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Grundsätzen ein Werk zu ©taube komme, welches gerechten und billigen Ansprüchen allseitig zu genügen vermochte. Die kaiserliche Regierung dürfe erwarten, daß sämmtliche Genossen des Bundes dem Aufruf entsprech.» werden, und es sei diese Zuversicht durch die Erwägung gerechtfertigt , daß tu Onge# schlagcne Weg nicht nur bundesgesetzlich, sondern der einzige zum Ziele führende sei, und überdieß die zu fassenden Entschließungen zur Erfüllung der Buntcezwecke unerläßlich seien. Deßhalb könne auch keiner der Bundesgenossen seine Theilnahme und Mitwirkung verweigern, wenn er nicht aushören wolle, Mitglied des Bundes zu sein. (O. P. A.Z.)
Stuttgart, 1. Mai. 14. Sitzung der Lantesver- sammlung. 'Die VcrfassungSvorlagcn der Regierung sind so eben erfolgt. Der Dortrag des Ministers v. Schlayer ist im Allgemeinen folgender: Die Regierung bedauert, daß eine Annäherung zwischen ihr und der Versammlung durch die Besprechung der Kommissäre nicht herbeigeführt worden ist. Die Regierung verlangt die Beibehaltung des bisherigen Zwei- kammcrsystems, und die zwei Kammern müssen den Ausdruck zweier verschiedener Principien bilden. Ein Senat, Hervorge- gangen aus allgemeinen direkten Wahlen, wäre eine unerhörte Schöpfung , mit welcher Württemberg sich nur lächerlich machen würde. Es muß vielmehr nothwendig dem größern Besitz in ter ersten Kammer eine Vertretung gesichert werden, ebenso auch das Talent Raum darin finden, und nie wird sich die Regierung dazu verstehen, neuen Schöpfungen und Experimenten beizustimmen, welche eine erste Kamnier geradezu unmöglich machen. Bei der zweiten Kammer soll die Ent- schcivung der Wahl im Wesentlichen in die Hände der Mittelklasse gelegt werden, nicht aber in die der urtheil- und bc- sitzloskn Masse, bei welcher die blinde Leidenschaft den Ausschlag gibt. Das politische Wählen muß vielmehr geknüpft fein an eine gewisse Befähigung, welcher nicht jeder Volljährige erfüllt, die staatsbürgerliche Gleichheit verlangt die widersinnige Einrichtung allgemeiner Wahlen gar nicht. Die Verwerflichkeit des allgemeinen direkten Wahlrechts ist namentlich bei den Landleuien allgemein anerkannt, ebenso erkennt man es außer Württemberg als eine Kalamität, welche einen steten Kampf mit der Anarchie hervorruft. Das allgemeine Wahlrecht wäre nach der Ansicht der Regierung ein Verrath am Lande, und daraus wird diese nimmermehr eingehen. Der neue Entwurf schließt sich hinsichtlich der zweiten Kammer möglichst an die Verfassung von 1819 an, mit alleinigem Ausschluß der Ritterschaft. Die Vorschläge der Regierung stehen an Liberalität keiner andern Schöpfung nach, die ephemeren Einrichtungen einiger kleinen Staaten abgerechnet, und sie dürfen das Urtheil des In- und Auslandes nicht scheuen. Von der Mäßigung und Vaterlandsliebe der Volksvertreter wird cs abhängen, den allgemeinen Wunsch nach Wiederherstellung einer festen Ordnung zu erfüllen; geschieht dieß nicht, so ist die Regierung sich bewußt, im Interesse des Landes gehandelt zu haben, und dieses Bewußtsein wird sic sich auch ferner zu wahren wissen, indem sie das Staatswohl zur Norm ihres Handelns machen wird.— So weit der Vortrag des Ministers. Aus dem Entwürfe selbst ist hervorzuheben: Die erste Kammer besteht 1) aus den volljährigen Prinzen des königl. Hauses, welche im Lande wohnen; 2) aus 43 gewählten Mitgliedern, die Wahl erstreckt sich auf 9 Jahre, und alle 3 Jahre hat */9 vorschriftsmäßig auszutreten. Ein Wahlbezirk wird zusammengesetzt aus drei Oberamtsbezirken, in demselben sind eS 150 Wähler, von welchen die eine Halste die Höchstbestcucrten sind, die andere Hälfte von den Amts- korporationen gewählt werden. Bei der zweiten Kammer fällt, gegen bisher, allein die Ritterschaft weg, die 6 Prälaten, drei Vertreter der katholischen Geistlichkeit, Kanzler der Universität, Vertreter der 7 guten Städte bleiben. Das Wahlrecht für dieselbe kommt im Wesentlichen der Mittelklasse zu. Für die erste Kammer das zurückgclegte 40., für die zweite das 30. Lebensalter. Ocfsentliche Diener bedürfen keine Erlaubniß zum Eintritt. Jede der beiden Kammern hat auch die Initiative. Ausgabeposten können nicht über die Vorlagen der Regierung erhöht werden. Die Aufnahme dieser
