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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Dinstag, 23. April 1850. J\g 188. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme -ter Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigrgeben. Die Morgen-Ausgabe wird von/al 1 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckkardt'schen und Vollmann'schen Luch - und Kunsthandlung. Der Abonncmentspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Naum einer Pctitzeilc berechnet.

Deutschland.

X Hanau, 17. April. Proceß Auerswald - Lichnowskp. Morgensitzung. Zunächst eröffnet der Präsident nach Beginn der Sitzung, daß die Verfügung, wodurch Obergerichtsanwalt Kuhl zum Officialanwalt des Angeklagten Ludwig bestellt worden, zurückgezogen und nunmehr Obergerichtsanwalt Mi­chael zum Vertheidiger dieses Angeklagten bestellt worden sei. Es wird hierauf der Zeuge B e ch t o l d wiederholt vernommen. Er gesteht zu, daß er nach seinen Vernehmungen in Bockcnheim auch in Frankfurt verhört worden sei und dort die ganze Ge­schichte erzählt habe. Daß er auch in Frankfurt gezwungen worden, davon wisse er nichts. Nachdem hiernächst das von der Staatsbehörde überreichte Frankfurter Prototoll, dessen Inhalt mit den in der gestrigen Sitzung vorgelesenen in Bok- kenheim über die Verhöre des Zeugen aufgenommenen Protokolle im Wesentlichen übereinstimmt, verlesen worden, erklärt Zeuge: dieses Protokoll sei richtig, seine darin enthaltenen Angaben seien wahr. Doch wisse er nicht, ob Angeklagter Pflug im Schmiktschcn Hause gewesen; dabei sei derselbe gewesen, als Auerswald aus dem Garten geführt worden sei, ob er den letztern angefaßt, entsinne er sich nicht. Er habe es gemeint, ebenso, daß Pflug gerufen,er muß todtgeschossen worden", weil ihm die Stimme bekannt vorgekommen; auch daß Peter- Ludwig geschossen, habe er gemeint. Beim Justizamt in Bok- kenheim sei er zu den bestimmten Angaben genöthigt worden, die er dann in Frankfurt wiederholt habe. Der Angeklagte Pflug bestreitet die auf ihn sich beziehenden Angaben des Zeu­gen. Es werden hiernächst nach einander vernommen der Kandidat der Theologie Schmidt von Worms, der stud. theol. S o m inerlav aus Reichskirchen und der Gymnasiallehrer Noire von Mainz. Sie erzählen, daß sie miteinander am Sonntag nach dem 18. September 1848 von Worms aus mit dem Dampfschiff nach Straßburg gereist seien. Auf demselben haben sich auch Flüchtlinge befunden, insbesondere habe Einer derselben mit blau und weiß gestreiftem Kittel, röthlichem Haar, kleiner untersetzter Statur ihnen von seiner Betheiligung am Frankfurter Barrikadenkämpfe erzählt. Ein anderer Flüchtling habe sich als den Mörder Lichnowskys be­zeichnet, insbesondere geäußert, er wäre an jenem Tage gern gestorben , nachdem er Lichnowskp ins ewige Leben geschickt. Näheres habe derselbe über die Ermordung nicht erzählt, und jene Aeußerung habe ihnen zunächst Den Eindruck gemacht, als sei sie eine Prahlerei. Zeuge Noire fügt jedoch hinzu, er habe später in jener Angabe des Flüchtlings keine Prahlerei mehr gefunden, da derselbe auf der Reise eine große Aengst- lichkeit und bei Erreichung des französischen Gebiets eine un­verkennbare Freude gezeigt habe. Alle drei Zeugen erkennen in dem Angeklagten Georg jenen Flüchtling mit dem Bemer­ken wieder, daß er damals keinen Bart getragen habe (Georg hatte nach dem 18. September seinen Bart abgeschoren). Der­selbe habe von seinen Familienverhältnissen gesprochen, insbe­sondere auch, daß eine Schwester von ihm in Frankfurt bei Pfarrer Friedrich diene. Georg erklärt, daß er sich einer Aeußerung, wie die Zeugen sie bekunden, durchaus nicht ent­sinne, eben so wenig, daß er mit den Zeugen zusammenge- troffen. Er sei zwar um jene Zeit auf dem Dampfschiff von Mannheim nach Straßburg mit Fritz gereift, auch

