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Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Donnerstag, 25. April 1850. v'V 193» Abend- Ausgabe.

Deutschland.

Hanau, 22. April. (Proceß Auerswalb-Lich- nowsky.) Staatsprokuralor Schüler erhält das Wort zur Begründung der Anklage. Meine Herren Geschwornen! Sie sind mit treuer Erfüllung Ihrer Pflicht Wochen lang den Verhandlungen gefolgt, die einen trüben Blick auf die sittliche Verwilderung unserer Tage thun ließen. Sie haben ein Ver­brechen in seinen blutigen Einzelnheiten schildern hören, das die Menschlichkeit aufs Tiefste verletzt, ein Verbrechen, began­gen gegen Vertreter der deutschen Nation, und zwar an dem Orte begangen, wohin sie durch den Willen der Ration ge­sandt waren. Sic haben sich überzeugt, daß falsche Gewichte in die Wagschale der Gerechtigkeit gelegt wurden, um Sie zu täuschen; Männer sind der Versuchung, falsches Zeugniß ab­zugeben, erlegen ; aber das ist der große Segen der Oeffent- lichkeit, daß die Lüge sich nicht mehr glcißncrisch in das Ge­wand der Wahrheit einhüllen kann. Sie sollten getäuscht wer­den, aber sie sind nicht getäuscht worden. Schlechte Zwecke erfordern schlechte Mittel; und so wurden Verdächtigungen ge­gen die Beamten erhoben, welche die Voruntersuchung geführt hatten. Sie kannten diese Männer nicht, allein als Sie jenen Knaben (Jean Rein) hörten, der zu einer Aussage gezwungen sein wollte, von deren Inhalt jedes Kind auf der Straße Aufschluß geben konnte; als Sie jene Frau (die Ehefrau Dietrich) vernahmen, die eine ihr auS Mitleid verabreichte Unterstützung als eine Bestechung verkehrte, da mußten Sie inne werden, daß jene Verdächtigungen ein plumpes Gewebe einer boshaften Verläumbung seien, gestrickt von ungewandten Händen. Sie haben auch die Männer, gegen die diese Ver­dächtigungen erhoben wurden, selbst gesehen und ihr festes bestimmtes Auftreten vor Ihnen, meine Herren, zeigte vollkom­men die Grundlosigkeit jener Verdächtigungen; mag diese Be­amten das Bewußtsein, ihre Pflicht redlich erfüllt zu haben und die Achtung aller Freunde der Gerechtigkeit für die ihnen wider­fahrene Unbill entschädigen. Es haben Versuche zur Verlei­tung zum falschen Zeugnisse Statt gehabt, aber diese Ver^ suche haben ein Beweismittel gegen die Angeklagten gebildet; denn nur die Schuld verbindet sich mit der Lüge. Nach die­ser Einleitung bezeichnet ter Staatsprokuralor drei Fragen als die von ihm zu beantwortenden, nämlich: 1. ob eine Tödtung Statt gehabt habe; 2. ob die Angeklagten der Theil­nahme an vielem Verbrechen überführt seien; 3. mit welchem Willen die Handlungen begangen seien. In Betreff ver ersten Frage führt er aus, baß durch die Gutachten der Aerzte und die Aussagen der Zeugen feststehe, daß eine Tödtung Statt gesunden. Auerswald habe 2 Schußwunden, die den Tod nothwendig zur Folge haben mußten, erhalten, die erste in den Unterleib, die zweite in den Kopf, welche letztere den Tod augenblicklich herbeigeführt, während Vie erste den Tod zwar an und für sich auch, doch so schnell nicht verursacht haben würde. Lichnowskp habe eine tödtliche Wunde in den Rük- kcn bekommen. Fest stehe, daß dem Leben Beider durch Ge­walt ein Ende gemacht worden sei; und darin sei der That­bestand des Verbrechens der Tödtung zu finden. Die Menge der beigebrachten geringeren Wunden und die Verschiedenar­tigkeit der Werkzeuge, mit welchen diese zugefügt, zeige, daß eine größere Mehrzahl ihren Willen zur Begehung des Ver­brechens vereinigt habe; eine bestimmte Verabredung liege zwar nicht vor, aber Beispiel und Aufforderung hätten die Gemeinschaftlichkeit des Willens herbeigeführt. Hierauf stellt er. den Verlauf der ganzen Handlung objektiv betrachtet dar

