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hiesige Fürstenkongreß nunmehr ein Dcfinitivum zur Folge Ha­den werde. (D. R.)

* Berlin, 15. Mai. Ein gutes Zeichen für den augenblicklichen Stand der Unionspolitik ist der wilde Schmerz der Kreuzzeitung, der heute an die Stelle des triumphirenden SiegkSgeschreies getreten ist. Mit wahrer Berserkerwuth fallt Hr. v. Gerlach — er gilt für den Verfasser der kurzen Leiter — heute über den Vater der Union, über Hrn. v. Radowitz her. „Ist die Politik wohl eine ehrenvolle, ruft er aus, welche Preußen in die Lage bringt, sich von dem kleinsten deutschen Völkchen dessen Verbleiben bei der Union als eine besondere Gnade anrcchnen lassen zu müssen, oder kann der preußische Patriotismus sich dadurch gehoben fühlen, wenn uns von Staaten, deren bewaffnete Macht in einem uniformirten Feldhüter besteht, Bedingungen gestellt werden, unter denen es auch für die Zukunft gestattet sein soll, Stadt und Land ge­gen die einheimische Revolution zu schützen?" Er kann nicht anders, als mit tiefem Schmerze darauf Hinblicken, wie preußische Patrioten sich täuschen lassen von den Phantasien jenes Mannes, dem noch niemals Etwas gelungen, als — sich ei­nen Namen zu machen. Wen könnte cs befremden — so schließt die Jercmiabc — wenn auch der hiesige Fürstenkon- greß dem preußischen Patriotismus nur wenig Befriedigung böte." Den Kommentar zu diesem Mordjo liefern die ge­strigen Beschlüsse des Fürstenkongresses, welche den „preußischen Patrioten" der Kreuzzeitnng, d. i. den Herren Stahl und Gerlach, gar übel zu gefallen scheinen.

Berlin. Wir theilen noch nachträglich den Schluß der vertraulichen Depesche im Wortlaut mit, welche Preußen am 4. Mai an Oesterreich gerichtet hat: „Preußen hat mit dem k. k. Kabinet wiederholt über die Revision der Bundcsvcrträge verhandelt, und dabei stets die thatsächliche Veränderung der Stellung Oesterreichs zum Bunde berücksichtigt. Preußen be­ansprucht daher auch die Anerkennung der durch das Bünd- niß vom 26. Mai geschaffenen Union, dieß ist ein eben so durch rechtliche als thatsächliche Verhältnisse berechtigtes und natürliches Verlangen. Niemand kann Preußen zumuthen, die Schritte zurückzuthun, zu welchen eS sich durch die Natur der Dinge und durch übernommene Pflichten veranlaßt gesehen hat. Es handelt sich dabei nicht allein um Preußens In­teressen, sondern um bestimmte Verpflichtungen gegen seine Verbündeten und gegen sein Land. So lange Oesterreich bei einem solchen Verlangen beharrt, kann allerdings nicht auf gemeinsames Handeln in den deutschen Verhältnissen gerechnet werden. Die Schuld hiervon liegt aber nicht an Preußen, das seinerseits nicht verlangt hat, Oesterreich solle seine Gc- sammtverfassung vom 4. März v. I., welche die Forderung der Aufnahme der Gesammtmonarchie in den Bund bedingt, rückgängig machen, oder die durch jene ohne Vorbehalt der Rechte der Bundesgenossen gegebene Verfassung dem Bunde unzweifelhaft entzogenen Rechte wieder Herstellen." (C. Z.)

— Nach der V. Z. ist die Beschickung des Frankfurter Kongresses den einzelnen Uuions-Mitglickern frei gestellt, doch die Verhandlungen auf die Grenzen einer im Fürstenrath be­schlossenen Vorlage beschränkt.

Schleswig-Holstein. Vom Rhein wird der „Neuen Münchener Zeitung" geschrieben: Von Seite Rußlands sollen durch Baron Brunnow Vorschläge zu Paris und London ge­macht worden sein und günstige Aufnahme gefunden haben, welche eine definitive Lösung der dänischen Frage für alle Zukunft bezielen, und auch Schweden und Dänemark selbst sollen sich bereits zur Gutheißung derselben bereit erklärt ha­ben. Demnach würde der Kaiser von Rußland auf alle Erb- folgeansprüche seiner Seits verzichten, dagegen der Großher­zog von Oldenburg und sein Haus als zur Erbfolge in Dä­nemark und den Herzogthümern berufen, von den genannten Mäch­ten in dieser Eigenschaft anerkannt, und die Einheit und Integri­tät der dänischen Monarchie unter den Schutz des europäischen öffentlichen Rechtes gestellt werden. Das betreffende Proto­koll, von Baron Brunnow abgefaßt, sollte schon in den näch­sten Tagen zu London von den Vertretern der genannten Mächte, namentlich den dazu bereits ermächtigten Gesandten,

