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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 10. Mai 1^50 <'W 217» Morgen - Ausgabe.

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^Die neue Organisation der innern Landes­verwaltung.

Achter Artikel.

Der Einfluß einer Reform des Materiellen der Ver- waltungsgefetze auf die Reorganisation.

Unverkennbar enthält die Verwaltungsgesctzgcbung Kurhes- sens allerlei für die Lantesbcwohner hemmende Vorschriften, bezüglich deren theils die gänzliche Beseitigung, theils wenig­stens eine Erleichterung dadurch zu wünschen ist, daß die Er- ledigung der darauf bezüglichen Geschäfte den Behörden über­lassen werde, welche dazu am leichtesten im Stande sind. Das Zuvielregicren hat die größten Nachtheile, cs belästigt die Staatsangehörigen, lenkt die Aufmerksamkeit der Behörden von wichtigeren Dingen ab, und macht den Staat und seine Beamten für Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die ganz außer ihrer Sphäre bleiben sollten. Daß diese Nach­theile auch von der Seite anerkannt werden, die ihren Ansich­ten im Lolksfreundc Geltung zu verschaffen sucht, kann nur erfreulich gefunden, und nur gewünscht werken, ein jedes Mi­nisterium, welcher Richtung es sonst auch angehören mag, möge sie beherzigen und auf Vereinfachungen und Erleichterungen unablässig Bedacht nehmen. Wir insbesondere glauben, daß der Staat sich mancherlei Bestätigungen und Gestattungen ganz entsteigen, andere, die jetzt in vielen Fällen sogar von dem Landessürsten ertheilt werden, den Verwaltungsbehörden überlassen konnte, die auch die Reception von Ausländern, bei der in der unendlichen Mehrzahl der Fälle nur die betreffende Gemeinde interessirt ist, besorgen könnten. Wir halten für viele Gewerbe den Koncessionszwang für entbehrlich, wir wür­den die Annahme fremder israelitischer Dienstboten freigeben, an die Stelle des Verbotes des Ankaufs von Grcnzgrund- ftüden durch Ausländer eine einfache Untersuchung der Deut­lichkeit der Lantesgrenze treten lassen, manches Änderen nicht zu gedenken. Wir würden es aber dennoch nicht billigen, wenn man mit solchen Reformen ohne genaue Prüfung der Verhältnisse vorgehen und das Bestehende ohne Weiteres als unmotivirt bei Seite werfen wollte, indem gar Manches einen tieferen Sinn und Zweck hat, als der oberflächliche Beobach­ter cinräumen wird. *)

") So sind wir mit den beispielsweise im VolkSfreunde vorgcschlagencn Erleichterungen nicht ohne Weiteres einver­standen. Die Bestätigung der Bui gcrgardcofflciere scheint uns, mindestens in den Städten, aus triftigen Gründen einer Ober- behörde vorzubehalten zu sein; bezüglich einer Beseitigung Der Ehehindernisse, von denen dispensirt zu werden pflegt, wollen wir zu bedenken geben, daß sie ihrem Ursprünge nach meist kirchlicher Natur sind, die auch bei den Katholiken in ihrer Reinheit gewahrt geblieben ist, und daß vorerst der Staat Alles mit größter Vorsicht zu behandeln haben wird, was seine Behörden bis jetzt gewissermaßen auch im Namen oder wenig­stens im Sinne der protestantischen Kirche mitbeforgt haben; bezüglich der Beseitigung derjenigen Zunftvorschriften endlich, von denen in der Regel dispensirt worden ist, möchten wir behaupten, daß fast alle Freunde der Zunfteinrichtung die Pra­xis im Dispensiern zu lax gefunden haben, und gar nicht da­mit einverstanden fein möchten, sie gesetzlichen Abänderungen zum Grunde zu legen.

