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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 17. Mai 1850. ^VF 229. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ansgäbe wird von 7211 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr expedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lnckkardt'schen und Dollmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Ter Äbonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Pctitzeile berechnet.

Deutschland.

Berlin, 13. Mai. Auch die D.Ztg. erzählt die skan­dalöse Aufführung des Hassenpflug in dem Ministcrkongresse, und bemerkt, daß noch an demselben Abend der König einen Brief an den Kurfürsten gerichtet habe, in welchem nachdrück­lich geltend gemacht worden, die Fürsten und ihre Räthe seien nicht eingkladen, um die Erklärung abzugeben, daß sic nichts zu erklären hätten, sondern um auf eine bestimmte Frage eine bestimmte Antwort zu geben. Hierauf habe kann Hassenpflug eingelenkt und sich dahin ausgesprckhen, daß Kurhessen, so wenig es die Bildung der Union verzögern wolle, doch gegen eineUcberstürzung" sich erklären müsse. Eine solche Ueber- stürzung aber würde es darin finden, wenn die Union gebil­det werden solle, ehe die Verhältnisse des weiteren Bundes festgestcUt seien. Bis dieß geschehen, müsse es daher seinen Entscheid über die Revisionsvorschläge des Parlaments sich vorbehalten. Es hieße Hassenpflug zu hoch stellen, bemerkt der Referent der D. Ztg., wenn ich über den moralischen Werth dieser Art von Politik noch ein Wort verlieren wollte. Uebrigens erzählt ein anderer Bericht, das rüde (grossier nannte es ein anwesender Diplomat) Benehmen Hassenpflugs habe auf allen Seiten, und namentlich auch beim König selbst eine solche Entrüstung erregt, daß die Verhandlung mit ihm gar nicht habe fortgesetzt werden sollen, wenn er nicht eine eklatante Genugthuung gebe, das heißt die Mitglieder des Verwaltungsraths um Verzeihung bitte. Diese Genugthuung sei dann auch erfolgt.

Berlin, 14. Mai. (Pr. Staatsanz.) Angekommen ist der großherzogl. hessische Geh. Rath Freiherr v. Lepel, von Darmstadt. Se. Hoheit der Herzog von Anhalt-Dessau ist nach Dessau zurückgereist. Der Finanzminister v. Rabe macht unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April 1848 besannt, daß am 30. April d. I. 7,615,774 Thaler in Darlehnskassenscheinen in Umlauf waren.

Berlin, 15. Mai. In der gestrigen Sitzung des Für- stenkongresses sind die materiellen Berathungen zum Schluß gediehen. Den wichtigsten Gegenstand der Berathung bildete die Frage der Beschickung des frankfurter Kongresses. Nach einer kurzen Erörterung der Gründe für und wider die Theilnahme an dieser Versammlung einigten sich alle Mit­glieder in der Anerkennung der Angemessenheit dieses Schrit­tes, jedoch unter der Bedingung, daß dabei das Interesse und die Rechte der Union auf alle Weise gewahrt würden. Hierzu war zunächst erforderlich, daß man sich über das in Frankfurt zu beobachtende Verfahren, sowohl in Bezug auf das Interim, als auch in Bezug auf das Definitivum vollständig einigte, damit die Bevollmächtigten der Unionsregierungen in Frank­furt in vollständiger Einhelligkeit handeln, ferner, daß eine vorhergehende Erklärung sämmtlicher verbündeter Regierungen dem österreichischen Kabinet gegenüber die leitenden Gesichts­punkte bei der Beschickung des Kongresses darlege. In letz­terer Beziehung gingen zuerst die Ansichten darüber auseinan­der, ob die in Rede stehende Erklärung von allen Unions­regierungen gemeinschaftlich, oder von jeder derselben beson­ders erlassen werden sollte. Man kam dahin überein, daß alle Kabinette gleichzeitig eine durchaus idcnüsche Note nach Wien gelangen lassen sollten, worin etwa folgende Punkte vorzugsweise hervorzuheben sein werden: Die Unionsstaaten nehmen am frankfurter Kongresse Theil, um ihre aufrichtige

