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feine Bemerkung, daß Preußen sich nicht ablehnend nach Wien in der Jnlerimsfrage geäußert. Stüve schien eben nicht zum Besten orientirt. (K. Z.)

Berlin, 28. April. Obwohl noch keine ablehnende Antwort auf die preußischen Gegenvorschläge in verJnterims- frage von Wien hierher gelangt ist, so verbreitete sich doch gestern in diplomatischen Kreisen die Nachricht, daß Oesterreich sich anschicke, mit Zusammenberufung eines Kongresses zu die­sem Behufe einseitig vorzugehen. Diese Nachricht scheint be­gründet, sie enthält implicite die Ablehnung der preußischen Vorschläge, und deßhalb ist auch nicht daran zu zweifeln, daß Preußen seinerseits zu dem nothwendigen Schritte seine Zuflucht nimmt und die Fürsten der Union, so wie die Bevollmächtig­ten der freien Städte, welche dieser angehören, zu einem Kon­gresse beruft. Mir wird von glaubwürdiger Seite versichert, die betreffenden Einladungen würden in den nächsten Tagen erlassen. Der Zweck des Kongresses kann nur fein, die gemein­samen Maßregeln zu berathen, welche nothwendig sind, um die Entwickelung der deutschen Verfassungsfrage aus den Jah­ren 1848 und 1849 zu erhalten, so weit sie nämlich gesetz­mäßig ist, und also die Restauration der rechtsgültig aufge­hobenen früheren Bundesorgane zu verhindern. Es wird daher aus dem Kongresse die Bundesrevision in der Art vorbereitet werden, wie sie von Seiten der Union gefordert werden muß. (K. 3 )

Berlin, 30. April. Die hier befindlichen Reservisten des Gardekorps waren gestern zu einer Kontrolversammlung be- rusen, bei welcher Gelegenheit ihnen eröffnet wurde, daß für den möglichen Fall einer baldigen Mobilmachung ihre zurück­bleibenden Frauen 2 Thaler und ihre Kinder 15 Sgr. monat­liche Unterstützung im Unvermögensfalle erhalten würden.

Nachrichten aus Warschau melden, daß man der An­kunft des Kaisers Nikolaus daselbst zum 7. Mai entgegensetze und alle Vorbereitungen zu dessen Empfange treffe. In Folge der jüngsten Verhaftungen daselbst ist die Ertheilung von Päs­sen fast ganz eingestellt worden, nur einige Kaufleute und we­nige Ausländer waren in jüngster Zeit so glücklich, deren zu erhalten. (C. C.)

Berlin, 30. April. Nach zuverlässigen Mittheilungen aus Böhmen soll die Stimmung unter der dortigen Bevölke­rung keine für Preußen ungünstige sein. Man sehnt sich viel­mehr nach einer näheren Verbindung in industrieller und kom- mercieller Hinsicht und glaubt nicht an die Möglichkeit eines ernsteren Konflikts zwischen den beiden deutschen Großmächten.

C. C.

Berlin, 30. April. (D. R.) II. Excel!., der Mini­sterpräsident Hr. Graf v. Brandenburg und der Hr. Minister v. Manteuffel sind heute früh von Erfurt hier angckomnicn. Gegen Mittag fand eine Berathung im Slaatsministerim statt. Nach dem C. B. soll in Mecklenburg-Schwerin die Auflösung der Landesversammlung und die Oktroyirung eines Wahlgesetzes bevorstehen. Von derselben Korresp. wird^ mit# getheilt , der Verwaltungsrath der Union werde nach Berlin übersiedeln. Die Abendpost theilt Folgendes mit: Vorgestern fand beim englischen Gesandten Lord Westmoreland eine Kon­ferenz zwischen dem preußischen und dänischen Unterhändler statt. Dänemark eiklärte durch Hrn. von Pechlin, daß es das preußische Ultimatum zurückweise. Preußen soll die Unter­handlungen nicht mehr selbstständig weiter führen wollen, son­dern gänzlich der Bundeskommision zu überweisen die Absicht haben.

