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sehen Lande nur durch die zur Regel gewordene Ausnahme des Belagerungszustandes verbunden sind. Aber wir verwei­sen auf die Gesammt - Staatsversassung vom 4. März v. I., wodurch Oesterreich sich unbestritten selbst vom deutschen Bunde, wie er bisher bestanden, ausgeschlossen hat. Wie dieses Oe­sterreich jetzt noch im deutschen Bundesstaate den Vorsitz führen könne, und die mit so formlosem Verfahren nicht einverstan­denen, den sogenannten Kongreß demnach ignorirenden Regie­rungen als solche bezeichnen dürfe, die aufhören wollten, Mit­glieder des Bundes zu sein, ist uns ein Räthsel, das wir hier nur andeuten wollen, fern von feindlicher Gesinnung ge­gen den kaiserlichen Hof oder die deutschen Lande Oesterreichs und frei von einseitig preußischer Auffassung. Sonst würden wir noch bemerken, daß Geschichte und Recht darauf hinzu- deuten scheinen, der Vorsitz in Deutschland gebühre seit 1848 nur der deutschen Macht, die kein Opfer gescheut hat, um sich ganz mit Deutschland zu identisiciren, nur dem königl. Hofe, dem die deutsche Reichsversammlung unter dem Beitritt einer großen Anzahl von Regierungen die Kaiserkrone angetragen, eine Krone, welche nur aus Rücksicht auf die übrigen Regie­rungen abgelehnt worden ist und die dem Adler des Hauses Hohenzollern wohl zukommt, welcher jetzt wieder auf der allen Stammburg horstet. Um die „Erfüllung der Bundes- zwecke" scheint der kaiserliche Hof sehr besorgt. Wie Oesterreich sie erfüllt habe, steht dahin: cs hat, nachdem es die Bundesversammlung aufgelöst und die in der Person eines österreichischen Erzherzogs vertretene Centralgewalt an­erkannt hat, die von dieser Centralgewalt ausgegangenen Beschlüsse nicht beachtet, die von ihr ausgeschriebenen Matri- kularbeiträge nicht entrichtet, alle und jede Bestrebung der preußischen Regierung gehemmt, durch die Kremsierer Versagung sich von Deutschland entfernt. Preußen dagegen hat aller­dings die Bundesversammlung als eine aufgehobene betrachtet, und der an deren Stelle getretenen Centralgewalt so sehr und so lange als nur möglich Folge geleistet, es hat aber ferner, unbekümmert um die einstweiligen Rechtszustänve, überall an dem Grundsätze festgehalten, daß die wechselseitigen, aus dem deutschen Bunde hervorgehenden Verpflichtungen der deutschen Bundesfürsten im wohlverstandenen Interesse der deutschen Völker und der deutschen Einheit niemals gelöst sein könnten. Deßhalb sprang die preußische Regierung dem bedrängten Nachbarlande bei, als dort der Aufruhr sein Haupt erhob und die sächsische Regierung, selbst rathlos, die vertragsmäßige Bundeshülse in Anspruch nahm, und deßhalb eilte die preu­ßische Regierung zur Hülfe, als die Rheinpfalz Gefahr^ lief, und that dieses nicht minder, als das GroßherzogthumBaden einer gänzlichen Auflösung anheim zu fallen drohte. Wo deutsche Bunvesfürslen Noth litten, und deutsche Staaten dem Elende zügelloser Banden Preis gegeben waren, da war es die preußische Regierung, welche, ihrer Bundespflichten einge­denk, aller Anfeindungen und undankbaren Verketzerungen un- eingedenk blieb. Wir berichten, was ganz Deutschland, Freund und Feind anerkennen muß. Wenn nun diese Regierung Be­denken trägt, einen Kongreß zu beschicken, der in solcher Form rechtlos und unpolitisch wäre, obschon ein Einverständniß mit Oesterreich überaus wünschenswerth erscheint, nur daß alle deßhalb erfolgten preußischen Vorschläge bis jetzt von Wien aus starr zurückgewiesen worden sind — wenn nun am 10. Mai in Frankfurt kein preußischer Bevollmächtigter erscheint, so wird doch kein deutscher Fürst, er stehe, wie er wolle, die Behauptung aufzustellen wagen, Preußen wolle nun aufhören, Mitglied des Bundes zu sein, oder gar, cs verletze in solchem Falle die angclobte BundcStrcue. Schließlich bedauert die Deutsche Zeitung den Tod des Ritters v. Gentz, des gewand­ten Verfassers österreichischer Staatsschriften, der aber seine Feder niemals zu solchen Ausführungen, wie die heutigen österreichischen sind, würde hergegeben haben.

Ludwigsburg, 3. Mai. Soeben wird von Asperg aus die Nachricht hierher gebracht, daß abermals einer der politischen Gefangenen, Apotheker Frech aus Ingelfingen, vom Hohenasperg durch die Flucht entkommen sei. (Ludw. Tbl.)

