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feine Bemerkung, daß Preußen sich nicht ablehnend nach Wien in der Jnlerimsfrage geäußert. Stüve schien eben nicht zum Besten orientirt. (K. Z.)
Berlin, 28. April. Obwohl noch keine ablehnende Antwort auf die preußischen Gegenvorschläge in verJnterims- frage von Wien hierher gelangt ist, so verbreitete sich doch gestern in diplomatischen Kreisen die Nachricht, daß Oesterreich sich anschicke, mit Zusammenberufung eines Kongresses zu diesem Behufe einseitig vorzugehen. Diese Nachricht scheint begründet, sie enthält implicite die Ablehnung der preußischen Vorschläge, und deßhalb ist auch nicht daran zu zweifeln, daß Preußen seinerseits zu dem nothwendigen Schritte seine Zuflucht nimmt und die Fürsten der Union, so wie die Bevollmächtigten der freien Städte, welche dieser angehören, zu einem Kongresse beruft. Mir wird von glaubwürdiger Seite versichert, die betreffenden Einladungen würden in den nächsten Tagen erlassen. Der Zweck des Kongresses kann nur fein, die gemeinsamen Maßregeln zu berathen, welche nothwendig sind, um die Entwickelung der deutschen Verfassungsfrage aus den Jahren 1848 und 1849 zu erhalten, so weit sie nämlich gesetzmäßig ist, und also die Restauration der rechtsgültig aufgehobenen früheren Bundesorgane zu verhindern. Es wird daher aus dem Kongresse die Bundesrevision in der Art vorbereitet werden, wie sie von Seiten der Union gefordert werden muß. (K. 3 )
Berlin, 30. April. Die hier befindlichen Reservisten des Gardekorps waren gestern zu einer Kontrolversammlung be- rusen, bei welcher Gelegenheit ihnen eröffnet wurde, daß für den möglichen Fall einer baldigen Mobilmachung ihre zurückbleibenden Frauen 2 Thaler und ihre Kinder 15 Sgr. monatliche Unterstützung im Unvermögensfalle erhalten würden.
— Nachrichten aus Warschau melden, daß man der Ankunft des Kaisers Nikolaus daselbst zum 7. Mai entgegensetze und alle Vorbereitungen zu dessen Empfange treffe. In Folge der jüngsten Verhaftungen daselbst ist die Ertheilung von Pässen fast ganz eingestellt worden, nur einige Kaufleute und wenige Ausländer waren in jüngster Zeit so glücklich, deren zu erhalten. (C. C.)
Berlin, 30. April. Nach zuverlässigen Mittheilungen aus Böhmen soll die Stimmung unter der dortigen Bevölkerung keine für Preußen ungünstige sein. Man sehnt sich vielmehr nach einer näheren Verbindung in industrieller und kom- mercieller Hinsicht und glaubt nicht an die Möglichkeit eines ernsteren Konflikts zwischen den beiden deutschen Großmächten.
C. C.
Berlin, 30. April. (D. R.) II. Excel!., der Ministerpräsident Hr. Graf v. Brandenburg und der Hr. Minister v. Manteuffel sind heute früh von Erfurt hier angckomnicn. Gegen Mittag fand eine Berathung im Slaatsministerim statt. — Nach dem C. B. soll in Mecklenburg-Schwerin die Auflösung der Landesversammlung und die Oktroyirung eines Wahlgesetzes bevorstehen. Von derselben Korresp. wird^ mit# getheilt , der Verwaltungsrath der Union werde nach Berlin übersiedeln. Die Abendpost theilt Folgendes mit: Vorgestern fand beim englischen Gesandten Lord Westmoreland eine Konferenz zwischen dem preußischen und dänischen Unterhändler statt. Dänemark eiklärte durch Hrn. von Pechlin, daß es das preußische Ultimatum zurückweise. Preußen soll die Unterhandlungen nicht mehr selbstständig weiter führen wollen, sondern gänzlich der Bundeskommision zu überweisen die Absicht haben.
