Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Sonnabend, 27. April 1850. ^ 196. Abend-Ansgabe.
Die „Baumbachsche" Note, wie sie sich selbst aus Bescheidenheit nennt, denn Hr. Alexander v. Baumbach hat die Ehre gehabt, sie zu unterzeichnen, und es gilt hier der Grundsatz: pater est, quemjustae nuptiae demonstrant, und welche aufdie Zukunft Deutschlands wesentlich einzuwirken bestimmt war, ist jetzt, nachdem sie diesen hohen Zweck nicht zu erreichen vermochte, den Weg alles Fleisches gegangen, nämlich in der Ober- Postamtszeitung abgedruckt worden. In einem halsbrechenden, großdeutsch monströsen Style, welcher lebhaft an den Verfasser des Haffenpflugschen Programms erinnert, beschäftigt sich dieses furchtbar langstengelige Aktenstück mit der sonderbaren Ausführung, daß man, um bas Bündniß vom 26. Mai und die deutsche Unionsverfassung innerlich zu stärken, nothwendig das Münchener Verfassungsprojekt als Grundlage der weiter einzu- leitenden Verhandlungen aufzunehmen habe, und — da sich allerdings das Erfurter Verfassungswerk mit diesem Beginnen nicht würde vereinigen lassen, selbiges vorläufig ganz auszusetzen und bevor es zu Stande gekommen, das Parlament nach Hause zu schicken sei. Der Herr Geschäftsträger, Kammerherr, Legationsrath und Freiherr v. Dörnberg ist ergebenst ersucht worden, von dem Inhalte dieses Aktenstückes der königlich preuß. Regierung alles Ernstes Kenntniß zu geben.
Den preußischen Ministern ist eine heitere Stunde gewiß recht sehr zu gönnen und unter diesem Gesichtspunkte hat die große Depesche des kleinen Alexanders auch eine gewisse Berechtigung gehabt. Er wird es dem großen Alexander nicht nachthun und keine Knoten durchhauen. Die preußischen Minister sind deßhalb auch nicht besonders aufgebracht gewesen und haben die Beleidigung, welche in dem Ansinnen eines WortbrucheS für sie liegen möchte, nachsichtsvoll übersehen. Hr. v. Manteuffel hat sich darauf beschränkt, seine Antwort von der Tribüne des Volkshauses in Erfurt zu geben, indem er die Münchener Uebereinkunft als eine Mißgeburt bezeichnete.
Die Versammlung in Erfurt hat das Verfassungswerk beschlossen, die preußische Regierung hat alle Umtriebe zurückgewiesen, auch den verlangten Kongreß rc. abgelehnt, in diesem Augenblicke wird sich mit den letzten Vorbereitungen beschäftigt, um den Bundestag ins Leben zu rufen: nichts konnte uns erwünschter sein, als daß jetzt zur nachträglichen Erheiterung dieses Elaborat Hassenpflugscher Staatsweisheit veröffentlicht wurde. Sit illi terra levis.
Deutschland.
* Hanau, 24. April. In der heutigen Sitzung des Schwurgerichts gab der Präsident sein Resumë. Die nächste Sitzung, in welcher die Geschworenen ihren Spruch zu fällen haben, ist auf übermorgen früh anberaumt. Bemerkenswerth war noch die Verwahrung des Obergerichtsanwalts Cöster gegen eine vom Präsidenten zurückgewiesene „quere Ansicht" des Hrn. Pflüger, welche eben nur dieser habe äußern können, rc. Pflüger hatte im §. 323 des Strafproceßgesetzes die Ansicht begründet gefunden, daß die Geschworenen auch gegen ihre Ueberzeugung stimmen dürfen und seinem Klienten den schlimmen Dienst erwiesen, dieses eigenthümliche Argument zu Gunsten des je. Ludwig geltend zu machen. Uebrigens ist rc. Pflüger heute vom Tische der Vertheidiger verschwunden.
