Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Freitag, 26. April 1850. J\2 195* Abend - Ansgabe.
Deutschland.
Hanau, 23. April. (Proceß Auerswald-Lich- nowSky.) Schluß. Staatsprokurator Schüler: Es seien Dinge von der Vertheidigung in den Kreis der Verhandlungen gezogen, welche nicht dahin gehörten. Der Redner behandelt zunächst die Vertheidigung Ludwigs. Wie wenig Anspruch auf Glaubwürdigkeit die letzte Erklärung Ludwigs habe, ergebe sich, wenn man sie mit seinem Benehmen und seiner Aeußerung , die er am Schlüsse der Beweisaufnahme gethan „das Papier ist geduldig, in den Akten kann Manches stehen" zusammenhalte. Die Vertheidigung Georgs habe die einzelnen verdächtigenden Umstände angegriffen, aber nicht auf den einzelnen Umständen, sondern auf dem Zusammentreffen aller beruhe die Ueberzeugung seiner Schuld. Nicht weil Georg sich den Bart abgenommen, weil er entflohen, weil diese Zeugen ihn hier, andere dort gesehen hätten rc. sei er überführt, sondern weil alle die Umstände, alle seine Aeußerungen und alle Zeugenaussagen sich auf ihn vereinigten. Der Vertheidiger Pflugs (Coster) hat eine Vorlesung über die politischen Verhältnisse gehalten, aber er hat Thatsachen angeführt, welche mit dem Verbrechen, welches hier verhandelt wird, völlig ungleichartig sind. Die Männer, von denen die Vertheidigung gesprochen, sind gefallen in Folge der Gesetze, gegen welche sie angekämpft haben, es sind Par- teihäupterz ich ehre die Trauer der Partei um ihren Verlust, aber ihren Tod mit jener Ermordung gleichstellcn, das heißt einen falschen Vergleich ziehen. Es ist ein sittlich schöner Satz der Väter, daß man die Todten nicht schmähen soll — sie sind geschmäht, geschmäht durch Angabe falscher Thatsachen, die man in das Gewand der Partei gehüllt hat, Lichnowsky hat, fast noch Knabe, in Spanien gekämpft, nicht für das Interesse eines Einzelnen, sondern für die Freiheit der navarresischen und baskischen Provinzen. Sein männlich kühner Charakter verschmähte auch in seiner spätern Stellung jede Feigheit; der Muth, mit welchem er seine Ansicht durch rasche Schlagfertigkeit der Gründe vertheidigte, zog ihm den Haß zu. Der Vertheidiger hat das Recht, sich auf den Boden der Partei zu stellen, Sie, meine Herren Geschwornen, dürfen es nicht, Sie stehen auf dem erhabenen Standpunkt des Richters. Ich will Ihnen den schroffen Gegensatz der Partei zur Partei zeigen und Sie werden die hocherhabene Stellung des Richters begreifen. (Redner verliest die Adresse der Wähler Lichnowsly's an die Nationalversammlung.) Er habe nicht geglaubt, daß der Vertheidiger nach seinem Widerruf der früheren Verdächtigung auf eine Anfechtung der Protokolle zurückkommen dürfe. Die in dieser Beziehung vorgebrachten Thatsachen seien unwahr. Was die Bemerkungen über die Zeugen betreffe, so knüpfe er (Redner) einen zu nachtheiligen Begriff an das Wort „Gauner", um damit einen Menschen zu belegen, wenn man so wenig Beweise in Händen habe, als der Herr Vertheidiger. Es sei eine arge Lieblosigkeit, einen Menschen für einen Vagabunden zu erklären, der wegen seiner Armuth sich durch seiner Hände Arbeit ernähre. Die ganze Argumentation des Vertheidigers falle auf seinen Klienten zurück, kenn von diesem habe der Zeuge den Ausdruck „maggait" bezeugt, nicht aber habe er ihn selbst angewendet. Die Beweggründe zum Verbrechen hätten in dem Bestreben gelegen, ihre eigene Lage zu verbessern, in dem knechtischen Anschmiegen an fremde Interessen. Die Vertheidigung habe von Begeisterung gesprochen, die Thäter wären mit den größeren Verhältnissen der
Politik unbekannt gewesen, er könne nicht Begeisterung sehen, wo schmähliche Flucht vor dem Rufe, die Feinde kämen, erfolgt, wo nur Furcht, nur Feigheit geherrscht. Gefühl für Ehre hätten die Thäter nicht haben können, sonst hätten sie nicht so ehrlos 'gehandelt. Möchten immerhin Aufreizungen Statt gefunden haben; ob denn die Angeklagten unvernünftige Wesen seien? Die Zeitverhältnisse könnten solche Thaten nicht entschuldigen, er frage die Geschworenen, ob sie, wenn in ihren Gemeinden, wohin wohl auch die Parteispaltung gedrungen, von einer Partei die besten Männer der andern gctödtet würden, um dieselben zu beseitigen, sie dieß nicht für ein Verbrechen hielten? Lassen Sie cs nicht dahin kommen, schließt der Redner, daß die Nachwelt sagt, cs gab in Deutschland Zeiten, wo man solche Verbrechen ungestraft ließ, ich will von Ihnen nicht ein Urtheil der Partei, nein! üben Sie Gerechtigkeit, die Sie dem Fürsten schuldig sind wie dem Bettler, dem Todten wie dem Lebendigen!