Es darf nicht bezweifelt werden, daß die Staatsregierung auch in Dm Jahren 1848 und 1849 von den Nachtheilen des Zuvielregierens durchdrungen war, da an ihrer Spitze gerade die Männer standen, die seit 18 Jahren dagegen ge­kämpft haben; es liegt aber auch auf der Hand, daß Der Drang solcher Angelegenheiten, die von weit tieferer politi­scher Bedeutung waren, als die Beseitigung einzelner Unbe­quemlichkeiten, letztere vorerst in den Hintergrund mußte treten lassen. Unserer Ueberzeugung nach ist dieses zeitweise Zurück­treten nicht nur kein Nachtheil , sondern von entschiedenem Gewinn gewesen, denn die meisten Verwaltungsgegenstände, bezüglich Deren Vereinfachungen erwünscht sind, stehen in un­mittelbaren Beziehungen zu dem angeftrebten deutschen Reichs- bürgcrrcchtc unv zu den Grundrechten, unv hätten, ehe letztere scststanven, nur ungenügend geordnet werden können. Da­neben halten sich in den Jahren 1848 und 1849 allgemein so unklare Ansichten über Die wichtigsten Gegenstände der Ver­waltung vorübergehend geltend gemacht, daß die Vorsicht ge­bieten konnte, auf einige Zeit Verhandlungen zu vermeiden, bei denen auch das Nothwendige und Nützliche nicht würde geschont worden sein. Jever Besonnene wirv dieses ohne Weiteres einsehen.

Darum auch Die Reform Der Organisation aufzuschieben, wäre sicher verkehrt gewesen. Bezeichnend bleibt es aber, einen solchen Aufschub in dem Blatte jener Coterie gepriesen zu sinven, der es schon zwei Jahre nach Ertheilung der Ver- faffungsurkunve gelungen ist, die Reformen in Justiz und Verwaltung hinauszuziehen unv sie dann ganz aus Den Au­gen kommen zu lassen, Die endlich auf Den letzten Landtagen vor 1848 die Erinnerungen an solche Reformen mit Hohn erwiderte, die aber nunmehr, nachdem sie einen sechSzehnjäh- rigen Einfluß nur dazu benutzt hat, die groben Gebrechen Der früheren Einrichungen zu erhalten und Die Verheißungen der Verfassung unerfüllt zu lassen, mit mehr Eifer als Glück an den neuen Einrichtungen einzelne Mängel aufzuspüren sucht, Die allen Menschenwerten ankleben, unv namentlich bei solchen micht zu vermeiden sind, nach denen in Folge langer unge­rechtfertigter Vorenthaltung der Drang unwiderstehlich gewor­den ist.

Vernünftiger Weise mußte Die Reform der Verwaltungs­organisation jedenfalls in soweit, als sie durch das JnSleben- treten Der Bezirköräthe bedingt war, ohne Verzug vorgenom- men werden, weil gerade für materielle Aenderungen in Den Verfaffungsgesetzen Die Ansicht der Bezirköräthe schon an und für sich unv namentlich zu einer Zeit von hohem Werthe sein mußte, wo das Zutrauen zu Den Verwaltungsbehörden er­schüttert war, wie es Denn auch Die verfassungsmäßige Be­stimmung Der Bezirksräthe ist, die Staatöregierung über Be­dürfnisse und Wünsche deS Volks aufzuklären, und dieselben befriedigen zu helfen. Dieses hat auch Die Ständeversamm­lung wohl eingesehen, indem sie mehr als einmal dazu aufge- fordcrt hat, über wichtige neue Verwaltungsgesetze zuvor die Bezirksräthe zu hören, und wahrhaft thöricht wäre es gewe­sen, nicht den Weg für ein so zweckmäßiges Verfahren rasch zu ebnen.

Wie Alles in Der Welt in genauer Wechselwirkung steht, so müssen die Organe, Die an einer Umgestaltung der Ver- waltungsgesetze arbeiteten, für deren Inhalt und Ausführung