nämlich dem französischen Botschafter, den Ministern von Schwe­den und Dänemark unterzeichnet werden, sobald Lord Palmer­ston, der durchaus für den Plan ist, die Zustimmung zur Un­terzeichnung seinerseits vom Ministerrathe erhalten haben würde. An dieser wurde aber nicht gezweifelt. Es ist noch zu bemer­ken, daß der jetzige präsumtive Thronfolger in Dänemark Prinz Friedrich von Hessen bereits auf seine Ansprüche zu Gunsten des Großherzogs von Oldenburg verzichtet haben soll, also auch jede Schwierigkeit von dieser Seite beseitigt wäre. Es scheint, daß die Augustenburger Linie, deren Succcssionsrechte bekanntlich von mehreren «eilen bestritten werden, nach die­sem Plane durch eine entsprechende Geldentschädigung abge- funden werden soll. Preußen, das gleichfalls dieser Ueberein- kunst berührten cingeladcn worden wäre, soll seinen Beitritt abgelehnt haben."

Schwerin, 11. Mai. Seit Kurzem hat das jetzige Ministerium einen Schritt gethan, zu welchem selbst die Re- gicrungspolitik vor 1848 unfähig gewesen sein würde: cS bat die Unabhängigkeit des Richterstankes angetastct. Der Ober­auditeur Zickermann, welcher in Baden mit dem Obersten v. Witzleben, jetzigem Direktor des Ministerialdcpartements für Militärsachen, in Konflikt gerathen war, weil er dem rechtlich unbegründeten Verlangen desselben, einen Soldaten vor ein Kriegsgericht zu stellen, nicht nachgegcbeu hatte, ist plötzlich ohne alle Angabe von Gründen seines Dienstes entlassen und statt seines früheren Gehalts von nahe 1600 Thlr. mit einer Pension von 700 Thlr. begnadigt worden. Es verfehlt dieß nicht, das Mißtrauen gegen das Ministerium zu steigern. Auch ker Kantor Metelmann zu Dobbertin, welcher ker Lin­ken unserer Abgeordnetenkammer angehörtc, ist plötzlich von der Klosterverwaltung seines Dienstes entsetzt worden und sicht mit seiner Familie einer trostlosen Zukunft entgegen.

Löbau, 12. Mai. Auch bei uns sind nun eine große Anzahl von Begnadigungen für Solche publicirt worden, die sich am vorjährigen Maiaufstande beseitigt hatten. In Un­tersuchung gezogen waren in Allem 82. Davon sind 4 am- nestirt, 60 begnadigt und 18 noch in Untersuchung.

Frankfurt, 12. Mai. Die heute hier cingetroffcncn Berichte über den berliner Fürstenkongreß haben bei unseren zahlreichen Unionsfreunden um so größere Befriedigung erweckt, als daraus Preußens unwandelbares Festhalten am Bündnisie vom 26. Mai 1849 auf das verlässigste hervorgeht, jedwede Besorgniß aber, daß durch diese principielle Konsequenz ein faktischer Bruch mit den zclotischen Antipoden Preußens her­vorgerufen werden könnte, tritt vor der Evidenz der Thatsache in den Hintergrund, daß ihnen diese Macht an materiellen, besonders finanziellen Mitteln überlegen ist. In dem Betreff aber ist der vergleichsweise hohe Stand der preußischen 3'/, proc. Staatsschuldschcine maßgebend, sowie die sich schon jetzt kundgebende Neigung unserer Kapitalisten, sich bei der neuen 4*/2 proc. Anleihe zum Cours von 96 zu beteiligen. (D.R.)

Frankfurt, 14. Mai. Der in unserer gesetzgebenden Versammlung morgen zur Berathung kommende Kommissions- bcricbt über die deutsche Frage theilt sich in ein Majoritäts- und ein MinoritätSgutachlen. Jenes (unterzeichnet von den Herren Souchay, Donner, Binding I., Blum unvJucho) hält das Gelingen des Erfurter Werkes „für den letzten erkenn­baren Weg, auf welchem eine friedliche, gesetzliche Entwicke­lung der deutschen Verhältnisse gelingen könnte; als einen annehmbaren Vergleich zwischen Fürsten und Volk, in welchem zwar beide Theile nicht Alles behalten oder erreichen werden, was sie wünschen, nationale Einigung und Freiheit dagegen mit gesetzlicher Ordnung bestehen, auf dieser sich kräftigen und entwickeln mögen." Dasselbe sucht die vom Senate für eine zuwartende Stellung Frankfurts angeführten Gründe zu ent­kräften, und gelangt zuletzt zu dem Anträge: In Erwägung, daß die gesetzgebende Versammlung mit dem seitherigen und auch für die Zukunft angekündigten Verfahren des Senats nicht einverstanden sein könne; daß durch Bestimmungen wie jene der Münchener Vorlage vom 27. Febr. d. J. kas durch Bundesbeschluß vom 30. März 1848 und durch Reichsgesetz vom 28. Juni 1848 erworbene nationale Recht auf einen