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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 12. April 1850.

W 170.

Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Untcrhaltungsblatt betgegeben. Die Morgen-Ansgabe wird von/2ll bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bet allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckbardt'schen und Vollmaiin'schen Buch- und Kunsthandlung. Der Äbonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Lhlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Pctitzeile berechnet.

Deutschland.

C Erfurt, 10. April. Was wir gestern über die Aeu­ßerungen der preußischen Minister nach ihrer Rückkehr von Berlin meldeten, können wir heute dahin bestätigen und er­gänzen, daß dieselben das fortwährende entschiedene Festhalten Preußens am Bundesstaate bekundeten, ohne jedoch positiv und kategorisch einem der bisher in den Verfassungsausschüsscn für das nächste Vorschreiten vorgeschlagenen Wege den Vorzug zu geben. Der heutige Leitartikel der bekanntlich halbofficiellen Erfurter Zeitung bezeichnet als das einfachste, naturgemäßeste und daher der preußischen Regierung willkommenste Verfahren, daß das Parlament die Bestimmungen des Verfassungscnt- wurfs einzeln prüfe, und die zu beschließenden Abänderungen den Regierungen vorlege also den von der Rechten und dem Centrum beantragten Weg. Jedoch verbürge auch der im Verfassungsausschusse des Staatenhauses angenommene Vor­schlag eine sorgfältige Revision der einzelnen Bestim­mungen des Verfassungsentwurfs, und auch er lasse den Regierungen das letzte Wort der Entscheidung, ohne dadurch die Verwirklichung der Verfassung selbst zu ge­fährden. Die preußische Regierung werde daher auch diesem Wege ihre Zustimmung nicht versagen, obgleich sie den erstern für den bessern halte. Die preußischen Minister werden natürlich nicht in ihrer amtlichen Eigenschaft, sondern nur als Abgeordnete im Volkshause ihre Ansicht darlegen können; es ist zu erwarten, daß dann Hr. v. Manteuffel die sofortige Revision dringend befürworten, jedoch zugleich andeutcn wird, daß nach der Auffassung seiner Regierung auch die Annahme eines der vermittelnden Anträge der Herren v. Bodelschwingh und v. Patow eine weitere Verständigung nicht absolut auS- schließe. Man hofft, daß die ganze übermorgen beginnende Verfüssungsdebatte im Laufe der nächsten Woche sicher werde zu Ende geführt werken, obwohl, wenn man an die Revision gelangt, eine Annahme der sämmtlichen Ausschußvorschläge Lu bloc schwerlich mit der Geschäftsordnung und dem parla­mentarischen Herkommen im Allgemeinen vereinbar ist (?). Vielmehr wird hier auf alle von einzelnen Abgeordneten noch weiter cingebrachte Amendements eingegangen werden und so der von der rechten Seite her erhobenen Forderung einer Re­vision im Einzelnen Genüge geschehen müssen (??). Wir kommen hier jutf die bereits gestern gegebene Andeutung zu­rück, daß ein Theil dieser noch einzubringenden Modifikationen von den preußischen Ministern unterstützt werden, und ehre Annahme von wesentlichem Einflüsse auf die hetzten Erklärun­gen der preußischen Regierung sein dürfte. Denn daß dieselbe auch bei Annahme der Verfassung vor der Revision sich nicht durch einen bloßen Parlamentebeschluß gebunden glauben, sondern vielmehr in jedem Falle die letzte Instanz vorbehalten wird, dieß dürfte nicht fraglich sein. Entspricht die Revision aber ihren Absichten, so wird sie alle bloß formellen Fragen, und^auch die dieses ihr zustehenden letzten Veto nicht urgiren.

