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Krankheit oder unglücklicher Zufall. Tödtung durch fremde Hand sei möglich und wahrscheinlich durch Festhaltung des Gegensatzes und direkte Gründe: Lage der Zunge, Fissur am Schädel. Wahrscheinlich sei Betäubung durch einen Schlag auf den Kopf und mit Hülfe dieser Betäubung Erdrosselung. Vierte Frage: „Ist es rc. möglich, wahrscheinlich, oder gewiß, daß die vorhandene sichtbar wirkende Ursache des Brandes (der brennende Schreibpult) allein die Verbrennung des Körpers der Gräfin bewirkte, oder dazu, zu dieser Verbrennung, noch eine andere entferntere Ursache nöthig war?" Die Minorität erachte cs nicht für wahrscheinlich, daß jenes Meubel durch seinen Brand allein die Verbrennung bewirkt babe. Die Majorität halte es für wahrscheinlich. Fünfte Frage: „Ist Grünspan als Gift zu betrachten, und inwieweit ist anzunehmen, daß der Genuß der mit Grünspan vergifteten Sauce ober eines Theiles derselben Leben oder Gesundheit des Genießenden gefährdet haben würde?" Antwort: Grünspan ist Gist und unter Bedingungen gefährdet er Leben oder Gesundheit; im vorliegenden Falle gebrach cs an diesen Bedingungen.
Darmstadt, 30. März. Die großherzoglichen Truppen, welche den badischen Feldzug mitmachten, sind heute in sämmtlichen Garnisonen mit dein hessischen Felddienstzeichen und der badischen Medaille dekorirt worden.
Darmstadt, 31. März. Gestern ist in Heppenheim H. v. Gagern einstimmig zum Abgeordneten für das teutsche Volkshaus gewählt.
Mainz, 29. März. Der Propst Kcttelcr aus Berlin ist vom Papst zum Bischof von Mainz ernannt worden.
(D. A. Z.)
Wiesbaden, 31. März. Der Herzog ist von seiner Reise nach Wien wieder hier eingetroffen.
Karlsruhe, 27. März. Das „Regierungs-Blatt" enthält die Verordnungen, durch welche die Ministerien der Justiz und der Finanzen während der Abwesenheit ihrer nach Erfurt gewählten Vorstände dem Staatsminister v. Klüber und dem Staatsrath v. Stengel übertragen werden; Stellvertreter für den ebenfalls nach Erfurt gehenden Geh. Rath Schaaf als General-Kommissar bei der preußischen Armee in Baden ist der Geh. Kriegsrath Vogelmann. (Köln. Z.)
Rastatt, 27. März. Heute hält das hiesige Kriegsgericht in seiner jetzigen Zusammensetzung die letzte Sitzung, denn die durch Abberufung der Mitglieder behufs der Organisation ihrer Truppenkörper erledigten Sitze bilden weitaus die Mehrzahl. Sie werden theils durch hier in Garnison befindliche Soldaten und Officiere, theils durch Officiere besetzt werden, die in zeitweiligem Ruhestand sich befinden. Das Gericht mag etwa 200 Fälle in ungefähr 4 Monaten abge- urcheilt haben. (Schw. M.)
Stuttgart, 27. März. Die Verfassungskommission hat in Gemäßheit des Beschlusses der Landesversammlung vom 25. d. M. zur Vorberathung von Verfassungsabänderungen mit Kommissären der Regierung als Kommissäre der Landes- Versammlung die Abg. Rökinger, A. Seeger, Reyscher, Fetzer, Mohl und Pfeiffer gewählt.
Sigmaringen, 23. März. Unser im Exil lebender Volkömânn und 'vormaliger Reichstagsabgeordneter Würth ist heute nun zum dritten Male, dieß Mal aber mit einer Majorität von 210 Stimmen, gewählt worden. Im Ganzen hat er 380, sein Gegenkandidat v. Sallwürk 170 Stimmen erhalten. (Südv. Hochw.)
Italien.
Triest, 29. März. (Tel. Dep. d. Br. Z.) Die französische Eskadre ist im Hafen von Neapel angelangt.
Nom, 21. März. An diesem Tage hat hier am Venetianischen Palast die feierliche Wiederaufpflanzung des österreichischen Wappens wirklich Statt gefunden.
