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machten an den Inhaber der Bundescentralgewalt, den Erz­herzog Johann, ist von Oesterreich selbst vollzogen Worten; ter denkwürdige Tag des 12. Juli 1848 ist in Frankfurt noch in frischem Gedächtniß. Oesterreich kann also keinen Vorsitz in Anspruch nehmen, kein Plenum einberufen, kein Präjudiz stellen, daß, wer nicht erscheine, sich vom deutschen Bunde lossage. ES ist rechtlich unbefugt, verletzt dadurch jedes faktische Verhältniß. Gäbe es noch eine Bundesver­sammlung, in welcher der österreichische Vorsitz Statt fände, so wäre zunächst die engere Versammlung, so zu sagen, die feststehende Central-Kommission von Nöthen, welche darüber zu entscheiden hätte, ob wirklich die angeregten Gegenstände vor das Plenum gehören, und die Beschluß- Entwürfe dar­über vorbereitete, ehe sie im Plenum Vorkommen sollten. Oesterreich, als vorgeblicher Präsidialstaat, will also selbst die Rolle der engeren Versammlung spulen, um wie es in sei­ner Note sagt, „entsprechende Vorlagen" zu machen. Sonach verletzt eS selbst die bundesgcsetzltchen Bestimmungen und ver­harrt gewissermaßen auf dem Standpunkte, den es vor zwei Jahren eingenommen, als es selbst die Auflösung der Bundesver­sammlung anordnete, wie cs denn auch in fraglicher Note bemerken soll, daß seine Vorschläge von den Bestimmungen der Bun­desakte nur angckcutet würden. Zu einem so unbefugten Kongresse kann Preußen keinen Abgesandten schicken; kein Staat von denen, welche der Union sich angcschlosscn haben, kann cs, ohne überall dem Rechte entgegen zu treten. Zwar soll in der österreichischen Note von der „Fürsorge" der kai­serlichen Regierung tu Rede sein, deren Würdigung wir ge­trost der besonnenen öffentlichen Meinung Deutschlands an- heim stellen, allein wie cs möglich sei, davon zu reden, daß, wer den Kongreß nicht beschicke, Mitglied des Bundes zu sein aufböre, übersteigt in allen Bezügen die rechtliche Stellung irgend eines deutschen Kabinelö in irgend einer Cirkular­depesche. Dagegen müssen wir um so entschiedener protestiren, als es ohnehin gar wunderlich wäre, Preußen vom deutschen Bunde ausznschlteßen, weil es nicht geneigt ist, die ungesetz­liche Einberufung eines Pleni der aufgelösten Bundesver­sammlung unter österreichischem Vorsitze zu genehmigen, sowie es gewiß zu keiner Zeit gedacht hat, die „angelobte Bundes- tmu" zu verletzen, wenn auch dafür die empfindlichsten Opfer an Menschen und Geld zu bringen wären. Wie sehr auch die politischen Ansichten auseinanvergeben mögen, Recht muß Recht bleiben, und daß Oesterreich das Recht habe, nach eignem Belieben einen Termin fcstzustellcn, ad quem die deutschen Bevollmächtigten zusammenkommen sollen, bei wel­chem die Präsenzlisten verlesen und jede fehlende Regierung aus dem deutschen Bunde ausgestrichen würde, kann nun und nimmermehr eingeräumt werden. Doch, wenn wir auch das Vorhandensein der Note nicht bezweifeln können, — wir blei­ben noch bei der Eingangs ausgesprochenen Ansicht, daß man von Wien aus wieder einmal Prokuren will. (F. I.)

Stuttgart, 3. Mai. (K. Z.) Nachdem die Staats­regierung der Landesversammlung über die von jener beab­sichtigten Abänderungen der Landesverfassung Vorlagen ge­macht hat, kann man berichten, daß das Ende der Landes- vcrsammlung ganz in der Kürze zu erwarten steht. Die Verhandlungen, welche in den nächsten Tagen bcvorstchcn, müssen, da sie zu keiner Vereinbarung führen können, zur Auflösung führen. Die Staatsregierung wird diese, wie ich mit Bestimmtheit weiß, möglichst beschleunigen, weil sie die während der bevorstehenden Verhandlungen in Frankfurt noch tagende Lanvesversammlung sehr geniren würde.

Oesterreich.

Wien, 1. Mai. Soeben vernehme ich aus vollkommen glaubwürdiger Quelle, daß der Ministerrath sich mit 3 Gesetz­entwürfen beschäftigt, welche demnächst erscheinen sollen, und geeignet sein werden, den sich von allen Seiten her kundge- benden übelen Eindruck der letzten kirchlichen Verfügungen zu mildern. Es sind diese Entwürfe 1) die vollkommene Gleich­stellung der Nichikathollken in kirchlichen Angelegenheiten mit der katholischen Kirche; 2) das Gesetz über die Civilehe und

3) das unbedingte Veto des Staates bei geistlichen Besetzun­gen. (A. A. Z.)

