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Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Freitag, 3. Mai 1850.^ ^M£« Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblall beiqcqeben. Die Atorgen-Ausgnbe wird von '/It bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckkardt'schcn und Dollmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonncnicntspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thir. 15 Sgr., wofür alle kurbessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzcilc berechnet.

Deutschland.

Berlin, 30. April. Der Staatsanzeiger enthält in sei­nem amtlichen Theile Folgendes: An des Königs Majestät. Die Hemmungen und Erschwerungen, welche für den Verkehr innerhalb Deutschlands dadurch herbeigeführt werden, daß die deutschen Postverwaltungen in Absicht auf den Postdieiest nach verschiedenartigen Grundsätzen verfahren, sowie die Erhöhung des Porto, welche durch die Zusammensetzung der verschiede­nen Porto-Tarife für die aus einem deutschen Postgebiete in ein anderes zu befördernden Post-Sendungen herbeigeführt wird, haben seit längerer Zeit die Nothwendigkeit erkennen lassen, sich mit den übrigen deutschen Postverwaltungen über einen einfachen und billigen Porto-Tarif und über gleichartige Verwaltungs-Normen zu verständigen. Die in diesem Sinne früher getroffenen Einleitungen waren nur thcilweise von ge­wünschtem Erfolge. Gegenwärtig bietet sich dagegen begrün­dete Aussicht zur vollständigen Erreichung dieses Zweckes dar, indem die k. k. österreichische Negierung sich zu deßhalbigen Ver­handlungen bereit erklärt und einen Bevollmächtigten zu die­sem Zwecke nach Berlin gesandt hat. Zwischen diesem und den diesseits ernannten Kommissarien ist der aUerunterthänigst beigefügte Vertrag verabredet worden, durch welchen ein den Verhältnissen entsprechender, im Wesentlichen mit dem preußi­schen Porto-Tarif übereinstimmender billiger und einfacher Porto-Tarif, eine vereinfachte Abrechnungsweise und gleichar­tige Normen für Regulirung der Transitverhältnisse und des Expeditionswesens herbeigeführt werden sollen. Diesen Ver­abredungen werden wie sich nach den bereits getroffenen Einleitungen mit aller Wahrscheinlichkeit annehmen läßt, die übrigen deutschen Postverwaltungen beitreten. Das für diesen Zweck durch die Tarifermäßigung zu bringende pekuniäre Opfer ist nur mäßig, da die von der Portoreduktion betroffenen Post­sendungen im Verhältnisse zu den im Innern des Landes ge­wechselten nicht zahlreich sind. Dieses Opfer würde sich über- dicß in keinem Falle haben vermeiden lassen, da eine Zurück­führung der Portotaxen für die Postsendungen nach und aus anderen deutschen Postgebieten auf ein richtiges Verhältniß zu den ermäßigten internen Taxen nicht länger zu umgeben ge­wesen wäre. Das Staatsministerium hat bei der Prüfung des Inhalts dieses Vertrags denselben den allgemeinen deut­schen Vcrkchrsiuteresscn eben so wie den besonderen Verhält­nissen deö preußischen Verkehrs entsprechend gefunden, und wir stellen Ew. königl. Majestät daher ehrerbietigst anheim: dem Vertrage durch Vollziehung der Ratifikationsurkunde und der im Entwürfe ehrerbietigst beigefügten Ordre die allerhöchste Genehmigung huldvoll ertheilen zu wollen." Erfurt und Berlin, 17. April 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. v. d. Heydt. Der Mi­nister der auswärtigen Angelegenheiten, v. Schleinitz.

