Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Sonntag, 12. Mai 1850. J\g 220» Morgen - Ausgabe.
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Der Fürstenkongreß zu Berlin und der Bundestag zu Frankfurt.
II.
Als die Sturmfluth der deutschen Bewegung mit dem Ausgange des Jahres 1848 wieder rückläufig wurde, stellten sich zwei feste, nicht wegzuschaffende Thatsachen heraus, die Existenz Preußens und die Existenz Oesterreichs. Man hatte diese beiden Existenzen im Drange des Augenblicks ganz übersehen; die Demokratie erklärte sie von ihrem Standpunkte aus für nicht berechtigt, was freilich nicht hindern konnte, daß sie doch bestanden und nach wie vor bestehen blieben. Oesterreich hatte, wie bereits im ersten Artikel ausgeführt worden ist, sein gesondertes Bestehen unter Nöthen und Kämpfen aller Art doch vom ersten Augenblicke an kundgethan. In die deutsche Enlwickelung sich einzumischen, dazu fehlte ihm Kraft und Anlaß, so lange es um die eigne Existenz kämpfen mußte und die deutschen Verhältnisse noch keine bestimmte Gestalt angenommen hatten. Doch auch Preußen, welches einen Augenblick sich selbst vergessen und in einem edlen Rausche an Deutschland hingegeben hatte, ernüchterte bald und ward sich des durch tausend Verhältnisse und Interessen bedingten, in tausend Erinnerungen und Hoffnungen wurzelnden, durch tausend Vorzüge getragenen und gestärkten eignen historischen Daseins bewußt. Die preußische (und auch die außerpreußische) Demokratie und insbesondere die berliner Linke reagirte bekanntlich zuerst gegen Frankfurt und erklärte Berlin für den Mittelpunkt Deutschlands. Und als die Monarchie sich der Demokraten und der Linken unter großen Gefahren erwehrt, als Preußen seine Stürme überstanden, eine Verfassung erlangt und sich in ihr zu konsolidiern begonnen hatte, als man in Preußen wieder an eine preußische Politik denken durfte, da war es nicht mehr die Frage, ob? sondern welches fortan der Gang der preußischen Politik sein werde?
Nur das übrige Deutschland, die Kleinstaaten, die kleinen wie die ganz kleinen, blieben was sie waren, Fragmente des deutschen Reiches, Fragezeichen an die Zukunft. Diese Staaten sind nun einmal, auch wenn man sie nicht als gestohlenes Gut betrachtet, politisch nicht berechtigt, weil sie die politischen Forderungen der Menschheit nicht zu befriedigen, weil sie kein Staatsleben darzustellen vermögen. Dieses Deutschland blieb daher auch noch nach Ablauf des Jahres 1848 der nationalen Idee zur Verfügung und die Fürsten wagten es nicht, den Pakt zu brechen, bei welchem sie festzuhalten die Völker noch mit großer Einmüthigkcil entschlossen waren.
Aber jetzt traten wieder die beiden Großmächte auf und der Kampf, den sie um Deutschland führten, und die Art, wie sie ihn führten, verhinderte das Gelingen der deutschen Einheit.
Oesterreich hatte sich von dem ersten Schreck und von der größten Noth erholt, und mit dem Gefühl der eignen Sicherheit erwachte in ihm das alte Gelüste nach der Herrschaft in Deutschland. Andere übermüthige Herren waren dort ans Regiment gelangt und der schrankenlose Ehrgeiz einer Frau wies fortan der neuen Politik des verjüngten Oesterreich die alten schlauen Bahnen an. Aber an ein grobes und rücksichtsloses Auftreten durfte Oesterreich noch nicht denken zu einer Zeit, wo Ungarn mächtiger als je ihm gegenüber stand und fremde
Waffen der eigenen Ohnmacht zu Hülfe kommen mußten. Das Programm von Kremsier ward deßhalb zwar in den Noten vom Januar und Februar umgestoßen. Der Tendenz der Nationalversammlung ward zwar offen und versteckt entgegengetreten. Mit allen Mitteln der Intrigue ward zwar dagegen gearbeitet, daß nicht der deutsche Großstaat, die Krone Preußen an den gebührenden Platz komme, die Identität der preußischen und der deutschen Sache verfassungsmäßig festgestellt und hiermit die Zukunft Deutschlands gesichert werde. Aber nirgends ward auf das Alte, Vergangene, von der Geschichte Gerichtete zurückgegangen, vielmehr stets eine neue, noch „vorschwebende" Verfassung an die Stelle der nicht mehr bestehenden versprochen. Das Einzige, was sich aus dieser „Vorschwebepenode" in den Reden und Schriften der österreichischen Politik bestimmt hervorhebt, ist die wiederholte Verwahrung vor der Wiederherstellung des untergegangenen Bundestags. (Forts, folgt.)
Deutschland.
^Kassel, 11. Mai. Die Herren Eberhard und v. Baumbach haben auf die ihnen von der Stadt Kassel zugestellten Ehrenbürger-Diplome folgende Dankschreiben an den Magistrat gerichtet: Verehrter Herr Oberbürgermeister, verehrter Stadtrath der Residenz! Die Gründung und Förderung eines edlen Bürgerthums war das Ziel, das ich in meiner öffentlichen Wirksamkeit zu erstreben suchte. Ich erkenne in diesem Bür- gerthume, als Inbegriff wahrer Bürgertugend, die wesentliche Grundlage des Wohls der Gemeinden und des Staats in seiner Gesammtheit. Die Verleihung des Ebrcnbürgerrechts von Seiten einer Stadt, die, auch unter den schwierigsten Verhältnissen, eine so würdige Stellung zu bewahren wußte, deren Bürger mit so vieler Achtung und Liebe mir entgegen- gekommen sind, hat darum auch für mich einen sehr hohen Werth. Verdanke ich diese Verleihung, wie Sie mir in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des verehrten Bürgerausschusses versichern, meiner früheren Wirksamkeit im Ministeramte, so gewährt sie mir zugleich innere Beruhigung über die Uebereinstimmung mit den Grundsätzen, die ich mir zur Richtschnur genommen hatte. Ich trete dadurch noch in eine engere Beziehung zu der Bürgerschaft der ersten Stadt des Landes und werde in dankbarer Erinnerung an die mir zu Theil gewordene ehrenvolle Auszeichnung, jede Gelegenheit, die sich mir zur Förderung ihres Wohls noch darbieten wird, mit wahrer Freude benutzen. Empfangen Sie, die würdigen Vertreter dieser Stadt, meinen innigsten Dank für diese Anerkennung meines redlichen Strebens, und erhalten Sie mir, darum bitte ich noch, Ihr schätzbares Wohlwollen. Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung beharret
Kassel, am 4. Mai 1850. (gez.) Eberhard.
Das Schreiben des Hrn. v. Baumbach lautet wie folgt:
Hochgeehrteste Herren! Durch die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts der Residenzstadt Kassel, worüber Sie mir mittelst des gefälligen Schreibens vom 30. v. M. das Diplom übersenden, fühle ich mich hochgeehrt und zum innigsten Dank verpflichtet. Mein Bestreben, in der Stellung, zu welcher ich während zweier Jahre berufen war, so viel dieß meine Kräfte vermochten, für das Wohl unseres theuern Vaterlandes, und besonders auch der von Ihnen vertretenen Stadt zu wirken,