Wien, 2. Mai. Dem Lloyd zufolge haben sich die hier anwesenden Bischöfe, als Ausschuß der geistlichen Kommission, entschlossen, eine Erklärung an das Volk zu erlassen, worin ihre Reform-Grundsätze erläutert und die Bedenken gehoben werden sollen; diese Erklärung werde unverzüglich erscheinen. Demselben Blatte zufolge werden in einigen Vorstädten Adres­sen an Se. Maj. den Kaiser vorbereitet, in welchen um Ab­änderung der in der Kirchenfrage ergangenen Bestimmungen gebeten wird. Der hiesige Katholikenverein hielt andererseits heute eine außerordentliche Versammlung, um sich über Maß­regeln zu Gunsten dieser Gesetze zu berathen.

— In Pesth wurde der Proceß gegen die Universitäts- profegoren beendet und sechs für schuldig erkannt. Drei da­von wurden vom Ministerium ihres Amtes entsetzt. — Die Einführung der deutschen Sprache im Amtsverkcb/ erregt, wie dem Konst. Blatt aus Preßburg und Agram berichtet wird, vielfache Unzufriedenheit. — Die Tcrritorialabgränzung dcr Woywodina ist bereits von der dazu ernannten Kommission beendet und dem Ministerium vorgelegt worden. Die Woy- wodowina soll etwas größer ausgefallen sein, als in dem kai­serlichen Patente vom 18. November v. I. bestimmt war.

— Der Sekretär ter General - Direktion für Eisenbahn­baulen, Herr Rabe, ist mit einer amtlichen Sendung inEisen- bahnangclegcnheiten beauftragt, nach Berlin abgereist. — Der Wanderer meldet: „Nach Berichten aus Bosnien wäre die dortige Bewegung gegenwärtig so ziemlich eingcschlafen; nur in Bihac wären einige Hundert Insurgenten unter Kedic ver­sammelt. Auch seien bereits Unterhandlungen mit dem Wesir von Travnik im Gange, und man spricht sogar die Hoffnung aus, daß die Sache ohne Blutvergießen bcigelrgt werden dürfte."

Frankreich

Paris, 3. Mai. Nach dem „Moniteur" sind Folgendes die officicllcn Zablen ter Abstimmung vom 28. April: Ein­geschriebene Wähler 324,369; abgegebene Stimmen 250,609; gezählte Stimmen 248,329; für E. Sue 127,812 Stimmen; für Leclerc 119,726. Es haben sich also diesmal ungefähr 75,000 Wähler der Abstimmung enthalten, etwa 25,000 we­niger, als am 10. März. — Abermals wird versichert, daß die Bildung eines neuen Ministeriums bevorstehe, und daß General Grammont an dessen Spitze treten werde. In dem Programme desselben würde die Verlegung des Regierungs­sitzes außerhalb Paris obenan stehen. Man setzt hinzu, daß in diesem Falle General d'Hautpoul nach Rom gehen soll, um dort das Oberkommando zu führen. — Nach Privatberichten sind im Departement Saone-et-Loire die sechs socialistischen Kandidaten mit Majoritäten von etwa 22,000 Stimmen ge­wählt worden. — Nach dem Wochenberichte der Bank hat ihr Metallvorrath um 7« Million und ihr Notenumlauf nm 2 Millionen zugenommen, während ter Betrag ihrer Diskon­tirungen um 174 und die laufende Rechnung des Schatzes um 2 Millionen sich verminderte. — Die „Assemblee Natio­nale" meldet, daß eine in ihrem Büre au offen liegende Peti­tion um Revision der Verfassung und Reform des allgemeinen Stimmrechtes gestern von mehreren Taujcnv Mitgliedern dcr Ordnungspartei unterzeichnet worden sei. Die demokratisch- socialistische Presse ist natürlich über die angekündigte Absicht der Regierung, einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Wahl­gesetzes vorzulegen, höchst entrüstet, und läßt schon Drohungen gewaltsamen Widerstandes laut werden. Die Journale der Ordnungspartei dagegen erklären, daß die Maßregel der Re­gierung zum Schutze der Gesellschaft unerläßlich sei.

— In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung, in welcher das vom General Baraguay d'Hilliers eingebrachte Gesetz zur Aufbebung ter unter Cavaignac's Regierung befrei tirten Unentgeltlichkeit der polytechnischen Schule, der Mili­tärschule von St. Cyr und der Marineschule von Brest zur dritten Berathung zugelassen und die Diskussion des Budgets (Marincministerium) fortgesetzt wurde, bestieg Cremieux im letzten Augenblicke, als die Versammlung eben auseinander-