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wiesen haben. Eine dritte Erklärung des Wetzell'schen Rücktritts will wissen, man habe Hrn. Wetzell direkt oder indirekt zum Austritt veranlaßt, resp. genöthigt, um den Verwaltungs- rath nach Befinden ohne Bevollmächtigten zu lassen und später gefaßten Beschlüssen gerade wie Hannover rabulistischen Andenkens wegen Nichttheilnahme Kurhessens die bindende Kraft zu bestreiten. Wir geben diese Vermuthung nur als Vermuthung und müssen sie vorläufig in Zweifel ziehen, getreu dem Grundsätze, daß man schlechte Streiche — und hier würde es sich doch um einen recht schlechten und erbärmlichen Kniff handeln — auch vom Feinde nicht eher glaubeu soll, als bis sie verübt werden.
t Erfurt, 30. März. Sicherem Vernehmen nach hat auch der Verfassungsausschuß des Staatenhauses in einer Vormittagssitzung , mit einstweiliger Aussetzung der Feststellung einer Form, in welcher die baldigste Gründung des Verfass sungswerks am sichersten zu erreichen sei, eine vorläufige Revision der Grundrechte rasch begonnen und zwar vorzugsweise die neue preußische Verfassung ins Auge gefaßt, dabei jedoch mit sehr großer Majorität den Grundsatz durchgeführt, daß nur da eine Abänderung einzutreten habe, wo es als dringend nothwendig sich barstelle; auch hat man auf die von dem Ausschüsse des Volkshauses bereits gefaßten Revisionsbeschlüsse besondere Rücksicht genommen. Eine zweite Sitzung soll auf heute Abenv bestimmt sein. Niemand verkennt den redlichen Willen unv den großen Eifer, mit dem leibe Ausschüsse dem Ziele nachstreben, nach dessen balvmöglichster Erreichung so viele Millionen alle ihre Hoffnungen unv Wünsche richten. Auch der Verwaltungsrath hat heute eine Sitzung gehalten, deren Ergebniß noch nicht bekannt ist.
* Erfurt, 30. März. Oberst Moste, Mitglied Les Verwaltungsralhs, ist nach Oldenburg abgereist; jeboch, wie man hört, nicht definitiv, sondern nur in der Absicht, sich an Ort und Stelle von der Sachlage in Kenntniß zu setzen unv nötigenfalls kräftiger zu handeln.
* Erfurt, 30. März. Die Verfassungsausschüsse beider Häuser haben heute bei einer vorläufigen Prüfung der Grund- rechte beschlossen, wenn es nach geschehener Annahme der Verfassung en bloc zu einer Revision käme, u. A. den §. 168 (die Familienfideikommisse sind aufzuheben u. s. w.) zu streichen, und somit den Gegenstand den Bestimmungen ver Landesgesetzgebung zu überlassen. Der Grunv dieses Beschlusses, der sofort nach Berlin telegraphirt wurde, liegt auf Ver Hand. Wir wollen wünschen, daß eine solche Koncession, Vie jeden- falls das Zustandekommen der Reichsregierung zu erleichtern geeignet ist, nicht in einem zu frühen Stadium bewilligt worden ist. Jedenfalls haben die Plena beider Häuser die letzte Entscheidung noch in der Hand.
Im Allgemeinen lauten die Nachrichten über den Stand des Verfassungswerkes heute nicht tröstlicher als gestern. Allerdings hat sich der König von Preußen über vie energische Rebe Ves Hrn. v. Rabowitz sehr erfreut geäußert, allerdings sind Rabowitz unv Hassenpflug in schlechtem Einverstänvniß von einander geschieden; immer aber bleibt der Verwaltungsrath bei dem Satze, daß Annahme en bloc nicht genehmigt werden, daß sie vielmehr eine unerwartet große Zahl von Regierungen von dem Bündniß hinwegschrecken würbe. In den Ausschüssen ist es denn auch bis jetzt zu keinem definitiven Entschlusse gekommen, in welcher Form die Erbietung zur nachträglichen Revision mit der Gesammtannahme verbunden werden soll. Sicher scheint nur so viel, baß man in keinem Falle von der Gesammtannahme abgehen wird.
Erfurt, 31. März. Der Verfassungsausschuß bes Staatenhauses hat gestern spät Abends die Revision der Grundrechte beenvigt und dabei möglichst die zu seiner Kenntniß gelangten Ansichten des Ausschusses des Volkshauses und die von Preußen ausgesprochenen billigen Wünsche berücksichtigt. Beide Ausschüsse werden — dem Vernehmen nach — schon den 2. April Vormittags ihre Berathungen fortsetzen, sich bann untereinander und mit dem Verwaltungsrath benehmen "".d ihre Anträge baldthunlichst durch ihre Berichterstatter den Verven Häusern vorlegen. Wir zweifeln nicht, daß sich in
diesen letzteren derselbe Geist, dasselbe redliche Bestreben, derselbe Eifer erweisen wirb, den Vie Ausschüsse bewähren, unv daß das Gebäuve, dem alle Werkleute vom frühen Morgen bis zum späten Abenv unausgesetzt ihre volle Thätigkeit widmen, in kürzester Frist zur Freude aller wahren Deutschen auf- gerichtet vor uns stehen wird.