Frankreich.
Paris, 29. März. Nach dem Wochenberichte der Bank von Frankreich hat der Betrag ihrer Diskontogeschäfte um 3/4
und ihr Notenumlauf um 13 Mill. zugenommen, während sich ihr Metallvorrath um */2 und die laufende Rechnung des Schatzes um 33'^ Mill. verminderte. Der Metallvorrath beträgt jetzt 481 Mill, gegen 480’/4 Mill, umlaufender Noten. — Die „Corresponbance generale" berichtet, die Verleihung des Großkreuzes vom St. Annenorden an unseren Gesandten. zu Petersburg habe dort im diplomatischen Korps großes Aussehen erregt; in Frankreich werde sich Niemand darüber wundern, weil die Sympathicen des Kaisers Nikolaus für den Prinzen L. Napoleon und für die französische Nation Niemandem ein Geheimniß seien. Sollte je der Friebe gestört werden, so würde sicherlich nicht an einem Ucbelwollen bes russischen Kabinets gegen Frankreich die Schuld liegen. In Folge eines halb literarischen und halb politischen Wortwechsels ging gestern im Gehölze von Boulogne ein Duell zwischen dem Redakteur des „Constitutionnel", Liveux, und dem Redakteur der „Gazette de France", Weill, vor sich, bei dem jedoch Niemand verletzt wurde. — Die Berathung der Jury in Sachen des Komplottes der Straße Rumfort endigte mit der Schulbigerklärung sämmtlicher Angeklagten. Der Vorsteher des Klubs, de Campaigno, wurde zu einem Monat Gefängniß verurtheilt und gegen die Nebligen auf Gefängnißstrafe von 6 bis 15 Tagen erkannt. (K. Z.)
Kekarmtmachungen.
[267] E d i k t a l l a d u n g.
Der Freiherr Georg von dem Busche-Streit- h o r st auf Brummershop hat mittelst einer, bei dem unterzeichneten Gerichte gegen den Johann Philipp Bock, als Besitzer des Kolonats Nr. 17 in Großnenndorf, erhobenen Provokation auf Feststellung der Entschädigung für die von demselben an den Provokanten, als Inhaber des Guts Brum- merShop, bisher zu entrichtenden, durch das Gesetz vom 26. August 1848 aufgehobenen gutsherrlichen Leistungen von 3 Malter Roggen, 3 Mltr. Gerste, 3 Mltr. Hafer, 2 Hühner, 2 Steige Eier, Michaelisschatz und Weinkauf, sowie auch für Aufhebung des Heimfalls, angetragen, und nimmt dafür zufolge vorgelegter Berechnung den Betrag von 697 Thlr. 17 Sgr. 6 Hlr. tn Anspruch.
Zur Verhandlung über diese Provokation ist Termin auf den 27. Mai v. J. anberaumt, und werden nunmehr in Gemäßheit des §. 88 des Gesetzes vom 23. Juni 1832 alle, bei der Auseinandersetzung beteiligte Personen hiermit aufge- fordert, ihre Ansprüche in diesem Verfahren, und zwar, wenn sie sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung selbst beziehen, in dem obigen Termine, insofern sie aber bei der Verfügung über das Ablösungskapital in Betracht kommen, binnen 6 Monaten vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung, unter Beobachtung der Vorschriften des genannten Gesetzes, so gewiß geltend zu machen, als sonst die Ersteren als tn das Resultat der Auseinandersetzung einwilli- gend angesehen, die Ansprüche der letzter» aber unberücksichtigt bleiben werden.
Rodenberg, am 25. März 1850.
Kurfürstlich Hessisches Justizamt.
Kemp f.
vt. Graebe.
[272] Cs wird gesucht
ein solider junger Mann , mosaischer Religion, als Verkäufer im Lotteriegeschäfte, welcher sofort eintreten kann, und werden Anfragen dieser Art franko erbeten.
Hannover. J. C. Stern h^i m )un.,
Haupt-Kollekteur.
Für Lademann zu Lehre ist ferner bei der Redaktion eingegangkn Bon v. B. 1 Thlr., Ungenannt mit Bemerkung: „Gesammelt in de Finkendippclei" 1 Thlr.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Lcheet in Kassel.