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Italien.
Turin. Auf Verfügung der Negierung, die in dieser Angelegenheit einen unter den jetzigen Umständen doppelt an< erkennenSwerihen Muth entwickelt, ist gegen den Erzbischof von Turin wegen seines mit Beschlag belegten Rundschreibens an die Geistlichkeit eine gerichtliche Untersuchung eingcleitet worden.
^ Fulda, 24. April. Gewiß mit Unrecht wirft man unseren guten Fuldaern vor, sie gingen mit der Zeit nicht fort, die Zeilbewegungen berührten sie nicht, als Katholiken wären sie zu konservativ, hätten keinen Sinn für Selfgovernment und was dergleichen Anschuldigungen mehr sind. Wir fühlen uns aufgefordert die Vertheidigung derselben zuweilen zu übernehmen. Zu diesem Ende wollen wir einer Stellenbesetzung gedenken, woraus man die Ueberzeugung schöpfen kann, daß ein Theil der Fuldaer, wenn auch keine geborenen, bereits im dritten Stadium oder wie man es anders bezeichnen will, der stichwörtlichen Errungenschaften, wir meinen der Brüderlichkeit, angekoinmen ist. Beim Landkrankenhause ist durch Pensionirung eines Beamten eine Vakanz eingetreten. Die Direktion dieses Institutes ist aus dem Verwaltungsbeamten Braun und dem Arzte des Institutes Medicinalrath Dr. Wiegand dermalen gebildet; die Stelle des Pensionärs wird provisorisch versehen. Als diese Sache bei der BezirtSdireklion angeregt, d. h. zur Wiederbesetzung der Stelle hingewirkt werden sollte, vernahm man die ausweichende Entschuldigung, bis zur Zurückkunft des Bezirks- direktors Rang, der dermalen auf einer kleinen Bußwall- fahrt nach Givßdeutschland in Erfurt ras enge Gäßchen aufsuchet, die Anträge beruhen zu lassen. Warums Der Bürgermeister Brann in Neustatt, Bruder des Verwaltungsbe- amten und DirektionS - Mitgliedes der Landkrankenhaus - Verwaltung war beim Ministerium um Uebertragung der Stelle ein- und die Eingabe der Bezirksdircklion noch nicht zur Kenntniß gekommen. Es wäre principiell gegen alle Brüderlichkeit gewesen, ein solches Gesuch nicht erst ab- zuwaricn. Das Ereigniß hat denn etwas Gek risch, wie man sich volksthümlich auSdrückt, bei den Betheiligten herbei- geführt und erregt um so mehr Aufsehen, als kein Mangel an tüchtigen Männern hier ist, die den Erfordernissen entsprechen können, welche von einem solchen Beamten erheischt werden. Hurrah! Die Brüder- und Gevatterschaft!
Rede des Abgeordneten v. Shbel in der Sitzung des Staatenbauses vom 17. v. M. über die unveränderte Annahme der von den Negierungen vorgelegten deutschen dieichsverfafsung.
Meine Herren! Wenn es richtig ist, daß mein geehrter Vorredner tZöpfl), so wie seine Gesinnungsgenossen, die vor ihm gesprochen haben, zu den Freunden der verbündeten Regierungen gehören — und ich darf dieß nicht bezweifeln, da das ganze Fundament der Beweisführung immer die Zusicherung, immer die Aufforderung an uns war, nach den Wünschen der Regierungen verfahren zu sollen — dann, finde ich, trifft auch hier das alte Sprüchwort vollkommen ein: „Möge Gott mich vor meinen Freunden bewahren; vor meinen Feinden will ich mich selbst schon schirmen". — Wir haben so eben eine ausführliche Deduktion über die korrekte Logik und die systematische Jurisprudenz vernommen, welche in der Frage des Vertrages zwischen den Regierungen und dem Parlamente zur Sprache komme; ich freue mich, nicht durch die Succession auf dieser Tribüne genöthigt zu sein, auf die Schlangen- Pfade dieser Logik und Jurisprudenz dem geehrten Vorredner folgen zu müssen; ich bin vollkommen zufrieden mit seinen eigenen Worten: daß, wenn die verbündeten Regierungen diese Wege seiner Jurisprudenz einschlügen, „die öffentliche Meinung sie mit ihrem Tadel, mit ihrem Abscheu verfolgen würde", — das denke ich waren die Worte des Vorredners. — 'Ich weiß nicht, warum uns jene Tiefen juristischer Erkenntniß ha