Bereitwilligkeit zur Mitwirkung an der Reorganisation der deutschen Bundesverhältnisse zu bewähren. Sie verwahren sich dabei aber im Voraus ausdrücklich gegen den von Oester­reich erhobenen Anspruch auf die Ausübung des mit der Bun­desverfassung erloschenen Präsidialrcchts, so wie gegen die Annahme, daß die frankfurter Versammlung das Plenum des früheren Bundestags repräsentire, da sie in derselben vielmehr nur eine freie Versammlung der Bevollmächtigten der 35 deutschen Regierungen zu einem bestimmten Zweck erkennen. Sie verwahren sich demnach auch gegen die etwaige Auffas­sung , als könnte der frankfurter Kongreß bindende Beschlüss- für diejenigen Staaten fassen, welche sich dabei nicht betheili- gen. Endlich werden die Unionsstaaten keine Art der Re­konstruktion der Bundesverfassung zugebcn, bei welcher VeY Union nicht die von ihr zu beanspruchende Stellung cinge- räumt würde. Was demnächst die Haltung der UnionSbcvoU- mächtigten in Frankfurt selbst betrifft, so war sowohl die Bil­dung des Interims, als auch die des DefinitivumS ins Auge zu fassen. In Betreff des Interims ist sestgebalten worden, daß die Kompetenz eines solchen in keinem Falle über die­jenige der bisherigen Bundeskommission ausgedehnt werden kann, so daß besonders die Verfassungsfragen durchaus außer­halb des Ressorts desselben bleiben. In der Bildung dessel­ben müßte die getheilte Suprematie Oesterreichs und Preu­ßens beibehalten werden. Abgesehen von diesen Beschlüssen in Bezug auf den weitern Bund, ist in der gestrigen Sitzung die feste Konstituirung der Union selbst nochmals Gegenstand der Besprechung geworden. Es stellt sich das erfreuliche Re­sultat heraus, daß alle hier vertretenen Regierungen an dem Bündniß selbst festhalten, und daß alle die erwähnten gemeinschaftlichen Schritte in Bezug auf den weiteren Bund thun wollen. Nur haben mehrere gegen die sofortige Konsti­tuirung der Bundesregierung Bedenken: es sind dieß jedoch nur noch Kurhessen, Mecklenburg - Strelitz und Schaumburg- Lippe. Morgen wird eine letzte Sitzung der vereinigten Fürsten zur definitiven protokollarischen Beschlußnahme über- alle berathenen Gegenstände Statt finden. Das Scblußproto- koll wird veröffentlicht werden. (D. R.)

Berlin, 15. Mai. In einigen Blättern ist von einem angeblichen Anträge mehrerer deutschen Regierungen an Preu­ßen Behufs der Uebernahme ihrer Souveränetäts - Befugnisse die Rede gewesen. Nach genauerer Erkundigung können wir mittheilen, daß derartige Anträge keineswegs gestellt worden sind. Jenes Gerücht kann wohl nur auf den Aeußerungen gewisser Staatsmänner beruhen, welche vorgestellt haben, daß, wenn die Union nicht zu Stande käme, die betreffenden Für- stenthümcr sich über kurz oder lang zu jenem Wuniebe veran­laßt sehen würden. (--

Oesterreich.

Wien, 11. Mai. Gestern Mittag ist Sr. Majestät im besten Wohlsein in Marburg einige troffen und am Bahnhöfe von dem Jubel der Bevölkerung begrüßt worden. Es verlau­tet daß wieder ein Ministerial-Beamter mit Staatspapieren über Breslau nach Amsterdam gereist sei. um die Papiere dort zu veräußern oder zu versetzen. Die Vorwürfe, welche von allen Seiten den Wählern Wiens gemacht werden, daß sie sich so wenig bei den Gemeindewahlen betheiligen, hat zu einer Adresse Anlaß gegeben, in welcher die Saumseligkeit durch den Umstand gerechtfertigt wird, daß der Belagerungszustand keine