und geht dann zur Beantwortung der zweiten Frage über. Für die Theilnahme des Peter Ludwig an dem Verbrechen sprächen seine Handlungen nach dem 18. September, die sein Schuldbewußtsein bekundeten, er habe seine Heimath verlassen, sei ohne sichtbaren Zweck nach Mainz gegangen, habe sich in einem EiscnbahnhäuSchcn an der Taunuseisenbahn versteckt gehalten rc.; auch habe er in der Voruntersuchung anfänglich jede Betheiligung am Zuge geleugnet, und erst später nachge­geben, in den Schmidtschcn Garten gekommen zu sein; er habe aber die Wahrheit nicht bloß verborgen, sondern auch zu verfälschen gesucht, indem er den Mitangeschuldigten Dietrich zn falschen Angaben aufgefordert, und von Häußler verlangt habe, daß er nicht zu viel spreche. Außerdem habe Ludwig die Möglichkeit einer Wiedererkennung durch Verän­derung seines Aussehens zu verhindern gesucht. Die Bürger- garden-Mütze und ter Karabiner hätten aber die Wiedererken­nung ermöglicht; die verschiedenen Zeugenaussagen über die Kleidung des Ludwig glichen sich dadurch aus, daß man an­nehme, Ludwig habe seine Turnerjacke und über dieser seinen Rock angehabt. Als ferneres Beweismittel sei das allgemeine Gerücht, vas den Ludwig als einen der Mörder bezeichnet habe, zu betrachten. Der Redner führt nunmehr die einzel­nen direkten Zeugenaussagen gegen den Angeklagten auf, unter denen er besonders die des Schwab und Häußler hervorhebt, da diesen beiden Zeugen unbedingter Glaube zu schenken sei. Nach den Aussagen dieser Beiden falle dem Ludwig der erste Schuß ans Auerswald und der zweite auf Lichnowskp zur Last. Schließlich gibt er als ferneres Beweismittel die eigenen Aus­sagen des Angeklagten an, die dieser gegen sich selbst bei sei­nen Bekannten gemacht, und zeigt an dem frühern Leben des Angeklagten, daß er auch ein Mensch sei, zu dem man sich einer solchen That versehen könne. Oie letzte Erzählung des Ludwig widerlege sich selbst. Gegen den Angeklagten Jo­hannes Pflug führt der Staatsprokurator als Beweismittel auf: seine Handlungen nach dem 18. September, seine widersprechenden Angaben in der Voruntersuchung, so wie in der mündlichen Verhandlung, und dann die direkten Zeugen - Aussagen, welche ihn als einen solchen bezeich­neten, der sich hauptsächlich beim Aufsuchen und Mißhandeln der Abgeordneten betheiligt. Ob den Geschworenen die eine Zeugenaussage, wornach Pflug auf Lichnowskp geschossen habe, genüge, müsse er ihnen überlassen. Als Motiv der Handlungen des Angeklagten Pflug bezeichnet er die Zerrüt­tung des Vermögens des Angeklagten und dessen Hoffnung auf Verbesserung in dieser Beziehung. Zum dritten Mitangeklagten Daniel Georg übergehend, führt er^als Beweismittel gegen diesen auf: einmal dessen ganze Stel­lung bei den Ginnheimern zu jener Zeit, dessen Flüchtigwer­ken nach dem 18. September, dessen Bestreben, sich durch Veränderung der äußeren Gestalt unkenntlich zu machen und die Aussagen der gegen ihn ausgetretenen Zeugen, er macht namentlich die Geschworenen darauf aufmerksam, welche Ge­müthsbewegung sich auf dem Gesichte des Angeklagten bemerk­lich gemacht, als Weber, der Zeuge, der hauptsächlich in der Voruntersuchung gegen ihn ausgesagt, aufgetreten sei, und wie sich Freude in dem Gesichte des Angeklagten gezeigt, als We­ber als Opfer der Versuchung, als Opfer der eigenen Schwäche gefallen sei; auch die eigenen Geständnisse des Angeklagten, die er nach der That gemacht, stimmten mit den Zeugenaus­sagen überein. Als Motiv berührt der Staatsprokurator für diesen Angeklagten bezeichnend den Ehrgeiz, der ihm inne