In der Nachmittagssitzung erhält zunächst der Vertheidiger Ludwigs, Hr. Pflüger, das Wort. Er spricht viel von seinem schlechten Gehör und Ter Möglichkeit, daß Schwab sich geirrt, sucht sodann daraus, daß Ludwig sich nicht als der Gewandte in der Verhandlung gezeigt, der auf einer Nadelspitze tanzen könne, zu beweisen, daß derselbe den Fürsten Lichnowsky nicht erschossen; entschuldigt seinen Klienten wegen des gestrigen Geständnisses, über welches von allen Seiten Bemerkungen gemacht wurden; im öffentlichen Verfahren sei es einem Angeklagten leichter zu gestehen. Sodann verliert sich der Redner in die Grundsätze des englischen, französischen und unseres Processes, hofft, daß die Geschwornen seinen Klienten freisprechen würden, wenn er die That auch begangen, und versichert, daß Ludwig sich entweder in Nothwehr befunden, als jener starke Mann ihm das Gewehr habe entreißen wollen, oder daß /der Schuß unverschuldeter Weise losgegangen. Auf die sehr sichtbare Privatunterbrechung des Officialanwalts Michael, der den Redner zu schließen ermahnt, ruft Pflüger: Hr. Michael glaubt, daß ich schließen müsse, weil ich eben um Freisprechung Ludwigs gebeten, ich bin hier in einer unglücklichen Lage, ich werde das an einem andern Orte auseinander setzen!—Obergerichtsprokurator Micha c): Der unglückliche Ludwig hat mich heute Mittag 1 Uhr gebeten, für ibn zu sprechen, er ist deßhalb unglücklich, weil die geführte Vertheidigung ihm nicht gefallen konnte; besonders bitte ich den üblen Eindruck, den Pflüger durch Anstiftung des Vogt, Unna und Hausmann hervorgerusen, aus dem Gedächtniß zu wischen, auch kann ich Ludwigs s. g. Geständnisse keinen Glauben schenken. Der Vertheidiger gibt zu bedenken, daß Ludwig schlecht erzogen, aber sonst ein gutmüthiger und ehrlicher Mann, und hebt hervor, daß dem Kuß, den ihm Buxwcilcr gegeben, nicht das geringste Gewicht beizulegen sei. Dieser habe sich entfernt gehalten, sei aus seinem Schlupfwinkel erst herausgekrochen, als Auerswald schon todt gewesen. Bei LichnowSky's Tödtung ebenfalls nicht in der Nähe, habe er gar nicht gewußt, wer gelchogen, er habe nur den ersten besten gepackt und geküßt. Das stemple Niemand zum Mörder! Er habe auch jeden andern in seiner hyänischen Freude küssen können. Redner glaubt, daß alle Zeugenaussagen gegen Ludwig auf Hörensagen beruhen. Ludwig sei als böser Mensch fixirt und an ihm nicht viel zu verderben gewesen, weil er noch ledig. Redner führt mit großer Weitläufigkeit alle Möglichkeiten aus, nach denen Schwab sich geirrt haben könne, deducirt hierauf, daß der, welcher dem Lehrer Schnepf