6 Erfurt, 25. April. Siebenzehnte Sitzung b es Volkshauses. Eröffnung um 10*/4 Uhr. Der Präsident Simson. Es sind abermals zwei Beschwerden über das Kreisgericht in Mühlhausen eingegangen. (Heiterkeit.) Man geht zur Tagesordnung über. Es folgt die Be
rathung des Berichts des Verfassungsausschusses über die in Betreff der Beschlüsse beider Häuser noch bestehenden Differenzen. Der Ausschuß schlägt zunächst vor, dem zweiten und dritten Satze von §. 101, Nr. 6 folgende Fassung zu geben: diesem (dem Staatenhause) steht innerhalb des Gesammtbe- trages des ordentlichen Budgets, so wie derselbe auf dem ersten Reichstage oder durch spätere Reichsbcschlüsse festgestellt ist, das Recht zu, Erinnerungen und Ausstellungen zu machen. Wenn sich keine Uebereinstimmung der Beschlüsse in beiden Häusern Herstellen läßt, so soll in diesem Falle der des Volks- Hauses maßgebend sein. v. Linde beleuchtet die bisherigen Bestrebungen der zweiten Kammern in Deutschland, sich der Budgetbewilligung ausschließlich zu bemächtigen. So geschah es in Baden längst mit heftigen Angriffen gegen die „Hand voll Aristokraten und Junker." Endlich kam es in Berlin bis zur Steuerverweigerung. So groß war die Verwirrung ter Begriffe, daß die Frankfurter Nationalversammlung damals diesen Beschluß ausdrücklich kassirte, als ob sie dazu kompetent sei. (Bravo rechts.) Ich selbst habe im Interesse der guten Sache mich damals diesem Beschlusse angeschlossen-. Aber zugleich suchte man in Frankfurt den gleichen Zwang auf die Krone Preußen auszuüben, den diese eben in Berlin zurückgewiesen hatte. Man muthete ihr in einem Reichstagsbeschlusse geradehin zu, das Ministerium Brandenburg zu entlassen, und ein sogenanntes volksthümlichcs an seine Stelle zu setzen. Ich bin damals vielleicht das einzige preußische Mitglied gewesen, welches diesem Beschlusse widersprochen hat (oh! zur Linken). — Es ist in allen deutschen Staaten für ein Ministerium ungemein schwierig, die Kammermajorität für sich zu haben. Nichts wäre aber dann weniger staatsmännisch, als stets sofort nachzugeben; die Bewegung würde gar keinen Ruhcpunkt mehr finden, und die demokratischen Elemente würden Alles überfluthen. Welches Widerstreben auch zuerst einem Ministerium entgegentreten möge, welches den sogenannten Volkswillen entschieden durchkreuzt, cs wird nach und nach Achtung gewinnen. (Bravo rechts.) Ein Beispiel dafür bietet das Ministerium Brandenburg-Manteuffel; es hat mich für diese Männer begeistert, daß sie für ihr System ihre ganze Persönlichkeit eingesetzt haben. Nur auf diesem Wege ist eine Regierung möglich. (Bravo rechts.) Der Redner geht nun auf die Gefährlichkeit der Budgetbewilligung in den Händen einer einzigen Kammer ein. Die Beispiele liegen vor, daß dieß Recht nur gemißbraucht wird, um nach und nach alle Kronrechte zu ruiniren, und zu jeder beliebigen Zeit dem Fürsten eine Liste von Männern zu präsentiren, die einmal Lust nach einem Portefeuille für 6 Wochen haben. — Man hat dem Redner seine großdeutsche und konfessionelle Stellung vorgeworfen; er glaubt, baß jeder Staatsmann ein bestimmtes religiöses und politisches Glaubensbekenntniß haben muß, und leugnet nicht, das vorliegende Bundesstaatsprojekt nicht zu billigen. Dennoch stimmt er in dessen Interesse für ein unverkürztes Veto des Staatenhauses in Angelegenheiten des Budgets und gegen den Ausschußantrag. (Biavo rechts.) v. Vincke berichtigt den Vorredner, der die Stirn gehabt (der Präsident rügt diesen Ausdruck), sich als den einzigen Preußen hinzustellen, der den Anträgen gegen das Ministerium Brandenburg entgegengetreten. Er vei liest aus dem Frankfurter stenographischen Berichten einen von ihm, dem Grafen Schwerin, Herrn v. Rabowitz und Anderen cingebrachtcn Antrag auf motivirte Tagesordnung, v. Linde spricht Zweifel^ aus, ob diese Herren dann auch für ihren Antrag ge-