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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 26. April 1850. j\â 104. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr crpcdirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lnckhardt'schcn und Vollmann schen Buch - und Kunsthandlung. Der Abonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Naum einer Pctitzeile berechnet.

Deutschland.

Hanau, 22. April. Proceß Auerswald-Lich- nowsky. (Vertheidigung.) Zunächst redet Obergcr. - Refe­rendar Grimm für den Angeklagten Mathias Körber. Kör­ber gesteht die Theilnahme am Zuge und das Postenstehcn zu, er läugnet, bei Auerswald's Aufsuchen thätig gewesen zu sein. Ludwig allein spricht in dieser Beziehung gegen ihn. Der Ver­theidiger bestreitet dessen Glaubwürdigkeit. Die Anklage ist auf Beihülfe am Morde gerichtet, die Verhandlung ergebe nicht, daß er wußte, was vorgehen sollte, als er in den Garten kam. Anders bei Lichnowsky. Hier kannte er das Ziel, aber er entschloß sich nicht mit freiem Willen dazu. Von einem Anführer der Bewaffneten wurde er auf den Posten gestellt, das wilde Wesen des Mannes, die Furcht vor der wüthenden Umgebung bestimmte ihn. Körber mußte fürchten, als Verräther behandelt zu werden, die wuthentflammte Menge hatte gezeigt, wie sie mit Männern umging, die sie für Verräther hielt. Hr. Pflüger für Dietrich: Ich bringe wegen meines Unwohlseins ein Opfer und bitte um zehn Minuten Frist; ich kann nicht ich will doch. Es ist im Interesse der Ange­klagten von großer Wichtigkeit, daß ich die Zeit her leidend gewesen. Deßhalb habe ich das Material nicht bewältigen kön­nen, nicht aus Leichtsinn. Haben Sie Geduld mit mir. Was nun den Dietrich betrifft, so hat er sich dem Zuge angcschlos- sen. Er hat die Fahne bekommen, weil man ihn zu etwas An­derem nicht tauglich hielt. Ueberall war er unthätig , oder mit der Fahne beschäftigt. Die Fahne war sein Hauptgesichts- punkt, er suchte in der Fahne feine Aufmerksamkeit. Fort und fort ist er bei der Fahne, daß sie flattern möge. Die Anklage geht dahin, daß er mit Der Fahne auf Auerswald geschlagen. Daß er bei der Haussuchung geholfen, sagt Niemand. Zeuge Schmidt sagt zwar, Dietrich habe gesagt:Bitten Sie nicht für diese Leute!" Das sind Worte, die so häufig dazumalen gesprochen worden, daß Millionen wegen Achnlichen vor Ge­richt stehen müßten. Dagegen hat Dietrich eine Frau im Schmidtschen Hause beruhigt. In dem psychologischen Zustande Dietrichs liegt der Schluß, daß er gleichsam gezwungen oder- unbewußt dabei war. Was Körber und seine Behauptung betrifft, so hat er gesagt, daß der Fahnenträger einen rothen Bart gehabt. Dietrich hat aber einen blonden. Es kann ja Einer, der einen rothen Bart gehabt, einmal die Fahne ge­nommen und Auerswald geschlagen haben. Wenn Körber sagt, daß Dietrich die Fahne auf Auerswald entzwei geschla­gen, so ist das unwahrscheinlich. So etwas gleicht dem Diet­rich nicht. Er sah im Schmidtschen Hause auf Ordnung ja! Außerdem sagt Dietrich, daß er die Fahne unterwegs zer­brochen. Auch kann er die Fahne aus dem Pferde zerschla­gen haben. Körber steht sodann allein da; dieser war so trunken, daß er gefallen ist. Darauf kann man ein Urtheil nicht fällen. Also fällt dem Dietrich keine Beihülfe zum Morde zur Last. Dietrich hat sich hin- und herbewegt. Vielleicht ist er einmal aus Neugierde bei Lichnowsky gewesen. Das sieht man an seinem ganzen Aeußern. Soviel ist sicher! Ober­gerichtsanwalt Cöster, als Officialanwalt Dietrichs, bestreitet die dem letztern zur Last gelegten Anklagepunkte; das Ein­dringen in das Haus sei zunächst kein bewaffnetes gewesen, dann aber kein Eindringen im Sinne einer strafbaren Hand­lung, da Dietrich auf der Flucht sich befunden und sich in

