich gegenwärtig durch Vermehrung und vollständigere Armirung'ver Truppen für einen solchen hoffentlich nicht cintretenden Fall vor. Eingedenk des Grundsatzes, wer den Frieden will, muß zum Kriege gerüstet fein, — würde auch die preußische Regierung unter solchen Verhältnissen umfassendere Rüstungen nicht unterlagen dürfen, wenn ihr nicht in dem bereits weit über den Friedensstand verstärkten stehenden Heere und in der Landwehr die Mittel vollständig zu Gebote ständen, jederzeit in allen Provinzen der Monarchie in der kürzesten Frist ausreichende Truppenkorps schlagfertig aufzustellen, wozu es jedoch allerdings außerordentlicher Geldmittel bedürfen würde. Solche schon jetzt bereit zu stellen, erachtet das Staatsministerium für eine um so dringendere Pflicht, als in dem Fall eines unverhofft eintretenden Bedürfnisses die Beschaffung großer Gelv- nnttcl mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein und je- bensalls weit bedeutendere Opfer, als im gegenwärtigen Augenblicke erfordern würde. Das Staatsministerium ist deshalb der Ansicht, daß ungesäumt zur Aufnahme der durch das Gesetz vom 7. März d. I. vorgesehenen Anleihe von 18 Millionen Thalern zu schreiten sei, und zwar um so mehr, als jedenfalls zu den eingeleiteten Eisenbahnbauten im laufenden und nächsten Jahre von dem durch das Gesetz vom 7. Dec. v. I. bewilligten Kredit von 21 Millionen Thalern ein Betrag von 10 bis 12 Millionen Thalern in Anspruch genommen und durch Aufnahme einer Anleihe flüssig gemacht werden müßte, die an den obigen 18 Millionen Thalern bei hoffentlich andauerndem Frieden zu ersparenden Summen also auf den Kredit für Eisenbahnbauten abgerechnet werden können. Ew. königl. Maj. bittet das Staatsministerium hiernach allerunterthänigst: den anliegenden Entwurf eines allerhöchsten Erlasses wegen Aufnahme der durch das Gesetz vom 7. März d. Z. bewilligten Anleihe von 18 Millionen Thalern huldreichst vollziehen zu wollen. Ueber die Bedingungen, unter welchen diese Anleihe aufzunehmen, wird Ew. königl. Majestät demnächst von dem Finanzminister besonderer Vortrag gehalten werden. Berlin, den 14. April 1850. Das Staatsministerium, (gez.) Graf v. Brandenburg, v. Ladenberg. v. Manteuffel, von der Heydt, v. Rabe. Simons. v. Schleinitz, v. Stockhausen. An des Königs Majestät.
Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 14. d. M. genehmige Ich hiermit, daß auf Grund des Gesetzes vom 7. v. M. zur Aufnahme einer Anleihe im Betrage von achtzehn Millionen Thalern geschritten werde, und sehe demnächst dem Berichte des Finanzministers über die Bedingungen dieser Anleihe entgegen. Potsdam, den 15. April 1850. (gez.) Friedrich Wilhelm, (kontrasign.) Graf v. Brandenburg, v. Ladenbcrg. v. Manteuffel, v. d. Heydt. v. Rabc. Simons, v. Schleinitz, v. Stockhausen. An das Staatsministerium.
Nach Ihrem Anträge in dem Berichte vom 6. d. M. bestimme Ich, daß die in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. März d. I. und Meiner Ordre vom 15. v. M. aufzunehmende Staatsanleihe von achtzehn Millionen Thalern zum Zinsfüße von Vier und einem halben Procent jährlich in Schuldverschreibungen zu hundert, zweihundert, fünfhundert und tausend Thalern ausgegebcn und vom 1. Januar 1851 ab innerhalb der nächsten sechs Jahre jährlich mit einem Proccnt, so wie mit dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen des Gesammtkapitals, getilgt werde. Vom 1. Januar 1857 ab soll dem Staate das Recht vorbehalten bleiben, den hiernach zu berechnenden Tilgungsfonds zu verstärken, wogegen derselbe niemals verringert werden darf. Ich beauftrage Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen, und ermächtige Sie zugleich, die dieserhalb erforderlichen Verträge endgültig abzuschließen. Bellevue, den 7. Mai 1850. (gez.) Friedrich Wilhelm, (kontrasign.) v. Rabe. An den Finanzminister.
Aus Schleswig-Holstein, 13. Mai. Die Vermuthung, daß die Note Lord Palmerstons, welche in die russische Intervention willigen soll, nur eine dänische Erfindung sei,