Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Dinstag, 7. Mai 1&50 ^,^ ^ I «» Morgen - Ausgabe.
Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgett-AttSgabe wird von 7211 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kastel in der Lttckliardt'schcn und Dollmaiin'schen Buch - und Kunsthandlung. Ter Abonncmcntspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 13 Sar., wofür alle turhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzcile berechnet.
Deutschland.
* Kassel, 6. Mai. In Bezug auf die bevorstehende Abreise Se. königl. Hoheit des Kurfürsten heißt cs jetzt, der Großherzog von Hessen werde hier eintreffen, um Se. königl. Hoh. nach Berlin abzuholen. Ein lebhafter Estafettenwechsel soll gegenwärtig zwischen hier und Darmstadt Statt finden, was bei der Dringlichkeit der Sache um so mehr bemerkt wird, als die von preußischen Beamten vortrefflich bediente telegraphische Verbindung ein viel kürzeres und besseres Kom- munikationsmittel darzubieten scheint. Uebrigens soll nicht Hr. Lometsch, sondern Hr. Hassenpflug — neben Hrn. v. Baumbach — Se. k. Hoheit nach Berlin begleiten. Was die gegen Hin. Hassenpflug schwebende preußische Kriminaluntersuchung betrifft, so ist diese, wie ein weit verbreitetes Gerücht behauptet, in ein neues, sehr interessantes Stadium getreten. Hoffentlich wird man bald Genaueres darüber erfahren. .
Berlin, 4. Mai. Sc. königl. Hoheit der Prinz Johann von Sachsen ist von Dresden eingetroffen und im Schlosse zu Charlottenburg abgestiegen.
Gießen, 3. Mai. Gestern Abend soll hier bei dem Regierungsdingcntcn, der auch bei der letzten Reichstagswahl als Wahlkommissar fungirte, von Darmstadt die Weisung cin- gegangen sein, eine neue Wahl für den Reichstag zu Erfurt an die Stelle Völkers vornehmen zu lassen. Diese Nachricht ist nicht unwichtig, einmal zur Beurtheilung der Stellung, welche die Negierung des Großherzogthums Hessen in der näheren Zukunft zum Bundesstaat einzunchmen gedenkt, und dann für das Fortbestehen, respektive die nahe Wiekereinbc- rufung des Parlaments überhaupt, die wenigstens die Regierung zu Darmstadt anzunehmen scheint. (F. I.)
Bingen, 3. Mai. So eben sandte unsere Landesfürstin zur augenblicklichen Linderung der Noth vorläufig zweihundert Gulden. Hr. v. Sagern von Rüdesheim erbot sich rm Auftrag dieses Nachbarorts zur Aufnahme obdachloser Abgebrannter. Zum Glück haben wir nicht nöthig, von diesem menschenfreundlichen Anerbieten Gebrauch machen zu müssen, was die Lüge am besten widerlegt, die man im „Mainzer Tageblatt" verbreitete, „es lägen Viele von Allem entblößt auf der Straße, und klagten dem Himmel ihr trauriges Geschick." Von den Anarchisten wird, wie gewöhnlich, auch dieser Trauerfall auf das nichtswürdigste ausgcbcutet, um den Haß der Armen gegen die Reichen aufzustachcin. Leute, die zu einer Partei gehören, deren Führer im Jahre 1848 die niedrigen Preise der Lebensmittel laut als ein Unglück le- zeichneten, glauben jetzt einen günstigen Augenblick benutzen zu können, um den Samen der Zwietracht auszustreuen. Sie werden sich aber verrechnen; man wird der Noth zu steuern wissen. Ein Individuum, das, als der Brand mit voller Wuth um sich griff, in der Rheingasse die Flammen durch Hinzutragen von Strob nährte, wurde so eben geschlossen nach Mainz gebracht. Einige andere, zu gleicher Zeit Verhaftete, wurden aus Mangel an Belastungsgründen wieder freigegeben. Wir hoffen, daß übermäßiger Weingenuß, der vielleicht durch mehrstündiges Löschen einigermaßen zu entschuldigen wäre, nicht aber vorsätzliche, teuflische Bosheit den Unglücklichen zu jener Gräucltbat verleitete.
