Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
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6 Die neue Organisation der innern Landes- Verwaltung.
Siebenter Artikel.
Der Zeitpunkt der Organisation.
Man hört es mitunter zum Vorwurf machen, daß gerate im Jahre 1848 zu einer Reorganisation der innern Landes- Verwaltung geschritten, oder daß derselben nicht wenigstens eine Reform des Materiellen der Verwaltungsgesetze vorausgeschickt worden sei. Ersterem sei der heutige Artikel gewidmet.
Ist das Gedächtniß derer, die kiesen Vorwurf erheben, so kurz, daß man ihnen heute schon die Wucht der Ereignisse des Jahres 1848 in die Erinnerung zurückrufen muß? Ist cs schon vergessen, daß die Autorität vieler, wo nicht der meisten Verwaltungsbehörden auf das Tiefste erschüttert war? daß durch Vorgänge früherer Jahre die Frage der Uebertra- gung der örtlichen Polizeiverwaltung an die Städte auf einer Spitze stand, wo die Antwort von der Nothwendigkeit diktirt war? daß die verordnende Gewalt der Staatsbehörden, — die s. g. kleine Gesetzgebung — die in den Polizeikvmmissionen ruhte, in einem Theile des Landes durch den Formalismus in der Anwendung und durch die Abneigung der Gerichte gegen das ganze Institut nie zur rechten Geltung gekommen war, während sie in einem andern Theile durch Uebertreibung im Gebrauche abgenutzt und als Plage angesehen war? Konnte den Reformen der Justiz gleichgültig zugesehen werden, und während diese durch Einführung kcr Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens eine gesteigerte, sich unmittelbar und lebendig zeigende Wirksamkeit erlangte und noch mehr als sonst für tüchtige Männer anziehend wurde, die Verwaltung in Stagnation bleiben, um etwa in den Verwal- tungskollcgien denen ein Asyl zu bewahren, die weniger geneigt waren, vor den Augen der Welt ihre Persönlichkeit für den Dienst einzusetzen?
Mag auch in dem eben Angcdcuteten keine unmittelbare Nöthigung zu einer vollständigen Reform des Verwaltungsorganismus gelegen haben, so mußte doch dadurch die Aufmerksamkeit des nicht auf der Oberfläche der Dinge bleibenden Staatsmannes alsbald zu der Erwägung gelenkt werden, ob die alte Organisation eine so feste und bewährte sei, um aus der Krisis, in welche ein furchbares Fieber sic geworfen hatte, gestärkt oder wenigstens ungeschwächt wieder Verborgenen zu können. Das Ergebniß einer solchen Erwägung konnte aber nicht zweifelhaft sein. Es war wahrlich sein Zeichen von Tüchtigkeit der damaligen Organisation, daß schon die ersten Märztage des Jahres 1848 hinreichten, um alle Kräfte der Behörden zu lähmen; es konnte aber, selbst dieses bei Seite gesetzt, eine Organisation unmöglich f c st gefunden werden, bei der eine Mehrzahl von getrennten und doch wieder dieselben Dinge an denselben Orten behandelnden Behörden neben einander stand, und zur Zersplitterung der einfachsten Angelegenheiten führte. Bewährt konnte aber nicht gefunden werden, was nicht einmal in sich fest ist. Für diejenigen, denen diese Beweisführung zu abstrakt erscheint/ sei sie aus der Geschichte der letzten zwanzig Jahre erläutert. Regierung und Landstände hielten die bestehenden Verwallungseinrichtun- gen für mangelhaft, und beschäftigten sich im Laufe der
dreißiger Jahre vielfach mit deren Reform, die erst am Ausgang dieser Jahre allmählich -"in Vergessenheit gerieth, als alles Ernste und Entschiedene für ein Jahr- zebent in den Hintergrund trat. Unbeschadet der im Ganzen verdienten Anerkennung der Pflichttreue der Verwaltungsbehörden muß der Unbefangene zugeben, daß eine regsame eigentlich schaffende Thätigkeit in der Verwaltung längst zur Ausnahme geworden war, und daß das Verständniß der wahren Bedürsnisse des Volks nicht selten ebenso fehlte, wie das Zutrauen desselben. Die zur Anregung der Unterbehör- den erforderlichen Visitationen fanden nicht in dem durch positive Gesetze und gesunde Verwaltungspolitik gleich sehr gebotenen Grade statt, oder sie mußten sich, wo sie angeordnet wurden, meist auf das Aeußcre des Dienstes beschränken, womit selbst in Zeiten, wo der Arbeitsdrang bei den Regierungen nicht übermäßig war, der kollegialische Geschäftsgang und das Gebundensein durch Nebenstellen der Abkommlichkeit fts- kalisirender Mitglieder entgegenstand. Das Ministerium des Innern war bei Angelegenheiten, deren Betreibung besondere Energie erforderte, auf unmittelbaren Geschäftsverkehr mit den Kreisämtern unter Umgehung der Regierungen angewiesen, und außergewöhnliche Ereignisse erheischten besondere Einrichtungen. So veranlaßte das Herannahen der Cholera die Errichtung besonderer Sanitätskommissionen neben allen Verwal- tungöinstanzcn; die Mißernte von 1846 rief wieder eine besondere Kommission hervor. Gerade in den Nothjahren von 1846 und 1847 hat man den schlagendsten Beweis erhalten, daß die frühere Organisation ebensowenig geeignet war, den Nachtheilen, die im Gefolge unglücklicher Naturereignisse cin- traten, zu begegnen, als sie sich politischen Stürmen gewachsen gezeigt hat. Es wurden damals die besten Kräfte angestrengt und reiche Mittel angewendet, ohne bei redlicher Verwaltung entsprechende Erfolge herbeizuführen, weil der Behördenorganismus schleppend, die Kompetenz oft unklar war. Den Eifer und die Anstrengung, mit denen gegen die Noth gearbeitet wurde, lohnte nur eine verspätete und theuer bezahlte Hülfe, und in der That war es nur der unermüdeten Thätigkeit des damaligen Ministers des Innern zu danken, daß trotz des Mangels an Zusammenhang in den Maßregeln der Behörden, trotz Der zeitraubenden Zwischenver- Handlungen und trotz der erklärlichen Abneigung der Beamten, bei unbestimmter Kompetenz große Verantwortlichkeit auf sich zu nehmen, am Ende noch einige Linderung der Noth erzielt wurde.
Alles berechtigt zu dem Schluß, daß der frühere Verwaltungsorganismus im Jahr 1848 nicht etwa vorübergehend gelähmt war, sondern daß er sich überlebt hatte, und die Symptome davon sprachen zu deutlich, um mißverstanden werden zu können.
Deutschland.
Berlin, 6. Mai. Bei den heute stattgefundenen Wahlen der Arbeitnehmer zum Gewerberath haben, so viel uns bekannt geworden, die demokratischen Kandidaten über die konservativen den Sieg davon getragen. Die Betheiligung an den Wahlen war überhaupt nur sehr gering, — so sindz. B. in dem einen Wahlbezirke von mehr als 230 Wahlberechtig-