Oesterreich.

Wien, 3. Mai. Zum Wiederaufbau der in Folge des Bürgerkrieges zerstörten Kirchen griechisch - nicht - unirter Kon­fession in der Woywodschaft Serbien und im temescher Banate hat der Kaiser eine Unterstützungösumme von 500,000 Fl. C.-M. angewiesen. — Das unter dem Oberbefehl des Erz­herzogs Albrecht stehende Armeekorps in Böhmen wird fort­während durch neue Zuzüge verstärkt, „um", wie der Lloyd sagt, „für alle Ereignisse gerüstet zu sein. Die Vertheilung der einzelnen Truppenkörxer findet in der Art Statt, daß das ganze Korps innerhalb wenig Tagen vereinigt sein kann." — Nach einer Mittheilung des Wanderers aus Preßburg wünschen die Ungarn: 1) Der Geist der Verfassung vom 4. März verkörpere sich, es werde daher 2) der Ausnahmezustand auf­gehoben , um so eher, nachdem derselbe wohl die Ucbergriffe der Oligarchie, jedoch keinesweges die der Ochlokratie zu zü­geln vermag und daher das Eigenthum zu sichern nicht im Stande ist. 3) Dem Gesammtministcrium werde ein Vertre­ter der Interessen Ungarns angereiht. 4) Die magyarische Nationalität werde durch Festhalten der magyarischen Sprache als Lehrsprache in den höheren Unterrichtsanstaltcn Ungarns und als Verwaltungssprache in demselben gesichert. 5) Die Integrität Ungarns werde aufrechterhalten, daher die Woy- wovina demselben wieder einverleibt, so wie auch die ungari­sche Militärgrcnzc unter die Krone Ungarns gestellt. 6) Von Siebenbürgen werde das Szcklerland sammt den übrigen magyarischen Distrikten zu Ungarn geschlagen und die szekler Militärgrenze unter die Krone Ungarns gestellt. Das Ro- mänen- und Süchsenland bilde eigene Kronländer. 7) Kroa­tien und Slavonien haben den siebenhundertjährigen Verband mit Ungarn freiwillig zerrissen, ihr Wille geschehe. 8) In Ungarn erhalten bloß Eingeborene Anstellungen; der oberste Gerichtshof und die betreffende Finanzsektion haben ihren Sitz im Lande. 9) Der Landtag findet zu Pesth Statt, und dessen Beschlüsse stehen zu denen des allgemeinen Reichstages in demselben Verhältnisse, in welchem die des vormärzlichen Landtages zu denen des damaligen österreichischen Gesammt- ministeriums standen. 10) Das ungarische Reichswappen, die ungarischen Farben, die ungarischen Civil- und Militäruni­formen werden beibehalten. 1 i) Die Autonomie der prote­stantischen Kirche wird aufrecht erhalten. 12) Jeder Kaiser von Oesterreich werde beim Antritt seiner Regierung auch zum Könige von Ungarn gekrönt. — Die Konfiskation der Güter in Ungarn aller wegen politischer Vergehen Verurthcil- tcr ist, wie der Lloyd aus glaubwürdigen Berichten mittheilt, von nicht unbedeutendem Umfange und hat die Zahl von bei­nahe 86 erreicht, welche der Regierung einen Grundbesitz im Werthe von etwa zwei Millionen Gulden zuführen werden, über den angeblich zum Vortheile des GcsammtlandcS verfügt werden soll. — Nach Berichten des Lloyd aus Böhmen ha­ben sich in mehreren dortigen Fabrikorten neuerlich Arbeitcr- renitenzen ergeben. Die vielen Bestellungen, welche die Fabrik- Herren erhalten, verleiten die Arbeiter noch immer, um von der Konjunktur Nutzen zu ziehen, auf erhöhten Arbeitslohn zu dringen. — Im Lloyd heißt es: „Nach einem Gerüchte, wel­ches auch in sonst gut unterrichteten Kreisen Aufnahme findet, würde in Warschau noch im Laufe dieses Sommers ein euro­päischer Fürstenkongrcß abgehalten werden."

Die segensvollen Thaten unseres März- ministeriums.

III.

An die unter II. mitgetheilten Ergebnisse des neuen Wahl­gesetzes im Interesse einer fortschreitenden Ausbildung und Entwickelung unseres konstitutionellen Sy>tems, wie solche von dem im Februar d. I. abgetretenen Ministerium unermüdlich angestrebt worden, gehört vorzugsweise auch •

4) das dort schon erwähnte — als Verfassungsänderung einstimmig von den Landständen angenommene — Gesetz vom 26. Ott. 1848*), wodurch die freie Wahl derStaats-

*) Gesetzsamml. S. 131.