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19) Hat Derselbe hierbei Die Absicht gehabt, zur Tödtung Der Abgeordneten mitzuwirken? Ja mit 12 St.

20) Hat Der Angeklagte auf Den General Auerswald, nachdem dieser aus dem Garten herausgeführt worden war, einen Schuß abgefeuert, in Der Absicht, denselben zu todten? Nein mit 11 St.

21) Hat Der Angeklagte dadurch Dem General Auerswald Die im Anklageakt beschriebene, den Unterleib durchdringende Wunde beigebracht? Nein mit 11 St.

22) War diese Wunde von der Art, daß sie den Tod herbeigeführt haben würde, wenn dieser nicht durch den Schuß in Den Kopf eingetreten wäre? Ja mit 12 St.

23) Hat Der Angeklagte bei Der auf Die Tödtung des Generals Auerswald gerichteten Thätigkeit mit Ueberlegung gehandelt? Nein mit 12 St.

24) War Der Angeklagte bei seiner wider den General Auerswald gerichteten Handlung im gegenseitigen Einverständ­nisse mit Den übrigen Angeklagten, und zwar a. den Gen. Auers­wald zu tödten, oder b. nur Gewaltthätigkeiten gegen den­selben auszuüben? In Bezug auf a. Ja mit 9 St.

25) Ist Der Angeklagte nach der Auffindung des Gen. Auerswald zugleich mit anderen Bewaffneten in dasSchmidt- sche Haus gedrungen, um zur Aufsuchung und Ergreifung des Fürsten Lichnowsky mitzuwirken? Ja mit 12 St.

26) Hat Der Angeklagte an Der Fortführung des rc. Lich- nowsky nach der Stelle, wo auf diesen geschossen worden ist, sich betheiligt? Ja mit 12 St.

27) Hat er bei den in den Fragen 25 und 26 erwähn­ten Handlungen die Absicht gehabt, zu der Todtung Lich- nowskys mitzuwirken und zwar a. Die bestimmte Absicht, oder b. eine dergestalt unbestimmte, daß er die Möglichkeit einer bevorstehenden Tödtung des Lichnowsky einsah und Diese. ihm eintretenden Falles recht war? In Bezug auf a. Ja mit 12 St.

28) Hat Der Angeklagte Ludwig in Der Absicht, Den Für­sten Lichnowsky zu lödten, einen Schuß auf denselben abge­feuert? Ja mit 11 St.

29) Hat Der Angeklagte dadurch Dem Fürsten Lichnowsky Die im Anklageakt beschriebene, Den Rücken und Unterleib durchdringende Wunde zugefügt? Nein mit 5 St.

30) Hat diese Wunde Den Tod des Fürsten Lichnowsky zur Folge gehabt? Ja mit 12 St.

31) Hat Der Angeklagte Ludwig bei seiner auf Die Töd­tung des Fürsten Lichnowsky gerichteten Thätigkeit mit Ueber­legung gehandelt? Ja mit 12 St.

32) Ist der Angeklagte Ludwig bei seinen wider Den Für­sten Lichnowsky gerichteten Handlungen in gegenseitig bewuß­tem Einverständnisse mit Den übrigen Thätern gewesen und zwar a. Den Lichnowsky zu tÖDten, oder b. nur Gewaltthä­tigkeiten gegen denselben auszuüben? In Bezug auf a. Ja mit 10 St.

D. Hinsichtlich Ves Johannes Pflug.

33) Ist Der Mitangeklagte Johannes Pflug, Ackermann, von Ginnheim, am Nachmittage des 18. Septembers 1848 bewaffnet und mit anderen Bewaffneten in Garten und Haus des Kunstgärtncrs Schmidt cingckrungen, um dazu mitzu­wirken, die Abgeordneten Auerswald und Lichnowsky aufzu­suchen und sich derselben zu bemächtigen? Ja mit 10 St.

34) Hat derselbe an der Herausführung des Generals Auerswald aus Dem Schmidtschen Hause nach Der Stelle, wo er getödtet worden ist, sich betheiligt? Ja mit 12 St.

35) Hat derselbe bei den in Der Frage 33 und 34 er­wähnten Handlungen Die Absicht gehabt, zu Der Tödtung des Generals Auerswald mitzuwirken, und zwar entweder: a. Die bestimmte Absicht, oder b. eine dergestalt unbestimmte, daß er Die Möglichkeit einer bevorstehenden Tödtung desselben einsah und diese ihm eintretenden Falls recht war? In Bezug auf b. Ja mit 11 St.

36) Hat Derselbe bei seiner auf Tödtung des Gen. Auers­wald gerichteten Thätigkeit mit Ueberlegung gehandelt? Nein mit 8 St.