dem Garten mit seinen Gefährten vereinigt habe. Gegen den Beweis der Mißhandlung spreche die bewiesene Anwesenheit Dietrichs im Schmidtschen Hause, die Unglaubwürdigkeit des gesetzlich als Zeugen unzulässigen Körber. Der Annahme, daß der Angeklagte Beihülfe zum Morte geleistet, stehe entgegen, daß cs nicht bewiesen sei, daß Dietrich Kenntniß davon ge­habt habe, Auerswald und Lichnowsky sollten getödtet werden und daß er hierzu eine fördernde Handlung ausgeführt habe. Nach Eröffnung der Nachmittagssitzung erhielt Hr. Pflüger für den Angeklagten Ludwig das Wort. Seine dreistündige Rede, die, wie er sagt,auf eine logische Vertheidigung und auf oratorischen Schmuck keinen Anspruch mache," greift ein­zelne Punkte und Thatsachen der Anklage auf, springt wieder davon ab und kommt auf seine eigene Betheiligung, auf die Einwirkung der Zeugen, und betheuert seine völlige Unschuld an Diesen Vorfällen. Nachdem Obergerichtsanwalt Michael erklärt hat, er werde, möge und könne nach der heute Morgen ohne seine Zuziehung abgegebenen Erklärung des Angeklagten Ludwig nicht sprechen, wirD Die Sitzung um 6 Uhr geschlossen.

Hanau, 23. April. (Proceß Auerswald-Lich- nowsky. Fortsetzung der Vertheidigung.) Dr. Löwen st e r n erhält für den Angeklagten Georg das Wort: Allerdings habe die Geschichte diese Ermordungen mit blutigem Griffel in ihr ewiges Register eingetragen, aber sie habe noch nicht Die Schlußworte gesprochen, es müssen ihr erst noch diese Verhandlungen angehören. Der Redner kommt auf die politischen Zustände des Jahres 1848 und schildert den 17. September, an welchem die Führer das Volk zum Fana­tismus gereizt hätten, dann den 18. September, an welchem Die ehernenAbkühlungsapparate" der Bajonette in Der Stadt, Barrikadenkampf und Aufregung in und um dieselbe gewü­thet. In diesem Augenblicke, als einer der bewaffneten Züge zersprengt worden, erscheinen Auerswald und Lichnowsky, man hält sie für Anführer, der Haß gegen den als Hauptredner der Reaktion allgemein bekannten Lichnowsky, das Toben der Kriegsmaschinen in der Stadt steigert die Wuth Der Menge und bringt es dahin, daß, als wie von der Hölle ausgespieen, jenes entsetzliche Weib und jener fanatische Rcligionslehrer ihre scheußlichen Aufhetzungen begannen, jene Männer getödtet wurden. Der Redner bemerkt, daß ein solches Ende solcher Männer in der Geschichte nicht zu den Ungewöhnlichkeiten ge­höre. Es war eine Art von Standrecht, auf welches die da­bei Statt gefundenen Gräuel ein trübes Licht werfen. Der Redner kommt nun auf Die Berechtigung Der Revolutionen. Die vom 18. September habe keine Berechtigung gehabt, er macht aber darauf aufmerksam, daß, wenn Dieselbe gesiegt, die Angeklagten nicht auf dieser Bank hier säßen. Der Redner schildert hierauf seinen Klienten als einen fleißigen braven Mann, dessen gutes Innere das Verbrechen verabscheue, seine Eitelkeit habe ihn zur Notabilität machen wollen, aber nicht um jeden Preis. Er ist stets eine untergeordnete Person ge­blieben. Die Betheiligung Georgs am Zuge und beim Su­chen nach Auerswald, daß Georg lebhaften Antheil am Zuge genommen, Munition vertheilt habe, sei wahr, der Wille des Zugs aber kein ernstlicher gewesen. Aeußerungen Georgs von Aushängen der Rechten und Stricken seien nicht bewiesen, außerdem auch leere Rodomontaken. Seine Anwesenheit im Schmidtschen Garten habe Körber bezeugt, dieser sei aber be-