Kiel, 28. April. Der Syndikus Prehn, welcher gestern Abend hier eintraf, wird dem Vernehmen nach sehr bald wieder nach Kopenhagen zurückkehren. So wenig man im Publikum an einen Erfolg der Unterhandlungen glaubt, so scheint in den hohern Sphären doch die Ansicht von einer Möglichkeit noch vorhanden zu sein. Man sagt, daß unsere sogenannten Vertrauensmänner in Kopenhagen auch mit dem dortigen russischen Gesandten Konferenzen gehabt haben. Daß mir den Abgesandten von der dänischen Regierung nicht bloß wegen Holstein, nne die dänischen Blätter gern glauben machen wollen, sondern vorzugsweise über Schleswig verhandelt
wird, versteht sich von selbst, und ebenso gewiß scheint es, daß, wenn die Berliner Friedenspräliminarien in der That als ernstliche Basis fcstgehaltcn wären, die Verhandlungen schon, oder doch sehr bald abgebrochen sein würden. — Von den nach Preußen zurückberufenen Offeneren sind die Hauptleute v. Hagen, Baske und Wittich bereits wieder eingetrof- fen, um in unserer Armee zu verbleiben. — Fast täglich sieht man dänische Kriegsschiffe in der Nähe unsers und des eckern- förver Hafens. (B.-H.)
Osnabrück, 28. April. Heute Morgen ist auf der Parade unserer Garnison die (bereits erwähnte) Generalordre verlesen worden, der gemäß sie die schwarz-roth-goldenen Kokarden abzul'gen bat.
Dresden, 30. April. Zweite Kammer. Heute am Jahrestage der Auflösung des vorigen Landtags hat endlich das Ministerium Zschinsty den gegenwärtigen Kammern gegenüber eine kategorische und prägnante Erklärung" abgegeben. Auf der Tagesordnung befand sich nämlich der Bericht des ersten Ausschusses über den Gesetzentwurf des Abg. Dr. Joseph , die Abschaffung der Todesstrafe betreffend. Der Ausschußbericht wie die Debatte faßte weniger das Materielle des Gegenstandes, als vielmehr das Formelle desselben, dieRechts- bcständigkeit der Frankfurter Grundrechte ins Auge. Im Laufe der Debatte ergriff der allein anwesende Slaatsminister Dr. Zschinsky in Betreff der Grundrechte zu einer umfassenden Ausführung das Wort, aus welcher wir folgende, ziemlich wortgetreue, höchst prägnante Stelle ausheben: „Die Grundrechte sind als Landesgesetz in Sachsen den übrigen Gesetzen gleich. Sie stehen nicht über der Verfassung, ja sie bilden nicht einmal einen Theil der letzter», sondern sie sind nur wie die sonstigen Landesgesetze zu betrachten. Das Gegentheil davon ist nirgend ausgesprochen. Die im Bericht ungezogene Klausel *), welche sich im Eingunge der Grundrechte befindet, hat, du die Frankfurter Reichsverfassung, wovon die Grundrechte einen Theil bilden, nicht ins Leben getreten ist, keine Wirkung, und es wird gewiß Niemand behaupten wollen, daß bloß wegen dieser Klausel die Grundrechte in alle Ewigkeit fortbestehen müßten und durch die Landesgesetze nicht ab# geändert werden könnten. Die Regierung wird daher auch hinsichtlich der Ausführung der Grundrechte das obenerwähnte Recht in Anspruch nehmen. Sie wird, wie ich hiermit erkläre, die Best mmungen ter Grundrechte, welche sie für Heilsam und dem Vaterlande zuträglich erachtet, gern und willig mitausführen helfen; sie wird Dieß aber nicht thun können, soweit sie die eine oder andere Bestimmung in den Grundrechten für schädlich, für verderblich erachtet. Soweit Bestimmungen der letztern Art, nach Artikel I. des zu den Grundrechten gehörenden Ausführungs - Gesetzes, bereits ins Leben getreten sein sollten, wird die Regierung die nöthigen verfassungsmäßigen Schritte thun, um jene Bestimmungen wieder zu beseitigen. Dieß wird auch geschehen mit denjenigen Bestimmungen, welche nicht auf Sachsen allein, sondern lediglich auf ganz Deutschland berechnet sind, soweit diese Bestimmungen nach der jetzigen Lage der Dinge, nachdem nämlich die Frankfurter Reichsverfassung verworfen worden ist, nicht ohnehin als erledigt anzuschen sein dürften. Dasjenige, was in ganz Deutschland als Recht und namentlich als Grundrechte gelten soll, kann erst durch ein künftiges Reichsgesetz, welches in ganz Deutschland Gültigkeit erlangt, festgesetzt werden." Diese wie es schien für die Kammer unerwartete Erklärung machte anfangs auf dieselbe einen fast erstarrenden Eindruck; nachher rief sie eine Fluth von Protesten und Anklagen der stärksten Art hervor. Der Abg. Wizard aber brachte folgenden Antrag ein: „Die Kammer wolle die heutige Erklärung des Staatsministers Dr. Zschinsky an einen Ausschuß zur Berichterstattung darüber verweisen, ob in dieser
*) „Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der Einzclstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaats soll dieselben je auf# heben oder beschränken können."