ben erschlossen werden müssen, wenn doch das letzte Ergebniß nur das war, daß das „Sicheinlassen" auf diesen Standpunkt uns und die Regierungen zu einem Gegenstände des Tadels und des Abscheues machen müsse. Es ist gesagt worden, es hätte eigentlich hier überhaupt nicht von einem Vertrage und von Folgen dieses Vertrages die Rede sein dürfen, da ein bindender Vertrag undenkbar sei, dessen Wirkungen nicht äußerlich erzwungen werden könnten. Wir haben sogar die Warnung vernehmen müssen, doch nicht von einer' solchen Zwingung zu reden, weil wir uns sonst eines revolutionären Standpunktes schuldig machten. Nun, meine Herren, so viel ich mich erinnere, von unserer Seite ist das Wort Zwang auf das ganze Verhältniß zwischen uns und den verbündeten Regierungen noch nicht angewandt worden. Wir sind der Ansicht gewesen, daß das Wort Zwang überhaupt unstatthaft sei, wenn es sich bei der ganzen Frage um nichts handle, als um die Erklärung, daß inan ein angebotenes Wort annehmen wolle. Wenn man dann hinzufügt, daß man dadurch die Offerenten für gebunden erachte, — mir in diesem Augenblicke gleich viel, ob juristisch oder sittlich gebunden, denn ich habe die Ueberzeugung, daß in den höheren politischen Fragen juristisches und sittliches Recht immer vollständig zusammenfallen, — wenn man also hinzufügt, daß man durch die Annahme die Offerenten für gebunden erachte, so verstehe ich nicht, wie man, ohne jene Offerenten auf eine unglimpfliche Weise zu charakterisiern, auch nur von der Möglichkeit eines Zwanges zu reden vermag. Ich glaube, es liegt ein volles Vertrauen zu den verbündeten Regierungen gerade in unserem Standpunkte ; gerade indem wir es für unmöglich erachten und für unmöglich erklären, daß die verbündeten Regierungen von jenem Worte und Vortrage abspringen könnten, gerade dadurch geben wir den Regierungen das beste Vertrauensvotum, das ich überhaupt für irgend eine Regierung auSzusprechen wüßte. Der geehrte Herr Vorredner hat aber nicht bloß die sittliche Stellung der verbündeten Regierungen in einer Weise cargc- stellt, die ich im Interesse der Regierungen selbst zurückzuwei- sen genöthigt war; er ist unglimpflich, so weit ich habe sehen können, auch mit der Kapacität der verbündeten Regierungen umgegangen, er hat es schlechterdings für unmöglich und undenkbar erklärt, daß 28 deutsche Regierungen einen Verfas- sungscntwurf, der Wochen und Monate lang berathen worden ist, in der Erwartung und Hoffnung hätten vorlegen können, daß der Reichstag diesen Entwurf unverändert acceptiren werde. Ich mag den Gedanken drehen und wenden, wie ich will, so komme ich doch nicht aus der Konsequenz heraus, daß nach dieser Annahme die Regierungen dem Reichstage einen Verfassungsentwurf verlegten, den sie selbst wissentlich für unvollkommen erachteten. Hatten sie ein selches Mißtrauen gegen ihr eigenes Werk bei der Verlage nicht, so fällt die ganze Voraussetzung des geehrten Herrn Vorredners hinweg und zusammen. Zudem bin ich überrascht gewesen, daß ein |o berühmter Lehrer des öffentlichen Rechts einige, gerade in unsere Frage unmittelbar einschlagende Aktenstücke tcs neuesten öffentlichen Rechtes bei dieser Voraussetzung so vollkommen mit Stillschweigen übergangen hat. Die Cirkularnote vom 28. Mai v. I., die, wenn ich mich recht erinnere, zwar von der preußischen Regierung allein, aber mit Zustimmung tämmt- lichcr übrigen Regierungen ausgegangen ist, sagt ausdrücklich, man wolle den Verfassungsentwurf vorlegen, nicht, wie der verehrte Vorredner versichert, in der Voraussetzung, daß er ihn abändern, sondern gerade umgekehrt, in der Hoffnung, daß der Verfassungsentwurf die Zustimmung des Reichstages finden werde. Und eben so bestimmt und kategorisch sprechen sich die übrigen Cirkularnoten der verbündeten Regierungen, sprechen sich die Protokolle des Vcrwaltungsrathcs und nicht, wie der geehrte Vorredner sagt, hier und da einige Mitglieder des VerwaltungsratheS, sondern der Verwaltungsrath als foD chcr, und — so viel ich weiß — einstimmig über das Vertragsverhältniß und. seine sittliche Bündigkeit auS. Ich erspare Ihnen die wörtliche Anführung dieser Stellen, weil sie in dem in Ihren Händen befindlichen gedruckten Ausschußbericht bereits in extenso enthalten sind. „DaS Recht jedes