diene seine Schwester bei Pfarrer Friedrich in Frankfurt. Es müsse aber doch der Angabe der Zeugen ein Irrthum, eine Personenverwechselung zu Grunde liegen. Die Zeugen hätten einmal später bei Pfarrer Friedrich gegessen, und da seine Schwester gefragt, ob sie nicht einen Bruder habe, welcher nach Frankreich entflohen sei. Die Zeugen versichern, daß ihnen Pfarrer Friedrich gänzlich unbekannt sei, und fügen hinzu, daß der von ihm beschriebene andere Flüchtling die Angabe des Angeklagten Georg, daß er Lichnowskp ermordet, bestätigt habe.

Johannes Henning von Ginnheim hat in der Vor­untersuchung bestimmt und eidlich angegeben, am Abend des 18. September habe der Berliner im Wirthshause, das Trepp­chen genannt, wo u. A. auch Escherich, H. Pflug und Gisset anwesend gewesen, geäußert, er habe zwei Spione erlegt, er habe den Lichnowskp am Arm geführt und ihm gesagt, komm her, ich will dir deinen Freund noch mal zeigen, daß du ihm noch mal die Hand geben kannst, dann sollst du ein republi­kanisches Nachtessen genießen, habe ihm dann auch das Zünd­hütchen gezeigt, mit dem er habe erschossen werden sollen, der Lichnowskp wäre ein Hauptkerl bei den Rechten gewesen. Zeuge gibt an, daß er sich dieser Aeußerungen des Georg, der allerdings viel gesprochen habe, nicht erinnere, auch bei seiner Vernehmung in Bockcnheim habe er sich derselben nicht erinnert und das auch erklärt. Der Aktuar Hille habe aber gesagt, er müsse das wissen, und habe ihm vorgesagt, was er habe angeben sollen, und da habe er gesagt, er wolle es zu­geben. Auf Vorlesung seiner Verhörsprotokolle: Diese Pro­tokolle seien ihm vorgelesen und von ihm auch genehmigt wor­den. Auf wiederholte Vorhalte des Präsidenten, wie er, nach­dem er den Zeugeneid geschworen, die bestimmten Behaup­tungen als wahr habe aufstellen oder genehmigen können, wäh­rend er sich der fraglichen Thatsachen nach seiner heutigen eid­lichen Angabe nicht erinnert habe, beharrt Zeuge bei seiner vorstehenden Erklärung, und wird hiernächst auf den Antrag des Staatsprokurators wegen dringenden Verdachts des falschen Zeugnisses vom Gericht für verhaftet erklärt. Der Vertheidiger Cöster erklärt hierauf: Die Protokolle der Voruntersuchung seien unglaubwürdig, weil die Untersuchung durch den Aktuar Hille geleitet, die Verhöre von diesem gehalten worden seien und die Akten keine Spur einer richterlichen Thätigkeit ergä­ben, weßhalb durch Widersprüche zwischen den dermaligen An­gaben der Zeugen und dem Akteninhalt ein genügender Ver­dacht eines falschen Zeugnisses nicht begründet werde. Der Behauptung, daß die Akten keine Spur der richterlichen Thä­tigkeit enthielten, wird vom Staatsprokurator, sowie durch eine auf den Akteninhalt sich stützende Bemerkung des Präsidenten widersprochen.

Wilh. Horst von Ginnheim gibt nach, daß er seine in den Akten der Voruntersuchung enthaltenen Angaben, wonach Der Berliner am Abend des 18. September 1848 im Treppchen (im Berliner Dialekt) äußerte, er habe ihnen einsjejeben" und von einemrepublikanischen Nachtessen" sprach, welches die beiden Herren von ihm erhalten, gemacht haben könne. Er sei aber während des Verhörs bewußtlos gewesen, weil er vorher Apfelwein getrunken. Aktuar Hille habe Antworten verlangt, und ihm gesagt, er möge sich nicht ins Unglück stür-