In der Absicht, den von den Postanstalte« zu vermitteln­den Verkehr durch Ermäßigung der Taxe, Vereinfachung der Tarife und Expeditionsvorschriften und durch Gewinnung gleichförmiger Normen nicht nur für die beiderseitigen Lan­desgebiete, sondern wo möglich auch für das gesummte deut­sche Bundesgebiet zu fördern, haben zu Kommissarien ernannt und zwar: die königlich preußische Regierung: den Gcneral- Postamtsdirektor Heinrich Schmückert und den Geh. Postrath

Karl Adolph Metzner; die kais. königl. österreichische Regie­rung: den Rath der Generaldirektion der Kommunikationen, Anton Langer, welche Bevollmächtigte sich unter Vorbehalt höherer Genehmigung über die Grundlagen eines deutsch­österreichischen Postvereins verständigt haben. Es folgt hier­auf die aus 69 Artikel bestehende Ücbercinfunft.

Berlin, 1. Mai. Heute fand wiederum ein Minister­rath bei Sr. Majestät dem Könige im Schlosse Bellevue statt. Auch Hr. v. Ravowitz nahm an der Berathung Theil. Hr. v. Manteuffel wird die in mehreren Blättern als unmit­telbar bevorstehend angekündigte Reise nach den Provinzen wahrscheinlich nicht vor der Mitte dieses Monats antreten. Das mehrfach verbreitete Gerücht von einer beabsichtigten baldigen Einberufung der preußischen Kammern entbehrt jeber Begründung. Wir vernehmen, daß die preußische Regie­rung nunmehr beschlossen hat, die Aufforderungen zu einer schon seit einiger Zeit in Aussicht gestellten Zusammenkunft der dem engeren Bündnisse beigetretenen Fürsten erfolgen zu lassen. Der Kongreß würde jedoch, wie es heißt, nicht in Gotha, sondern hier in Berlin Statt finden, und zwar in kürzester Zeit (wie man versichert, am 10. d. M.) (D. R.)

Berlin, 1. Mai. Die Voss. Ztg. enthält folgende Mit­theilung : Es ist in den letzten Tagen viel davon gesprochen worden, daß durch Armeebefehl die deutschen Kokarden ver­schwinden sollten, worin man eine neue Wendung der preu­ßischen Politik hat erkennen wollen. Der wahre Sachverhalt ist der, daß an den Helmen die deutsche Kokarde nach wie vor verbleibe; es handelt sich hier nur um die Interims- Mützen. Da an diesen, welche auch sonst nicht mit einer Ko­karde geschmückt gewesen sind, eine Erneuerung der durch Ver­brauch unscheinbar gewordenen Kokarden nöthig war, hat das Kricgsministcrium Anstand genommen, die Kosten seinerseits zu übernehmen und die Anschaffung den Regimentskassen über­wiesen. Die Regimentskommandeure haben aber c' enfalls die Kosten ihren Kassen nicht aufbürden wollen, und eben so wenig die Anschaffung von den Einzelnen verlangen zu dür­fen geglaubt. So kommt cs denn, daß die unbrauchbar ge­wordenen Kokarden an den Interims-Mützen nicht wieder er­setzt werden. Allerdings ist die Gelegenheit im Einzelnen benutzt worden, um aus dem, was erlaubt war, eine Demon­stration zu machen. Diese gilt aber nur denen, welche die deutschen Farben zum Zeichen des Umsturzes gemacht; nirgend ist daran gedacht worden, einen Dcutfchlanv feindlichen Sinn an den Tag zu legen. Die preußische Armee wird immer bereit sein, wenn cs wirklich die deutsche Sache gilt. (D. R.)

Altona, 29. April. Syndikus Prehn ist heute von Kiel nach Kopenhagen zurückgereist.

Dresden, 30. April. Die Erklärung des Staatsnnni- sters Dr. Zschinsky in der heutigen Sitzung der 2. Kammer, zu welcher'weder in dem Ausschußberichte, noch viel weniger in der Debatte eine direkte Veranlassung gegeben war, wird allgemein als eine Provokation zu einem Bruche mit den Kammern angesehen. Die Tragweite derselben läßt sich in diesem Augenblicke noch gar nicht übersehen; aber ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich sie als den Anfangspunkt einer Reihe durchgreifender Maßregeln des Ministeriums bezeichne, auch die letzte Spur der Revolution von 1848 zu vertilgen.