Auch fürchten wir nicht neuen Treubruch von Seiten der Regierungen. Oldenburg scheint, selbst seinen renitiren- den Ständen gegenüber, seine bundestreue Gesinnung zu bewahren und die heutige Erfurter Zeitung versichert: „Alle Gerüchte von einem Rücktritte Oldenburgs sind wir ermächtigt für völlig grundlos zu erklären". Mit fester Zuversicht sehen wir von Kurhessen*) einer baldigen gleichen Zusicherung entgegen, da wir es für rechtlich unv moralisch unmöglich halten, daß der neue Minister wirklich allerlei Vorwände aufsuche und auf Mittel und Wege sinne, welche den festen und un- bevingten, offen unv ehrlich ohne alle täuschende „Vorbehalte" erklärten, Anschluß zu lockern vermöchten.
C Erfurt, 29. März. Die schwebenden Differenzen zwischen den Eröffnungen des Verwaltungsrathes und ver An- Ucht der Majorität der Ausschüsse dürften um so mehr Raum für eine Ausgleichung bieten, als sie zunächst nur die formelle Behandlung der Verfassungsangelegenheit, nicht aber wesentliche Principien von materieller Bedeutung betreffen. Die Regierungen legen allerdings einen weit größeren Werth auf die Revision, als die Majorität des Parlaments, welcher vielmehr die vollständige Konsolivirung der Verhältnisse als die nächste und dringendste Aufgabe erscheint. Es folgt jedoch daraus zunächst noch keineswegs, daß in Betreff der zu revi- direnven Punkte selbst eine wesentliche Verschiedenheit der Ansichten besteht. Es ist vielmehr wenigstens bei der liberal- konstitutionellen Partei die Ueberzeugung vorwaltenv, daß der thatsächliche Beweis, wie geringe Schwierigkeiten einer Einigung in dieser Beziehung entgegenstehen, sehr rasch werde geführt werden können. In den Verhandlungen der Verfassungsausschüsse tritt daher jetzt vorzugsweise das Streben hervor, die Klippen der Formfrage ganz zu vermeiden, und die gesummte Revision mit der Blocannabme in so unmittelbare Verbindung zu bringen, daß mit der letzteren auch zugleich das ganze Resultat der ersteren zur Kenntniß des Verwal- tungsrathes gebracht und seiner Genehmigung anheim gestellt werde. Man glaubt auf diesem Wege allen Bedenken und Einsprüchen gegen die Blocannahme am Einfachsten beseitigen und das Verfassungswerk in seiner Totalität rasch zum Abschlusse führen zu können. Wir haben bereits erwähnt, daß der Verfassungsausschuß des Volkshauses Referenten für die einzelnen Abschnitte des Verfassungsentwurfs ernannt hat, um überall sofort die der Revision bedürftigen Punkte zu bezeichnen. Bekanntlich sind es besonders die Grundrechte, an denen die preußische Regierung Anstoß nimmt, obwohl auch diese nur in einigen Punkten von denen der preußischen Verfassung wesentlich abweichen. Der Ausschuß hat zunächst diese Differenzen zusammen stellen lassen, unv gestern Abenv in einer Sitzung, die bis 11 Uhr dauerte, ihre Ausgleichung begonnen. Man ist mit einer Anzahl von Paragraphen zu Ende gekommen. In den übrigen Abschnitten dürften nur geringe Modifikationen angemessen befunden werden, indem jede tief greifende Neuerung in Betreff der Stellung des Reichövor- stanvcs, des Fürstenkollegiums und der beiden Häuser, unfehlbar lebhaften Einspruch von Seiten einzelner Regierungen Hervorrufen, und so das ganze Werk in Frage stellen würde. Der Ausschuß wird daher, da das Thema ver Grundrechte in den letzten Jahren bereits in Deutschland fast bis zur Erschöpfung überall durchgesprochen ist, verbältnißmäßlg rasch zum Ziele gelangen, um der Versammlung bei ihrem Wieder-
*) Die Gesinnung von Kurhessen ist ebenso unzweifelhaft als sein politisches Bedürfniß. Aber Kurhessen befindet sich gegenwärtig in einer bis zur Lächerlichkeit abnormen Lage, in welcher man auf die abenteuerlichsten Dinge gefaßt sein muß. D. R.