Frankfurt, 4. Mai. Der Kongreß der Bevollmächtig
ten der deutschen Regierungen wird noch vor Ablauf der nächsten Woche in unserer Stadt eröffnet werden. Bis zu diesem Augenblicke kann man sich indessen nur noch in Vermuthungen ergehen, welche Staatsmänner berufen seien, Oesterreich bei demselben zu vertreten; behauptet wird aber, daß Justizminister v. Schmerling seinen Posten in Wien nicht werde verlassen können. — Was nun den für den 8. d. nach Berlin berufenen Kongreß der Fürsten der deutschen Union (hoffentlich werden aber auch die derselben beizählenden Freistädte dazu ein- gcladen worden sein) betrifft, so versichert man int Voraus, daß dieser sich für die Betheiligung an den Berathungen zur Revision der Bundesverfassung aussprechen werde. Bei dieser Veranlassung sei noch bemerkt, daß die Thätigkeit der Bun- keScentralkommission noch nicht die geringste Unterbrechung erfahren, auch keinerlei Entlassung von Beamten Statt gefunden habe. , (F. I.)
Frankfurt, 4. Mai. Wir vernehmen, daß die niederländische Regierung die Münchener Uebereinkunft im Namen des Großherzogthums Luxemburg und des Herzogthums Limburg für eine endgültige Verfassungsgestaltung abgelehnt, dagegen sich bereit erklärt hat, erforderlichen Falls auf ein Provisorium nach Maßgabe der Vorschläge vom 27. Febr. einzu- gehen, das sich aber nicht bis über den 1. Nov. hinaus zu erstrecken hatte. Die freie Stadt Hamburg hat auf die Vorlage derselben Münchener Uebereinkunft mit der Hinweisung auf ihren Beitritt zum Bündniß vom 26. Mai erwidert. Darnach sind die Aeußerungen baierischer und österreichischer Organe über den „allgemeinen Anklang", den die Münchener Uebereinkunft bei den deutschen Regierungen finde, zu beschränken. Oesterreich hat vielmehr, um eben dieser Uebereinkunft in Berlin Eingang zu verschaffen, Rußlands Verwendung für dieselbe vergeblich in Anspruch genommen. (D. Z.)
Frankfurt, 5. Mai. Die heutige Deutsche Zeitung beleuchtet in einem Artikel vom Main vom 4. Mai den von der österreichischen Regierung gemachten Versuch, sich bun- desrechtlich als Präsidialstaat wieder zu geriren und sogar eine Plenar-Bundesversammlung mit ter Androhung auszuschreiben , daß die sich ausschließenden Regierungen als die Bundestreue verletzende zu betrachten seien. Wenn man diesen Versuch als einen gänzlich rechtswidrigen zurückweise, heißt es, so halte man nur fest an der Geschichte und dem Rechte, und lasse sich sonst nichts „vorschweben", wie cs bei der österreichischen Regierung der Fall sei. Im Jahre 1815 habe Oesterreich den Vorsitz erhalten, weil der kailerliche Hof vor der Auflösung des deutschen Reichs die deutsche Kaiserwürde getragen, als die erste der beiden deutschen Großmächte galt und an Seelenzahl Oesterreich der bedeutendste deutsche Staat war. Seit der Zeit habe sich das Alles wesentlich verändert. Die Bundesversammlung und das alte Verhältniß ist von Oesterreich selbst vor zwei Jahren aufgelöst worden. Jetzt steht Preußen, welches gegenwärtig zur rein deutschen Macht erhoben ist, an Seelenzahl über Oesterreich. Seine Matriku- larbeiträge sind eben deßhalb höher, als die österreichischen. Was ferner Oesterreich, heißt es weiter, jetzt noch als europäische Großmacht bedeute, wollen wir hier unerörtert lassen, nachdem es durch russische Hülfe allein noch vermocht hat, Ungarn zu erhalten und die übrigen deutschen und außerdeut-