Vorlagen seitens der Landesversammlung war, wie sich nad) allen Vorgängen denken läßt, von der Art, daß eine Verständigung unter allen Umständen ausgeschlossen erscheint. Es wird wahrscheinlich nächsten Montag die Verfassungökommis- sion ihren Bericht erstatten, welcher diese Vorschläge der Regierung einfach abwcist, indem die Art des Gebotenen die ausgesprochenen Erwartungen der Versammlung durchaus nicht befriedigt, und die Fragen nach der Gewähr der Verfassung und der Grundrechte, sowie nach dem Umfang der Verfassungsrevision gar nicht berührt sind. Dann steht noch die Regelung des Budgets aus, welche höchst dringende Frage die Versammlung nur mit einer Verneinung beantworten wird. Demnach werden nur noch ein paar Sitzungen zu halten sein. — Von Sigmund Schott wurde eine Interpellation angekündigt: Da die Württembergische Regierung dem Vertrage, betreffend die Bunrescentralkommission, beigetreten ist, ohne die verfassungsmäßige Zustimmung der Landesvertretung ein# zu ho len, und da dieser Vertrag jetzt abgelaufen ist, so wird gefragt, ob die würltembergische Regierung derzeit eine derartige Behörde anerkenne, und ob sie die Befugniß in Anspruch nehme, ohne Zustimmung der Stände in dieser Beziehung zu handeln?
München, 29. April. Da der Gesetzentwurf über das Einschreiten der bewaffneten Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung noch nicht berathen und sanktionirt ist, so enthält der neueste Polizeianzeiger eine interimistische Instruktion für solche Fälle. Bemerkenswerth ist darin, daß schon nach einmaliger Aufforderung des Osficiers, „wo möglich mit Trommelschlag oder Trompctenruf", falls dem Aufrufe nicht Folge geleistet wird, die bewaffnete Macht „verpflichtet" ist, gegen die Versammelten „zum Zwecke der Verhaftung, Zerstreuung und Verfolgung der Thcilirchmer angriffsweise zu verfahren." Auch kann die bewaffnete Macht, Linie oder Landwehr, „nach Maßgabe der an Ort und Stelle zu überlegenden Umstände mit oder ohne vorausgchende Warnung" in einzelnen genauer bezeichneten Fällen von der Hieb- oder Schußwaffe Gebrauch machen.
München, 30. April. Nachdem gestern noch der Finanzminister das Wort genommen halte zur Vertheidigung des Entwurfes und vorzugsweise der von vielen Seiten angegriffenen Kapitalrentcnstcuer, wurde die allgemeine Diskussion geschlossen. Heute begann die specielle Debatte. Alle Anträge, welche darauf zielten, die Kapitalsteuer zu beseitigen, wurden als präjudicirend angesehen und kamen vor Allem zur Abstimmung. Sie wurden sammt und sonders verworfen.
Oesterreich.
Wien, 30. April. (Telegraph. Depesche der A. Allg. Ztg.) Berichten von Samos zufolge ward der Aufstand von den dahin geschickten türkischen Truppen, »ach einem 48stünti- gen Kampfe, niedergeschlagen.
Wien, 30. April. (D. R.) Folgende telegraphische Depeschen sind gestern vom Statthalter in Triest an den Ministerpräsidenten Fürsten Schwarzenberg d. <1. 28. April eingc- troffen: 1) Die Konferenzen zwischen de Gros und Wyse dauern fort. Nächst Syra war ein heftiger Zusammenstoß von Seeräubern mit einem türkiichen Dampfboote und einer griechischen Korvette, wobei neun Seeräuber gefangen wurden. 2) Nachrichten der k. L Gesandtschaft aus Athen, 23. April, 9 Uhr Abends. Herr Gros war nicht im Stande, in mehreren Konferenzen mit dem englischen Gesandten fleh über die Basis eines Vorschlags zu verständigen, welche er dem griechischen Gouvernement hätte anbieten können. Er hat gestern eine Note Herrn Wyse mit einem Projekte übergeben, welches ihm annehmbar erscheint, und verlangte von Herrn Wyse, im Fall der Weigerung seine Zustimmung »ach London zu berichten. Der englische Gesandte verwarf diese Proposition. Die weitere Anlegung des Blokus der griechischen Häfen von Seiten Englands steht daher in naher Skussicht. — Dagegen wird aus Paris vom 30. April berichtet: England hat in der griechischen Frage die französischenVergleichs-Bedingungen angenommen.— Se.'Maj. der Kaiser von Rußland hat unter Begleitung schmeichelhafter Handschreiben dem Ministerpräsidenten Fürst Schwarzenberg