Kiel, 28. April. Der Syndikus Prehn, welcher gestern Abend hier eintraf, wird dem Vernehmen nach sehr bald wie­der nach Kopenhagen zurückkehren. So wenig man im Pu­blikum an einen Erfolg der Unterhandlungen glaubt, so scheint in den hohern Sphären doch die Ansicht von einer Möglich­keit noch vorhanden zu sein. Man sagt, daß unsere soge­nannten Vertrauensmänner in Kopenhagen auch mit dem dor­tigen russischen Gesandten Konferenzen gehabt haben. Daß mir den Abgesandten von der dänischen Regierung nicht bloß wegen Holstein, nne die dänischen Blätter gern glauben ma­chen wollen, sondern vorzugsweise über Schleswig verhandelt

wird, versteht sich von selbst, und ebenso gewiß scheint es, daß, wenn die Berliner Friedenspräliminarien in der That als ernstliche Basis fcstgehaltcn wären, die Verhandlungen schon, oder doch sehr bald abgebrochen sein würden. Von den nach Preußen zurückberufenen Offeneren sind die Haupt­leute v. Hagen, Baske und Wittich bereits wieder eingetrof- fen, um in unserer Armee zu verbleiben. Fast täglich sieht man dänische Kriegsschiffe in der Nähe unsers und des eckern- förver Hafens. (B.-H.)

Osnabrück, 28. April. Heute Morgen ist auf der Pa­rade unserer Garnison die (bereits erwähnte) Generalordre verlesen worden, der gemäß sie die schwarz-roth-goldenen Ko­karden abzul'gen bat.

Dresden, 30. April. Zweite Kammer. Heute am Jahrestage der Auflösung des vorigen Landtags hat endlich das Ministerium Zschinsty den gegenwärtigen Kammern ge­genüber eine kategorische und prägnante Erklärung" abgegeben. Auf der Tagesordnung befand sich nämlich der Bericht des ersten Ausschusses über den Gesetzentwurf des Abg. Dr. Jo­seph , die Abschaffung der Todesstrafe betreffend. Der Aus­schußbericht wie die Debatte faßte weniger das Materielle des Gegenstandes, als vielmehr das Formelle desselben, dieRechts- bcständigkeit der Frankfurter Grundrechte ins Auge. Im Laufe der Debatte ergriff der allein anwesende Slaatsminister Dr. Zschinsky in Betreff der Grundrechte zu einer umfassenden Ausführung das Wort, aus welcher wir folgende, ziemlich wortgetreue, höchst prägnante Stelle ausheben:Die Grund­rechte sind als Landesgesetz in Sachsen den übrigen Gesetzen gleich. Sie stehen nicht über der Verfassung, ja sie bilden nicht einmal einen Theil der letzter», sondern sie sind nur wie die sonstigen Landesgesetze zu betrachten. Das Gegentheil da­von ist nirgend ausgesprochen. Die im Bericht ungezogene Klausel *), welche sich im Eingunge der Grundrechte befindet, hat, du die Frankfurter Reichsverfassung, wovon die Grund­rechte einen Theil bilden, nicht ins Leben getreten ist, keine Wirkung, und es wird gewiß Niemand behaupten wollen, daß bloß wegen dieser Klausel die Grundrechte in alle Ewig­keit fortbestehen müßten und durch die Landesgesetze nicht ab# geändert werden könnten. Die Regierung wird daher auch hinsichtlich der Ausführung der Grundrechte das obenerwähnte Recht in Anspruch nehmen. Sie wird, wie ich hiermit er­kläre, die Best mmungen ter Grundrechte, welche sie für Heil­sam und dem Vaterlande zuträglich erachtet, gern und willig mitausführen helfen; sie wird Dieß aber nicht thun können, soweit sie die eine oder andere Bestimmung in den Grund­rechten für schädlich, für verderblich erachtet. Soweit Be­stimmungen der letztern Art, nach Artikel I. des zu den Grundrechten gehörenden Ausführungs - Gesetzes, bereits ins Leben getreten sein sollten, wird die Regierung die nöthigen verfassungsmäßigen Schritte thun, um jene Bestimmungen wieder zu beseitigen. Dieß wird auch geschehen mit denjenigen Bestimmungen, welche nicht auf Sachsen allein, sondern lediglich auf ganz Deutschland berechnet sind, soweit diese Bestimmungen nach der jetzigen Lage der Dinge, nach­dem nämlich die Frankfurter Reichsverfassung verworfen wor­den ist, nicht ohnehin als erledigt anzuschen sein dürften. Dasjenige, was in ganz Deutschland als Recht und nament­lich als Grundrechte gelten soll, kann erst durch ein künftiges Reichsgesetz, welches in ganz Deutschland Gültigkeit erlangt, festgesetzt werden." Diese wie es schien für die Kammer un­erwartete Erklärung machte anfangs auf dieselbe einen fast er­starrenden Eindruck; nachher rief sie eine Fluth von Protesten und Anklagen der stärksten Art hervor. Der Abg. Wizard aber brachte folgenden Antrag ein:Die Kammer wolle die heutige Erklärung des Staatsministers Dr. Zschinsky an einen Ausschuß zur Berichterstattung darüber verweisen, ob in dieser

*)Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grund­rechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der Einzclstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaats soll dieselben je auf# heben oder beschränken können."