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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Sonntag, 28. April 1850 ^- i?l7* Morgen - Ausgabe.

Diese Zcitunq erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigcgebtii. Die Morgen - Ausgabe wird von */2ll bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kussel von 5 bis 7 Uhr erredirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckbardt'schen und Dollmann schen Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonncmcntspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr 15 Sgr., wofür alle turhcssischcn Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Deutschland.

Hanau, 26. April. (Proceß Auers wald-L i ch- nowsky.) Bei Eröffnung der Sitzung verlas der Präsi­dent den Entwurf der 54 an die Geschworenen zu richtenden Fragen. Auf mehrere Anträge über Abänderungen oder Zu­sätze von Seite der Vertheidigung entschied der Gerichtshof fast auf sämmtliche ablehnend; nur wurde noch eine 55. Schluß­frage beschlossen.

Die Geschworenen zogen sich um ll/4 Uhr zur Bera­thung dieser Fragen zurück.

Um 4 Uhr Nachmittags traten sie wieder ein. Der Ob­mann derselben, Herr Wilhem Lotz, von hier, tritt hervor und sagt, die Hand auf das Herz gelegt: Auf meine Ehre und mein Gewissen versichere ich vor Gott und den Menschen, daß die Erklärung der Geschworenen folgende ist:

I. Der Exceß zu Bockenheim.

1) Ist erwiesen, daß sich den 18. Septbr. 1848 vor dem Rathhause zu Bockenheim ein Haufen von Menschen versam­melt, unter Lärm die Herausgabe der auf dem Rathhause aufbewabrten Waffen begehrt hat, und daß der hcrbeigekom- mene Bürgermeister der Stadt Bockenheim zur Herausgabe der Waffen unter der Drohung aufgefordert worden ist, daß widrigenfalls die Thür des Rathhauses aufgcstoßen und die Waffen mit Gewalt geholt würden? Ja mit 10 Stimmen.

2) Haben die Mitangeklagten 1) Ludwig Dietrich, 2) Joh. Heinrich Gambel, 3) Friedr. August Schmidt, an dem vorerwähnten Vorgänge thätig Theil genommen? Nein mit 8 Stimmen.

3) Hat der Mitangeklagte Gambel insbesondere mit einem Hammer, den er in Händen gehabt, gedroht, die Nathhaus- thüre zu öffnen? Nein mit W St.

4) Sind die Angeklagten 1) Ludw. Dietrich, 2) Friedr. Aug. Schmidt bei dem fraglichen Vorfälle in einem Grade betrunken gewesen, daß sie des Gebrauchs ihrer Vernunft nicht völlig mächtig waren? Ja mit 12 St.

II. Die Verbrechen auf der Bornheimer Haide. A. I m Allgemeinen.

5) Ist erwiesen, daß am Nachmittage des 18. Septembers 1848 die beiden Abgeordneten zur deutschen Nationalver­sammlung , General v. Auerswald und Fürst Lichnowsky, welche sich zu Pferde aus der Stadt Frankfurt begeben, vor dem Friedberger Thore, vor einem sie verfolgenden Haufen Men­schen die Flucht ergriffen und sich im Hause des Kunstgärt- ners Schmidt auf der Bornheimer Haide versteckt hatten, dorthin von einem Haufen Bewaffneter verfolgt, nach gewalt­samem Eindringen der letztern in das Haus des Kunstgärt­ners Schmidt, in letzterem aufgesucht, gewaltsam herausgeführt und beide, nach vielfachen, schweren Mißhandlungen, sowie unter Zufügung der im Anklageakt näher beschriebenen Ver­wundungen, Auerswald in der Nähe des Schmidtschen Gar­tens, Lichnowsky etwas entfernter von diesem auf der Born­heimer Haide, dergestalt durch Schüsse getroffen wurden, daß Auerswald alsbald, Lichnowsky aber in der darauf folgenden Nacht den Geist aufgab? Ja mit 12 St.