37) Ist Der Angeklagte bei seinen wider den Gen. Auers­

wald gerichteten Handlungen in gegenseitig bewußtem Einver- ständniß mit Den übrigen Thätern gewesen und zwar: a. den Auerswald zu tövten, oder b. um Gewaltthätigkeit gegen den­selben auözuüben? In Bezug auf b. Ja mit 11 St.

38) Hat der Angeklagte an Der Fortführung des Fürsten Lichnowsky nach der Stelle, wo auf diesen geschossen worden ist, sich betheiligt? Nein mit 11 St.

39) Hat ter Angeklagte hierbei Die Absicht gehabt, zu der Tödtung Lichnowsky's mitzuwirken, und zwar: a. die bestimmte Absicht, oder b. eine dergestalt unbestimmte, daß er Die Mög­lichkeit einer bevorstehenden Tödtung desselben einsah und diese ihm eintretenden Falls recht war? Nein mit 11 St.

40) Hat der Angeklagte, nachdem Lichnowsky bereits tödt- lich verwundet war, einen Schuß auf den Letzteren abgefeuert, in Der Absicht zu tödten? Nein mit 12 St.

41) Hat der Angeklagte bei seiner aus die Tödtung des Fürsten Lechnowsky gerichteten Thätigkeit mit Ueberlegung ge­handelt? Nein mit 12 St.

42) Ist der Angeklagte Pflug bei Den gegen Den Fürsten Lichnowsky gerichteten Handlungen in gegenseitig bewußtem Einverständniß mit Den übrigen Thätern gewesen und zwar: a. Den Lichnowsky zu tödten, oder b. nur Gewaltthätigkeiten gegen Denselben auszuüben? Nein mit 12 St.

E. Hinsichtlich d e s Matthias Körber.

43) Ist Der Mitangeklagte Matthias Körber, Schneider von Ginnheim, am Nachmittage des 18. Septembers 1848 bewaffnet und mit anderen Bewaffneten in Garten und Haus des Kunstgärtncrs Schmidt eingedrungen, um dazu milzuwir­ken, die Abgeordneten Auerswald und Lichnowsky aufzusuchen, um sich derselben zu bemächtigen? Ja mit 12 St.

44) Ist der Angeklagte bei diesen Handlungen in gegen­seitig bewußtem Einverständniß mit andern eindringeuden Per­sonen gewesen? Nein mit 12 St.

45) Hat derselbe während der Aufsuchung LichnowskyS vor dem Treibbause Wache gestanden? Ja mit 12 St.

46) War er sich dabei bewußt, daß es auf die Tödtung LichnowskyS abgesehen war? Nein mit 10 St.

47) Hat Der Angeklagte auf Anhcißung eines Dritten und in einem Die freie Willensbestimmung a. ausschließenden oder b. mindernden Zustande von Furcht Wache gestanden? In Bezug auf a. Ja mit 11 St.

48) War Angeklagter bei den fraglichen Vorgängen in einem Grade betrunken, daß er des Gebrauches seiner Ver­nunft nicht völlig mächtig war? Ja mit 12 St.

F. Hinsichtlich d es Ludwig Dietrich.

49) Ist der Mitangetlagte Luvw. Dietrich von Bockenhcim am Nachmittage des 18. Sept. 1848 eine Fahne tragend mit Bewaffneten in Garten und Haus des KunstgärtnerS Schmidt eingedrungen, um dazu mitzuwirken, die Abgeordne­ten Auerswald und Lichnowsky aufzusuchen und sich derselben zu bemächtigen? Ja mit 12 St.

50) Ist der Angeklagte bei diesen Handlungen in gegen­seitig bewußtem Einverständnisse mit anderen eindringenden Personen gewesen? Ja mit 10 St.

51) Hat derselbe den General v. Auerswald, als dieser aus dem Schmidtschen Garten herausgeführt wurde, mit der Fahne geschlagen? Nein mit 12 St.

52) Hat Der Angeklagte, als der Fürst Lichnowsky aus der Bornheimer Haide fortgeführt wurde, vor diesem die Fahne hervorgctragen und geschwenkt? Nein mit 12 St.

53) Hat Der Angeklagte bei den in Frage 51 und 52 erwähnten Handlungen das Bewußtsein gehabt, daß es auf Tödtung jener Männer abgesehen sei? Nein mit 12 St.

54) War Dietrich bei den fraglichen Vorgängen in einem solchen Grade betrunken, daß er des Gebrauchs seiner Vernunft nicht völlig mächtig war? Ja mit 12 St.

55) Ist anzunehmen, daß die Angeklagten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 in Folge^ der damaligen Zeitereignisse in einem« das Rechtsbewußtsein trübenden Geisteszustände, bei Begehung d-er fraglichen Handlungen sich befunden haben? Ja mit 12 St.

'Der Gerichtshof zieht sich zurück, um sich über die Klarheit des Verdikts Der Geschwornen zu berathen. Nach dessen Wie-