- Dieß scheint uns nach dieser Seite hin die gegenwärtige Lage der Dinge. Es liegt uns der gedruckte Bericht des Verfassungsausschusses des Volksbauses vor. Den die Grund­rechte betreffenden von Herrn Goltdammer verfaßten Theil sparen wir einer späteren Erörterung auf. Für alle übrigen Theile ist Herr Camphausen (Köln) Berichterstat­

ter, und seine Arbeit ist ein Muster lichtvoller, auf alle der Erwägung unterliegenden verwickelten Verhältnisse rücksichts­voll eingehender Behandlung. Der Bericht wendet sich sofort zu der den Kern der Ausschußberathungen bildenden Frage: Soll dem Volkshause empfohlen werden, zu beginnen mit der Annahme der Vorlagen der Regierungen in unveränderter Fassung ohne Bedingung und ohne Vorbehalt? Es werden die Gegengründe kurz zusammengestcUt: der Verfassungsent­wurf ist mit erheblichen Mängeln behaftet- er ist auf einen Bundesstaat von weit größerer Ausdehnung berechnet, seine Grundrechte sind abweichend von denen der preußischen Ver­fassung ; der Versuch, in dem Reichsoberhaupte die ausführen­den und legislativen Funktionen zu trennen; die ersteren dem Reichsvorstande, die anderen dem Fürstcnkellegium zuzutbei- len, ist gewagt und schwer vereinbar mit den Bedingungen einer parlamentarischen Regierung. Vielen erscheint die Kom­petenz der Reichsgewalt als zu ausgedehnt, Andere sehen sie zwar verschwenderisch mit Rechten, aber sparsam mit Mitteln ausgestattct, jenen Rechten Nachdruck zu verleihen :c. End­lich wird die sofortige unveränderte Annahme von dem Kom- missarius des Verwaltungsratycs dringend widerrathen.

Hierauf werden die Grünke für diese Annahme en bloc ausführlich entwickelt. Sie liegen zunächst in dem Verhältniß zu Hannover und Sachsen. Sollte behauptet werden, daß die Festhaltung eines formellen Rechtes diesen Staaten gegen­über keinen großen Werth habe, da cs doch schwerlich bcab- sichligt werde, demselben durch materiellen Zwang Nachdruck zu geben, so ist zu antworten, daß für ein heute nicht geltend zu machendes Recht sehr leicht bald der Tag erscheinen kann, wo cs mit gutem Erfolge geltend zu machen ist. Ferner ist die rasche Einsetzung einer Unionsregierung dringendes Bedürfniß. Die schwerfällige Organisation des Verwaltungs- rathes, in welchem jedes einzelne Mitglied ein Veto in An­spruch nehmen zu können glaubt, erneuert alle Leiden des Bundestages und des Zollvereins. Den Gegnern des Bun­desstaates auswärts steht nicht ein geschlossener Körper mit einer dirigirenden Spitze, sondern nur ein unorganischer Ver­ein von 28 Gliedern gegenüber, wovon dieses oder jenes ab­zulösen man weder die Hoffnung noch das Bestreben aufgibt; es ist zweifelhaft, wie lange selbst Preußen noch in der un­entschiedenen Stellung auszuharren vermag, welche ihm die Unentschlossenheit und selbst der Zweifel über den Abschluß des Bundesstaates auserlegt. Nur die einfache Annahme der Verfassung macht die sofortige Einsetzung einer endlichen defi- nitivcn Regierung möglich. Der Bericht geht zu einer ausführlichen Begründung der Rechtsansicht fort, daß die Zu­stimmung des Parlaments den Verfassungsentwurf vom 26. Mai ohne Weiteres zu einem für alle ihm zugetretenen Staaten verpflichtenden Gesetze erbebe. Dieß wird aus dem Bundes- statut, aus der Denkschrift u. s. w. deducirt. Auch der Kom- missarius des Verwaltungsraths hielt dieß für unzweifelhaft. Also in den Händen des Parlaments rubt allein und aus­schließlich die Macht, die rechtliche Existenz des Bundesstaates zu beschließen, und in dieser seiner besonderen Stellung wird es die wichtigsten und entscheidenden BcstimmungSgründe für den zu fassenden Entschluß finden. Diese Stellung ist in der That so einzig in der Geschichte, daß die kommenden Ge-