Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Sonntag, 14. April 1850. VA- 173» Morgen - Ausgabe.
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Telegraph. Depesche der Neuen Hess Zeitung
Erfurt, am 13. April, Abends 5 Uhr. Das Volkshaus hat so eben die zur 3 ufttminu n g vorge- legte Verfassung des deutschen Reichs unbedingt und unverändert in namentlicher Abstimmung mit 125 gegen 89 Stimmen angenommen. Zuvor waren sämmtliche Anträge, welche auf vor gängige Berathung im Einzelnen hinausliefen, abgelehnt worden.
6 Erfurt, 11. April. Wir nehmen den gestern abgebrochenen Auszug aus dem Berichte des Verfassungs-Ausschusses des Volkshauses wieder auf, und gelangen zunächst zur Erörterung der innerhalb desselben gestellten verschiedenen Schlußanträge. Die unveränderte Annahme der Verfassung vorausgesetzt, bieten sich vorzüglich zwei Wege dar: 1) Die Versammlung macht durch ihre Zustimmung zunächst die Verfassung rechtsgültig, und richtet dann durch den Lerwallungs- rath an die Unionsregierung, welche rechtlich, wenn auch nicht thatsächlich, schon besteht, Anträge auf Abänderung der Verfassung in der durch §. 194 derselben vorgeschriebenen Form, über die nicht von jeder einzelnen Regierung, sondern lediglich von der einzuseßcnden der Union zu entscheiden ist. Diesem alle Schwierigkeiten beseitigenden Verfahren tritt keineswegs eine Inkompetenz der Versammlung entgegen. Daß das Parlament nur zur Berathung und Feststellung der Verfassung berufen werden sollte, beschränkte zwar die Kompetenz und Initiative der Versammlung, nicht aber das Recht der Regierungen, auch andere Vorlagen neben der Verfassung an die Versammlung zu bringen. Das Parlament ist kompetent, wenn ihm der Konsens der Regierungen zur Seite steht. Sofern jedoch dieser Weg Anstand finden sollte, zeigt sich 2) als das Angemessenste, daß das Vvlkshaus genau die Stellung den Regierungen gegenüber einnehme, in welcher die Regierungen sich dem Parlamente gegenüber befinden. So wie die Regierungen sich im voraus gebunden haben, unter dem Vorbehalte der Zustimmung des Parlaments, so möge auch das Haus im Voraus sich binden, unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierungen. Dasselbe möge die Verfassung ungeankert an- nehmen, sich aber demnächst zu Modifikationen derselben bereit erklären, dieselben bezeichnen und im Voraus seine Zustimmung zu denselben aussprcchen, im Falle die Regierungen sie annehmen werden. Es wird noch ein Schritt weiter gegangen und den Regierungen angeboren werden können, die Modifikationen sowohl im Ganzen als in einzelnen Punkten an- zunehmcn. Diesem zweiten Wege entsprach der Antrag des Referenten (Camphausen), die Versammlung wolle beschließen: 1) daß das Volkshaus dem Entwürfe der Verfassung vom 26. Mai, so wie des Wahlgesetzes und der Denkschrift vom 11. Juni v. J. unbedingt seine Zustimmung ertheile; 2) daß das Volkshaus ebenfalls der Additionalakte in unverändert ter Fassung zustimme; 3) daß aber, gleichwie die Regierungen sich unabänderl ch an den Entwurf der Verfassung gebunden haben, unter der einzigen Bedingung der Zustimmung des Reichstages, auch das Volkshaus sich binde an die zu beschließenden Modifikationen des Entwurfs, die cs den Regierungen anbiete, in der Art, daß es hiemit im Voraus seine
Zustimmung zu denselben ausspreche, wenn die Regierungen sie im Ganzen oder nur in einzelnen Punkten annehmen, daß hingegen bei Nichtannahme der Modifikationen oder einzelner derselben die betreffenden Bestimmungen des angenommenen Entwurfs zu Recht bestehen bleiben. — Es folgte hierauf im Ausschusse eine durch den Kommissarius des Verwal- tungsrathes angeregte Diskussion der Rechtsfrage. Derselbe erachtete die Rechtsansicht über das Erlöschen der Verbindlichkeiten der Regierungen in Folge von Abänderungsanträgen des Parlaments vor der Annahme der Verfassung für irrig, und die Betonung in dieser Beziehung für bedenklich. Es bestehe ein doppeltes Rechtsverhältniß, das der Regierungen zum Parlamente und das der Regierungen unter sich; das letztere betreffend sei zu bestreiten, daß eine einzelne Regierung durch Nichtannabme eines Abänderungsvorschlages zur Verfassung ihrer Verpflichtung den übrigen Regierungen gegenüber enthoben werde. Es müsse dann einfach auf die ursprüngliche Fassung der betreffenden Bestimmung zurückgegangen werden. Auch für die Entschlüsse der Regierungen sei es wünschenswerth, daß der Ausschuß sich hinüber völlig in's Klare setze. Einige Mitglieder schlossen sich der Ansicht deS Kommissarius an, und führten aus, daß selbst durch eine Nichtannabme von Seiten des Parlaments das Vertragsver- Hältniß der Regierungen unter sich nicht gelöst werde. Anderer Seils glaubte man, daß schon ter Gegenvorschlag auf einen bindenden Vorschlag den Proponenten entbinde; jedenfalls bestehe kein Zweifel, daß zwei Kontrahenten, die sich verbinden, einem Dritten einen Vertrag zum Zutritt vorzule- gcn, dann, wenn der Dritte nur unter Bedingungen zutreten wolle, auch unter sich nicht mehr gebunden seien; eine Annahme der Verfassung unter Vorbehalt löse das Ver- tragsverhältniß der Regierungen. Man ging hierauf an die Erörterung der einzelnen Anträge. Das Resultat ist bekannt. — Der übrige Theil des Berichts verbreitet sich über die Abänderungsvorschläge zur Verfassung im Einzelnen. Wir haben die wichtigsten bereits früher bezeichnet, und behalten uns (in näheres Eingehen bis zur bevorstehenden Specialdiskussion in der Versammlung vor.
8. H. Erfurt, 13. April. Der erste Schlachttag ist vorüber'. Den Reigen eröffnete Hr. v. Camphauken als Rese- rent, worauf Hr. v. Radowitz es als wünschensweKh erklärte, daß die Revision vor der Annahme der Verfassung Statt fände. Für den Patow - Botelschwinghschen Antrag sprachen: Bergfeld, Beckerath, Harkort, v. Vinke; dagegen : Minister v. M a n t e u ffc l, Hasselbach, v. P ri t t- w r h, Stahl und Urlichs. Wenn der Beelzebub aus der Hölle käme, so würde er nicht glänzender unt> beredter den Beweis führen können, daß der Mensch die Vernunft nur um deßwillen besitze, damit er untergehe, als das Stahl gethan. Die absolute Monarchie, das sei es, wohin man streben müsse, womit v. Vinke ihn vollständig fatal machte. Gegen 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen. — In der Fraktion Bahnhof ist der Beschluß gefaßt worden, heute zum Schluß zu gelangen. Man will nur noch drei Redner von jeder Seite hören. Sv weit sich die Sache übersehen läßt, erfolgt heute die Annahme der Nr. 1 d es Antrags, die A n n ahme der Verfassung en bloc mit 115 gegen 99 St.