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rung war eine durchaus ruhige. Gegen 4 Uhr Nachmittags verließ der Fürst die Stadt, um zu seiner in Baden - Baden weilenden Familie zurückzukehren. Der Abschied war ergreifend. Eine große Anzahl ergebener Bewohner der Residenz und der nächsten Umgebung und sämmtliche Staatsbiener, die in guten und schlimmen Tagen treu zu ihrem Herrn gestanden, hatten sich versammelt, um den geliebten Fürsten scheiden zu sehen und ihm ein dankbares Lebewohl nachzurufen. Nur das Magistratsgremium nahm an diesem Scheidegruß keinen Theil, nicht einmal eine Deputation schickte es an seinen Fürsten. — Am Morgen, unmittelbar nachdem der Fürst den Cessations- akt vollzogen hatte, theilte Freiherr v. Spiegel den versammelten Behörden das Besitzergreifungspatent Sr. Maj. des Königs von Preußen mit, und Regierungsrath Beier und Oberst v. Schenck nahmen die Beeidigung der Regierungsbeamten, des Magistrats und des hohenzollernschen Ossicierkorps vor. Das „Patent wegen Besitznahme des Fürstenthums Hohen- zollern-Hechingen und des Fürstenthums Hohenzollern-Sigma- ringen" durch Se. Majestät den König von Preußen lautet wie folgt:
Wir F r i e d r i ch W i l h e l m, von Gottes Gnaden, König von Preußen, Markgraf zu Brandenburg, souveräner und oberster Herzog von Schlesien, wie auch der Grafschaft Glatz, Groß- Herzog vom Niederrhein und von Posen, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, in Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg und Crossen, Burggraf zu Nürnberg, Landgraf zu Thüringen, Markgraf der Ober- und Niederlausitz, Prinz von Oranien, Neuenburg und Valendis, Fürst zu Rügen, Paderborn, Halberstadt, Münster, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Moers, Eichsseld und Erfurt, Graf zu Hohenzollern, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin, Lingen und Pyrmont, Herr der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg und Bülow, thun hiermit Jedermann kund: Nachdem das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen und das Fürstenthum Hohenzollern - Sigmaringen mittelst am 7. December v. I. abgeschlossenen und demnächst nach erfolgter Zustimmung beider Kammern Unseres Landtages ratificirten StaatsvertragcS an Uns als das erbberechtigte Haupt bes Hohenzollernschen Hauses von den Durchlauchtigen Fürsten und Herren, Herren Friedrich Wilhelm Konstantin und Herren Karl An ton, souveränen Fürsten zu Hohenzollern- Hechingen und Hohenzollern - Sigmaringen, Burggrafen zu Nürnberg, Grafen zu Sigmaringen und Beringen, Herren zu Haigerloch und Wehrstein rc., Unseren vielgeliebten Herren Bettern, mit allen Hoheils- und Regierungsrechten abgetreten und deren Einwohner ihrer Pflichten gegen ihre bisherige Landesherren ausdrücklich entlassen worden, Wir sonach in den Besitz der Stammlande Unseres Königlichen Hauses gelangt sind, so nehmen Wir diese oben bezeichneten Lande in Kraft des gegenwärtigen Patents in Besitz und cinverleiben dieselben Unseren Staaten mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit. Wir nehmen in Unseren Königlichen Titel zu dem bisher schon geführten Titel eines Grafen zu Hohenzollern noch die Titel eines Grafen zu Sigmaringen und Beringen und eines Hereen zu Haigerloch und Wehrftcin an. Wir lassen an den Grenzen zur Bezeichnung Unserer Landeshoheit die Preußischen Adler aufrichten, auch wo wir cs nöthig finden, Unser Königliches Wappen anheften und die öffentlichen Siegel mit dem Preußischen Adler versehen. Wir erklären hierdurch in den in Besitz genommenen Landen die Preußische Staatsverfassung für eingcführt, womit gleichzeitig die bisherige Vertretung des Landes ihre Endschaft erreicht. Wir beauftragen Unseren Regierungspräsidenten Frei- Herrn von Spiegel-Borlinghausen, die Besitznahme in Unserem Namen auszuführen und die solchergestalt in Besitz genommenen Lande Unseren Ministerialbebörden zur verfassungsmäßigen Verwaltung zu überweisen. Für die Regelung derjenigen Angelegenheiten, welche bas Verhältniß Unseres Königlichen
Hauses zu ben Häusern der Durchlauchtigen Herren Fürsten zu Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringeu betreffen, wird dem genannten Kommissarius Unser Vice-Ober- ceremonienmeister Freiherr von Stillfried -Rattonitz zur Seite stehen. Hiernach geschieht Unser Königlicher Wille. Gegeben Charlottenburg, den 12. März 1850. (gez.) Friedrich Wilhelm, (gegengez.) Graf von Brandenbmg. von Ladenberg. von Manteuffel, von der Heydt. von Rabe. Simons, von Schleinitz, von Stockhausen.