B. Hinsichtlich des Mitangekagten Daniel Georg.

6) Ist der Mitangeklagte Daniel Georg, Schuhmacher von Ginnheim, am Nachmittag des 18. Septembers 1848 be­

waffnet und mit anderen Bewaffneten in Garten und Haus des Kunstgärtners Schmidt eingedrungen, um dazu mitzu­wirken, die Abgeordneten Auerswald und Lichnowsky aufzu­suchen und sich derselben zu bemächtigen? Ja mit 10 St.

7) Hat derselbe an der Herausführung des Generals v. Auerswald aus dem Schmidtschen Hause, nach ter Stelle, wo dieser getödtct worden ist, sich betheiligt? Nein mit 8 St.

8) Hat derselbe bei den in Frage 6 und 7 erwähnten Handlungen die Absicht gehabt, zu der Tödtung des Gene­rals V. Auerswald mitzuwirkcu und zwar entweder: a. die bestimmte Absicht oder b. eine dergestalt unbestimmte, daß er die Möglichkeit einer bevorstehenden Tödtung einsah und diese ihm cintretendewFalles recht war? In Bezug auf 6 zu b: Ja mit 8 St.

9) Hat derselbe bei seiner auf Tödtung des Generals v. Auerswald gerichteten Thätigkeit mit Ueberlegung gehandelt? Nein mit 12 St.

10) Ist der Angeklagte Georg bei seinen wider General v. Auerswald gerichteten Handlungen in gegenseitig bewußtem Einverständniß mit den übrigen Thätern gewesen, und zwar a. den v. Auerswald zu lösten oder b. um Gewaltthätig­keiten gegen denselben auszuüben? In Bezug auf a. Ja mit 9 St.

11) Ist der Angeklagte, nach Auffindung des Generals v. Auerswald zugleich mit anderen Bewaffneten in das Schmivtsche Haus eingedrungen, um zur Aufsuchung und ge­waltsamen Ergreifung des Fürsten Lichnowsky mitzuwirken? Ja mit 10 St.

12) Hat der Angeklagte an der Fortführung des Fürsten Lichnowsky nach der Stelle, wo auch dieser geschossen worden ist, sich betheiligt? Ja mit 11 Sk.

13) Hat der Angeklagte bei den in Fragen 11 und 12 erwähnten Handlungen die Absicht gehabt, zu der Tödtung Lichnowskys mitzuwirken, und zwar a. die bestimmte Absicht oder b. eine dergestalt unbestimmte, daß er die Möglichkeit einer bevorstehenden Tödtung desselben cinsah und diese ihm kintretenben Falles recht war? In Bezug auf a: Ja mit 10 St.

14) Hat der Angeklagte in der Absicht, den Fürsten Lich­nowsky zu tödten, einen Schuß auf ihn abgefeuert? Nein mit 10 St.

15) Denselben dadurch verwundet? Nein mit 10 St.

16) Hat der Angeklagte bei seiner auf die Tödtung des Fürsten Lichnowsky gerichteten Thätigkeit mit Ueberlegung ge­handelt? Nein mit 11 St.

17) Ist der Angeklagte bei den, gegen den Fürsten Lich­nowsky gerichteten Handlungen in gegenseitig bewußtem Ein­verständniß mit den übrigen Thätern gewesen, und zwar a. Ven Lichnowsky zu tödten, oder b. nur Gewaltthätigk»it gegen denselben auszuüben? In Bezug auf a: Ja mit 9 St.

C. Hinsichtlich des Peter Ludw rg.

18) Ist der Mitangeklagte Peter Ludwig aus Bockenheim am Nachmittage des 18. September bewaffnet und in Ver­bindung mit andern Bewaffneten in Garten und Haus des Kunstgärtners Schmidt eingedrungen, um dazu mitzuwirken, die Abgeordneten Auerswald und Lichnowsky aufzusuchen und sich derselben zu bemächtigen? Ja mit 12 St.