Oesterreich.
Wien, 8. April. Es machte heute einen freudigen Einbruck, baß aus Pesth gemeldet wurde, es solle mit Erhebung der den ungarischen Juden auferlegten Kontribution bis auf weiteren Beschluß innegehalten werden. — Von der bosnischen Grenze wird der „Agr. Ztg." vom 2. d. geschrieben: Am 1. d. M. haben die von Cassin aukgebrochenen Insurgenten bas Schloß Buzim ohne jedes Blutvergießen besetzt, indem der in der Feste Buzim befindliche Devisbey, Sohn des Muteselims Arnautovich denselben, die bei tausend Mann erschienen, die Thore öffnen und solche einziehen ließ. Heute siedelt derselbe von Buzim nach Bare und Ale Kedich ließ ihm zweihundert Pferde zutreiben, die seine Habseligkeiten nach Bare zu tragen haben, denn in Buzim hatte Arnautovich große Vorräthe an verschiedenen Getreidegattungen. Wohin sich nun die Insurgenten wenden werden, ist noch unbekannt, auch weiß man noch nicht, wer in Buzim Befehlshaber sei. — Von Pesth werden wieder 45 Urtheile gemeldet. — Ein ministerielles Blatt eifert heute wieder gegen die deutsche Union und ist dabei außer den falschen Argumenten noch der Umstand merkwürdig, daß so viele Worte einer Angelegenheit gewidmet werden, die man doch schon als verloren, als unbedeutend erklärt hat. — Die Nachricht, welche uns die norddeutschen Blätter bringen, daß Preußen Schritte mache, welche geeignet sind, die Zolleinigung mit Hannover u. s. w. herbeizuführen, berührt hier diejenigen unangenehm, welche Hrn. v. Bally, dem Don Quixotte del Economica confusa auls Wort geglaubt, daß Hannover geneigt sei, sich dem österreichischen Zollgebiete anzuschließen, wenn auch Preußen und Bückeburg zwischen der Umarmung liege. — Es mag übrigens unsern Industriellen nachgerühmt werden, daß sich die Ausgezeichneteren unter ihnen bereits von dem Schrecken erholt haben, den der erste Eindruck des österreichisch-deutschen Zolleinigungsprojektes hervorgerufen hatte.
Großbritannien.
London, 8. April. Das Parlament, dessen Arbeiten durch die Osterferien unterbrochen worden waren, hat dieselben heute wieder angefangen. Das Haus der Gemeinen beschäftigte sich mit dem Marine-Budget. — Aus Corfu erfährt man, daß am 20. März die Eröffnung der legislativen Kammer der jonischen Inseln Statt fand. Der Lord-Oberkommissär hat zum Präsidenten des Senats den Grafen Demetrio Salomon von der Insel Zante ernannt. (H. Z.)
Iekanntmachungen.
t297J Für Auswanderer.
H A W. Wirsing zu Grebenstein, bevollmächtigter Agent für Fr. Wm. Bödeker jun., H. Aug. Heineken Nachfolger in Bremen, welcher nach Nord-, Centro- und Südamerika, Süd-Australien und allen sonstigen Häfen der Welt, namentlich aber nach
N e w y o r k, Philadelphia, B a l t i m o r e, C h a r l e ft o n re.
große, schöne, besonders für Passagicrfahrt gebaute,. kupferfeste und gekupferte, mit Lebensmitteln reichlich versehene Schiffe abfertigt, empfiehlt Auswanderern hierdurch nicht nur besonders billige und gute Ueberfahrts - Gelegenheit, sondern ist auch zur Schließung bündiger Ueberfahrtsverträge ermächtigt.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Truck von Friedr. Scheel in Kassel.